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   BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12   

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https://dejure.org/2013,23787
BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 (https://dejure.org/2013,23787)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 (https://dejure.org/2013,23787)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 (https://dejure.org/2013,23787)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - Asbestbelastung - Vorsätzliche Schädigung

  • openjur.de

    Schadensersatz; Asbestbelastung; Vorsätzliche Schädigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schadensersatz - Asbestbelastung - vorsätzliche Schädigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 636 Abs 1 S 1 RVO vom 18.08.1980, § 256 Abs 1 ZPO, § 286 ZPO
    Schadensersatz - Asbestbelastung - vorsätzliche Schädigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung einer kommunalen Gebietskörperschaft hinsichtlich zukünftiger Schäden von Arbeitnehmern aufgrund asbestfaserhaltiger Bauteile

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz - Asbestbelastung - vorsätzliche Schädigung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatz - Arbeiten unter Asbestbelastung - Anordnung des Abteilungsleiters - Gesundheitsschädigung - Vorsatz

  • Betriebs-Berater

    Schadenersatz bei vorsätzlicher Schädigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Schadensersatz - Asbestbelastung - vorsätzliche Schädigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer kommunalen Gebietskörperschaft hinsichtlich zukünftiger Schäden von Arbeitnehmern aufgrund asbestfaserhaltigen Bauteilen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerschutz: Ein Arbeitgeber, der vorsätzlich eine Arbeitsschutzvorschrift missachtet, nimmt eine Schädigung oder Berufskrankheit des Arbeitnehmers in Kauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz - Asbestbelastung - Vorsätzliche Schädigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung einer kommunalen Gebietskörperschaft hinsichtlich zukünftiger Schäden von Arbeitnehmern aufgrund asbestfaserhaltiger Bauteile

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Arbeitsunfall - Asbestbelastung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Asbest

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Ersatzpflicht des Arbeitgebers wegen Asbestbelastung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 168
  • BB 2013, 2292
  • DB 2013, 2216
  • NZA-RR 2014, 63
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12
    Der Handelnde muss die Umstände, auf die sich der Vorsatz beziehen muss, gekannt bzw. vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen haben (BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 - Rn. 10) .

    Die objektive Erkennbarkeit der Tatumstände reicht nicht aus (vgl. BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 - aaO) .

    Revisionsrechtlich ist nur zu prüfen, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze verstößt (vgl. BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 - Rn. 13) .

    Es kann naheliegen, dass der Schädiger einen pflichtwidrigen Erfolg gebilligt hat, wenn er sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsguts durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und es dem Zufall überlässt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 - Rn. 11) .

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28. April 2011 (- 8 AZR 769/09 - AP SGB VII § 104 Nr. 6 = EzA RVO § 636 Nr. 14) das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies hat der Senat in der vorliegenden Streitsache bereits entschieden (BAG 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - Rn. 24 ff., AP SGB VII § 104 Nr. 6 = EzA RVO § 636 Nr. 14) .

    Zur diesbezüglichen Feststellung hat er den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (BAG 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - Rn. 31 ff., AP SGB VII § 104 Nr. 6 = EzA RVO § 636 Nr. 14) .

    Es verbietet sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall oder einer gewollten Berufskrankheit gleichzusetzen (vgl. BAG 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - Rn. 50, AP SGB VII § 104 Nr. 6 = EzA RVO § 636 Nr. 14) .

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12
    Eine Aufhebung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht darf nur erfolgen, wenn eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch den Tatsachenrichter festzustellen ist (BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 48, AP SGB VII § 105 Nr. 4 = EzA SGB VII § 105 Nr. 5) .

    Zwar hat der Senat entschieden, dass ein Arbeitgeber trotz eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften meistens darauf hoffen wird, es werde kein Unfall eintreten (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 50, AP SGB VII § 105 Nr. 4 = EzA SGB VII § 105 Nr. 5) .

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist, die wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt sowie Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften verletzt hat (vgl. BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 43, AP BGB § 280 Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 611 Krankenhausarzt Nr. 4) .

    Dagegen genügt es für die Aufhebung eines landesarbeitsgerichtlichen Urteils nicht, wenn im Streitfall auch eine andere Beurteilung als die des Landesarbeitsgerichts möglich wäre und das Revisionsgericht, hätte es die Beurteilung des Verschuldensgrades selbst vorzunehmen, zu dem Ergebnis gekommen wäre, es liege ein anderer Verschuldensgrad als der vom Berufungsgericht angenommene vor (BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - aaO) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 Sa 313/11

    Schadenersatzanspruch wegen Arbeitens an asbesthaltigen Bauteilen

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. März 2012 - 3 Sa 313/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    Der Vorsatz des Schädigers muss nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (vgl. nur BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 23 mwN; 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 50, 52 mwN; 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - zu B II 1 d aa und bb der Gründe; vgl. auch BGH 8. März 2012 - III ZR 191/11 - Rn. 14 mwN; 11. Februar 2003 - VI ZR 34/02 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 154, 11) .
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Von einer - zur Entsperrung des Haftungsausschlusses und damit zur Ersatzpflicht des Verwenders führenden - vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls ist jedoch nur auszugehen, wenn sich der Vorsatz des Schädigers nicht nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern auch den Verletzungserfolg umfasst (vgl. zum "doppelten Vorsatz" BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 23 ff.; 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 50; 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - zu B II 1 d aa der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 Sa 298/17

    Haftungsausschluss für Personenschäden - Vorsatz

    Es verbietet sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Folge mit einem gewollten Arbeitsunfall oder einer gewollten Berufskrankheit gleichzusetzen (vgl. BAG 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 23 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 10.11.2016 - 6 Sa 247/16 - Rn. 33 mwN).

    Es kann naheliegen, dass der Schädiger einen pflichtwidrigen Erfolg gebilligt hat, wenn er sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsguts durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und es dem Zufall überlässt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BAG 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 28, 29 mwN).

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Das gilt auch dann, wenn das Revisionsgericht, hätte es die Beurteilung des Verschuldensgrads selbst vorzunehmen, zu dem Ergebnis gekommen wäre, es sei von einem anderen Verschuldensgrad als dem vom Berufungsgericht angenommenen auszugehen (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Nürnberg, 09.06.2017 - 7 Sa 231/16

    Auszubildende - Blutentnahme - Arbeitsunfall - Vorsatz - Schmerzensgeld

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen vor, wenn der Handelnde darauf vertraut, der Schaden werde nicht eintreten (Bundesarbeitsgericht â?? Urteil vom 20.06.2013 â?? 8 AZR 471/12; juris).
  • LAG Thüringen, 07.11.2023 - 1 Sa 91/23

    Haftungsausschluss bei Infektion nach dem Covid-19-Virus am Arbeitsplatz

    Der Vorsatz des Schädigers muss daher nicht nur die Verletzungshandlung an sich, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (BAG 28.11.2019 - 8 AZR 35/19 - Rn. 46; BAG 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 23).

    Selbst derjenige, der vorsätzlich eine zugunsten des Arbeitnehmers bestehende Schutzvorschrift missachtet, will regelmäßig nicht die Schädigung und den Arbeitsunfall des Arbeitnehmers selbst, sondern hofft, dass diesem kein Unfall widerfahren werde (BAG 28.11.2019 - 8 AZR 35/19 - Rn. 51; BAG 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 28).

    Es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an (vgl. hierzu BAG 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 28; BAG 19.02.2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 50).

    So kann es etwa naheliegen, dass der Schädiger einen pflichtwidrigen Erfolg gebilligt hat, wenn er sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsguts durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und es dem Zufall überlässt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BAG 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 29; BGH 20.12.2011 - VI ZR 309/10 - Rn. 11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16

    Arbeitsunfall - Haftungsausschluss des Arbeitgebers - mangelnder Vorsatz

    Die auch im Antrag zu 2) zulässige Klage (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 19 mwN, zitiert nach juris) ist nicht begründet.

    Es verbietet sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall oder einer gewollten Berufskrankheit gleichzusetzen (vgl. zu § 636 Abs. 1 RVO: BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 23 f., zitiert nach juris).

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Handelnde darauf vertraut, der Schaden werde nicht eintreten (vgl. zu § 636 Abs. 1 RVO: BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 24., zitiert nach juris).

    Dies ist jedoch einer Verallgemeinerung im Sinne eines Erfahrungssatzes auf tatsächlichem Gebiet nicht zugänglich; stets kommt es vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 28, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

    Zu beachten ist schließlich die der gesetzlichen Unfallversicherung korrespondierende Haftungsprivilegierung des Arbeitgebers nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII bezüglich aller Personenschäden einschließlich eventueller Schmerzensgeldansprüche, die nur dann nicht greift, wenn der Versicherungsfall iSd. §§ 7-9 SGB VII (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) durch den Arbeitgeber mit Vorsatz in Bezug auf die Pflichtverletzung (Verletzungshandlung) und in Bezug auf die hiernach auftretende Gesundheitsschädigung (Verletzungserfolg) herbeigeführt wurde (BAG 28. November 2019 - 8 AZR 35/19 - Rn. 23, 46 mwN; ferner BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 22 ff. zur Vorgängerregelung des § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO).
  • LAG Köln, 02.11.2021 - 4 Sa 279/21

    Doppelter Vorsatz bei Arbeitsunfall nach §§ 104 , 105 SGB VII ; Verletzungserfolg

    Bezüglich der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2018 - Az.: 8 AZR 471/12 zu berücksichtigen.

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen vor, wenn der Handelnde darauf vertraut, der Schaden werde nicht eintreten (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 24, juris).

    Wie der Kläger ausgeführt hat, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 28, juris).

  • LAG Hamm, 17.03.2015 - 7 Sa 1316/14

    Arbeitsunfall, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haftungsprivileg, Bindung der ;

    Der Kläger gehe mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu einem ähnlichen Sachverhalt vom 20.06.2013 zum Az. 8 AZR 471/12 davon aus, dass der Beklagten sehr wohl bewusst gewesen sei, dass Verletzungen durch Ausrutschen auf einem glitschigen Hallenboden passieren könnten.

    (2) Soweit der Kläger im Berufungsverfahren sein Vorbringen hierzu insbesondere unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013, 8 AZR 471/12, ergänzt und vertieft hat, ist dem Folgendes hinzuzufügen:.

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der vom Kläger herangezogenen Entscheidung vom 20.06.2013, aaO., unter A. II. a) der Entscheidungsgründe auf seine ständige Rechtsprechung Bezug genommen, wonach das Eingreifen des Haftungsprivileges einen sogenannten doppelten Vorsatz erfordert.

  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15

    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit

  • ArbG Köln, 10.10.2018 - 7 Ca 3099/17

    Kann die Kabinenluft im Flugzeug krank machen?

  • LAG Köln, 28.09.2022 - 11 Sa 233/22

    Haftungsausschluss; Vorsatz

  • ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18

    Unbegründeter Schmerzensgeldanspruch als Folgeanspruch eines Arbeitsunfalls

  • ArbG Köln, 10.10.2018 - 7 Ca 3743/17

    Kann die Kabinenluft im Flugzeug krank machen?

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