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   OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02   

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https://dejure.org/2003,2527
OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02 (https://dejure.org/2003,2527)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.01.2003 - 1 Verg 7/02 (https://dejure.org/2003,2527)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 1 Verg 7/02 (https://dejure.org/2003,2527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Vergabeverfahrens; Gewährleistung des Zugangs bei vergaberechtswidriger Nichtausschreibung; Zulässigkeit eines sog. "In-house-Geschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    EuGH bestätigt Vergaberechtsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer Ausschreibungspflicht bei Verträgen mit einer so genannten Beteiligungsgesellschaft der öffentlichen Hand; Möglichkeit einer effektiven Nachprüfung außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens; Voraussetzungen eines vergabefreien Eigengeschäftes des ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabeprüfung bei De-facto-Vergabe

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Vergaberechtliche Zulässigkeit von In-House-Geschäften

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zugang zum Nachprüfungsverfahren erst mit Beginn eines förmlichen Vergabeverfahrens möglich! (IBR 2003, 327)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 224
  • BauR 2003, 776
  • VergabeR 2003, 196
  • ZfBR 2003, 595
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Allerdings haben inzwischen verschiedene Nachprüfungsbehörden (so die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg, vgl. WuW/E Verg 604 ff.; und die Vergabekammer Düsseldorf, - unveröffentlicht -) sowie verschiedene Vergabesenate (des Thüringer Oberlandesgerichts Jena, vgl. VergabeR 2001, 52 ff., des Oberlandesgerichts Düsseldorf, vgl. NZBau 2001, 696 ff., und des Bayerischen Obersten Landgerichts, vgl. VergabeR 2002, 244 ff.) die Auffassung vertreten, dass die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB dahin auszulegen seien, dass der Begriff "in einem Vergabeverfahren" in § 104 Abs. 2 S. 1 GWB nicht formell, sondern materiell verstanden werde.

    Schließlich ist im Interesse einer funktionsfähigen Nachprüfungsbehörde zu bedenken, dass die insbesondere durch § 107 Abs. 2 GWB beabsichtigte erhebliche persönliche Beschränkung des Zugangs zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, und zwar durch das Erfordernis eines unmittelbaren eigenen wirtschaftlichen Interesses an einem bestimmten öffentlichen Auftrag und das Erfordernis einer Möglichkeit der Verletzung subjektiver Rechte, nahezu aufgehoben wird und dass die Präklusionsregelungen des § 107 Abs. 3 GWB ins Leere gehen (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 696, 698; BayObLG VergabeR 2002, 244, 246-248).

    Der erkennende Senat geht davon aus, dass mit diesem Kriterium nicht eine identische, sondern nur eine vergleichbare Kontrolle gemeint sein kann (vgl. auch BayObLG NZBau 2002, 397, 398 f. m.w.N.).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Dem steht nicht entgegen, dass inzwischen durch die Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: EuGH) in der Rechtssache C-81/98 "Alcatel Austria" (vgl. NZBau 2000, 33 ff.) und in der Rechtssache C-92/00 "Hospital Ingenieure" (vgl. NZBau 2002, 458 ff.) die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Gewährleistung der Nachprüfbarkeit sowohl der Zuschlagentscheidung als auch der Aufhebungsentscheidung im Primärrechtsschutz festgestellt wurde.

    Allerdings hat der EuGH bereits festgestellt, dass eine enge Auslegung des Begriffes "Entscheidungen" in Art. 1 Abs. 1 S. 1 RMKR mit dem Ziel des vergaberechtlichen Gemeinschaftsrechts, nämlich Praktiken zu unterbinden, die allgemein zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen und insbesondere der Auftragsvergabe an Angehörige anderer Mitgliedsstaaten entgegen stehen, unvereinbar ist (vgl. EuGH Rs. C-92/00 "Hospital Ingenieure", aaO., Nr. 49).

    Er hat - in der vorgenannten Entscheidung - weiter festgestellt, dass eine Entscheidung der Vergabebehörden jedenfalls dann auch unter die Regelungen der RMKR fällt, wenn sie den materiellen Regelungen einer der Richtlinien zur Koordinierung der Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge unterliegt (EuGH Rs. C-92/00, aaO., Nr. 48).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ist die Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie anwendbar, wenn eine Gebietskörperschaft als öffentliche Auftraggeberin, wie hier die Antragsgegnerin, einen schriftlichen entgeltlichen Vertrag über Abfallentsorgungsleistungen mit einer Einrichtung zu schließen beabsichtigt, die sich formal von ihr unterscheidet und die ihr gegenüber eigene Entscheidungsgewalt besitzt; dabei ist - mit Ausnahme der vorerwähnten besonderen, in Art. 6 DKR geregelten Konstellation - unerheblich, ob diese Einrichtung selbst ein öffentlicher Auftraggeber ist (vgl. EuGH Rs. C-107/98 "Teckal", Nr. 51, NZBau 2000, 90 f.).

    Dies ist nach den bisher vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften aufgestellten Kriterien nur dann der Fall, wenn die Gebietskörperschaft über die Person des Vertragspartners "eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen" und wenn die Person "zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben" (vgl. EuGH Rs. C-107/98 aaO., Nr. 50).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Allerdings haben inzwischen verschiedene Nachprüfungsbehörden (so die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg, vgl. WuW/E Verg 604 ff.; und die Vergabekammer Düsseldorf, - unveröffentlicht -) sowie verschiedene Vergabesenate (des Thüringer Oberlandesgerichts Jena, vgl. VergabeR 2001, 52 ff., des Oberlandesgerichts Düsseldorf, vgl. NZBau 2001, 696 ff., und des Bayerischen Obersten Landgerichts, vgl. VergabeR 2002, 244 ff.) die Auffassung vertreten, dass die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB dahin auszulegen seien, dass der Begriff "in einem Vergabeverfahren" in § 104 Abs. 2 S. 1 GWB nicht formell, sondern materiell verstanden werde.

    Schließlich ist im Interesse einer funktionsfähigen Nachprüfungsbehörde zu bedenken, dass die insbesondere durch § 107 Abs. 2 GWB beabsichtigte erhebliche persönliche Beschränkung des Zugangs zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, und zwar durch das Erfordernis eines unmittelbaren eigenen wirtschaftlichen Interesses an einem bestimmten öffentlichen Auftrag und das Erfordernis einer Möglichkeit der Verletzung subjektiver Rechte, nahezu aufgehoben wird und dass die Präklusionsregelungen des § 107 Abs. 3 GWB ins Leere gehen (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 696, 698; BayObLG VergabeR 2002, 244, 246-248).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Dem steht nicht entgegen, dass inzwischen durch die Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: EuGH) in der Rechtssache C-81/98 "Alcatel Austria" (vgl. NZBau 2000, 33 ff.) und in der Rechtssache C-92/00 "Hospital Ingenieure" (vgl. NZBau 2002, 458 ff.) die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Gewährleistung der Nachprüfbarkeit sowohl der Zuschlagentscheidung als auch der Aufhebungsentscheidung im Primärrechtsschutz festgestellt wurde.

    Die Regelung enthält jedenfalls keinerlei Beschränkung bezüglich der Art und des Inhalts der hierin einbezogenen Entscheidungen (vgl. EuGH Rs. C-81/98 "Alcatel Austria", aaO., Nr. 35), also auch nicht dahin, dass die Entscheidung etwa in einem förmlichen Vergabeverfahren getroffen worden sei muss.

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Für das nationale deutsche Recht gilt, dass der Bundesgerichtshof den in der "Teckal"-Entscheidung des EuGH aufgestellten Grundsätzen für den Bereich der Dienstleistungsrichtlinie folgt (vgl. BGH NZBau 2001, 517, 519); der dort entschiedene Fall betraf jedoch - anders als hier - einen als privatrechtliches Unternehmen organisierten Vertragspartner, dessen Anteile der öffentliche Auftraggeber allein hielt.
  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Dies gilt insbesondere für die förmliche Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlag (vgl. BGH VergabeR 2001, 71 ff. m.w.N.; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, Komm. z. GWB , 3. Aufl. 2001, § 114 Rn. 45 f. m.w.N.) bzw. durch Aufhebung (vgl. OLGR Naumburg 2000, 318 ff., OLG Düsseldorf NZBau 2000, 306 ff., OLG Dresden BauR 2000, 164; OLG Rostock IBR 2000, 522; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99 -;vgl. auch Marx aaO.).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Zwar bezog sich die vorzitierte Entscheidung auf die Richtlinie 93/36/EWG des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Lieferungskoordinierungsrichtlinie (LKR) -, in der es selbst eine Ausnahmeregelung entsprechend des Art. 6 DKR nicht gibt, aber aus einer weiteren Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Rs. C-94/99 "ARGE Gewässerschutz", NZBau 2001, 99 ff.) ergibt sich, dass diese Grundsätze auf den Bereich der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie übertragbar sind.
  • OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

    Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Allerdings haben inzwischen verschiedene Nachprüfungsbehörden (so die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg, vgl. WuW/E Verg 604 ff.; und die Vergabekammer Düsseldorf, - unveröffentlicht -) sowie verschiedene Vergabesenate (des Thüringer Oberlandesgerichts Jena, vgl. VergabeR 2001, 52 ff., des Oberlandesgerichts Düsseldorf, vgl. NZBau 2001, 696 ff., und des Bayerischen Obersten Landgerichts, vgl. VergabeR 2002, 244 ff.) die Auffassung vertreten, dass die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB dahin auszulegen seien, dass der Begriff "in einem Vergabeverfahren" in § 104 Abs. 2 S. 1 GWB nicht formell, sondern materiell verstanden werde.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
    Dies gilt insbesondere für die förmliche Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlag (vgl. BGH VergabeR 2001, 71 ff. m.w.N.; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, Komm. z. GWB , 3. Aufl. 2001, § 114 Rn. 45 f. m.w.N.) bzw. durch Aufhebung (vgl. OLGR Naumburg 2000, 318 ff., OLG Düsseldorf NZBau 2000, 306 ff., OLG Dresden BauR 2000, 164; OLG Rostock IBR 2000, 522; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99 -;vgl. auch Marx aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Rostock, 02.08.2000 - 17 W 2/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages nach Aufhebung der Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Davon ist in der Vergangenheit das OLG Naumburg abgewichen (Beschl. v. 8.1.2003 - 1 Verg 7/02, NZBau 2003, 224, 226 = VergabeR 2003, 196).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    1. Der Nachprüfungsantrag vom 10. Mai 2004 ist statthaft, obwohl mit ihm nicht die Art und Weise der Einleitung oder Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens gerügt wird, sondern beanstandet wird, daß ein nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 GWB geregeltes Vergabeverfahren bislang nicht stattgefunden hat (für Primärrechtsschutz in diesen Fällen z.B. BayObLG u.a. VergabeR 2003, 563; OLG Jena VergabeR 2002, 52; OLG Düsseldorf u.a. NZBau 2003, 55 u. aus der Lit. z.B. Burgi, NZBau 2003, 16, 19; zweifelnd OLG Naumburg NZBau 2003, 224).

    Die Einleitung eines in gewisser Hinsicht sogar wettbewerblichen Verfahrens steht im Streitfall deshalb fest, so daß auch die Gründe des Beschlusses vom 8. Januar 2003 (NZBau 2003, 224, 227), die das Oberlandesgericht Naumburg insoweit zu den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften dann mit Urteil vom 11. Januar 2005 beschiedenen Vorlagefragen veranlaßt haben, der Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags der Antragstellerin nicht entgegenstehen können.

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

    Sie regt an, das Beschwerdeverfahren auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über den Vorlagebeschluss des OLG Naumburg vom 08.01.2003 (Az.: 1 Verg 7/02) entschieden hat.

    Zwar hat das OLG Naumburg mit Beschluss vom 08.01.2003 (vgl. NZBau 2003, 224) dem EuGH u.a. die Frage vorgelegt, ob das europäische Recht von den Mitgliedstaaten die Sicherstellung einer wirksamen und raschen Nachprüfungsmöglichkeit verlangt, wenn eine Behörde kein den Vergabebestimmungen konformes Verfahren durchführt (vgl. Beschl. vom 08.01.2003 Frage Nr. 11.1.).

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    In der älteren Rechtsprechung wurde gelegentlich die Auffassung vertreten, dass öffentlich-rechtliche Verträge generell nicht dem Vergaberecht unterfallen (vgl. OLG Celle OLG Celle, B. v. 24.11.1999, 13 Verg 7/99; anders bereits OLG Naumburg vom 8.1.2003, 1 Verg 7/02; offen gelassen in BGH vom 12.6.2001- X ZR 150/99,).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Naumburg gegen das dieser Rechtsauffassung zugrunde liegende "materielle" Begriffsverständnis von "Vergabeverfahren", die der Nachprüfung gemäß §§ 102 ff. GWB unterliegen, Bedenken erhoben und diesbezüglich dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 EG-Vertrag Fragen zur Auslegung der Rechtsmittelrichtlinie vorgelegt (OLG Naumburg vom 8.1.2003, VergabeR 2003, 196).
  • VK Bund, 20.05.2003 - VK 1-35/03

    Lieferung von Daten

    696, 698 f.; BayObLG, Beschluss vom 22. Januar 2002, VergabeR 2002, 244, 246; BayObLG, Beschluss vom 27. Februar 2003, Verg 25/02; BayObLG, Beschluss vom 27. Februar 2003, Verg 1/03, siehe auch den Vorlagebeschluss des OLG Naumburg an den EuGH vom 8. Januar 2003, NZBau 2003, 224, m.w.N.).
  • VK Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - VK 2 LVwA LSA-31/05

    Wann leiden Bieterangebote an einem gleichartigen Mangel?

    Der Gesetzgeber hat beabsichtigt, im Interesse einer funktionsfähigen Nachprüfungsbehörde den persönlichen Zugang zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren erheblich zu beschränken (vgl. OLG Naumburg 1 Verg 7/02 vom 08.01.2003).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    In der älteren Rechtsprechung wurde gelegentlich die Auffassung vertreten, dass öffentlich-rechtliche Verträge generell nicht dem Vergaberecht unterfallen (vgl. OLG Celle OLG Celle, B. v. 24.11.1999, 13 Verg 7/99; anders bereits OLG Naumburg vom 8.1.2003, 1 Verg 7/02; offen gelassen in BGH vom 12.6.2001- X ZR 150/99,).
  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2005 - VK-SH 29/05

    Antragsbefugnis bei identischen Mängeln?

    (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2248/03 vom 29.07.2004; OLG Naumburg 1 Verg 7/02 vom 08.01.2003).
  • VK Sachsen-Anhalt, 06.05.2004 - VK 2 LVwA 10/04
    Nicht ausreichend sind bloße Markterkundungen ohne konkrete Beschaffungsabsicht (vgl. VK 05/02 MD vom vom 06.Juni 2002, 0LG Düsseldorf Verg 3/01 vom 20.Juni 2001, S. 22; Verg 8 ­ 15/01 vom 08.Mai 2002, S. 17 ff. / OLG Naumburg 1 Verg 07/02 vom 08.Januar 2003 hat an dieser Rechtsprechung lediglich Zweifel in einem Vorlagebeschluss zum EUGH geäußert).
  • VK Baden-Württemberg, 18.03.2004 - 1 VK 7/04

    Wann ist von einem öffentlichen Auftraggeber auszugehen?

  • VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02

    Keine Rüge durch "Memorandum" möglich

  • VG Aachen, 26.04.2005 - 6 K 223/02

    Beseitigung von Abwässer und Klärschlamm innerhalb eines Verbandsgebiets;

  • LG Frankfurt/Main, 26.11.2003 - 6 O 345/03

    Zulässigkeit von Vergabesperren der Deutsche Bahn AG?

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