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   BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19   

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https://dejure.org/2020,10294
BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 (https://dejure.org/2020,10294)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 (https://dejure.org/2020,10294)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 (https://dejure.org/2020,10294)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 12, 13 TVöD, Anlage 1 zu... m TVöD, § 26 TVÜ-Bund, § 12 Abs. 2 TVöD, § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TVöD, § 139 ZPO, § 23 Abs. 1 KSchG, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 23 KSchG, § 9 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, Anlage 1b zum BAT, Anlage 1a zum BAT, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 37 TVöD

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislastverteilung im Eingruppierungsrechtsstreit; Anzahl der Vollzeitäquivalente in einer "Großen Station" i.S.d. einschlägigen Tarifvertrages (EntgeltO (VKA) zum TVöD/VKA); Keine Begrenzung auf Pflegekräfte bei der Zahl der fachlich unterstellten ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Stationsleitung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung - und die große Station im Kreiskrankenhaus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stationsleiterin: "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station - Höheres Maß an Verantwortlichkeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    "Große Station" i. S. d. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tätigkeitsmerkmal "große Station" bei mehr als 12 Vollzeitkräften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschäftigte in der Pflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Darlegungs- und Beweislastverteilung im Eingruppierungsrechtsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 170, 214
  • NZA 2020, 1495
  • NZA-RR 2020, 534
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18

    Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    a) Es spricht vieles dafür, dass es sich bei der Tätigkeit der Klägerin als Stationsleiterin um einen einheitlichen Arbeitsvorgang iSv. § 12 Abs. 2 TVöD/VKA handelt (vgl. dazu zB BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 31) .

    Das Landesarbeitsgericht ist unausgesprochen davon ausgegangen, dass die Klägerin das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe P 12 Fallgruppe 1 TVöD/VKA erfüllt, also eine Station im Tarifsinn leitet (vgl. dazu BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 17 ff.) .

    Allen Ebenen ist gemeinsam, dass dort Leitungsaufgaben ausgeübt werden (BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 24 f.) .

    Das umfasst etwa die Befugnis, in der Pflege fachliche Weisungen zu erteilen, Arbeitsinhalte festzulegen und das Recht, Arbeitsergebnisse zu überprüfen (BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 26; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO EntgO VKA - B XI - Gesundheitsberufe Rn. 475) .

    Eine Allein- oder Letztverantwortlichkeit setzt das Tätigkeitsmerkmal nicht voraus (vgl. allgemein zur Verantwortung der Stationsleitung BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 22 ff.) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Die Klägerin hat jedoch mit Schreiben vom 8. August 2017 fristgemäß einen Antrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA gestellt (zu diesem Erfordernis BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 19, BAGE 162, 81 [zu § 26 TVÜ-Bund]) .

    Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24 f. mwN, BAGE 162, 81) .

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38 mwN, BAGE 162, 81 zum Heraushebungsmerkmal "schwierige Tätigkeiten") .

  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Die Begriffe "Verantwortung" und "Verantwortlichkeit" werden dabei in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes synonym verwendet (vgl. zB BAG 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 -) .

    Zur Erfüllung des Qualifizierungsmerkmals muss in der auszuübenden Tätigkeit eine Verantwortung liegen, die die regelmäßig zu tragende Verantwortung, wie sie begriffsnotwendig schon in der niedrigeren Entgeltgruppe (hier Entgeltgruppe P 12 Fallgruppe 1 TVöD/VKA) enthalten ist, auf der die höhere aufbaut, deutlich wahrnehmbar übersteigt (vgl. zB BAG 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 -) .

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Dies kann beispielsweise ein aus einer besonders großen Anzahl von unterstellten Teilzeitbeschäftigten resultierender besonders hoher Koordinierungsaufwand sein (vgl. zu diesem Aspekt zB BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a bb (2) (c) (dd) der Gründe, BAGE 113, 291) .

    Die Prüfung des Verantwortungsmaßstabs setzt daher einen wertenden Vergleich mit der nach der Entgeltgruppe P 12 TVöD/VKA geforderten Verantwortung voraus, für den die klagende Partei die tatsächlichen Grundlagen vorzutragen hat (vgl. zB BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 445/11 - Rn. 14; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 b bb (3) (a) der Gründe, BAGE 113, 291 zur "erheblichen" Heraushebung durch "das Maß der damit verbundenen Verantwortung") .

  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Dort bringt er zum Ausdruck, dass es nicht auf die (zufällige) tatsächliche Anzahl der Beschäftigten zu einem bestimmten Zeitpunkt ankommt, sondern auf diejenige, die für das Bezugsobjekt Betrieb oder Unternehmen kennzeichnend ist (vgl. zu § 23 KSchG etwa BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 24, BAGE 144, 222; zu § 9 BetrVG 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 - Rn. 12; zu § 111 Satz 1 BetrVG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342) .
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 445/11

    Bezugnahme auf Tarifverträge - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Die Prüfung des Verantwortungsmaßstabs setzt daher einen wertenden Vergleich mit der nach der Entgeltgruppe P 12 TVöD/VKA geforderten Verantwortung voraus, für den die klagende Partei die tatsächlichen Grundlagen vorzutragen hat (vgl. zB BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 445/11 - Rn. 14; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 b bb (3) (a) der Gründe, BAGE 113, 291 zur "erheblichen" Heraushebung durch "das Maß der damit verbundenen Verantwortung") .
  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 287/11

    Psychiatriezulage - halbgeschlossene Station

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Diese Zulage dient der Abgeltung der durch die besonderen Gegebenheiten auf einer (halb-)geschlossenen Station bedingten Erschwernisse der Arbeit (BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 287/11 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86

    Rechtsunwirksamkeit einer Herabgruppierung mangels Beteiligung des Betriebsrates

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Wird in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 19. April 2016 - 3 AZR 341/14 - Rn. 12; weiter gehend unter Verzicht auf einen Sachzusammenhang 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 -) .
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Unter "Verantwortung" im Tarifsinn ist die Verpflichtung des Beschäftigten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Beschäftigten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (st. Rspr., zuletzt zB BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26 mwN zum Begriff der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit) .
  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 341/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
    Wird in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 19. April 2016 - 3 AZR 341/14 - Rn. 12; weiter gehend unter Verzicht auf einen Sachzusammenhang 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 -) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 42/19

    Eingruppierung - Schiffsführer - Peilschiff - Ausschlussfrist

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 426/10

    Bewährungsaufstieg - Tätigkeit in der maßgebenden Fallgruppe

  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 66/05

    Eingruppierung einer Stationsschwester

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

  • LAG München, 10.04.2019 - 11 Sa 798/18

    Eingruppierung, Stationsleitung

  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts -

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 745/00

    Eingruppierung eines Ausbildungsleiters

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, aaO; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    Die Bestimmung des Arbeitsergebnisses hängt nicht davon ab, ob einzelne Tätigkeiten tariflich unterschiedlich zu bewerten wären (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2020 - 6 TaBV 52/20

    Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station

    Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann eine große Station i.S.d. Entgeltgruppe P 13 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD-K-VKA, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als zwölf Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind (wie BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 -).

    (bb) Danach ergibt sich zunächst einmal, dass eine große Station in der Regel vorliegt, wenn dem Stationsleiter mehr als 12 Vollzeitäquivalente unterstellt sind (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 23).

    Aus dem Begriff "in der Regel" lässt sich vielmehr entnehmen, dass es neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter andere Faktoren geben kann, die im Ausnahmefall zu einer abweichenden Bewertung führen können und die Station ihrer Struktur nach als "groß" im Tarifsinn erscheinen lassen (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 31).

    Dies kann beispielsweise ein aus einer besonders großen Anzahl von unterstellten Teilzeitbeschäftigten resultierender besonders hoher Koordinierungsaufwand sein (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 31; (vgl. zu diesem Aspekt auch BAG v. 26.01.2005 - 4 AZR 6/04 - zu I2 a bb (2) (c) (dd) der Gründe).

    Weitere Gesichtspunke könnten die Größe der Station nach der Anzahl der Betten und der zu pflegenden Patienten (vgl. die Wertung in BAG 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25) oder deren räumliche Größe sein (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 31).

    Keine Berücksichtigung können dabei allerdings jeweils Umstände finden, die mit dem weiteren Qualifikationsmerkmal "höheres Maß von Verantwortlichkeit" (Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA) im Zusammenhang stehen, da dieses nach der Tarifsystematik gesondert bewertet wird (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 31).

    Ob die Zahl an Teilzeitkräften zur Beurteilung der Größe einer Station von Relevanz sein kann (vgl. hierzu BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 31), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

    (a) Unter "Verantwortung" im Tarifsinn ist die Verpflichtung des Beschäftigten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Beschäftigten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38; vgl. zum Begriff der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit: BAG v. 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26).

    Die Begriffe "Verantwortung" und "Verantwortlichkeit" werden dabei in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes synonym verwendet (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38).

    Zur Erfüllung des Qualifizierungsmerkmals muss in der auszuübenden Tätigkeit eine Verantwortung liegen, welche die regelmäßig zu tragende Verantwortung, wie sie begriffsnotwendig schon in der niedrigeren Entgeltgruppe (hier Entgeltgruppe P 12 Fallgruppe 1 TVöD-K-VKA) enthalten ist, auf der die höhere aufbaut, deutlich wahrnehmbar übersteigt (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38; so bereits BAG v. 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 -).

    Die Prüfung des Verantwortungsmaßstabs setzt daher einen wertenden Vergleich mit der nach der Entgeltgruppe P 12 TVöD-K-VKA geforderten Verantwortung voraus (BAG v. v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38).

    Vergleichsgruppe für das Maß der Verantwortlichkeit sind nicht die Stationsleitungen bei der jeweiligen Arbeitgeberin, sondern es kommt auf die allgemeinen Anforderungen an die Verantwortung einer Stationsleitung unter Berücksichtigung der von den Tarifvertragsparteien nach der Vorbemerkung Nr. 1 zum Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 der Anlage 1 zum TVöD-K-VKA vorgesehenen regelmäßigen Organisationsstruktur an (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 39).

    Dieses ist in dem Qualifizierungsmerkmal "Leitung einer großen Station" abgebildet (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 39).

    Kriterien für ein gesteigertes Maß an Verantwortung im Tarifsinn können deshalb u.a. die organisatorische Verantwortlichkeit für - nicht unterstellte - Beschäftigte (auch anderer Stationen) sein, der Umstand, dass die Tätigkeit bedeutsame Auswirkungen für das Leben Dritter hat oder dass die Belange des Arbeitgebers besonders berührt werden, z.B. bei der Verantwortung für besondere teure oder komplexe Geräte (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 39; Breier/Dassau/Faber/Hoffmann TVöD Entgeltordnung VKA, Loseblatt-Kommentar, Stand März 2020, Erl. 4.5 Rn. 58 f.: "Besondere Sorgfalt und Umsicht bei Heil- und Behandlungsmethoden", "organisatorische Leitung für andere Station").

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, aaO; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    Die Bestimmung des Arbeitsergebnisses hängt nicht davon ab, ob einzelne Tätigkeiten tariflich unterschiedlich zu bewerten wären (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 309/20

    Eingruppierung einer Gruppen-/Teamleitung - Freiwillige nach dem BFDG

    Soweit die Klägerin darüber hinaus auch Aufgaben wie zB diejenige der Hygienebeauftragten wahrnimmt, die innerhalb des von ihr betreuten Bereichs anfallen, gehören diese als Zusammenhangsarbeiten zur einheitlich zu bewertenden Leitungstätigkeit (vgl. zur Stationsleitung BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 19 mwN; 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 31; zu Zusammenhangstätigkeiten BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 38 ff., BAGE 140, 311) .

    Allen Ebenen ist gemeinsam, dass dort Leitungsaufgaben ausgeübt werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 26 mwN) .

    Das umfasst etwa die Befugnis, in der Pflege fachliche Weisungen zu erteilen, Arbeitsinhalte festzulegen und das Recht, Arbeitsergebnisse zu überprüfen (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 33; 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 26) .

    Auf die tatsächliche Stellenbesetzung kommt es in diesem Fall nicht an (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 30) .

    Die gegenteilige Auffassung des Beklagten wäre mit Sinn und Zweck der Tarifbestimmung, quantitativ größere Anforderungen an die Leitungsfunktion (vgl. dazu BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 31) auch höher zu vergüten, nicht vereinbar.

    Keine Berücksichtigung können dabei allerdings jeweils Umstände finden, die mit dem weiteren Qualifikationsmerkmal "höheres Maß von Verantwortlichkeit" im Zusammenhang stehen, da dieses nach der Tarifsystematik gesondert bewertet wird (ausf. zur "großen Station" BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 23 ff.) .

    Dabei sind für die Bestimmung des "Normalmaßes" die Anforderungen zugrundezulegen, die sich aus der von den Tarifvertragsparteien nach der Vorbemerkung Nr. 1 zum Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 der Anlage 1 zum TVöD/VKA vorgesehenen regelmäßigen Organisationsstruktur ergeben (vgl. zum höheren Maß von Verantwortlichkeit BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 39) .

    Die Prüfung des Verantwortungsmaßstabs setzt daher einen wertenden Vergleich mit der nach Entgeltgruppe P 10 TVöD/VKA geforderten Verantwortung voraus, für den die klagende Partei die tatsächlichen Grundlagen vorzutragen hat (zu Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38) .

    Vielmehr kommt es auf die allgemeinen Anforderungen an die Verantwortung einer Gruppenleitung unter Berücksichtigung der von den Tarifvertragsparteien nach der Vorbemerkung Nr. 1 zum Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 der Anlage 1 zum TVöD/VKA vorgesehenen regelmäßigen Organisationsstruktur an (zur "Station" BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 39) .

    Kriterien für ein gesteigertes Maß an Verantwortung im Tarifsinn können deshalb ua. die Verantwortlichkeit für - nicht unterstellte - Beschäftigte (auch anderer Gruppen) sein, der Umstand, dass die Tätigkeit bedeutsame Auswirkungen für das Leben Dritter hat oder dass die Belange des Arbeitgebers besonders berührt werden, zB bei der Verantwortung für teure oder komplexe Geräte (vgl. zu Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 40) .

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Ein solches ist jedenfalls erreicht, wenn ohne die Tätigkeit ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (ausf. BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 64 bis 68 mwN, BAGE 172, 130; 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 41 mwN, BAGE 170, 214) .
  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Der Kläger muss seinerseits diejenigen Tatsachen beibringen, die dem Gericht die Rechtsanwendung auf den konkreten Fall ermöglichen (vgl. zur Bestimmung von Arbeitsvorgängen BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 17) .

    etwa BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38: "höheres Maß von Verantwortlichkeit"; 27. Januar 2016 - 4 AZR 916/13 - Rn. 32: "mit Entscheidungsverantwortung"; 26. August 2015 - 4 AZR 992/12 - Rn. 34, 37: "vertiefte gründliche und/oder vielseitige Kenntnisse"; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 35: "besondere Vertrauensstellung"; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 28, 39 ff.: "schwierige Tätigkeiten"; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 31: "erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten") .

    Dieser Vortrag muss dem Gericht einen Vergleich zwischen der Tätigkeit in der Ausgangsentgeltgruppe und der unter das höher bewertete Tarifmerkmal fallenden erlauben (erstmals zum wertenden Vergleich BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - zu B II 3 c der Gründe; weiterhin etwa BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38; 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 18 ff.; 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 17 ff., 34; 16. Mai 2013 - 4 AZR 445/11 - Rn. 14) .

    Bleiben tatsächliche Umstände unklar, hat das Gericht ggf. im Rahmen seiner Hinweispflicht nach § 139 ZPO auf eine Ergänzung des Vortrags hinzuwirken (vgl. auch BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 17) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2023 - 7 Sa 64/23

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters - Einzelfall

    Die Bestimmung der Arbeitsvorgänge selbst ist eine Rechtsfrage und damit Aufgabe des Gerichts (st. Rspr., vgl. nur BAG 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 17 mwN.; 31.07.2002 - 4 AZR 129/01 - Rn. 35 mwN., juris; 09.07.1997 - 4 AZR 177/96 - Rn. 36 mwN., juris).
  • BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21

    Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege

    Letztlich dienen alle in der Stellenbeschreibung genannten Tätigkeiten, auch wenn es sich zum Teil um pflegerische handeln sollte, dem Arbeitsergebnis der Leitung des Wohnbereichs (vgl. zum einheitlichen Arbeitsvorgang bei Leitungstätigkeiten BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 19 mwN, BAGE 170, 214; 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 31 mwN) .

    Dieses besteht in den Entgeltgruppen P 9 bis P 14 TVöD/VKA aus den drei Ebenen Gruppe/Team, Station und Bereich/Abteilung (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 309/20 - Rn. 23; 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 26, BAGE 170, 214; 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 25) .

    Sie dient - zudem nur regelmäßig und nicht als starre Grenze - der Unterscheidung zwischen einem "Team" und einem "großen Team" (vgl. zur Abgrenzung Station/große Station BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 23, 27, BAGE 170, 214) .

    Nach Satz 4 der Vorbemerkung Nr. 9 zur Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA ist für die Eingruppierung unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplan ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 309/20 - Rn. 27; 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 30, BAGE 170, 214) .

  • BAG, 17.11.2021 - 4 ABR 1/21

    Eingruppierung einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach es sich bei der Tätigkeit einer Stationsleitung regelmäßig um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handelt, weil letztlich alle Tätigkeiten dem Arbeitsergebnis Leitung der Station dienen (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 19 mwN, BAGE 170, 214 [zu § 12 Abs. 2 TVöD/VKA]) .

    Allen Ebenen ist gemeinsam, dass dort Leitungsaufgaben ausgeübt werden (zum TVöD: BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 26, BAGE 170, 214) .

    Allerdings ist zu beachten, dass diese Zahl unterstellter Beschäftigter keine Mindestgröße darstellt, sondern vor allem der Abgrenzung zwischen Bereich/Abteilung und großem Bereich/Abteilung dient (vgl. zur Stationsleitung BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 23 ff., BAGE 170, 214) .

    Dass der Arbeitnehmer L mindestens eine große Station iSd. Entgeltgruppe P 13 AVR Caritas leitet (vgl. dazu umfassend BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - BAGE 170, 214) , steht zwischen den Beteiligten nicht im Streit und hält einer summarischen Prüfung durch den Senat stand.

  • LAG Hamm, 15.02.2023 - 3 Sa 680/22

    Feststellungsinteresse bei einer Eingruppierungsklage; Bezugspunkt der

    Im Übrigen ließe sich auch bei den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen der Praxisanleiterin bzw. des Praxisanleiters eine Abgrenzung in pflegerische und anleitende Tätigkeiten während der Zeiten, in denen Personen zur Anleitung zugewiesen sind, vornehmen (vgl. dazu auch BAG, 13.05.2020, 4 AZR 173/19, Rn. 19).

    Bei der Wortlautauslegung, von der zunächst auszugehen ist, ist anzunehmen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, der dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG, 13.05.2020, 4 AZR 173/19 Rn. 24).

    Stets notwendig ist jedoch ein Bezugsobjekt (BAG, 13.05.2020, 4 AZR 173/19 Rn. 24).

    Dies kann beispielsweise ein aus einer besonders großen Anzahl von unterstellten Teilzeitbeschäftigten resultierender besonders hoher Koordinierungsaufwand (vgl. zu diesem Aspekt zB. BAG, 13.05.2020, 4 AZR 173/19, Rn. 31) sein.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

  • LAG Baden-Württemberg, 18.09.2020 - 1 TaBV 1/20

    Entgeltordnung VKA - Entgeltgruppe P 14 - Bereich

  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19

    Eingruppierung - Brandschutzprüfer

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

  • BAG, 16.12.2020 - 4 AZR 97/20

    Eingruppierung einer medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin (MTLA) -

  • BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2022 - 5 Sa 939/21

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TV-L

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2023 - 6 Sa 139/22

    Darlegungs- und Beweislast; Die Hälfte; Ein Drittel; Darlegungs- und Beweislast;

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2022 - 5 Sa 79/22

    Eingruppierung eines Archivars - Heraushebungsmerkmale - Darlegungslast

  • LAG Köln, 02.06.2022 - 6 Sa 821/21

    Eingruppierung; Einzelfall; Beschäftigte in der Forstverwaltung; Försterinnen;

  • LAG Köln, 12.01.2023 - 6 Sa 222/22

    Eingruppierung; BAT -KF; Bereich; Fachweiterbildung; Arbeitsvorgang; Prägung

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19

    Eingruppierung der Leiterin des Fachdienstes Grundstückswertermittlung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2021 - 6 Sa 756/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 TVöD/VKA; "Entsprechende Tätigkeit" i.S.d. EG

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 331/19

    Eingruppierung AVR Caritas - Praxisanleiter

  • LAG Hessen, 02.08.2021 - 7 Sa 1252/20
  • ArbG Essen, 10.06.2021 - 1 Ca 3151/20
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 - 2 Sa 40/23

    Eingruppierung - Höhergruppierung - Eingruppierungsfeststellungsklage -

  • LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1458/19

    Keine Eingruppierung einer Leiterin des Pflegedienstes in einer LWL-Förderschule

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 274/20

    Eingruppierung - Beschäftigung als Ausbilder/in in einer

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Landgerichts

  • LAG Thüringen, 18.04.2023 - 1 Sa 183/22

    Versäumung Frist zur Stellung eines Antrags auf Höhergruppierung

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 897/20

    Zutreffende Eingruppierung - Differenzentgeltansprüche

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 8 Sa 779/19

    Eingruppierung eines Geschäftsstellenverwalters bei einem Zivilgericht; Begriff

  • LAG Hamm, 01.02.2023 - 3 Sa 92/22

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Verfahrensfehlern des Arbeitsgerichts;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21

    Eingruppierung TV-L - betriebswirtschaftliche Beraterin einer Handwerkskammer -

  • LAG Baden-Württemberg, 07.02.2022 - 1 Sa 36/21

    Überleitung - Stationsleiter Pflege - AVR Caritas

  • LAG Hamm, 30.03.2022 - 3 Sa 1049/21

    Tarifliche Eingruppierungssystematik im TVöD -VKA; Arbeitsvorgang als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2022 - 6 Sa 226/21

    Eingruppierung - Ausschlussfrist - Darlegungslast

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2021 - 14 Sa 662/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 Abs. 2 TVöD-NRW Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt

  • ArbG Stuttgart, 04.05.2022 - 4 Ca 6736/21

    Tarifliche Ausschlussfristen - Vorsatzhaftung - Globalverweisung - AGB -

  • LAG Düsseldorf, 28.05.2021 - 6 Sa 51/21

    Eingruppierung einer Leiterin "Checkout" - Auslegung des Begriffs "Abteilung"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2020 - 7 Sa 146/19

    Tarifliche Eingruppierung eines Geräteführers eines selbstfahrenden

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2022 - 5 Sa 111/21

    Eingruppierung - kommunaler Sachbearbeiter Raumbedarfsverwaltung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 155/21

    Vergütung eines Revisors bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung einer Vergütung

  • ArbG Kiel, 06.04.2021 - 3 Ca 1880 öD f/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 21/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 22/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2022 - 5 Sa 938/21

    Eingruppierujng in die Entgeltgruppe 9b TV-L

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