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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14   

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https://dejure.org/2014,42377
LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14 (https://dejure.org/2014,42377)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14 (https://dejure.org/2014,42377)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 10 TaBV 1134/14 (https://dejure.org/2014,42377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trotz KZ-Vergleich: Keine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz KZ-Vergleich: Keine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 816
  • NZA 2015, 489
  • NZA-RR 2015, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 482/13

    Auch überspitzte Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung von für den Betrieb handelnden Personen bestehen (vgl. jüngst BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 BvR 482/13).

    Der Einfluss des Grundrechts wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 BvR 482/13).

    Eine Schmähung liegt indes erst vor, wenn der Kritik kein Tatsachenkern zugrunde liegt oder der Erklärende bewusst falsche Tatsachen streut (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 BvR 482/13).

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    Hierzu hatte das Bundesarbeitsgericht bereits im Beschluss vom 29. April 1969 (1 ABR 19/68) zur früheren, aber insoweit vergleichbaren Rechtslage deutlich gemacht, dass grundsätzlich nur solche Umstände berücksichtigt werden dürften, die in der laufenden Amtszeit des Betriebsrates eingetreten seien, nicht aber aus einer früheren Amtszeit.
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    Das einzelne Betriebsratsmitglied hat sich bei seiner Betriebsratstätigkeit innerhalb der Grenzen zu halten, die sich aus den allgemeinen Vorschriften der Rechtsordnung, insbesondere aus denen des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 584/04).
  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    Mit der elementaren Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 GG wäre es unvereinbar, wenn die Meinungsäußerung dem Bereich der betrieblichen Arbeitswelt, die die Lebensgestaltung zahlreicher Staatsbürger wesentlich bestimmt, schlechthin ferngehalten würde (vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 28. April 1976 - 1 BvR 71/73).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner dann verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 327/91).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    Soweit Tatsachenbehauptungen enthalten sind, die zur Stützung der Werturteile dienen, stehen diese wegen dieses Zusammenhangs ebenfalls unter dem Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
    In der öffentlichen Auseinandersetzung, insbesondere im politischen Meinungskampf, muss daher auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04).
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