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   BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01   

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https://dejure.org/2001,494
BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,494)
BayObLG, Entscheidung vom 13.08.2001 - Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,494)
BayObLG, Entscheidung vom 13. August 2001 - Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung von Bauleistungen nach § 3a Nr. 1 Buchst. a Allgemeine Bestimmungen f. d. Vergabe von Bauleistungen (VOB/A); Untersagung im Nachprüfungsverfahrens den Zuschlag an die Beigeladene zu erteilen; Teilnahme am Vergabeverfahren bei Eröffnung des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags durch den Vergabesenat

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fortgang des Vergabeverfahrens bei Nachprüfungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Aufgliederung von Material- und Lohnkosten als Ausschlussgrund? (IBR 2002, 160)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 643
  • BauR 2001, 1966 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 402
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
    Aus dieser Formulierung wird gefolgert, daß die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen (BayObLGZ 1999, 389/393; Heyermann/Riedel/Rusam VOB 9. Aufl. A § 21 Rn. 7; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 21; Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. A § 21 Rn. 6a).

    Unerheblich ist es daher, wenn Erklärungen fehlen, die ohne Einfluß auf die Preise und damit auf das Wettbe werbsergebnis sind, so daß ihre nachträgliche Ergänzung die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht verändert (BayObLGZ 1999, 389/394 m.w.N.).

    Die von der Antragstellerin zur Frage der Nachholbarkeit herangezogene Entscheidung des OLG Celle (BauR 1986, 436) betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich ein dem Angebot nicht beiliegendes Formblatt, dessen Inhalt nicht Vertragsbestandteil werden sollte und damit auch nicht Teil des Angebots war; bei einer solchen Fallgestaltung ist eine Nachreichung des fehlenden Formblatts grundsätzlich möglich (vgl. auch BayObLGZ 1999, 389/396).

  • OLG Celle, 24.10.1985 - 14 U 66/85

    Schadensersatzanspruch eines Bieters bei einer öffentlichen Ausschreibung wegen

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
    Die von der Antragstellerin zur Frage der Nachholbarkeit herangezogene Entscheidung des OLG Celle (BauR 1986, 436) betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich ein dem Angebot nicht beiliegendes Formblatt, dessen Inhalt nicht Vertragsbestandteil werden sollte und damit auch nicht Teil des Angebots war; bei einer solchen Fallgestaltung ist eine Nachreichung des fehlenden Formblatts grundsätzlich möglich (vgl. auch BayObLGZ 1999, 389/396).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
    Denn § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll gerade bei Rügen von für die Vergabeentscheidung offensichtlich nicht relevanten Verstößen verhindern, daß diese der Überprüfung in einem Nachprüfungsverfahren unterzogen werden müssen (BayObLGZ 2000, 109/122 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495).
  • VK Nordbayern, 15.06.2001 - 320.VK-3194-15/01

    Zum Vollzug der BayNpV und des GWB

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
    Verg 10/01 14/Str/v Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-15/01.
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Das Berufungsgericht hat deshalb zu Recht aus § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A gefolgert, daß der Bieter die Preise und die geforderten Erklärungen angeben muß (BayObLGZ 1999, 398, 393; NZBau 2001, 643, 644; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 661; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., § 21 Rdn. 7; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, VOB, 15. Aufl., § 21 Rdn. 8; Weyand, Vergaberecht, § 21 VOB/A Rdn. 4135; Leinemann, Die Vergabe öffentlicher Aufträge, 3. Aufl., Rdn. 470; Prieß in Pietzcker, VOB-Kommentar A, Rdn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - Verg 15/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Antrag auf

    Dies bedeutet, dass dem Antrag nach § 121 GWB in der Regel stattzugeben ist, wenn die sofortige Beschwerde des Auftraggebers gegen die Entscheidung der Vergabekammer begründet erscheint oder zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Erfolg der Beschwerde besteht (vgl. Senat, Beschl. v. 20.11.2001 - Verg 33/01; BayObLG, Beschl. v. 13.8.2001 - Verg 10/01, NZBau 2001, 643, 633 = VergabeR 2001, 401, 404; OLG Bremen, Beschl. v. 20.7.2000 - Verg 1/2000; OLG Celle, Beschl. v. 14.3.2000 - 13 Verg 2/00; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 121 GWB Rn. 1215), und wenn ferner der Grund für die Eilbedürftigkeit feststeht oder glaubhaft gemacht worden ist (Vgl. OLG Celle, a.a.O.; Senat, Beschl. v. 21.8.2002 - Verg 39/02).
  • BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02

    Kontingentzuordnung durch Vergabestelle - fehlerhafte Rechtswegangabe

    Unter Berücksichtigung des übrigen Vorgehens der ausschreibenden Stelle erlaubt die Benennung in der Bekanntmachung nicht den Schluß, das Einzellos wie die in der Ausschreibung zusammengefaßten Lose seien tatsächlich dem 80 %-Kontingent zugeordnet worden mit der Wirkung, daß der rechtliche Rahmen für das Nachprüfungsverfahren nun festgelegt und eine Selbstbindung der Verwaltung herbeigeführt ist (siehe BayObLG VergabeR 2001, 402/404).

    4. Weil eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren nicht stattgefunden hat und auch nicht stattfinden mußte, kann dahingestellt bleiben, ob es der Auftraggeber auch dann, wenn bereits mehr als 80 % des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge für die bauliche Anlage vergeben ist, durch die Art der Vergabe, nämlich bei Bauleistungen im europaweiten Offenen Verfahren nach § 3a VOB/A oder im nationalen Verfahren durch Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, noch in der Hand hat, den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB zu eröffnen (siehe BayObLG VergabeR 2001, 402 mit zustimmender Anmerkung Waldner; bejahend Kemper in Beck'scher VOB-Kommentar § 1a VOB/A Rn. 117 ff./123; verneinend Höß VergabeR 2002, 19/23).

    Klarzustellen ist in diesem Zusammenhang noch (gegen Höß aaO S. 24), daß die vom Senat in seinem Beschluß vom 13.8.2001 (VergabeR 2001, 402/404) angeführte "Selbstbindung der Verwaltung" ausschließlich die Zuordnung der Einzellose zum jeweiligen Kontingent betrifft.

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