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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14   

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https://dejure.org/2014,36476
LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14 (https://dejure.org/2014,36476)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.06.2014 - 26 Sa 427/14 (https://dejure.org/2014,36476)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 26 Sa 427/14 (https://dejure.org/2014,36476)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 74
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Beurteilungsgrundlage für die Rechtfertigungsprüfung ist dabei nicht der ursprüngliche Arbeitsplatz, sondern ein mit verhältnismäßigem Aufwand geänderter Arbeitsplatz (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 54).(Rn.23).

    Die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen ergibt sich bei unionsrechtskonformer Auslegung des § 241 Abs. 2 BGB aus dieser Bestimmung (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53).(Rn.30).

    Erst in einem solchen Fall muss der Arbeitgeber darlegen, dass und warum gerade im Hinblick auf den angepassten Arbeitsplatz ein berufsbezogener weiterer Grund eine Benachteiligung des Behinderten rechtfertigt (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 54).

    Im Übrigen ist der Behindertenbegriff des Unionsrechts zugrunde zu legen (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 57 ff.).

    Die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen ergibt sich bei unionsrechtskonformer Auslegung des § 241 Abs. 2 BGB aus dieser Bestimmung (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Auf diese Weise wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Kündigungsrecht normativ konkretisiert (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - Rn. 20).

    Als "frei" sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24, BAGE 140, 169).

    Dem steht es gleich, wenn ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei wird (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 24).

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    (4) Der Kläger wurde zudem gegenüber Personen in einer vergleichbaren Situation benachteiligt (zu diesem Erfordernis BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 29, BAGE 138, 107).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Besteht eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nur zu geänderten Arbeitsbedingungen, ist der Arbeitgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, dem Arbeitnehmer den freien Arbeitsplatz zur Vermeidung einer Beendigungskündigung im Wege der Änderungskündigung anzubieten (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Rn. 29).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Für Kündigungen, die dem Kündigungsschutzgesetz unterfallen, sind aber zudem Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die darin vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen als Konkretisierungen der Sozialwidrigkeit zu beachten (vgl. 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 36; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 24; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils grundsätzlich der nur auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 24; 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17).
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Als "frei" sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24, BAGE 140, 169).
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Für Kündigungen, die dem Kündigungsschutzgesetz unterfallen, sind aber zudem Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die darin vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen als Konkretisierungen der Sozialwidrigkeit zu beachten (vgl. 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 36; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 24; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Auf diese Weise wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Kündigungsrecht normativ konkretisiert (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - Rn. 20).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
    Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils grundsätzlich der nur auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 24; 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17).
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • ArbG Berlin, 27.01.2017 - 28 Ca 9818/16

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Zu den sachgesetzlich gebotenen Anpassungsmaßnahmen nach Nr. 1 kann neben etwaigem "Ringtausch" von Arbeitskräften (s. dazu etwa Wolfhard Kohte Anm. LAG Hamm [30.09.2010 - 15 Sa 416/10] jurisPR-ArbR 22/2012 Anm. 2 [D.]) je nach den Umständen auch "eine gewisse asymmetrische Aufteilung von Arbeiten" (s. Wolfhard Kohte Anm. LAG Hamburg [15.04.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1 [C.]) gehören (s. ferner BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Juris-Rn. 26; LAG Berlin-Brandenburg 05.06.2015 - 26 Sa 427/14 - NZA-RR 2015, 74 - Juris-Rn. 33).

    ... Dazu muss sie den Arbeitsablauf so umorganisieren, dass der Kläger aus verschiedenen Aufträgen nur die leichteren Werkstücke zugeteilt bekommt"; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg 5.6.2014 - 26 Sa 427/14 - NZA-RR 2015, 74 = Behindertenrecht 2015, 116 (Volltext: "Juris") [II.2 b, bb.

    ... Dazu muss sie den Arbeitsablauf so umorganisieren, dass der Kläger aus verschiedenen Aufträgen nur die leichteren Werkstücke zugeteilt bekommt"; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg 5.6.2014 - 26 Sa 427/14 - NZA-RR 2015, 74 = Behindertenrecht 2015, 116 (Volltext: "Juris") [II.2 b, bb.

    ... Dazu muss sie den Arbeitsablauf so umorganisieren, dass der Kläger aus verschiedenen Aufträgen nur die leichteren Werkstücke zugeteilt bekommt"; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg 5.6.2014 - 26 Sa 427/14 - NZA-RR 2015, 74 = Behindertenrecht 2015, 116 (Volltext: "Juris") [II.2 b, bb.

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