Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014

Rechtsprechung
   BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13   

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https://dejure.org/2014,28508
BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13 (https://dejure.org/2014,28508)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2014 - 2 AZR 288/13 (https://dejure.org/2014,28508)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2014 - 2 AZR 288/13 (https://dejure.org/2014,28508)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 TVG
    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 626 BGB, § 17 Nr. 6.2 MTV, § 626 Abs. 1 BGB, § 17 Nr. 8 MTV, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 158 SGB III, § 143a SGB III, § 117 AFG, § 158 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1, Satz 4 SGB III, § 143a Abs. 1 Satz 1, § 117 Abs. 2 Satz 1, Satz 4 AFG, § 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB III, § 143a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB III, § 117 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 AFG, § 158 Abs. 1 Satz 4 SGB III, § 13 Abs. 3 KSchG, § 615 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist; Vorrang einer tarifvertraglich nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien möglichen ordentlichen Kündigung; Tarifvertragsauslegung

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - wenn der Tarifvertrag eine ordentliche Kündigung ausschließt...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheit als Kündigungsgrund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist - Vorrang einer tarifvertraglich nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien möglichen ordentlichen Kündigung - Tarifvertragsauslegung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Es ist jeder zu ersetzen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2611
  • NZA-RR 2015, 16
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65) .

    aa) Eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist kommt in Betracht, wenn der wichtige Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB darin liegt, dass der Arbeitgeber wegen des tariflichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung andernfalls gezwungen wäre, für Jahre an einem sinnentleerten Arbeitsverhältnis festzuhalten (vgl. zuletzt BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 16) .

    Dabei kann auch die Entwicklung nach Zugang der Kündigung - nach Behauptung der Beklagten eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit und die Durchführung weiterer Reha-Maßnahmen - in den Blick zu nehmen sein, soweit sich darin die Prognose der Beklagten bestätigt haben sollte (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32; 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu III der Gründe) .

    Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen sinnentleerten Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen sinnentleerten Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05

    Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen sinnentleerten Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Er muss dies nicht erst dann tun, wenn der Arbeitnehmer geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten aufgezeigt hat (vgl. BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 46, BAGE 132, 299) .
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65) .
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Deren Unwirksamkeit kann sich dann in der Regel nur noch aus der Abwägung der wechselseitigen Interessen ergeben (vgl. BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - zu II 5 c der Gründe, BAGE 101, 39) .
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Verwendet ein Tarifvertrag den Ausdruck "wichtiger Grund", ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien ihn iSd. § 626 BGB verstanden wissen wollen (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 29; 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 a der Gründe) .
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Dabei kann auch die Entwicklung nach Zugang der Kündigung - nach Behauptung der Beklagten eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit und die Durchführung weiterer Reha-Maßnahmen - in den Blick zu nehmen sein, soweit sich darin die Prognose der Beklagten bestätigt haben sollte (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32; 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 21/05

    Tarifvertrag zur Arbeitszeitverkürzung und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Wegen des normativen Charakters von Tarifregelungen folgt diese den für Regelungen von Gesetzen geltenden Grundsätzen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240; 30. Mai 2006 - 1 ABR 21/05 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
    Wegen des normativen Charakters von Tarifregelungen folgt diese den für Regelungen von Gesetzen geltenden Grundsätzen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240; 30. Mai 2006 - 1 ABR 21/05 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 62/99 R

    Sozialplanabfindung, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 21/05 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - ordentliche

  • LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12

    Fristlose personenbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 260/21

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    An dem Fortbestehen eines nicht mehr erfüllbaren und damit "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses besteht in der Regel kein billigenswertes Interesse (vgl. zur außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung mit Auslaufrist BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 46 ff.; 20. März 2014 - 2 AZR 288/13 - Rn. 40) .
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Das folgt daraus, dass auch eine nach § 17 Nr. 6.2 MTV Stahl Ost ausdrücklich mögliche personenbedingte außerordentliche Kündigung kaum jemals als fristlose in Betracht kommen dürfte (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 288/13 - Rn. 26) .

    Es ist auch kein zeitlicher Rahmen vorgesehen, innerhalb dessen diese über ein an sie herangetragenes Gesuch zu befinden hätten (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 288/13 - Rn. 32) .

  • LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15

    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines

    Zum einen kommt eine solche nur dann in Betracht, wenn der wichtige Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darin liegt, dass der Arbeitgeber wegen des tariflichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung andernfalls gezwungen wäre, für Jahre an einem sinnentleerten Arbeitsverhältnis festzuhalten (BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00, ZTR 2002, 339; BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13, NZA-RR 2015, 16).
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Eine außerordentliche Kündigung mit einer der - fiktiven - ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 288/13 - Rn. 28; für eine Kündigung aus betrieblichen Gründen BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29 ) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte

    Eine zudem auf noch gewisse "Restleistungsfähigkeit" hinauslaufende Prognose hindert die Gesamteinschätzung "negativ" insoweit nicht (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 288/13).

    Diese wenigen Tage der Arbeitsleistung hindern die Gesamteinschätzung "negativ" folglich nicht (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 288/13).

    Auch eine derartige Gemengelage kann unter dem Gesichtspunkt einer Gesamtbetrachtung einen die ordentliche Kündigung sozial rechtfertigenden Grund im Sinne des § 1 KSchG darstellen (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 288/13).

  • ArbG Hamburg, 01.07.2015 - 27 Ca 87/15

    Außerordentliche Kündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen

    Eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist kommt nach der Rechtsprechung des BAG in Betracht, wenn der wichtige Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB darin liegt, dass der Arbeitgeber wegen des tariflichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung andernfalls gezwungen wäre, für Jahre an einem sinnentleerten Arbeitsverhältnis festzuhalten (BAG v. 20.03.2014 - 2 AZR 288/13 -, Rn. 28, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße

    Eine zudem auch noch gewisse "Restleistungsfähigkeit" hindert die Gesamteinschätzung "negativ" insoweit nicht (BAG 20.03.2014, 2 AZR 288/13).

    Diese Tage der Arbeitsleistung hindern die Gesamteinschätzung "negativ" folglich nicht (BAG 20.03.2014, 2 AZR 288/13).

    Auch eine derartige Gemengelage kann unter dem Gesichtspunkt einer Gesamtbetrachtung einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 288/13).

  • LAG Köln, 13.07.2017 - 7 Sa 121/17

    Tariflich ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer; häufige Kurzerkrankungen;

                  Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BAG, welches eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung nur zulassen will, wenn die Prognose gerechtfertigt ist, dass bei einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses das für den Arbeitsvertrag typische Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung sinnentleert wäre, weil eine nennenswerte, der Gegenleistung des Arbeitgebers wenigstens noch annähernd gerecht werdende Leistung des Arbeitnehmers nicht mehr erwartet werden kann (BAG v. 20.03.2014, 2 AZR 288/13, NZA-RR  2015, 16; BAG v. 23.01.2014, 2 AZR 582/13, NZA 2014, 962; APS/Vossen, § 626 BGB Rdnr. 312), .
  • LAG Hessen, 22.06.2018 - 3 Sa 1324/17

    § 34 Abs. 2 TVöD, § 626 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX a.F.

    Lediglich in eng begrenzten Fällen kommt daher eine außerordentliche Kündigung in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (BAG 20. März 2014 -2 AZR 288/13- Rn. 28, NZA-RR 2015, 16; BAG 23. Januar 2014 -2 AZR 582/13- Rn. 26, BAGE 147, 162; BAG 20. Dezember 2012 -2 AZR 32/11- Rn. 14, DB 2013, 882, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17

    Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers

    Vielmehr muss aus dem Vorbringen des Arbeitgebers von vornherein erkennbar sein, dass er alles Zumutbare unternommen hat, die durch die Veränderung der Umstände notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (std. Rspr. vgl. zB. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 288/13, Rn. 41, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 17, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 29 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.06.2021 - 1 Sa 75/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzungen im Zustand

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 697/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 742/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

  • ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1765/21
  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014 - 1 Sa 49/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27193
LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014 - 1 Sa 49/14 (https://dejure.org/2014,27193)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.07.2014 - 1 Sa 49/14 (https://dejure.org/2014,27193)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 1 Sa 49/14 (https://dejure.org/2014,27193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Sonderzahlung, Prämie, Zielvereinbarung, Angebot, Schadensersatz, Vertretung, Schadensermittlung

  • IWW

    § 64 Abs. 2 b ArbGG, §§ ... 283 S. 1, 252 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 125 S. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 249 ff. BGB, § 252 S. 1 BGB, § 252 S. 2 BGB, § 287 ZPO, §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de

    Sonderzahlung an Vertriebsmitarbeiter aufgrund eines mit dem Arbeitsvertrag übersandten Schriftstücks "Arbeitsvertragliche Randbedingungen"; Schadensersatzklage aufgrund fehlender Zielvereinbarung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Arbeitgebers wegen einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zahllungspflicht des Arbeitgebers bei unterlassener Zielvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014 - 1 Sa 49/14
    Die Festlegung von Zielen wird jedenfalls mit Ablauf der Zielperiode unmöglich im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB (z. B. BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07 - Juris, Rn 12).

    Hat er im Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Vergütung für den Fall versprochen, dass dieser die für jede Zielperiode neu aufzustellenden Ziele erreicht, darf er sein Angebot zum Abschluss einer Zielvereinbarung nicht daran knüpfen, dass der Arbeitnehmer einer Änderung des Arbeitsvertrags zustimmt (BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07 - Juris, Rn 17).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014 - 1 Sa 49/14
    Dem ist auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.05.2008 (9 AZR 382/07) gefolgt.
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014 - 1 Sa 49/14
    Unwirksam ist eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, insbesondere nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie beim anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen allgemeinen Grundsätzen unwirksam (BGH, Urt. v. 15.02.1995 - VIII ZR 93/94 - Juris, Rn 19).
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014 - 1 Sa 49/14
    Nach Ablauf des Zeitraums, für den eine Zielvereinbarung geschlossen werden soll, hier des Jahres 2012, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz statt eines Anspruchs auf Abschluss einer Zielvereinbarung geltend machen (BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Juris, Rn 46).
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