Rechtsprechung
BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz - Wasserverlust - Undichte Leitung - Sanitäranlagen - Streithelfer
- Judicialis
BGB § 278; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 254 278 635
Berücksichtigung des Mitverschuldens des die Bauaufsicht führenden Architekten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist Architekt Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist der Architekt Erfüllungsgehilfe des Bauherrn? (IBR 2002, 368)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3326 (Ls.)
- NJW-RR 2002, 1175
- NZBau 2002, 514
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1982 - VII ZR 172/81
Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Auftragnehmer: Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01
Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer keine Aufsicht, so daß der Architekt insoweit auch nicht Erfüllungsgehilfe ist (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 6. Mai 1982 - VII ZR 172/81, BauR 1982, 514, 516;… Einzelnachweise bei Kleine-Möller/Merl/Oelmeier, Handbuch des privaten Baurechts, 2. Aufl. Rdn. 815;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. Rdn. 2458).
- BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Dagegen ist der planende Architekt Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Verhältnis zum Bauunternehmer (zum planenden Architekten:Urteile vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00, BauR 2002, 1536, 1540 = NZBau 2002, 571 = ZfBR 2002, 767 undvom 24. Februar 2005 - VII ZR 328/03, BauR 2005, 1016, 1018 = NZBau 2005, 400 = ZfBR 2005, 458 ; zum bauaufsichtsführenden Architekten:Urteile vom 18. April 2002 - VII ZR 70/01, NZBau 2002, 514 undvom 16. Oktober 1997 - VII ZR 64/96, BGHZ 137, 35, 41 je m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 57/15
EnEV-Anforderungen sind immer Sollbeschaffenheit!
Dies begründet sich insbesondere daraus, dass der Bauherr dem Werkunternehmer keine Bauaufsicht schuldet (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2002, VII ZR 70/01, NZBau 2002, 514;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 56 mwN; Leupertz, BauR 2010, 1999/2007). - OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
Schneelast bringt 6 Monate alte Halle zum Einsturz - Dachdeckerbetrieb haftet
Erforderlich ist, dass der Gehilfe solche in seinem Verantwortungsbereich liegende Pflichten oder Obliegenheiten verletzt hat, die den Bauherrn gerade gegenüber dem Bauunternehmer treffen (BGH NJW-RR 2002, 1175, juris Tz. 13;… Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 2936).Umgekehrt ist anerkannt, dass der bauaufsichtsführende Architekt im Verhältnis zum Bauunternehmer regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist, denn dieser schuldet dem Unternehmer nicht dessen Beaufsichtigung (vgl. BGH BauR 2009, 515, juris Tz. 29; NJW-RR 2002, 1175, juris Tz. 14; OLG Celle BauR 2010, 1613, juris Tz. 68 f.).
- OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17
Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?
Dabei hat das LG zutreffend (und von der Berufung der Beklagten nicht in Abrede gestellt), dass sich die Klägerin ein - unterstelltes - Verschulden des KB B. im Rahmen deren etwaigen Aufgaben zur Bauleitung/-überwachung jedenfalls nicht im Rahmen von § 254 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2002, VII ZR 70/01, NZBau 2002, 514;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 76 mwN). - OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15
Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen
Ungeachtet der Frage, ob der Streithelfer des Klägers (als Statiker bzw. Sonderfachmann) diesem gegenüber überhaupt vertraglich Bauaufsichtstätigkeiten schuldete, kann die Beklagte (als Architektin) dem Kläger (als Bauherrn) gegenüber insoweit schon deswegen kein Mitverschulden anlasten, weil der Kläger (als Bauherr) ihr gegenüber zwar eine mangelfreie Statik schulden mag (siehe oben), nicht jedoch die Bauaufsicht (BGH, Urteil vom 18.04.2002, VII ZR 70/01, NZBau 2002, 514;… Kniffka/Koeble, a.a.O:, 6. Teil, Rn 76 mwN). - OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 23 U 62/13
Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Mängeln des Werks
Sie schuldete dem Beklagten keine Bauaufsicht, so dass der von ihr beauftragte Sachverständige nicht ihr Erfüllungsgehilfe ist und daher eine Mithaftung nicht in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 18.04.2002 - VII ZR 70/01, NJW-RR 2002, 1175;… Thode/Quack, Abnahme- und Gewährleistung im Bau- und Bauträgervertrag, Rz. 150;… Krause-Allenstein, in: Kniffka, Bauvertragsrecht, § 634 Rz. 96). - OLG Nürnberg, 17.06.2008 - 1 U 148/08
Werklieferungsvertrag: Rechtliche Einordnung eines Vertrags über Herstellung und …
Grundsätzlich kann ein Werkunternehmer nicht von dem Besteller verlangen, dass dieser ihn bei der Herstellung des Werks überwacht oder überwachen läßt (…BGH Urt. v. 18.01.1973 NJW 1973, 518, 519; Urt. v. 18.04.2002 NJW-RR 2002, 1175, 1176;… Palandt/Heinrichs aaO. § 254 Rn. 16 mwN.).Findet gleichwohl eine Überwachung etwa durch einen von dem Besteller beauftragten Fachmann statt und unterlaufen diesem hierbei für den späteren Mangel mitursächliche Fehler, kann sich der Unternehmer hierauf gegenüber dem Besteller nicht berufen (BGH Urt. v. 18.04.2002 aaO.).
- OLG Karlsruhe, 12.04.2016 - 8 U 174/14
Gewährleistung beim Bauvertrag: Mitverschulden des Bauherren durch Freigabe …
Erforderlich ist, dass der Gehilfe solche in seinem Verantwortungsbereich liegende Pflichten oder Obliegenheiten verletzt, die den Bauherrn gerade gegenüber dem Bauunternehmer treffen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1175, juris Rn. 13). - OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 46/06
Unberechtigter Umsatzsteuerausweis in der Rechnung: Schadensersatzanspruch des …
Ebenso wie der Bauherr dem Bauunternehmer nicht die Überwachung von dessen Bauleistung schuldet (vgl. hierzu etwa BGH NJW-RR 2002, S. 1175), schuldet er auch nicht die Überprüfung der Rechnung auf ihre Richtigkeit. - OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03
Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht; …
Denn der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer (Bauunternehmer) keine Beaufsichtigung von dessen eigener, nach dem Bauvertrag geschuldeter Leistung, sodass der Architekt insoweit auch nicht Erfüllungsgehilfe ist und ein Mitverschulden des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung des Architekten deshalb nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1175 [BGH 18.04.2002 - VII ZR 70/01] m. w. N.; ständige Rechtsprechung). - AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Verwalter ist kein Bauüberwacher!
- OLG Saarbrücken, 27.01.2021 - 2 U 39/20
1. Ein Architekt muss grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung …
- AG Brandenburg, 11.05.2017 - 31 C 354/15
Löcher in Holzständerwand gebohrt: Haftung für Schäden an dahinter liegenden …
- OLG Nürnberg, 06.08.2015 - 13 U 577/12
Architekt darf sich nicht auf DIN-Normen verlassen!
- OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen …
- OLG Nürnberg, 12.11.2015 - 13 U 577/12
Haftung des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmens für die …
- OLG Düsseldorf, 07.02.2020 - 22 U 548/19
Kondensatbildung spricht für Einbaufehler!
- OLG Rostock, 23.09.2020 - 4 U 86/19
Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Mangelhaftigkeit eines …
- OLG Düsseldorf, 08.02.2008 - 23 U 58/07
Anforderungen an Planung und Bauüberwachung eines Architekten im Hinblick auf …
- OLG Karlsruhe, 16.01.2024 - 19 W 92/22
Zum Vergleichsmehrwert in Fällen, in denen auch ein etwaiger Regreßanspruch gegen …
- OLG Jena, 21.07.2011 - 1 U 1223/05
Haftung des Bauunternehmers wegen mangelhafter Werkleistung und Haftung des …
- OLG Bremen, 30.12.2010 - 1 U 51/08
Abzug wegen einer nicht erbrachten Ausführungsplanung bei einer …
- OLG Koblenz, 16.01.2008 - 1 U 1753/05
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauhandwerker bei teilweiser …
- OLG Hamburg, 07.11.2003 - 1 U 108/02
Beauftragung eines dritten Unternehmers mit Bedarfspositionen aus einem Angebot
- OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08
Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung; Überwachung der …
- OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 23 U 181/11
Pflicht des Gerichts zur Einholung eines Obergutachtens
- OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20
Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine …
- LG Hamburg, 09.04.2013 - 318 T 17/12
Wohnungseigentum: Pflicht des Verwalters zur Überprüfung der Vollständigkeit …
- LG Mönchengladbach, 02.03.2015 - 1 O 308/09
Schadensersatz wegen mangelhafter Werkleistungen im Rahmen der Errichtung eines …
- OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 141/06
Architektenhaftung: Mitverschulden des Architekten/Auftraggebers wegen mangelnder …
- LG Berlin, 05.12.2007 - 8 O 325/07
Schadensersatz beim Kauf eines PKW unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung …
- OLG Koblenz, 03.11.2005 - 5 U 450/05
Bauvertrag: Haftung des Auftraggebers für unzutreffende Angaben seines …
- KG, 22.04.2016 - 21 U 119/14
Mangelhaftigkeit der Bauwerksabdichtung
- LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
Bauvertrag - Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht
- OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - 23 U 83/08
- OLG Frankfurt, 29.04.2005 - 24 U 115/04
Werkvertragsrecht: Schadensersatzpflicht des Bauunternehmers bei Nichteinhaltung …
- OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00
Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken
- OLG Hamm, 12.06.2014 - 21 U 155/12
Rückverankerung nicht überwacht: Zimmermann haftet nach 12 Jahren noch für …
- OLG Hamburg, 28.09.2006 - 10 U 18/03
Vergütung der Architekten: Mehrvergütung für zusätzliche Leistungen zur …
- OLG Hamburg, 15.09.2009 - 6 U 1/08
Beweisführung bei verschiedenen Mängelursachen?
- OLG Brandenburg, 11.08.2021 - 4 U 130/20
Schadensersatz wegen mangelhafter Dach- und Abdichtungsarbeiten Eindringen von …
- OLG Oldenburg, 24.11.2016 - 8 U 70/15
Nachunternehmer kann sich auf Planungsfehler des Bauherrn berufen!
- OLG Düsseldorf, 16.03.2012 - 23 U 124/11
Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Planungs- und …
- OLG Düsseldorf, 07.10.2011 - 23 U 151/10
Ausnahmen von Mängelhaftung: Risikoübernahme oder Bedenkenhinweis!
- OLG Dresden, 20.01.2004 - 14 U 1198/03
Mängelhaftung wegen Verletzung der Leistungstreuepflicht?
- LG Köln, 29.07.2015 - 4 O 190/13
- OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 40/03
Mängelbeseitigung nach Verfüllung von Müllverbrennungsasche
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauüberwachung; Planungsaufgaben des Architekten; Einnahme des Augenscheins; Augenschein; Isolierung; Außenmauerwerks; Envernehmliche Vertragsaufhebung; Kündigung des Architektenvertrags; Konkludente Kündigung
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 635 § 649; HOAI § 15 Abs. 2
Architektenhaftung - Bauüberwachung - Kontrolle der Außenisolierung - konkludente Vertragskündigung - Einstellung der Bauüberwachung - Auswahl baustoffgerechten Mörtels - Poroton-Steine - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (3)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Eingeschlafene Vertragsbeziehung: stillschweigend einvernehmliche Vertragsbeendigung?
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Isolierung vom Erdreich berührter Bauteile: Überwachungspflicht des Architekten ?
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
"Eingeschlafene" Vertragsbeziehung zwischen Bauherrn und Architekt: Kündigung? (IBR 2002, 27)
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 3 O 384/99
- OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01
Papierfundstellen
- NZBau 2002, 514
- BauR 2001, 1962 (Ls.)
- BauR 2002, 336
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94
Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01
Davon gehen im übrigen auch die den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien zugrunde liegenden, vom Beklagten gestellten AVA aus, in denen unter 8.3 - zwar nicht wirksam (vgl. BGH NJW 1997, 259, 260 = BauR 1997, 156, 158 = MDR 1997, 139, 140), der Beklagte als Verwender kann sich aber nicht auf die Unwirksamkeit der AVA berufen - die ersparten Aufwendungen auf 40 % des vertraglichen Honorars bemessen sind.
- OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen …
Denn die Widerbeklagten zu 2) und 3) haben nicht ansatzweise darzutun vermocht, den Anforderungen an ihre Überwachungspflichten, die zudem bei "kritischen Arbeiten" wie Abdichtungs- und Isolierarbeiten besonders streng sind (vgl. OLG Hamm BauR 2000, 757; BauR 1997, 876/879; NJW-RR 1990, 158; OLG Düsseldorf BauR 2002, 336/337;… Schmalzl/Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 5. Aufl., Rn. 461), genügt zu haben. - OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05
Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren
Dabei zieht der Senat nicht in Zweifel, dass es Fälle geben mag, in denen der Besteller einer Werkleistung seinen Wunsch nach Vertragsbeendigung dadurch konkludent zum Ausdruck bringt, dass er ausstehende - also zuvor bestellte - Leistungen anderweitig vergibt (s. etwa Palandt/Sprau, 64. Aufl. 2005, § 649 BGB Rn. 2 unter Berufung auf OLG Düssel-dorf, BauR 2002, 336, 338). - OLG Saarbrücken, 05.10.2004 - 4 U 710/03
Architektenhonoraranspruch: Vorlage einer nicht genehmigungsfähigen Planung
Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass er die noch ausstehenden Leistungen selbst ausführt (…BGH, Urt. v. 16.6.1972 - V ZR 174/70, WM 1972, 1025, 1026) oder anderweitig vergibt (Düsseldorf, BauR 2002, 336).
- LG Kassel, 24.03.2006 - 8 O 93/03
Vorzeitige Kündigung des Werkvertrages durch den Besteller: Anforderungen an die …
Selbst wenn man, entsprechend der Rechtsansicht des Klägers, die in der notariellen Urkunde enthaltene Erklärung, wonach die Beklagten nach Ablauf einer Frist von zehn Tagen von der im Art. 1124 des Código Civil eingeräumten Möglichkeit der Vertragsauflösung Gebrauch machen würden, nur als Ankündigung einer künftigen, noch gesondert auszusprechenden Kündigungserklärung ansehen sollte, so wäre diese jedenfalls konkludent dadurch ausgesprochen worden, dass die Beklagten nach Fristablauf dazu übergegangen sind, das Haus in Eigenregie fertig zu stellen (vgl. BGH, WM 1972, 1025 [1026]; OLG Düsseldorf, Baurecht 2002, 336 [338]). - OLG München, 06.09.2016 - 28 U 4158/15
Architektenvertrag wird durch Subplaner-Beauftragung gekündigt!
In der Regel dürfte eine konkludent erklärte Kündigung anzunehmen sein, wenn der Besteller die restliche Werkleistung selbst ausführt, an einen Dritten vergibt oder durch einen Dritten ausführen lässt (…vgl. Palandt-Sprau, BGB, Kommentar, 74. Auflage Rn. 3 zu § 649 BGB; BGH WM 1972, 1025; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 336; OLG Celle, BauR 2006, 2069). - OLG Köln, 25.09.2015 - 19 U 53/15
Ansprüche des Unternehmers wegen der Lieferung und Montage einer Rohrbahnanlage …
Sie kann auch konkludent dadurch erfolgen, dass der Besteller ausstehende Leistungen selbst ausführt (vergleiche BGH, Urteil vom 16.06.1972, V ZR 174/70, zitiert nach juris) oder anderweit vergibt (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001, 22 U 38/01, zitiert nach juris).