Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 11.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99   

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https://dejure.org/2000,3732
OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99 (https://dejure.org/2000,3732)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2000 - 20 U 113/99 (https://dejure.org/2000,3732)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2000 - 20 U 113/99 (https://dejure.org/2000,3732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorar; Wettbewerbsverstoß ; Mindestsätze der Honorarordnung ; Ingenieurleistungen ; Honorarparameter; Honorarzone; Wettbewerbswidriges Verhalten

  • Judicialis

    HOAI § 5; ; HOAI § ... 4 Abs. 1; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 78 Abs. 1 Nr. 3; ; HOAI § 78 HOAI; ; HOAI § 66 Abs. 5; ; HOAI § 64; ; HOAI § 53; ; HOAI § 63; ; BGB § 1004; ; UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honoraranfrage an einen Statiker durch eine Gemeinde)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 578
  • DÖV 2001, 175
  • BauR 2001, 274
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99
    Darauf kann sich die Beklagte im Streitfall jedoch nicht berufen, weil für sie (mindestens) deutlich erkennbar war, daß ihre Ausschreibung gegen das für Architekten und Ingenieure geltende Preisrecht der Honorarordnung verstieß (vgl. hierzu BGH, NJW 1997, 2180, 2181 - Architektenwettbewerb).

    Die der Klägerin eingeräumte Möglichkeit der Rechtsverfolgung wäre aber unvollständig, wenn sie nicht gegen alle an einem Wettbewerbsverstoß Beteiligten vorgehen könnte (vgl. hierzu BGH, NJW 1997, 2180 - Architektenwettbewerb).

  • BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63

    Bestimmung des Rechtswegs für eine Streitigkeit - Bestimmung der Leistung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99
    Allerdings ist ein Erfahrungssatz, daß eine objektiv den Wettbewerb eines anderen fördernde Handlung auch in Wettbewerbsabsicht erfolgt ist, nicht gerechtfertigt, wenn der Handelnde kein Wettbewerber ist (vgl. BGH GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 1982, 234/235 - Großbanken-Restquoten; GRUR 1965, 110, 115 - Eumed).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99
    Allerdings ist ein Erfahrungssatz, daß eine objektiv den Wettbewerb eines anderen fördernde Handlung auch in Wettbewerbsabsicht erfolgt ist, nicht gerechtfertigt, wenn der Handelnde kein Wettbewerber ist (vgl. BGH GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 1982, 234/235 - Großbanken-Restquoten; GRUR 1965, 110, 115 - Eumed).
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99
    Nur entsprechend eindeutige Anhaltspunkte erlauben daher die Feststellung, daß die Gemeinde zur Förderung fremden Wettbewerbs gehandelt hat (vgl. hierzu BGH, GRUR 1991, 540 - Gebührenanfrage; auch GRUR 1991, 769 Honoraranfrage; GRUR 1995, 601 - Bahnhofs-Verkaufsstellen).
  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 92/93

    Bahnhofs-Verkaufsstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99
    Nur entsprechend eindeutige Anhaltspunkte erlauben daher die Feststellung, daß die Gemeinde zur Förderung fremden Wettbewerbs gehandelt hat (vgl. hierzu BGH, GRUR 1991, 540 - Gebührenanfrage; auch GRUR 1991, 769 Honoraranfrage; GRUR 1995, 601 - Bahnhofs-Verkaufsstellen).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99
    Allerdings ist ein Erfahrungssatz, daß eine objektiv den Wettbewerb eines anderen fördernde Handlung auch in Wettbewerbsabsicht erfolgt ist, nicht gerechtfertigt, wenn der Handelnde kein Wettbewerber ist (vgl. BGH GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 1982, 234/235 - Großbanken-Restquoten; GRUR 1965, 110, 115 - Eumed).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 299/88

    Gebührenausschreibung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99
    Nur entsprechend eindeutige Anhaltspunkte erlauben daher die Feststellung, daß die Gemeinde zur Förderung fremden Wettbewerbs gehandelt hat (vgl. hierzu BGH, GRUR 1991, 540 - Gebührenanfrage; auch GRUR 1991, 769 Honoraranfrage; GRUR 1995, 601 - Bahnhofs-Verkaufsstellen).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 15 U 73/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI bei

    Eine geschäftliche Handlung ist hier insbesondere auch nicht bereits daraus herzuleiten, dass eine Ausschreibung zwingend auf die Vergabe an einen bestimmten Bieter abzielt und dies im vorliegenden Fall bedeutet hätte, denjenigen Wettbewerber zu bevorzugen, der sich - in Form der Abgabe eines die Mindestsätze der HOAI unterschreitenden Angebots - wettbewerbswidrig verhält (in diesem Sinne OLG Düsseldorf [20. Zivilsenat], NZBau 2000, 578).

    Während sich die Haftung als Störer damit rechtfertigen ließ, dass der öffentliche Auftraggeber "die angeschriebenen Ingenieure zur Verletzung des HOAI-Preisrechts verleitete ... und so provozierte Rechtsverletzungen zum eigenen Vorteil ausnutzte" (OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 578), reicht diese Begründung für die Annahme täterschaftlichen Handelns nicht aus, sondern es wird vielmehr eine Anstiftung und damit das Verhalten eines Teilnehmers beschrieben.

    Die Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (NZBau 2000, 578) erging noch zu § 1 UWG i. d. F. vom 01.01.1964 sowie vor der Entscheidung des BGH "Kommunalversicherer" (GRUR 2008, 810) und vor der Aufgabe der lauterkeitsrechtlichen Störerhaftung, weshalb das vorliegende Urteil dazu nicht in einem Widerspruch steht, der eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung erforderlich machen würde.

  • OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01

    Haftung wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    In derartigen Fällen wird der Architekt sogar verpflichtet sein, die Ausführung der jeweiligen Baumaßnahme persönlich oder durch einen zuverlässigen Bauleiter zu überprüfen (vgl. BGH BauR 00, 1514, 1515; 01, 274).
  • OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03

    Sonderüberwachung bei Rohrdurchführung & Bodeneinlauf

    In solchen Fällen ist der Architekt verpflichtet, die Bauausführung persönlich oder durch einen zuverlässigen Bauleiter zu überwachen (vgl. BGH, BauR 2000, 1514; 2001, 274).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - Verg 15/04

    Architektenhonorar unwirksam bei Unterschreitung der Mindestsätze?

    Im Hinblick auf diese preisrechtliche Begrenzung handelt ein öffentlicher Auftraggeber wettbewerbswidrig, wenn er etwa im Zusammenhang mit der Erschließung eines Baugebietes Honoraranfragen an Ingenieure (und Architekten) richtet, die so abgefasst sind, dass sie zu einer wettbewerbswidrigen Unterbietung der Mindestsätze der HOAI führen können (BGH BauR 1991, 638; OLG Düsseldorf BauR 2001 274; Locher/Koeble/Frik; aaO., § 4 Rn. 89 ff.; Korbion/ Mantscheff/Vygen, aaO., § 4 Rn. 58).
  • OLG München, 04.09.2003 - 6 U 3170/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    1.5 Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder der Oberlandesgerichte Bremen (Anlage K 10), München (Anlage K 11 und OLG Report 1998, Seite 28) und Düsseldorf (BauR 2001, 274), weil ausweislich der mitgeteilten Sachverhalte in den dort entschiedenen Streitfällen jeweils konkrete Umstände festgestellt wurden, die nach Auffassung der entscheidenden Gerichte die Annahme rechtfertigen konnten, den angeschriebenen Architekten bzw. Ingenieuren sei eine Unterschreitung der Mindesthonorare nahegelegt worden.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.07.2000 - 2 W 64/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10613
OLG Oldenburg, 11.07.2000 - 2 W 64/00 (https://dejure.org/2000,10613)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.07.2000 - 2 W 64/00 (https://dejure.org/2000,10613)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 2 W 64/00 (https://dejure.org/2000,10613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GVG § 13 § 17a
    Rechtsweg für Ansprüche eines Architekten aus einem Rahmenvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freier Mitarbeiter arbeitet hälftig für einen, hälftig für andere Auftraggeber: Arbeitnehmer?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenrahmenvertrag: Arbeitnehmerähnliches Dienstverhältnis? (IBR 2000, 555)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.07.2000 - 2 W 64/00
    Nach alledem war der angefochtene Beschluß aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH NJW 1993, 470, 471 [BGH 23.09.1992 - I ZB 3/92] ).
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