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   OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99   

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https://dejure.org/2000,215
OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99 (https://dejure.org/2000,215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2000 - Verg 2/99 (https://dejure.org/2000,215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - Verg 2/99 (https://dejure.org/2000,215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsrücknahme nach Hinweis = Fall des "Unterliegens"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach Beschwerderücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 155 Abs. 2
    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im Nachprüfungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 13 (Ls.)
  • NZBau 2001, 165
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
    Mit dieser Analogie hat er vor allem die strikte Kostenverteilung nach Obsiegen und Unterliegen - für die Hauptbeteiligten des Beschwerdeverfahrens - auf das Vergabe-Beschwerdeverfahren übertragen wollen, weil § 78 GWB nicht anwendbar ist (vgl. den Senatsbeschluß NZBau 2000, 45, 49).

    Denn für die Schließung der Lücken der §§ 116 ff. GWB, die dem Recht des Kartellverwaltungsverfahrens nachgebildet worden sind, bietet sich eine Analogie zur VwGO eher an als eine solche zur ZPO (vgl. den Senatsbeschluß NZBau 2000, 45, 48, sowie den zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschluß vom 15.06.2000 - Verg 6/00 - Umdruck S. 24, "Euro-Münzplättchen III").

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
    In dieser Weise ist der Senat schon in seiner in NZBau 2000, 155, 158 veröffentlichten Entscheidung vom 12.01.2000 ("AWISTA") verfahren und hat die Erstattung der Kosten eines obsiegenden Beigeladenen in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO angeordnet, weil dort zwischen dem (unterliegenden) Antragsteller und dem mit seiner sofortigen Beschwerde erfolgreichen Beigeladenen "das eigentliche Prozeßrechtsverhältnis der zweiten Instanz" bestand.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
    Denn für die Schließung der Lücken der §§ 116 ff. GWB, die dem Recht des Kartellverwaltungsverfahrens nachgebildet worden sind, bietet sich eine Analogie zur VwGO eher an als eine solche zur ZPO (vgl. den Senatsbeschluß NZBau 2000, 45, 48, sowie den zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschluß vom 15.06.2000 - Verg 6/00 - Umdruck S. 24, "Euro-Münzplättchen III").
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Zwar ist anerkannt, dass die in § 120 GWB enthaltenen Verweisungen unvollständig sind und einzelfallbezogen durch analoge Anwendung anderer Verfahrensregeln ergänzt werden müssen (vgl. etwa OLG Frankfurt, NZBau 2004, S. 567 f.; OLG Düsseldorf, NZBau 2001, S. 165 f.; Storr, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht (2006), § 120 GWB, Rn. 5; Stockmann, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 3. Aufl. (2001), § 120 GWB, Rn. 4 sowie ders., ebd., 4. Aufl. (2007), § 120 Rn. 25; Otting, in: Bechtold, Kartellgesetz, 4. Aufl. (2006), § 120 GWB, Rn. 3; Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, 1. Aufl. (2001), § 120 GWB, Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Zumal in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zur Schließung von Regelungslücken im Vierten Teil des GWB Analogien zur Rechtslage nach der VwGO eher angezeigt sind als solche zu anderen Verfahrensordnungen, da dieses Verfahren dem Kartellverwaltungsverfahren nachgebildet ist (vgl. Senat, Beschl. v. 13.4.1999 - Verg 1/99, BauR 1999, 751 = NZBau 2000, 45, 48; Beschl. v. 15.6.2000 - Verg 6/00, NZBau 2000, 440, 444; Beschl. v. 20.7.2000 - Verg 2/99, NZBau 2001, 164, 165; Beschl. v. 5.2.2001 - Verg 26/00; Thüringer OLG, Beschl. v. 28.2.2001 - 6 Verg 8/00, NZBau 2001, 281, 283; Jaeger a.a.O., § 120 GWB Rn. 1207), erachtet der Senat im Anschluss an die vorgenannten Entscheidungen eine von der Vergabekammer verfügte Erteilung von Akteneinsicht für - im Wege einer Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB - selbständig anfechtbar, sofern durch einen Vollzug, namentlich durch eine faktisch gestattete Einsichtnahme in die Akten, Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gutzumachenden Weise beeinträchtigt werden können (so auch Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 1051; a.A. Jaeger, ebenda, § 116 Rn. 1115).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Für den Fall der Rücknahme der sofortigen Beschwerde (§ 116 GWB) wendet der Senat, da der 4. Teil des GWB (§§ 116 ff) keine Vorschriften für die Entscheidung über die Kosten der Beschwerdeinstanz enthält, § 155 Abs. 2 VwGO analog an (vgl. Senatsbeschluß vom 20.07.2000 - Verg 2/99 - mit eingehender Begründung, veröffentlicht in NZBau 2001, 165 f.).

    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat das Beschwerdegericht - gegebenenfalls auch ohne Antrag eines Verfahrensbeteiligten - von Amts wegen zu entscheiden; die Kostenentscheidung kann ohne mündliche Verhandlung getroffen werden (§ 161 Abs. 1 VwGO analog; vgl. im übrigen Senat NZBau 2001, 165, 166).

    Auch in einem solchen Fall entspricht es allerdings in der Regel nur dann der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen anzuordnen, wenn sich der Beigeladene aktiv am Beschwerdeverfahren beteiligt hat, indem er (erfolgreich) Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. zu allen vorstehenden rechtlichen Erwägungen Senatsbeschluss NZBau 2001, 165, 166).

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