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   ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11   

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ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11 (https://dejure.org/2011,7707)
ArbG Köln, Entscheidung vom 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11 (https://dejure.org/2011,7707)
ArbG Köln, Entscheidung vom 07. September 2011 - 20 Ca 4254/11 (https://dejure.org/2011,7707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an ausdrücklich vereinbarte Einzelarbeitsvertrags-Ausschlussfristen besteht trotz Bezugnahme des Zeitarbeitsvertrags auf CGZP; Auswirkung einer Bezugnahme eines Zeitarbeitsvertrag auf CGZP auf ausdrücklich vereinbarte Einzelarbeitsvertrags-Ausschlussfristen

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Equal pay: Ausschlussfristen gelten auch in Köln!

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Equal pay: Ausschlussfristen gelten auch in Köln!

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 29
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    Entgegen der Auffassung des Klägervertreters wahrt eine Geltendmachung erst im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten die Geltendmachungsfristen nicht.

    festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus geht (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - veröffentlicht in NZA 2011, 289 bis 300).

  • ArbG Bielefeld, 09.02.2010 - 5 Ca 2730/09
    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    (z.B. ist das Verfahren, das das ArbG Bielefeld am 9.2.2010 ( 5 Ca 2730/09) entschieden hat, am 27.8.2009 anhängig gemacht worden).
  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    Der Beschluss über die Feststellung der Tarifunfähigkeit zum Zeitpunkt 14.12.2010 ist in formeller und in materieller Rechtskraft erwachsen (vgl. BAG , Beschl v. 1.2.1983 - 1 ABR 33/78 - für die Tariffähigkeit; eine Parallelentscheidung gibt es auch für die Tarifzuständigkeit ( BAG 1 ABR 37/83).
  • LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    Insoweit kann nur auf den Grundsatz aus der Entscheidung des LAG Chemnitz vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - verwiesen werden, wonach "Urteile oberster Bundesgerichte die Rechtslage nicht ändern, sondern diese auf Grund eines Erkenntnisprozesses feststellen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    Die gleichartige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts BerlinBrandenburg erging am 7.12.2009 unter dem Aktenzeichen 23 TaBV 1016/09.
  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92

    Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    Im Zivilrecht sind zum Beispiel die Entscheidungen, die sich mit der Frage der Verletzung der Gleichbehandlung bei TeilzeitArbeitnehmern befassten, durch das Bundesarbeitsgericht entschieden wurden (vgl. BAG Urt. V. 7.3.1995 EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 9 zur Gleichbehandlung bei der Zusatzversorgung; BAG Urt. v. 17.6.1993 -6 AZR 620/92- in EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 34 zur Gleichbehandlungsverletzung bei tariflichem Ausschluss von der Beihilfezahlung für Teilzeitkräfte) Bei allen Folgeprozessen galten die tariflichen Ausschlussfristen selbstverständlich.
  • BAG, 01.02.1983 - 1 ABR 33/78

    Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    Der Beschluss über die Feststellung der Tarifunfähigkeit zum Zeitpunkt 14.12.2010 ist in formeller und in materieller Rechtskraft erwachsen (vgl. BAG , Beschl v. 1.2.1983 - 1 ABR 33/78 - für die Tariffähigkeit; eine Parallelentscheidung gibt es auch für die Tarifzuständigkeit ( BAG 1 ABR 37/83).
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    In subjektiver Hinsicht beschränkt sich die Rechtskraft nicht auf die Verfahrensbeteiligten sondern sie erstreckt sich auf jedermann (ganz hM: BAG Beschl v. 15.3.1977 - 1 ABR 16/75-; für die Lit: Schwab ArbGG § 97 Rdn 34 Fußnote 1 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    Vergleichbares hat auch das Bay. Landessozialgericht München in der Entscheidung v. 28.1.2011 - L 5 R 752/08 - ( die allerdings nur in Auszügen vorliegt) für Ansprüche aus dem Sozialbereich entschieden, nämlich dass Bescheide, die nach den sozialgesetzlichen Regelungen rechtskräftig geworden sind, keine andere rechtliche Bewertungen ermöglichen, die auf Grund einer neuen geänderten Rechtsprechung auch anders möglich gewesen wären, d.h, dass auch Sozialrechtsbescheide nicht mehr zu Lasten der Einzelparteien geändert werden können.
  • ArbG Herford, 10.08.2011 - 2 Ca 542/11

    Equal-Pay, CGZP, Bezugnahme auf fehlerhaften Tarifvertrag im Arbeitsvertrag,

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
    Demgegenüber teilt das Arbeitsgericht Herford laut Pressemitteilung vom 10.8.2011 - 2 Ca 542/11 - ebenfalls die hier vertretene Auffassung der Wirksamkeit der einzelvertraglichen Ausschlussklausel und die Folge des Ausschlusses für Altansprüche aus einem lange zuvor bereits beendeten Arbeitsverhältnis, aa).
  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.06.2011 - 3 Ca 422/11

    Entgeltzahlung einer Leiharbeitnehmerin nach dem Grundsatz Equal pay

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Hinzu kommt, dass es sich um eine komplizierte, umstrittene Rechtsfrage handelt, die es der Klägerin in beiden Vertragsgestaltungen unzumutbar machte, zumal im bestehenden Rechtsverhältnis, ohne Klärung der entscheidenden Vorfrage, die Ansprüche geltend zu machen (Schüren Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 4. Aufl. 2010 § 10 Rz. 257; Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven v. 12.05.2011- 5 Ca 5129/10; a.A. Sächsisches Landesarbeitsgericht v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - ArbR 2011, 544: ArbG Köln v. 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11 in juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 24 Sa 213/12

    Equal pay - CGZP - nichtiger Tarifvertrag - Vertrauensschutz - intransparente

    Hinzu kommt, dass es sich um eine komplizierte, umstrittene Rechtsfrage handelt, die es der Klägerin in beiden Vertragsgestaltungen unzumutbar machte, ohne Klärung der entscheidenden Vorfrage die Ansprüche geltend zu machen (so auch Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 4. Aufl. 2010 § 10 Rz. 257; Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven 12.05.2011 - 5 Ca5129/10; a.A. Sächsisches Landesarbeitsgericht 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - ArbR 2011, 544: ArbG Köln 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11 - juris).
  • LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11

    Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers aus § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG -

    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1836/11

    Inhaltskontrolle einer tariflichen Verfallklausel; Entstehen des Anspruchs nach

    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 22/12

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal-pay

    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • LAG Hamm, 22.08.2013 - 3 Sa 423/12

    Arbeitsbedingungen nach dem equalpay-Gebot

    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11

    Entstehen des Equal-pay-Anspruchs; Fälligkeit

    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11

    Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem equal pay-Gebot; Verletzung des

    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12

    Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP

    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • LAG Hamm, 05.12.2012 - 3 Sa 643/12

    Ansprüche aus equal-pay-Gebot

    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 3 Sa 98/12
  • ArbG Bochum, 02.02.2012 - 3 Ca 1077/11
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