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   KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15 Vollz   

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https://dejure.org/2015,24225
KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24225)
KG, Entscheidung vom 29.06.2015 - 2 Ws 132/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24225)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 2 Ws 132/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 9 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, Art 12 Abs 3 GG, § 5 ArbGG, § 3 Abs 1 StVollzG
    Strafvollzug: Arbeitsverhältnis zwischen Gefangenen und der Anstalt; Direktionsrecht der Vollzugsbehörde; Recht auf Koalitionsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; GewO § 106; BGB § 313 Abs. 3
    Verteilung und Entgegennahme von Mitgliedsanträgen für die Gefangenen-Gewerkschaft durch einen Gefangenen während seiner Arbeitszeit und den Pausen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vereinigung von arbeitenden Strafgefangenen stellt keine Gewerkschaft dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vereinigung von arbeitenden Strafgefangenen stellt keine Gewerkschaft dar - Verteilen und Entgegennahme von Mitgliedsanträgen während der Arbeitszeit und den Pausen kann untersagt werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 602
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Braunschweig, 24.07.1990 - VAs 3/90

    Zuständigkeit des Haftrichters und Subsidiarität der gerichtlichen Entscheidung;

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    So ist die Vollzugsbehörde aufgrund der gesetzlichen Regelung der §§ 43, 200 StVollzG weder verpflichtet noch berechtigt, ein höheres Entgelt zu bezahlen (vgl. Senat NStZ 1990, 608).

    All dies ist mit Art. 12 Abs. 3 GG vereinbar (vgl. Senat NStZ 1990, 608).

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Erforderlich ist eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (vgl. BAG NZA 2015, 483; BAG NJW 1996, 1770).

    Dazu bedarf es besonderer Umstände, die geeignet sind, einen Vertrauenstatbestand zu schaffen (vgl. BAG NZA 2015, 483).

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Der Arbeitgeber hat das Recht, einseitig nach billigem Ermessen die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Art, Zeit und Ort der Arbeitsleistung und das Verhalten im Betrieb zu bestimmen (vgl. BAG NJW 1996, 1770, 1771).

    Erforderlich ist eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (vgl. BAG NZA 2015, 483; BAG NJW 1996, 1770).

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85

    Ausbildungsverhältnis zwischen einem Strafgefangenen und der

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Strafgefangene erfüllen diese Voraussetzung im Verhältnis zum Träger der Vollzugseinrichtung von vornherein nicht (vgl. BAGE 53, 336; LArbG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 1999 - 13 Ta 1102/09 -).

    Es ist vielmehr öffentlich-rechtlich ausgestaltet (vgl. BAGE 53, 336; Senat, Beschluss vom 7. April 2006 - 5 Ws 92/06 Vollz -) und ist Folge der sich aus § 41 Abs. 1 StVollzG ergebenden Arbeitspflicht.

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Denn die Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hat ebenfalls Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BGH Beschluss vom 25.3.2015 - 5 StR 70/15 -).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Das Arbeitsentgelt festzulegen, obliegt vielmehr dem Gesetzgeber, der bei der Regelung, was angemessen ist, die typischen Bedingungen des Strafvollzuges, insbesondere dessen Marktferne, in Rechnung stellen darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 3337).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Das Rechtsstaatsprinzip, das die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält (vgl. BVerfGE 7, 89; 74, 129), fordert nicht nur eine faire Ausgestaltung und Anwendung des Strafverfahrensrechts.
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Zur Strafrechtspflege zählt nicht nur das Erkenntnis-, sondern auch das nachfolgende Vollstreckungsverfahren (vgl. BVerfGE 46, 214) inklusive der ordnungsgemäßen Durchführung des Strafvollzuges (vgl. Jarass/Pieroth, GG 13. Aufl., Art. 9 Rdn. 22; Scholz in Maunz/Dürig, GG Stand Dezember 2014, Art. 9 Rdn. 147).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08

    Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Der persönliche Schutzbereich erfasst dabei nicht nur natürliche Personen, welche sich zu einem Verein zusammenschließen, sondern auch den Verband selbst (BVerfGE 124, 25).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
    Das Rechtsstaatsprinzip, das die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält (vgl. BVerfGE 7, 89; 74, 129), fordert nicht nur eine faire Ausgestaltung und Anwendung des Strafverfahrensrechts.
  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15

    Besetzungsrüge (Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr;

  • BVerfG, 15.12.1981 - 2 BvR 1117/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gefangenenmitverantwortung nach § 160

  • OLG Nürnberg, 26.05.1989 - Ws 515/89

    Anwendung von Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften im

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • OLG Hamburg, 23.09.1991 - Vollz (Ws) 11/91
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15

    StVollzG und Anhörungsrüge

  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 AL 44/11

    Ausschluss einer Berücksichtigung des im Strafvollzug erzielten Arbeitsentgelts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2012 - 20 A 697/11

    Mitbestimmung eines Personalrats bei Beschäftigung von Strafgefangenen in der

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - 13 Ta 1102/09

    Für die Überprüfung der Versagung einer Zuweisung von Arbeit zu bestimmten freien

  • BAG, 14.02.1967 - 1 AZR 494/65

    Gewerkschaftsrechte - Gewerkschaftsinformation - Gewerkschaftswerbung

  • KG, 04.12.2018 - 5 Ws 117/18

    Zusätzliche Anerkennung und Ausgleichsentschädigung bei freien

    Dagegen ist die (interne) Pflichtarbeit dadurch gekennzeichnet, dass diese öffentlich-rechtlicher Natur ist, sodass auch keine Arbeitsverträge zwischen der Justizvollzugsanstalt und den Gefangenen geschlossen werden (KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 2 Ws 132/15 Vollz - m. w. N.).

    Seine Koalitionsrechte i. S. von Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG sind auch nicht - wie bei Gefangenen, die Pflichtarbeit verrichten - von vornherein erheblich eingeschränkt (vgl. zu den Unterschieden von regulärem zu Pflichtarbeitsverhältnissen: KG, Beschluss vom 29. Juni 2015, a. a. O., m. w. N.).

  • LAG Köln, 18.01.2019 - 7 Ta 200/17

    Rechtswegzuständigkeit; Verweisung; Arbeitsverhältnis; Fortbildungsvertrag;

    Unabhängig davon kann die Entscheidung des Hessischen LAG vom 03.12.2010 auch nicht mehr als aktuell angesehen werden (vgl. KG vom 29.06.2015, NZA-RR 2015, 602; Erfurter Kommentar/Koch, § 5 ArbGG, Rn. 3).
  • KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16

    Strafverteidigung: Verteidigerbesuch in der Justizvollzugsanstalt außerhalb der

    Die Gefangenen sollen eine realistische Arbeitswelt erleben, die es ihnen nach der Entlassung ermöglicht, sich in das Erwerbsleben einzugliedern (vgl. KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 2 Ws 132/15 Vollz -, juris Rn. 11).
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