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OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00 |
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Bestimmung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren
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Kurzfassungen/Presse
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GKG § 23; ZPO § 485
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.10.1999 - 325 O H 9/98
- OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 827
- NZBau 2000, 342
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 06.12.1993 - 28 W 2589/93
Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens
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- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Dabei ist der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert (§ 23 GKG a.F.; § 61 GKG n.F.) weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827, 828;… Zöller/Herget aaO m.w.N.). - OLG Koblenz, 06.02.2018 - 1 W 35/18
Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren
Es dürfen allerdings über den Antrag hinausgehende Positionen nicht mit erfasst werden (in Anknüpfung an OLG Stuttgart…, Beschluss vom 4. Februar 2015, 10 W 3/15, BauR 2016, 146 ff., juris Rn. 18; OLG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 2000, 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827-828).Es dürfen jedoch über den Antrag hinausgehende Positionen nicht mit erfasst werden (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 04.02.2015 - 10 W 3/15 - BauR 2016, 146 ff., juris Rn. 18; OLG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2000 - 9 W 2/00 - NJW-RR 2000, 827-828 Zöller/Herget, ZPO, 32. Auflage 2018, ZPO, § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren).
- OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von …
Trägt der Antragsteller zur Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen darauf an, die Kosten für die Beseitigung konkret behaupteter "Mängel" (hier: Mangelfolgeschäden an der Asphaltdecke) sachverständig feststellen zu lassen, so richtet sich das streitwertbildende Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nach dem für die Beseitigung der Mängel/Schäden erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827; OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f., 1786; im Ergebnis ebenso: OLG Dresden BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).Bei dieser Sachlage kann zur Bemessung des Gegenstandswertes dann allerdings nicht der vom Sachverständigen für die Beseitigung anderer Mängel der Werkleistungen kalkulierte Aufwand (hier nachträgliche Verdichtung des unbefestigten Straßenrandes) herangezogen werden (vgl.: OLG Düsseldorf, 12 ZS, BauR 2001, 1946f.; ebenso für den Fall, dass der Sachverständige nur einen Teil der behaupteten Mängel feststellt: OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f. 1786; OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827).
- OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
Streitwert; selbständigen Beweisverfahren
Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (…vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267;… OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (…vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267;… OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).
- OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris). - OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - 9 W 55/19
Bemessung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren
Bei Baumängeln richtet sich der Streitwertfestsetzung nicht nach einer vorläufigen Schätzung in der Antragsschrift, sondern in der Regel nach den Kosten, die der Sachverständige später in seinem Gutachten für die Mängelbeseitigung schätzt (…vgl. BGH, NJW 2004, 3488, Rn. 18; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827). - OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens
Nach Einholung des Gutachtens hat das Gericht den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH, Beschluss v. 16.09.2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; vgl. auch BGH; Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 92/022, NJW-RR 2005, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2009, I-10 W 132/08, 10 W 132/08, veröffentlicht in der Jurisdatenbank; OLG Hamburg, Beschluss v. 01.02.2000, 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827, 828;… Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, Kommentar, 27. Auflage, § 3, Rn 16, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.). - OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 13 W 5/07
Selbstständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts
Das Gericht hat nach Einholung des beantragten Sachverständigengutachtens den "richtigen Hauptsachewert" bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827). - OLG München, 10.06.2003 - 13 W 1577/03
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Der Senat hat wiederholt entschieden (zuletzt im Beschluß vom 08.10.2002, Az.: 13 W 2369/02; ebenso OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827; OLG München (27. Senat), BauR 2002, 1595; OLG Bamberg, BauR 2002, 1593), dass je nach Zielsetzung des Antragstellers der endgültige Streitwert auch höher liegen kann als das zunächst angegebene oder feststellbare Interesse des Antragstellers. - LG München I, 03.03.2009 - 13 T 22169/08
Selbstständiges Beweisverfahren wegen Mängeln an Eigentumwohnungen: …
Auf konkrete Angaben des Antragstellers ist dann zurückzugreifen, wenn der Sachverständige keine oder nicht alle Mängel feststellt bzw. die fehlende Verantwortung des Antragsgegners für bestätigte Mängel ergibt, so dass, das Gutachten zugrunde gelegt, ein Wert von 0, 00 EUR in Frage käme (OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1530; OLG Naumburg Baurecht 2008, 873). - OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
- OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 13 W 42/06
Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweissicherungsverfahren
- OLG Köln, 27.01.2003 - 17 W 271/02
Festsetzung des Gegenstandswerts für selbständiges Beweisverfahren; …
- OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
- OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01
Streitwert; selbständiges Beweisverfahren
- OLG Koblenz, 10.12.2004 - 10 W 803/04
Gegenstandswertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren wegen Mängeln eines …
- OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen den Streitwertbeschluss hinsichtlich …
- LG Deggendorf, 25.11.2004 - 1 T 150/04
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
- OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 5 W 20/00
Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren
- OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - 5 W 7/09
Verfahrensrecht - Wertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren
Rechtsprechung
LG Dortmund, 10.12.1999 - 2 OH 11/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 485, § 411 Abs. 4
Antrag auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren
Papierfundstellen
- NZBau 2000, 342
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
Zur Frage innerhalb welchen Zeitraums nach Abschluss des selbständigen …
Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt.Der Gegenstandswert ist für die Gebührenberechnung nach § 3 ZPO geschätzt worden (vgl. zur Schätzung des Wertes des selbstständigen Beweisverfahrens OLG Hamburg NZBau 2000, 342).
- OLG Brandenburg, 04.06.2002 - 12 W 16/02
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Zeitpunkt für Antrag auf Ergänzung …
Der einschränkenden Auffassung (LG Dortmund NJW-RR 2001, S. 714 f.), dass ein Antrag auf Ergänzung des Gutachtens im Regelfall binnen eines Monats ab Übersendung des Gutachtens gestellt werden muss, folgt der Senat nicht.