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   LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16   

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https://dejure.org/2017,57070
LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16 (https://dejure.org/2017,57070)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16 (https://dejure.org/2017,57070)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. November 2017 - 10 Sa 1159/16 (https://dejure.org/2017,57070)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unanwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen für Haustürgeschäfte auf arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag

  • Betriebs-Berater

    Das Gebot des fairen Verhandelns als arbeitsvertragliche Nebenpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Belehrung; Dienstleistung; Geschäftsraum; Haustürgeschäft; Haustürwiderruf; Unternehmer; Verbraucher; Vertrag; Vertriebsform; Widerrufsrecht; Willenserklärung - Bestandsstreitigkeiten; Keine Widerruflichkeit von außerhalb der ...

  • rechtsportal.de

    Unanwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen für Haustürgeschäfte auf arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Widerruflichkeit von außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen arbeitsvertraglichen Aufhebungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aufhebungsverträge auch nach neuem Recht nicht widerrufbar

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Das Widerrufsrecht des § 312 g Abs. 1 BGB gilt nicht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Widerrufsrecht für Arbeitnehmer aus § 312g BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1409
  • NZA-RR 2018, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16
    aa) Voraussetzung einer Parteivernehmung ist nach ständiger Rechtsprechung, dass für die zu beweisende Tatsache aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (sog. Anbeweis, BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17 mwN).

    Insbesondere müssen die Parteien einer bürgerlichen Rechtstreitigkeit die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen Argumenten zu behaupten (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - Rn. 10; BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 18) .

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16
    Das "Haustürwiderrufsrecht" nach §§ 312 ff. BGB aF war vertragstypenbezogenes Verbraucherschutzrecht und fand nur auf "besondere Vertriebsformen" Anwendung, nicht jedoch auf Verträge, die wie der Arbeitsvertrag und der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag keine Vertriebsgeschäfte sind (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, Rn. 37 mwN) .

    Weder findet die Richtlinie auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge Anwendung noch sind Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie über deren Anwendungsbereich hinaus auch die arbeitsrechtlichen Beendigungsvereinbarungen einem Widerrufsrecht zugänglich machen wollte (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, Rn. 39, zur alten Fassung) .

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16
    Ein Beweisantrag auf Heranziehung der Partei als Beweismittel ist dann nicht unzulässig (BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - BAGE 122, 347, Rn. 16).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16
    aa) Zwar ist der Arbeitnehmer "Verbraucher" im Sinne von § 13 BGB und ist der Arbeitsvertrag Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19, Rn. 39 ff.) .
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16
    Insbesondere müssen die Parteien einer bürgerlichen Rechtstreitigkeit die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen Argumenten zu behaupten (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - Rn. 10; BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. November 2017 - 10 Sa 1159/16 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

    Dies führte zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - PM Nr. 6/19; Anm. Bauer, ArbRAktuell 2019, 93; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 7. November 2017 - 10 Sa 1159/16 - NZA-RR 2018, 361).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2019 (6 AZR 75/18 - PM Nr. 6/19; Anm. Bauer, ArbRAktuell 2019, 93; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 7. November 2017 - 10 Sa 1159/16 - NZA-RR 2018, 361) zugrundeliegenden Sachverhalt.

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