Weitere Entscheidung unten: BAG, 26.01.2011

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3374
LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10 (https://dejure.org/2011,3374)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2011 - 6 Sa 857/10 (https://dejure.org/2011,3374)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2011 - 6 Sa 857/10 (https://dejure.org/2011,3374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 25 Abs. 2 S. 3, 102 Abs. 1, 2 BetrVG
    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Kündigung aller Betriebsratsmitglieder endet auch das Amt des Betriebsrats selbst; Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes bei Kündigung sämtlicher Betriebsratsmitglieder; Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit nur einem der Betriebsratsmitglieder vor Ablauf ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 25 Abs. 2 S. 3, 102 Abs. 1, 2 BetrVG
    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 531
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (45)

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    (a)Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige Mitteilung der für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgebenden Kündigungsgründe wie eine Nichtinformation des Betriebsrats zu behandeln (BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG v. 31.01.1996 - 2 AZR 181/95 - n.v., zitiert nach juris; BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 31.08.1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-I.).

    Der Arbeitgeber verletzt durch eine derartige Darstellung nicht nur die im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach §§ 2 Abs. 1, 74 BetrVG (vgl. BAG v. 02.11.1983 - 7 AZR 65/82 - zu I 2 der Gründe, vom 24.05.1989 - 2 AZR 399/88 - n. v.; BAG v. 31.08.1989, a. a. O.), sondern er setzt den Betriebsrat auch außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.; BAG v. 27.05.1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 sowie BAG v. 31.08.1989 a. a. O.).

    Mögliche Mängel bei der Beschlussfassung des Betriebsrats haben keine Auswirkungen auf die Ordnungsgemäßheit des Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 BetrVG (BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG v. 16.01.2003 - 2 AZR 707/01 - zitiert nach juris).

    Fehler bei der Willensbildung des Betriebsrats - so auch eine fehlerhafte Besetzung des Betriebsrats bei der Beschlussfassung - berühren das Anhörungsverfahren grundsätzlich nicht (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.).

    Der Arbeitgeber ist nicht befugt, den Betriebsrat anzuhalten, seine Stellungnahme zu einer beabsichtigten Kündigung auf Grund einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung abzugeben (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.; so auch schon BAG v. 04.08.1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209).

    Der Arbeitgeber kann und muss auch bei einer fehlerhaft zustande gekommenen Stellungnahme regelmäßig nicht damit rechnen, der Betriebsrat werde mehr als geschehen tun (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.).

    Der Grundsatz, dass Mängel bei der Willensbildung des Betriebsrats nicht dem Arbeitgeber anzulasten sind, gilt regelmäßig auch dann, wenn der Arbeitgeber weiß oder vermuten kann, dass das Verfahren im Betriebsrat fehlerhaft verlaufen ist (BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Arbeitgeber den Fehler bei der Willensbildung des Betriebsrats durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlasst bzw. beeinflusst hat (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    aa)Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft -verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG v. 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ff.; BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30; BAG v. 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/08 - AP Nr. 64 zu § 4 KSchG 1969; BAG v. 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP Nr. 57 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - AP Nr. 49 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG v. 17.07.2002 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG v. 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).

    Zu den Gründen, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen können, gehört auch die Ausübung einer Konkurrenztätigkeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30).

    Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (ständige Rspr., BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 m. w. N., AP Nr. 213 zu § 626 BGB).

    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 21.11.1996 a. a. O.; BAG v. 16.01.1975 - 3 AZR 72/74 - AP Nr. 8 zu § 60 HGB).

    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, a. a. O.).

    Eine solche ist entbehrlich, wenn ein Arbeitgeber angesichts einer Pflichtverletzung annehmen darf, der Arbeitnehmer werde sich in einer vergleichbaren Situation auch künftig und auch nach der vorausgegangenen Androhung einer Kündigung nicht anders verhalten (BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30, Rn. 34).

    Gleiches gilt, wenn einem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens bekannt ist und er auch mit der erstmaligen Hinnahme desselben nicht rechnen kann (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.).

  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Die verbliebenen Mitglieder führen die Geschäfte des Betriebsrats gemäß § 22 BetrVG weiter (BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972).

    Allerdings dürfen Betriebsratsmitglieder gemäß § 24 Nr. 2 BetrVG ihr Amt jederzeit niederlegen (BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972).

    Eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ist unbeachtlich (BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Betriebsrat zum Zeitpunkt der Niederlegung nur noch aus einem verbliebenen Mitglied besteht (BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - a. a. O.).

    Ein Betriebsrat bleibt solange funktionsfähig, wie auch nur ein Betriebsratsmitglied im Amt ist (vgl. wiederum BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 10. Auflage 2010, Rn. 294).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Zudem gilt der Grundsatz der "subjektiven Determinierung", d. h. der Betriebsrat ist immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 2002 1972; BAG v. 20.04.1989 - 2 AZR 498/88 - n. v., zitiert nach juris).

    Glaubt der Arbeitgeber, mehrere Gründe für die Kündigung anführen zu können, so darf er sich bei der Mitteilung an den Betriebsrat auf einen oder einzelne der nach seiner Ansicht bestehenden und für seinen Entschluss maßgebenden Gründe beschränken (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 20.04.1989 - 2 AZR 498/88 - n. v., zitiert nach juris).

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung führt nicht etwa zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG, sondern lediglich dazu, dass es dem Arbeitgeber verwehrt ist, im Kündigungsprozess Gründe anzuführen, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG v. 06.10.2005 a. a. O.).

    Der Ausspruch von Kündigungen vor Fristablauf ist nicht zu beanstanden, wenn zu diesem Zeitpunkt eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG v. 03.04.2008 - 2 AZR 965/06 - Rn. 18, AP Nr. 159 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 16.01.2003 - 2 AZR 707/01 - AP Nr. 129 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (ständige Rspr., BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 m. w. N., AP Nr. 213 zu § 626 BGB).

    Allerdings darf er, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart ist, schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens oder den Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen vorbereiten (vgl. BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 m. w. N., a. a. O.).

    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Mit dem Verlust des Amtes aller Betriebsratsmitglieder und aller Ersatzmitglieder endet auch das Amt des Betriebsrats selbst (LAG Hamm v. 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04 - LAGReport 2005, 182; LAG Hessen v. 30.07.2001 - 16 Sa 1989/00 - zitiert nach juris).

    Wird der Arbeitnehmer danach wiedereingestellt, so kann das einmal erloschene Betriebsratsamt nicht wiederaufleben (vgl. BAG v. 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 - AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; LAG Hamm v. 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04 - LAGReport 2005, 182; LAG Nürnberg v. 07.08.1974 - 6 TaBV 13/73 - zitiert nach juris; Fitting u. a., § 24 BetrVG Rn. 23).

    Bis zum Beendigungszeitpunkt können die Arbeitsvertragsparteien sich aber auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen mit der Folge, dass dann auch das Betriebsratsamt fortbesteht (allgemeine Meinung, vgl. etwa BAG v. 23.01.2002 - 7 AZR 611/00 - AP Nr. 230 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG v. 17.02.1983 - 2 AZR 481/81 [Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses]; vgl. auch LAG Hamm v. 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04 - LAGReport 2005, 182, unter Ziffer 1.1.3 der Entscheidungsgründe; DKKW-Buschmann, § 24 Rn.12 zur einvernehmlichen Aufhebung eines Aufhebungsvertrages; GK-Oetker, § 24 BetrVG Rn. 37; vgl. auch Reich/Reich/Reich, Betriebsverfassungsgesetz, 2003, § 24 Rn. 4 zum unmittelbaren Anschluss eines Arbeitsvertrages an einen vorherigen Arbeitsvertrag).

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen stehen (BAG v. 28.01.2000 a. a. O.; BAG v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - Rn. 20, EzA BGB § 626 n. F. Nr. 162; BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 355/94 - Rn. 21, EzA BGB § 626 n. F. Nr. 155).

    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 21.11.1996 a. a. O.; BAG v. 16.01.1975 - 3 AZR 72/74 - AP Nr. 8 zu § 60 HGB).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    aa)Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft -verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG v. 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ff.; BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30; BAG v. 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/08 - AP Nr. 64 zu § 4 KSchG 1969; BAG v. 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP Nr. 57 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - AP Nr. 49 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG v. 17.07.2002 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG v. 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).

    Dabei spielt vor allem die Qualität der Vertragsverletzung eine erhebliche Rolle (BAG v. 12.01.2006 a. a. O.; Stahlhacke/Preis/Vossen, Rn. 566).

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und es wäre eine kaum verständliche Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - AP Nr. 134 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 27.06.1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Arbeitgeber verletzt durch eine derartige Darstellung nicht nur die im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach §§ 2 Abs. 1, 74 BetrVG (vgl. BAG v. 02.11.1983 - 7 AZR 65/82 - zu I 2 der Gründe, vom 24.05.1989 - 2 AZR 399/88 - n. v.; BAG v. 31.08.1989, a. a. O.), sondern er setzt den Betriebsrat auch außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.; BAG v. 27.05.1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 sowie BAG v. 31.08.1989 a. a. O.).

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Zudem gilt der Grundsatz der "subjektiven Determinierung", d. h. der Betriebsrat ist immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 2002 1972; BAG v. 20.04.1989 - 2 AZR 498/88 - n. v., zitiert nach juris).

    Glaubt der Arbeitgeber, mehrere Gründe für die Kündigung anführen zu können, so darf er sich bei der Mitteilung an den Betriebsrat auf einen oder einzelne der nach seiner Ansicht bestehenden und für seinen Entschluss maßgebenden Gründe beschränken (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 20.04.1989 - 2 AZR 498/88 - n. v., zitiert nach juris).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

  • LAG Nürnberg, 07.08.1974 - 6 TaBV 13/73
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79

    Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 16.12.1982 - 6 AZR 1193/79
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 481/81

    Umgehung des § 15 KSchG durch Befristung-Zweckbefristung

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats -

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • LAG Hessen, 30.07.2001 - 16 Sa 1989/00

    Wirksamkeit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

    Dass dem Gesetzgeber das Bestehen eines Betriebsrats wichtiger ist als die Einhaltung der in § 9 BetrVG vorgesehenen Größe bringt das Gesetz auch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG zum Ausdruck, denn der bisherige - zu kleine - Betriebsrat bleibt gemäß § 21 S. 5 BetrVG bis zu einer Neuwahl im Amt (vgl. BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972), und zwar selbst dann, wenn er diese nicht unverzüglich einleitet (vgl. die Entscheidung der Kammer vom 15.04.2011 - 6 Sa 857/10 - Rn.86, LAGE § 13 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseld. 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20

    Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseld. 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseld. 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19

    Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen -

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2013 - 5 Sa 213/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseld. 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5040
BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09 (https://dejure.org/2011,5040)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2011 - 4 AZR 167/09 (https://dejure.org/2011,5040)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 (https://dejure.org/2011,5040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber; selbständiger Teil- oder Funktionsbereich

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 15 TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG, § 286 Abs 4 BGB
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 15 TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG, § 286 Abs 4 BGB
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbständiger Teilbereich einer Klinik im tariflichen Sinne ist regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik; Selbständiger Teilbereich einer Klinik im tariflichen Sinne als organisatorisch abgrenzbare Einheit ...

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 531
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    (1) Die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte/VKA haben den Begriff des Funktionsbereichs in dem Sinne gebraucht, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien des BAT vereinbarten Regelungen der dortigen Vergütungsordnung (VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) zugrunde lag (idS für die gleichlautende Formulierung im TV-Ärzte/TdL: BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8 zu VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5; Placzek/Griebeling MedR 2008, 599, 600; Anton ZTR 2008, 184, 186; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Oktober 2010 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 46 f.) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats ergibt sich aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, dass das Tätigkeitsmerkmal nur dann erfüllt werden kann, wenn dem Oberarzt ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .

    Ihm muss auch mindestens ein Facharzt der Entgeltgruppe II unterstellt sein (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, aaO) .

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, aaO) .

    Eine ungeteilte Verantwortung liegt nicht vor, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere Titularoberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, aaO) .

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    a) Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 22. September 2010 (- 4 AZR 166/09 -) mit einem in der insoweit tragenden Begründung weitgehend gleichlautenden Berufungsurteil derselben Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts ausführlich mit deren Sichtweise auseinandergesetzt.

    Der Arbeitgeber ist an die von seinem Chefarzt vorgenommenen Zuweisungen von Tätigkeiten, die die vertragliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers betreffen, gebunden als hätte er sie selbst angeordnet (vgl. dazu ausf. BAG 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 bis 27) .

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer ärztlichen Tätigkeit häufig ein einziger großer Arbeitsvorgang anzunehmen, weil die Tarifvertragsparteien, jedenfalls des BAT, den Arztbegriff als Funktionsmerkmal auffassen und alle ärztlichen Tätigkeiten einheitlich bewertet wissen wollen ( vgl. zB 29. August 2007 - 4 AZR 571/06 - Rn. 23, ZTR 2008, 210; 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 108, 224) .
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    Insoweit kommt grundsätzlich auch ein Rechtsirrtum als verschuldensausschließend in Betracht (zB BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - BAGE 93, 105, 109 f. für eine unwirksame Tarifregelung; 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328, 339 f. für den Annahmeverzug nach § 615 BGB) .
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06

    Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer ärztlichen Tätigkeit häufig ein einziger großer Arbeitsvorgang anzunehmen, weil die Tarifvertragsparteien, jedenfalls des BAT, den Arztbegriff als Funktionsmerkmal auffassen und alle ärztlichen Tätigkeiten einheitlich bewertet wissen wollen ( vgl. zB 29. August 2007 - 4 AZR 571/06 - Rn. 23, ZTR 2008, 210; 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 108, 224) .
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    Dies geht auf die Überlegung zurück, dass derjenige schuldhaft handelt, der seine Interessen trotz zweifelhafter Rechtslage auf Kosten fremder Rechte wahrnimmt (BGH 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94 - BGHZ 131, 346, 354; vgl. auch BGH 12. Juli 2006 - X ZR 157/05 - BB 2006, 1819, 1820) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    Es ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass ein Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff.) .
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    Dies geht auf die Überlegung zurück, dass derjenige schuldhaft handelt, der seine Interessen trotz zweifelhafter Rechtslage auf Kosten fremder Rechte wahrnimmt (BGH 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94 - BGHZ 131, 346, 354; vgl. auch BGH 12. Juli 2006 - X ZR 157/05 - BB 2006, 1819, 1820) .
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    Die Eingruppierung im öffentlichen Dienst soll danach durch Einführung der Vergütungsordnung des BAT "außerordentlich vielfältig geworden, starken inhaltlichen Änderungen unterworfen und wegen der zahlreichen darin verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe und des für deren Anwendung bestehenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes nicht nur schwer praktisch anwendbar, sondern auch nur mit erheblichen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art judizierbar" sein (grdl. BAG 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245, 260; bestätigt durch 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 - AP BGB § 291 Nr. 1) .
  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 816/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2008 - 3 Sa 816/08 - aufgehoben.
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einer Badeanstalt

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 713/98

    Steuerlast bei Nachversicherung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Ihm muss mindestens ein Facharzt der Entgeltgruppe II unterstellt sein (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 37; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365) .
  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Er ist gehalten, im Einzelnen darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die geschuldete Leistung zum Fälligkeitszeitpunkt unterblieben ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft (BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 61; 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 49; 28. Oktober 2008 - 3 AZR 171/07 - Rn. 31) .
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Er ist gehalten, im Einzelnen darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die geschuldete Leistung zum Fälligkeitszeitpunkt unterblieben ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 49; 28. Oktober 2008 - 3 AZR 171/07 - Rn. 31) .

    Dies geht auf die Überlegung zurück, dass derjenige schuldhaft handelt, der seine Interessen trotz zweifelhafter Rechtslage auf Kosten fremder Rechte wahrnimmt (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 48) .

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Der Senat hat mit Urteil vom 26. Januar 2011 (- 4 AZR 167/09 -) entschieden, dass auch im Bereich des öffentlichen Dienstes grundsätzlich der Arbeitgeber als Schuldner des Vergütungsanspruchs nach allgemeinen Grundsätzen verpflichtet ist, ein fehlendes Verschulden am Verzugseintritt nach § 286 Abs. 4 BGB darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2011 - 6 Sa 636/10

    Eingruppierung einer Krankenschwester als Stationsleitung nach dem BAT

    Auf die zwischenzeitlich vorliegende Rechtsprechung des BAG vom 26.01.2011 - 4 AZR 167/09 - sei zu verweisen.

    Entgegen der jüngsten Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 26.01.2011 - 4 AZR 167/09 - käme die.

    Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung des BAG Urteil vom 26.01.2011 - 4 AZR 167/09 -), der die Berufungskammer ausdrücklich folgt, gilt, dass in den Fällen, in denen sich ein Arbeitgeber bei der Leitung einer Klinik der Dienste eines Chefarztes bedient und er diesem die nähere Ausgestaltung der Organisation der Klinik und die personelle Zuweisung von Aufgaben überlässt, er an die sich daraus ergebende Rechtsfolgen gebunden ist.

    Legt man die oben verwendete Rechtsprechung des BAG vom 26.01.2011 - 4 AZR 167/09 - zugrunde, ergibt sich für den Inhalt des zuerkannten Beschäftigungsanspruchs, dass von einer übereinstimmenden Änderung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der konkreten Arbeitspflicht der Klägerin auszugehen ist.

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    dd) Der Zinsanspruch folgt aus § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 46 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 34) .
  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

    Soweit der Senat dies in der Vergangenheit für Zinsansprüche bei Entgeltdifferenzen wegen fehlerhafter Eingruppierung im öffentlichen Dienst anders beurteilt hat, hat er diese Rechtsprechung bereits mit Entscheidung vom 26. Januar 2011 (- 4 AZR 167/09 - Rn. 46) ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 Sa 166/16

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Hieran werden jedoch strenge Anforderungen gestellt (BAG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 48, juris = NZA-RR 2011, 531; LAG Hessen, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 Sa 629/13 - Rn. 19, juris = EzTöD 100 § 24 Abs. 1 TVöD-AT Verzugszinsen Nr. 1).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das fehlende Verschulden trägt der Schuldner (BAG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 49, juris = NZA-RR 2011, 531).

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

    Bedient er sich bei der Zuweisung von Tätigkeiten bei ihm beschäftigter Arbeitnehmer wie etwa dem sog. Einteiler, handelt es sich auch um die tarifvertraglich maßgebende ausgeübte Tätigkeit (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst Reinigungskraft

    Da die Forderung begründet ist, war auch dem Feststellungsbegehren hinsichtlich der Zinsverpflichtung für die einzelnen Monatsdifferenzbeträge aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs stattzugeben, §§ 288, 286 BGB ( vgl. zu den Grundsätzen: BAG 26.01.2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 43 ff; Groeger-Schlewing, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2014, Teil 7 Rn. 280 mwN ).
  • LAG Niedersachsen, 22.07.2019 - 8 Sa 563/18

    Eingruppierung einer ausgebildeten Lehrkraft an Gymnasien bei Unterricht an einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 Sa 2107/12

    Verzugszinsen für bereits nachgezahlte Vergütungsdifferenz wegen diskriminierende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 11 Sa 2017/12

    Zinsanspruch - Verspätete Zahlung der Vergütung aus der höchsten tariflichen

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 539/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 22 Sa 1950/12

    Geltendmachung der Grundvergütung nach höchster Lebensalterstufe - zugleich

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 210/17

    Jahressonderzuwendung - Begriff des Beschäftigungsjahrs iSd. MTV

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17

    Anspruch auf Tariferhöhung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Fahrgelderstattung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 15 Sa 86/18

    Eingruppierung eines Baufachwerker / Beton- und Stahlbetonbauer- Lohngruppe 4

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 376/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • LAG Köln, 04.12.2013 - 11 Sa 656/10

    Berechnung Verzugszinsen

  • LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13

    Lebensaltersstufen im BAT als Altersdiskriminierung

  • LAG Sachsen, 28.11.2014 - 3 Sa 232/14
  • ArbG Gelsenkirchen, 27.10.2021 - 2 Ca 914/21
  • LAG Sachsen, 28.11.2014 - 3 Sa 230/14

    Vergütungsansprüche bei rechtskräftiger Entscheidung über ein vertragliches

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht