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   BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08   

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BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08 (https://dejure.org/2010,1574)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2010 - 4 AZR 928/08 (https://dejure.org/2010,1574)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 (https://dejure.org/2010,1574)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin

  • openjur.de

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • openjur.de

    Fristlose Kündigung; Interessenabwägung; Abmahnung; Fall "Emmely"

  • Bundesarbeitsgericht

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 1 DBeglG, § 611 Abs 1 BGB
    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Tarifvertrags über Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (UmzugsTV) auf eine Umsetzung i.R.d. Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin; ...

  • bag-urteil.com

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin; Sachfremde Differenzierung zwischen zwei Gruppen von Mitarbeitern wegen des Versetzungszeitpunkts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung beim Bundesnachrichtendienst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung beim Umzug des BND

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung bei Umzug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch bei Umzug des Bundesnachrichtendienstes - Abschaffung des UmzugsTV ist keine sachliche Grundlage für arbeitsrechtliche Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitsgruppen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 11
  • NZA-RR 2011, 45
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 A 4.07

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Verlagerung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Daraus ergibt sich, dass der gesetzliche Begriff des "Zusammenhangs" iSv. § 1 Satz 2 DBeglG eng auszulegen ist, da er von vornherein nur vereinigungsbedingte Umzugssachverhalte mit eng begrenztem Personenkreis erfassen wollte und nicht jede Verlegung einer Behörde an den neuen Parlaments- und Regierungssitz Berlin (BVerwG 26. März 2009 - BVerwG 2 A 4.07 - Rn. 19, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42).

    Die Verlegung eines Teiles des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin weise nicht den vom Gesetz geforderten Zusammenhang mit der Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes von Bonn nach Berlin auf (26. März 2009 - BVerwG 2 A 4.07 - Rn. 21, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42).

    Das auf den Zeitablauf zurückzuführende "Verflüchtigen" oder "Minimieren" eines Zusammenhangs mit der Hauptstadtverlagerung mit der Folge, dass ab einem bestimmten Grad von "Verflüchtigung" ein zuvor gegebener rechtlicher Zusammenhang nicht mehr gegeben bzw. nicht mehr "darstellbar" sei, ist bildkräftig, aber jedenfalls ohne jede nähere Konkretisierung nicht tauglich, einen einmal begründeten Anspruch zu beseitigen (so auch für das öffentliche Dienstrecht BVerwG 26. März 2009 - BVerwG 2 A 4.07 - Rn. 20, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42, wonach es keine irgendwie geartete Rechtsfigur des allmählich abklingenden Rechts gebe, die zur Unanwendbarkeit einer zunächst anwendbaren Rechtsnorm ohne Tätigwerden des Normgebers führe).

    c) Gegen dieses Ergebnis spricht auch nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 (- BVerwG 2 A 4.07 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42), in dem - wie hier - die Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendbarkeit des DBeglG auf den Umzug des BND wegen des fehlenden Zusammenhangs mit der Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes von Bonn nach Berlin verneint wurden, aber auch ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG abgelehnt wurde.

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Umsetzung;

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Der im Gesetz geforderte Zusammenhang der Maßnahme mit der Verlegung der Behörde oder Einrichtung kann sich nicht aus dem Inhalt der Tätigkeit ergeben, sondern nur aus dem "verlagerungsbedingten" Ortswechsel (BVerwG 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Rn. 26, ZBR 2001, 410, 411).

    Wenn dies nach der Anordnung des Bundeskanzlers künftig in verstärktem Maße der Fall sein soll, so beruht diese organisatorische Entscheidung jedenfalls nicht unmittelbar auf der Verlegung des Sitzes der Bundesregierung von Bonn nach Berlin" (BVerwG 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Rn. 24, ZBR 2001, 410, 411).

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 639/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Anwendung des BAT-O im gesamten Bundesgebiet -

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Stellt der Arbeitgeber in einer solchen Situation die rechtsgrundlos erbrachten Zahlungen ein und ergreift alle rechtlichen Möglichkeiten zur Korrektur seines Irrtums, zB die Rückforderung der bereits erbrachten Leistungen von den in der Vergangenheit begünstigten Arbeitnehmern, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219; 24. Juni 1999 - 6 AZR 639/97 - zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Stellt der Arbeitgeber in einer solchen Situation die rechtsgrundlos erbrachten Zahlungen ein und ergreift alle rechtlichen Möglichkeiten zur Korrektur seines Irrtums, zB die Rückforderung der bereits erbrachten Leistungen von den in der Vergangenheit begünstigten Arbeitnehmern, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219; 24. Juni 1999 - 6 AZR 639/97 - zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 20/99

    Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit und Dienstplan

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Zum anderen ist diese Rechtsprechung vor allem am Beispiel der betrieblichen Übung entwickelt worden, die den Rückschluss aus einer mehrfachen gleichförmigen Leistungsgewährung auf einen Rechtsbindungswillen zur Begründung eines vertraglichen Anspruchs voraussetzt (vgl. nur BAG 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224, 232 f.).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Zum einen handelt es sich dabei allenfalls um eine Auslegungsregel, die "im Zweifel" anzuwenden ist und bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte gerade nicht gilt (vgl. nur BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - mwN, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Zum anderen ist diese Rechtsprechung vor allem am Beispiel der betrieblichen Übung entwickelt worden, die den Rückschluss aus einer mehrfachen gleichförmigen Leistungsgewährung auf einen Rechtsbindungswillen zur Begründung eines vertraglichen Anspruchs voraussetzt (vgl. nur BAG 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224, 232 f.).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 632/84

    Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Abgesehen davon, dass es im Vortrag der Beklagten jeder Konkretisierung einer auch nur haushaltsrechtlich relevanten Entscheidung eines zuständigen Gremiums sowie der Darstellung von deren Auswirkungen mangelt, wäre eine solche auch grundsätzlich nicht in der Lage, unmittelbar in die Rechtsbeziehung des öffentlichen Arbeitgebers zu seinen Arbeitnehmern einzugreifen (BAG 15. November 1989 - 7 AZR 601/88 - zu III 2 a der Gründe; 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - BAGE 51, 113, 118; 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAGE 37, 283, 293 f.).
  • BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 601/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Abdingbarkeit der Anwendung des Art. 1 § 1 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Abgesehen davon, dass es im Vortrag der Beklagten jeder Konkretisierung einer auch nur haushaltsrechtlich relevanten Entscheidung eines zuständigen Gremiums sowie der Darstellung von deren Auswirkungen mangelt, wäre eine solche auch grundsätzlich nicht in der Lage, unmittelbar in die Rechtsbeziehung des öffentlichen Arbeitgebers zu seinen Arbeitnehmern einzugreifen (BAG 15. November 1989 - 7 AZR 601/88 - zu III 2 a der Gründe; 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - BAGE 51, 113, 118; 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAGE 37, 283, 293 f.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08
    Wenn der Staat sich privatrechtlicher Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient und in diesem Zusammenhang arbeitsvertragliche Beziehungen eingeht, gelten die rechtsgeschäftlichen Grundsätze auch für ihn als Arbeitgeber (BVerfG 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103).
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 4/02

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • LAG München, 17.06.2008 - 6 Sa 17/08

    Versetzung

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07

    Übertarifliche Ausgleichszahlung - Gleichbehandlung

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Die Tarifvertragsparteien dürfen dabei generalisieren und typisieren (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 903/11 - Rn. 19; 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - Rn. 62, BAGE 106, 374; allgemein BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39) .
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Steht eine unterschiedliche Ausgestaltung von Leistungen nach Gruppen von Arbeitnehmern fest, ohne dass das der Leistung zugrunde liegende Prinzip offensichtlich wird, muss ein Arbeitgeber die von ihm bei der Verteilungsentscheidung umgesetzte und vorher bestimmte Regel nach Zweck der Leistung und Differenzierungsgesichtspunkten bei den Begünstigten offenlegen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 14 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39) .

    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Differenzierungsgründe unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Leistung auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und nicht gegen verfassungsrechtliche Wertentscheidungen oder gesetzliche Verbote verstoßen (vgl. nur BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 596/09

    Tarifanwendung und Gleichbehandlungsgrundsatz

    Arbeitnehmer werden dann nicht sachfremd benachteiligt, wenn sich nach dem Zweck der Leistung Gründe ergeben, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, diesen Arbeitnehmern die den anderen Arbeitnehmern gewährte Leistung vorzuenthalten (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 30 mwN, NZA-RR 2011, 45; 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - mwN, aaO) .

    Er greift deshalb auch nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk oder eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 56, aaO; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 20, AP GG Art. 3 Nr. 319 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 34; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, BAGE 127, 305; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 17 ff., BAGE 126, 237) .

    (2) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts handelt es sich hierbei nicht um einen vermeintlichen Normenvollzug durch die Beklagte, der eine Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausschließen könnte (vgl. dazu BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 56 mwN, NZA-RR 2011, 45; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN, BAGE 127, 305) , sondern um eine gestaltende Entscheidung der Beklagten nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip.

  • ArbG Berlin, 15.07.2016 - 28 Ca 6346/16

    Vergütung - allgemeine Gleichbehandlung - Grundsatz der Vertragsfreiheit

    So werden schon die Tätigkeiten - entgegen den Obliegenheiten des Arbeitgebers bei der gerichtlichen Gleichbehandlungskontrolle 91 S. dazu schon BAG 2, 8.2006 (Fn. 78) [II.4 d. - "Juris"-Rn. 35] - Zitat oben Fn. 78; im Anschluss etwa BAG 10.6.2010 - 4 AZR 928/08 - NZA-RR 2011, 45 = ZTR 2011, 36 [B.II.2 b, bb.

    S. dazu schon BAG 2, 8.2006 (Fn. 78) [II.4 d. - "Juris"-Rn. 35] - Zitat oben Fn. 78; im Anschluss etwa BAG 10.6.2010 - 4 AZR 928/08 - NZA-RR 2011, 45 = ZTR 2011, 36 [B.II.2 b, bb.

    91) S. dazu schon BAG 2, 8.2006 (Fn. 78) [II.4 d. - "Juris"-Rn. 35] - Zitat oben Fn. 78; im Anschluss etwa BAG 10.6.2010 - 4 AZR 928/08 - NZA-RR 2011, 45 = ZTR 2011, 36 [B.II.2 b, bb.

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 120/13

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

    Steht eine unterschiedliche Ausgestaltung von Leistungen nach Gruppen von Arbeitnehmern fest, ohne dass das der Leistung zugrunde liegende Prinzip offensichtlich wird, muss ein Arbeitgeber die von ihm bei der Verteilungsentscheidung umgesetzte und vorher bestimmte Regel nach Zweck der Leistung und Differenzierungsgesichtspunkten bei den Begünstigten offenlegen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 14 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39) .

    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Differenzierungsgründe unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Leistung auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und nicht gegen verfassungsrechtliche Wertentscheidungen oder gesetzliche Verbote verstoßen (vgl. nur BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    Ebenso ist die damit in der Sache geschaffene Stichtagsregelung - "zukünftig" - sachlich nicht zu beanstanden (zu den Maßstäben BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Zwar macht sie im Ausgangspunkt rechtlich zutreffend geltend, dass bei vermeintlichem Normvollzug der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingreift (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 23, NZA 2011, 1426; 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 56, NZA-RR 2011, 45) .
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es einem Arbeitgeber, der aufgrund einer abstrakten Regelung eine freiwillige Leistung nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip gewährt, verwehrt, einzelne Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund vom Erhalt dieser Leistungen auszunehmen (vgl. nur 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 30 mwN, ZTR 2011, 36) .
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 149/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Steht eine unterschiedliche Ausgestaltung von Leistungen nach Gruppen von Arbeitnehmern fest, ohne dass das der Leistung zugrunde liegende Prinzip offensichtlich wird, muss ein Arbeitgeber die von ihm bei der Verteilungsentscheidung umgesetzte und vorher bestimmte Regel nach Zweck der Leistung und Differenzierungsgesichtspunkten bei den Begünstigten offenlegen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 14 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39) .

    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Differenzierungsgründe unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Leistung auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und nicht gegen verfassungsrechtliche Wertentscheidungen oder gesetzliche Verbote verstoßen (vgl. nur BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 148/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Steht eine unterschiedliche Ausgestaltung von Leistungen nach Gruppen von Arbeitnehmern fest, ohne dass das der Leistung zugrunde liegende Prinzip offensichtlich wird, muss ein Arbeitgeber die von ihm bei der Verteilungsentscheidung umgesetzte und vorher bestimmte Regel nach Zweck der Leistung und Differenzierungsgesichtspunkten bei den Begünstigten offenlegen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 14 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39) .

    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Differenzierungsgründe unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Leistung auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und nicht gegen verfassungsrechtliche Wertentscheidungen oder gesetzliche Verbote verstoßen (vgl. nur BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 164/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 150/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 179/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 151/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16

    Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 286/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 Sa 1097/17

    Zusage höherer Vergütung durch öffentlichen Arbeitgeber

  • LAG Hamm, 01.12.2016 - 8 Sa 719/16

    Eingruppierung; Gleichbehandlung

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 256/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 821/11

    Vergütungssicherung - Schichtdienstuntauglichkeit - Freistellungsphase der

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 983/08

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
  • LAG München, 16.07.2014 - 1 Sa 855/13

    BRK - Pflegezulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15

    Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit -

  • ArbG Düsseldorf, 15.02.2016 - 2 Ca 5978/15
  • LAG München, 13.10.2010 - 5 Sa 274/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bonusklausel im Zusammenhang mit Regelungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 453/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung,

  • LAG München, 10.02.2011 - 2 Sa 763/10

    Bonus

  • ArbG Köln, 18.01.2017 - 7 Ca 3832/16

    Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Überschreitung der individuellen

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