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   BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10   

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https://dejure.org/2012,5086
BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10 (https://dejure.org/2012,5086)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 AZR 722/10 (https://dejure.org/2012,5086)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 (https://dejure.org/2012,5086)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche Tätigkeiten - Transport von Baumaterialien und Vor- und Nacharbeiten auf Baustellen als bauliche Leistungen im Sinne des VTV

  • openjur.de

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes; bauliche Tätigkeiten; Transport von Baumaterialien und Vor- und Nacharbeiten auf Baustellen als bauliche Leistungen im Sinne des VTV-Bau

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche Tätigkeiten - Transport von Baumaterialien und Vor- und Nacharbeiten auf Baustellen als bauliche Leistungen im Sinne des VTV-Bau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 VTV-Bau
    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche Tätigkeiten - Transport von Baumaterialien und Vor- und Nacharbeiten auf Baustellen als bauliche Leistungen im Sinne des VTV-Bau

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Transport von Baumaterialien und Vorarbeiten und Nacharbeiten auf Baustellen als bauliche Leistungen; Baugewerbe; Sozialkassenverfahren

  • rewis.io

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche Tätigkeiten - Transport von Baumaterialien und Vor- und Nacharbeiten auf Baustellen als bauliche Leistungen im Sinne des VTV-Bau

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenverfahren; Baugewerbe; Transport von Baumaterialien und Vor- und Nacharbeiten auf Baustellen als bauliche Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltungsbereich des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe ? Hinzurechnung von Nebentätigkeiten bei sachlichem Zusammenhang baulicher Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche Tätigkeiten - Transport von Baumaterialien und Vor- und Nacharbeiten auf Baustellen als bauliche Leistungen im Sinne des VTV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 1820
  • NZA-RR 2012, 422
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    b) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

    Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten dienen den eigentlichen baulichen Haupttätigkeiten und können ihnen deshalb grundsätzlich zugeordnet werden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 24) .

    Auch der Transport von Baumaterialien zu Baustellen kann als eine für eine sachgerechte Ausführung baulicher Leistungen notwendige Nebenarbeit qualifiziert werden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, aaO; 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 b Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85) .

    Dies gilt ebenso für Fahrdienstleistungen, das Einrichten oder das Reinigen sowie das Aufräumen von Baustellen (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, aaO) .

    bb) Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist grundsätzlich ein Zusammenhang mit einer eigenen baulichen Haupttätigkeit (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 der Gründe) .

    Erbringt ein Betrieb ausschließlich "Nebenarbeiten", ohne zugleich baugewerbliche Tätigkeiten und Arbeiten auszuführen, unterfällt er nicht dem VTV (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, aaO; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b ee der Gründe) .

    a) Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 2010 (- 4 AZR 934/08 - Rn. 35, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324) sind Nebenarbeiten wie der Transport von Baumaterialien, die Entsorgung von Bauschutt, das Einrichten, Reinigen und Aufräumen von Baustellen dazu bestimmt, eine sachgerechte Durchführung und Beendigung von Bauarbeiten zu gewährleisten.

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    aa) So erfassen die Tarifbeispiele des § 1 Abs. 2 Abschn. IV und V VTV nicht nur den eigentlichen Kern der jeweiligen baugewerblichen Tätigkeit, sondern darüber hinaus auch alle Arbeiten, die branchenüblich und zur sachgerechten Ausführung der baulichen Tätigkeiten notwendig sind (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b dd der Gründe) .

    bb) Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist grundsätzlich ein Zusammenhang mit einer eigenen baulichen Haupttätigkeit (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 der Gründe) .

    Erbringt ein Betrieb ausschließlich "Nebenarbeiten", ohne zugleich baugewerbliche Tätigkeiten und Arbeiten auszuführen, unterfällt er nicht dem VTV (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, aaO; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b ee der Gründe) .

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 995/06

    Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten dienen den eigentlichen baulichen Haupttätigkeiten und können ihnen deshalb grundsätzlich zugeordnet werden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 24) .

    bb) Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist grundsätzlich ein Zusammenhang mit einer eigenen baulichen Haupttätigkeit (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 der Gründe) .

    Erbringt ein Betrieb ausschließlich "Nebenarbeiten", ohne zugleich baugewerbliche Tätigkeiten und Arbeiten auszuführen, unterfällt er nicht dem VTV (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32, aaO; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b ee der Gründe) .

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    Auch der Transport von Baumaterialien zu Baustellen kann als eine für eine sachgerechte Ausführung baulicher Leistungen notwendige Nebenarbeit qualifiziert werden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, aaO; 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 b Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85) .
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 458/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV, Transportleistungen als Nebenarbeiten

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    So differenziert beispielsweise die Rechtsprechung danach, ob es sich beim Abtransport von Abraum oder Bauschutt um selbst produzierten Bauschutt des Betriebs handelt oder ob der Transport für Dritte durchgeführt wird (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 458/01 - zu II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253) .
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    b) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09

    Bauliche Leistungen - Bautrocknung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschn. IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeübten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III erfüllen (st. Rspr., vgl. bspw. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 332; 14. Juli 2010 - 10 AZR 164/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 322) .
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 362/09

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Einschränkung AVE

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    b) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .
  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10

    Rohrverkleidungsarbeiten - Isoliergewerbe

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    b) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .
  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10
    b) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

  • LAG Hessen, 07.09.2010 - 12 Sa 1679/09

    Auskunftsanspruch im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes - Hilfstätigkeiten als

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    bb) Die Tarifbeispiele des § 1 Abs. 2 Abschn. IV und V VTV erfassen nicht nur den eigentlichen Kern der jeweiligen baugewerblichen Tätigkeit, sondern darüber hinaus auch alle Arbeiten, die branchenüblich und zur sachgerechten Ausführung der baulichen Tätigkeiten notwendig sind (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 13; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b dd der Gründe) .

    Dies gilt ebenso für Fahrdienstleistungen, das Einrichten oder das Reinigen sowie das Aufräumen von Baustellen (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31; vgl. zusammenfassend dazu: BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 13) .

    cc) Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist grundsätzlich ein Zusammenhang mit einer eigenen baulichen Haupttätigkeit (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 14; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 32; vgl. 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 25; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

    a) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

    Werden Neben- und Bauleistungen tatsächlich in einem engen organisatorischen Zusammenhang einheitlich geleitet, so kann durch eine "nur auf dem Papier stehende", für die Arbeitspraxis aber folgenlose Trennung der Nebenarbeiten von den Hauptarbeiten die Anwendung des VTV nicht vermieden werden (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 19) .

    Ist dies der Fall, spricht alles dafür, dass die sachgerechte Ausführung der baulichen Arbeit die Koordination der Bauleistungen und der Nebenleistungen erfordert (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 20) .

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17

    Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Erbringt ein Betrieb ausschließlich "Nebenarbeiten" (z.B. Fahr- und Transportdienste, Materialtransporte, "Vertragen von Materialien auf Baustellen" sowie Reinigungsarbeiten), ohne zugleich baugewerbliche Tätigkeiten und Arbeiten auszuführen, unterfällt der Arbeitgeber nicht dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 14, NZA-RR 2012, 422).

    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er die Hauptleistungen einem Subunternehmen anvertraut und sie beaufsichtigt und mit den von ihm selbst erbrachten Nebenleistungen koordiniert ( vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 19, NZA-RR 2012, 422) .Maßgeblich ist, ob die baulichen Hauptleistungen und die Nebenleistungen tatsächlich unter einer einheitlichen Leitung im Wesentlichen so organisiert werden, wie das in einem Baubetrieb der Fall ist, in dem sie nicht getrennten Unternehmen zugewiesen sind.

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig gegeben, wenn die Arbeitsanweisungen auf den Baustellen für die Bauleistungen und für die Nebenleistungen von ein und derselben Person oder von mehreren Personen koordiniert ausgeübt werden (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 20, NZA-RR 2012, 422) .

  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 10 Sa 755/19

    1. Vergibt ein Bauträger die eigentlichen baulichen Arbeiten an ein

    Die einheitliche Koordination sowohl der eigenen Nebenarbeiten, z.B. bloße Reinigungsarbeiten, und der von dem Subunternehmer erbrachten baulichen Hauptarbeiten spricht für einen Zurechnungszusammenhang (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 20, NZA-RR 2012, 422) .

    Der Zehnte Senat hat zuletzt maßgeblich darauf abgestellt, dass eine einheitliche Leitung sowohl der Arbeiten des Arbeitgebers als auch der Subunternehmer auf den Baustellen vorhanden war (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 20, NZA-RR 2012, 422) .

    Darüber hinaus ist die unterstützende Arbeit des Herrn A aber auch als bauliche Zusammenhangsarbeit anzusehen, weil sie darauf gerichtet war, die Tätigkeit der Subunternehmer zu überwachen und zu koordinieren (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 20, NZA-RR 2012, 422; BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 33, AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - NZA 1997, 1353; Hess. LAG 23. Oktober 2018 - 12 Sa 489/15 - n.v.) .

  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 214/18

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    aa) Bei Zusammenhangstätigkeiten handelt es sich um Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten, die den eigenen baulichen Haupttätigkeiten dienen, zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind und nach der Verkehrssitte üblicherweise von den Betrieben des Baugewerbes miterledigt werden (ausführlich BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 12 ff. mwN und Rn. 19) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 343/22

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Arbeitnehmerüberlassung -

    Das kommt in Betracht, wenn dem Arbeitgeber, der die Nebenarbeiten ausführt, die baulichen Hauptleistungen eines anderen Betriebs zugerechnet werden müssen (BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 138/19 - Rn. 46, BAGE 174, 35; 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 12; 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 19) .
  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 362/19

    Baubetrieb - Gebäudehebungen - Zusammenhangstätigkeiten - Sozialkassenverfahren -

    Beispiele für Zusammenhangstätigkeiten sind der Transport von Baumaterialien, die Entsorgung von Bauschutt sowie das Einrichten, Reinigen und Aufräumen von Baustellen (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 12; 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 19) .

    Umfangreiche Zusammenhangstätigkeiten können eigenen Bauleistungen unabhängig vom Anteil der baulichen Haupttätigkeit an der Gesamtarbeitszeit des Betriebs zugerechnet werden (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 17) .

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

    Zu den "baulichen Leistungen" im Tarifsinn zählen insbesondere die in § 1 Abs. 2 Abschn. IV und Abschn. V der Verfahrenstarifverträge genannten Beispiele von baulichen Haupttätigkeiten (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 11) .
  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 138/19

    Eisenschutzarbeiten und Bauwirtschaft

    Ist das der Fall, spricht alles dafür, dass die sachgerechte Ausführung der baulichen Arbeit die Koordination der Bauleistungen und der Nebenleistungen erfordert (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 12 f.; 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 19 f.) .
  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 18 Sa 290/13

    Urlaubskasse des Baugewerbes

    Sollten mit "Bauleitertätigkeiten" die Anleitung von Subunternehmern durch einen gewerblichen Arbeitnehmer des Beklagten gemeint sein, wären diese Stunden als baulich iSd. VTV zu qualifizieren, wenn Hauptleistungen einem Subunternehmen anvertraut wurden und der gewerbliche Arbeitnehmer sie beaufsichtigte und mit vom Betrieb des Beklagten erbrachten Nebenleistungen koordinierte ( BAG Urteil vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - AP Nr. 339 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Voraussetzung für ein "Zusammenrechnen" ist, dass ein Zusammenhang mit einer eigenen baulichen Tätigkeit besteht, also der in Anspruch genommene Betrieb weder nur Nebenleistungen erbringt, noch Arbeiten an Subunternehmer vergibt, ohne deren Leistungen auf der Baustelle zu organisieren und zu steuern (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - AP Nr. 339 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

  • LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 987/14

    Produzierte Nasszellen, die später als fertige Badkonstruktionen in Gebäude

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 20 Sa 957/16

    Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 4 Sa 47/18

    Teilnahme eines Betriebes am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1037/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • LAG Hessen, 12.08.2016 - 10 Sa 188/16

    Stellt ein Betrieb Treppen aus Metall in eigener Werkstatt nach individuellem

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • LAG Hessen, 06.09.2022 - 12 Sa 391/22

    Beitragspflicht von Leiharbeitnehmern zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 24 Sa 591/18

    Teilnahme eines Stahltreppen, Geländer und andere individuell nach Kundenwünschen

  • LAG Hessen, 19.02.2014 - 18 Sa 462/13

    Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17

    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine

  • LAG Hessen, 18.01.2019 - 10 Sa 501/18

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 361/17

    1. Besteht bei einem Betrieb der Wasser- und Brandschadenssanierung die

  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 10 Sa 804/15

    Die Tätigkeit eines Restaurators ist als baugewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs.

  • LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13

    Selbständige Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15

    Gerüstbau; Logistik

  • LAG Hessen, 05.02.2019 - 12 Sa 579/18
  • LAG Hessen, 30.09.2015 - 12 Sa 135/13

    Arbeitnehmerüberlassung an Bauunternehmen zu baulicher Leistungen

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

  • LAG Hessen, 06.06.2014 - 10 Sa 1622/12

    Beweisaufnahme; Zeugnisverweigerungsrecht

  • LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13

    Die Tätigkeit des Betriebsinhabers kann zur Entscheidung der Frage erheblich

  • LAG Hessen, 05.03.2021 - 10 Sa 1040/20

    Gepräge baulicher Zusammenhangstätigkeiten bei Feststellung eines tariflichen

  • LAG Hessen, 29.05.2020 - 10 Sa 546/19

    1. Die Tätigkeit eines Bauingenieurs im engeren Sinne, wie die Berechnung einer

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 V 1731/21

    Antrag auf vorläufige Feststellung der Nichtzugehörigkeit zu Betrieben der

  • LAG Hessen, 13.03.2015 - 10 Sa 1143/14

    Einordnung eines Mischbetriebs in den betrieblichen Geltungsbereich des

  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 15 Sa 1733/11

    Asphaltkocher - Geltungsbereich; Asphaltkocher - Geltungsbereich

  • LAG Hessen, 06.05.2015 - 12 Sa 22/13

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 01.04.2015 - 18 Sa 56/14

    Qualifizierung von Hilfsarbeiten für Subunternehmer als bauliche Leistungen der

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