Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg. 9/02   

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https://dejure.org/2002,1669
OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg. 9/02 (https://dejure.org/2002,1669)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.08.2002 - 2 Verg. 9/02 (https://dejure.org/2002,1669)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. August 2002 - 2 Verg. 9/02 (https://dejure.org/2002,1669)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten durch öffentlichen Auftraggeber trotz Unterschreitung des Schwellenwerts; Zulässigkeit der Eröffnung des Nachprüfungsverfahrens; Nichtberücksichtigung eines Angebots mangels Zuverlässigkeit für die Erbringung der Arbeiten

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 100 Abs. 1 § 118; VgV § 1 § 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschein der Schwellenwertüberschreitung: Primärrechtsschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Primärrechtsschutz, wenn der Rechtsschein der Schwellenwertüberschreitung gesetzt wird? (IBR 2002, 678)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 340
  • BauR 2003, 438 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 101
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 1 VK 35/02

    Vergabeverfahren "Neuer Hauptzugang Süd/Erweiterung Klinikverwaltung Kreisklinik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg 9/02
    den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg, Az: 1 VK 35/02, vom 15. Juli 2002 aufzuheben und an die Vergabekammer Baden-Württemberg zurückzuverweisen.

    unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer Baden-Württemberg, Az: 1 VK 35/02 vom 15. Juli 2002 die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, das Vergabeverfahren in den Stand vor Erteilung der Absage vom 14. Juni 2002 zu versetzen und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, den Zuschlag nicht an die Firma G ... zu erteilen,.

  • BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg 9/02
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Grundsatz der Meistbegünstigung, wonach gegen eine der Form nach inkorrekte Entscheidung alle in Betracht kommenden Rechtsmittel zulässig sind (vgl. BGH NJW 1997, 442; NJW 1994 665, Thomas/Putzo- Reichold, vor § 511 Rn. 10).
  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Denn die Vergabenachprüfungsinstanzen können weder durch eine Angabe in der Bekanntmachung noch durch Parteivereinbarung sachlich zuständig werden (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 652; OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 90 ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, VII Verg 74/03 zitiert nach juris; OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 02. August 2006, 21. VK-3194-22/06 zitiert nach juris; Schweda in Langen/Bunte, Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., Bearbeitung 2014, Rdn. 6 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3.Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 601 zu § 99 GWB).

    Das GWB-Nachprüfungsverfahren gilt hierfür hingegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2004, 305; OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; Schweda in Langen/Bunte, Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., Bearbeitung 2014, Rdn. 6 zu § 102 GWB; Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 12 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).

    Eine etwaige Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers beschränkt sich allenfalls auf sein eigenes Verhalten, vermag jedoch nicht eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 102 ff GWB zu begründen (vgl. OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, VII Verg 74/03 zitiert nach juris; Schweda in Lange/Bunte, Kartellrecht, Band I, Rdn. 6 zu § 102 GWB m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Die Vergabenachprüfungsinstanzen können weder durch eine Angabe in der Bekanntmachung noch durch Parteivereinbarung sachlich zuständig werden (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 652; OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 90 ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, VII Verg 74/03 zitiert nach juris; OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 02. August 2006, 21. VK-3194-22/06 zitiert nach juris; Schweda in Langen / Bunte, Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., Bearbeitung 2014, Rdn. 6 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt / Stickler/ Glahs, Vergaberecht, 3.Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB; Eschenbruch in Kulartz /Kus/ Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 601 zu § 99 GWB).

    Das GWB-Nachprüfungsverfahren gilt hierfür hingegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2004, 305; OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; Schweda in Langen / Bunte, Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., Bearbeitung 2014, Rdn. 6 zu § 102 GWB; Kus in Kulartz /Kus/ Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 12 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt / Stickler/ Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).

    Eine etwaige Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers beschränkt sich auf sein eigenes Verhalten, vermag jedoch nicht eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 102 ff GWB zu begründen (vgl. OLG Stuttgart NZBau 2003, 340; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, VII Verg 74/03 zitiert nach juris; Schweda in Lange / Bunte, Kartellrecht, Band I, Rdn. 6 zu § 102 GWB m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Dies richtet sich allein nach objektiven Kriterien und der gegebenen objektiven Sachlage, und zwar danach, dass - wie hier - von einem öffentlichen Auftraggeber ein öffentlicher Auftrag vergeben werden soll, der den maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, ohne dass einer der in § 100 Abs. 2 GWB normierten Ausnahmefälle vorliegt (vgl. §§ 98, 99, 100 Abs. 1, 102 GWB; § 1 VgV sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 7/01, VergabeR 2001, 329, 330 f.; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, NJOZ 2003, 2684 [Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB]; Beschl. v. 8.5.2002 - Verg 5/02, NZBau 2002, 697 [Beschwerdeentscheidung]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.8.2002 - 2 Verg 9/02, VergabeR 2002, 101, 102 f.; BayObLG, Beschl. v. 23.2.2002 - Verg 7/02, VergabeR 2002, 510; Thüringer OLG, Beschl. v. 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52, 54; anders und ohne weitere Auseinandersetzung neuerdings möglicherweise nur OLG Bremen, Beschl. v. 26.6.2009 - Verg 3/05, VergabeR 2009, 948, 951).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.2002 - Verg 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4260
BayObLG, 23.07.2002 - Verg 17/02 (https://dejure.org/2002,4260)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.2002 - Verg 17/02 (https://dejure.org/2002,4260)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - Verg 17/02 (https://dejure.org/2002,4260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen von Bauleistungen ; Voraussetzungen für die Eröffnung des Nachprüfungsverfahrens; Regelung der einschlägigen Schwellenwerte für Bauaufträge

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schwellenwerte: Berechnung erfolgt nur nach § 2 VgV, nicht nach § 1a VOB/A

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage: Welcher Schwellenwert für Nachprüfung? (IBR 2002, 559)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 340
  • BauR 2003, 150 (Ls.)
  • BayObLGZ 2002, 232
  • VergabeR 2002, 662
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2002 - Verg 17/02
    Die den Rechtsschutz im Vergabeverfahren regelnde Rechtsmittelrichtlinie ist insoweit aber nicht unmittelbar anwendbar (vgl. EuGH NJW 2000, 569 - Alcatel Austria).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Ausgehend von § 103 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche technische Funktion erfüllen soll, werden von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 88; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02 - juris, Rn. 7; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 103 Rn. 396).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Ausgehend von § 103 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche technische Funktion erfüllen soll, werden von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 88; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02 - juris, Rn. 7; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 103 Rn. 396).
  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    (2) Beispiele sind der Einbau von Gebäudetechnik (BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02, wobei nach Leistungsverzeichnis unter anderem die Verlegung von Kabeln, das Ausheben und anschließende Wiederabdichtung von Kabelgräben, Wanddurchbrüche in Beton und ähnliche bauwerksbezogene Leistungen erforderlich waren), eine Lieferung und Montage zweier Autoklaven und eines Wasserstoffperoxidgenerators für Klinikneubau (OLG Jena, Beschluss vom 31.07.02 - 6 Verg 5/01), ein Planetenprojektor im Neubau eines Planetariums (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12) und die Lieferung einer kompletten Lehrwerkstatt für die berufliche Ausbildung als Erstausstattung eines neu gebauten Berufsschulzentrums (OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.04 - WVerg 11/04) sowie die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.18 - VgK-07/2018 -, betreffend der Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten, Modularen Raumsystemen, OP-Leuchten, Beatmungsgeräten, Anästhesie-Arbeitsplätzen für Operationssäle).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Dies steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BayObLG vom 23.7.2002 (Verg 17/02, VergabeR 2002, 662, 663).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die

    Jedoch fallen auch die Ergänzung und der Neueinbau von Anlagen nach Ausbau von alten Anlagen in ein bestehendes Gebäude unter den Begriff der Bauleistung, wenn sie für den bestimmungsgemäßen Bestand der baulichen Anlage bzw. für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (BayObLG, Beschluss vom 23.7.2002, Verg 17/02, VergabeR 2002, 662, zitiert nach Juris Rn 7).
  • VK Bund, 02.05.2003 - VK 1-25/03

    Errichtung und die Herbeiführung der Funktionsfähigkeit einer 3S Zentrale

    Für die Frage, ob der 4. Teil des GWB eröffnet ist, ist dagegen grundsätzlich nicht die Definition des Bauauftrages in § 1 VOB/A maßgeblich (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Marx Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 99 Rn. 27; Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage 2000, § 99 Rn. 88); allerdings decken sich der Anwendungsbereich von § 99 Abs. 3 GWB und § 1 VOB/A weitgehend, so dass ein Rückgriff auf die Rechtsprechung und Literatur zur VOB/A möglich ist, soweit ein Widerspruch zum gemeinschaftsrechtlich geprägten Begriff in § 99 Abs. 3 GWB nicht besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Müller-Wrede in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 14. Auflage 2001, § 99 GWB Rn. 3; Eschenbruch in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 99 Rn. 73; a.A. Marx Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 99 Rn. 27).

    Für die Frage, ob der Einbau solcher Anlagen für den bestimmungsgemäßen Bestand der baulichen Anlage bzw. für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung ist, ist auf die jeweilige Zweckbestimmung des Bauwerkes im konkreten Einzelfall abzustellen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662 - Ausschreibung von Dampfstabilisatoren und eines Wasserstoffperoxydgenerators für den Ersatzneubau eines Tierhauses eines Klinikums; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01 - Ausschreibung von Geräten für die Laborausstattung eines Ersatzneubaus eines klinischen Instituts; Boesen, aaO., § 99 Rn. 89, 105 ff., 133; Korbion in Ingenstau/Korbion, 14. Auflage 2001, § 1 Rn. 15 f., 59 ff., Messerschmidt in Motzke/ Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 1 VOB/A Rn. 62 ff.; Rusam in Heiermann/Riedl/ Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Auflage 2000, § 1 Rn. 2, 33 ff., Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, § 1 Rn. 6, jew. m.w.N. und Beispielen aus der Rechtsprechung; siehe auch die unter Gruppe 503 "Installationen" aufgeführten Untergruppen und Positionen des "Verzeichnisses der Berufstätigkeiten im Baugewerbe entsprechend dem allgemeinen Verzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Europäischen Gemeinschaft (NACE)", Anhang II der BKR).

    Auch ein etwaiger hoher Lieferanteil am Auftrag ist nicht in der Lage, dem Auftrag seinen Charakter als Bauauftrages gemäß § 99 Abs. 3 GWB zu nehmen (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662).

    Eine Modifizierung der Schwellenwerte durch § 1 a Nr. 2 VOB/A findet nicht statt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662, 663 f.).

  • OLG München, 28.09.2005 - Verg 19/05

    Keine Bauleistung bei Lieferung marktüblicher Beleuchtung ohne Montage

    Ergänzend kann, sofern sich kein Widerspruch zum gemeinschaftsrechtlich geprägten Begriff in § 99 Abs. 3 GWB ergibt, auf § 1 VOB/A und die dazu entwickelte Kasuistik zurückgegriffen werden (vgl. BayObLG vom 23.7.2002, Verg 17/02 m.w.N.).
  • VK Sachsen, 12.07.2007 - 1/SVK/049-07

    Bestimmung der Gesamtauftragssumme

    Mit weiterem Schriftsatz vom 27.06.2007 teilte die Auftraggeberin unter Nennung der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss, Az.: Verg 17/02) mit, dass vorliegend von einem Bauauftrag auszugehen sei.

    In Abgrenzung dazu stellt der Einbau elektrotechnischer und elektronischer Anlagen nur dann keine Bauleistung dar, wenn die technische Anlage lediglich in dem Bauwerk untergebracht ist, das Bauwerk aber auch ohne sie nach seiner Zweckbestimmung funktionsfähig ist (BayObLG, B. v. 23.7.2002 - Az.: Verg 17/02; VK Südbayern, B. v. 29.11.2005 - Az.: Z3-3-3194-1-46- 09/05; 1. VK Bund, B. v. 2.5.2003 - Az.: VK 1-25/03).

  • VK Südbayern, 29.11.2005 - Z3-3-3194-1-46-09/05

    Wann liegt eine Bauleistung vor?

    Für die Frage, ob der 4. Teil des GWB eröffnet ist, ist dagegen grundsätzlich nicht die Definition des Bauauftrages in § 1 VOB/A maßgeblich (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Marx Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 99 Rn. 27; Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage 2000, § 99 Rn. 88); allerdings decken sich der Anwendungsbereich von § 99 Abs. 3 GWB und § 1 VOB/A weitgehend, so dass ein Rückgriff auf die Rechtsprechung und Literatur zur VOB/A möglich ist, soweit ein Widerspruch zum gemeinschaftsrechtlich geprägten Begriff in § 99 Abs. 3 GWB nicht besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01; Müller-Wrede in Ingenstau/Korbion, VOB- Kommentar, 14. Auflage 2001, § 99 GWB Rn. 3; Eschenbruch in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 99 Rn. 73; a. A. Marx Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 99 Rn. 27).

    Für die Frage, ob der Einbau solcher Anlagen für den bestimmungsgemäßen Bestand der baulichen Anlage bzw. für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung ist, ist auf die jeweilige Zweckbestimmung des Bauwerkes im konkreten Einzelfall abzustellen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, VergabeR 2002, 662 - Ausschreibung von Dampfstabilisatoren und eines Wasserstoffperoxydgenerators für den Ersatzneubau eines Tierhauses eines Klinikums; Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01 - Ausschreibung von Geräten für die Laborausstattung eines Ersatzneubaus eines klinischen Instituts; Boesen, aaO., § 99 Rn. 89, 105 ff., 133; Korbion in Ingenstau/Korbion, 14. Auflage 2001, § 1 Rn. 15 f., 59 ff., Messerschmidt in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, § 1 VOB/A Rn. 62 ff.; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Auflage 2000, § 1 Rn. 2, 33 ff., Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, § 1 Rn. 6, jew. m.w.N. und Beispielen aus der Rechtsprechung; siehe auch die unter Gruppe 503 "Installationen" aufgeführten Untergruppen und Positionen des "Verzeichnisses der Berufstätigkeiten im Baugewerbe entsprechend dem allgemeinen Verzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Europäischen Gemeinschaft (NACE)", Anhang II der BKR).

  • VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06

    Wartung von gefahrenmelde-, informations- und sicherheitstechnischen Anlagen

    Dabei wurde die in Bezug auf die Anlage vorzunehmende Leistung - d.h. die Installation - als Bauleistung angesehen, ohne dass weiter problematisiert wurde, ob es sich hierbei u.U. auch um eine Dienstleistung handeln könnte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04); BayOblG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 26. November 2003, VK 72/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

  • VK Brandenburg, 18.11.2009 - VK 41/09

    Wann liegt eine Bauleistung vor?

  • VK Münster, 15.11.2006 - VK 13/06

    Berechnung des Gesamtauftragswertes

  • VK Baden-Württemberg, 03.11.2004 - 1 VK 68/04

    Kassen- und Kontrollsystem eines Großstadions als Bauauftrag

  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/09

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

  • VK Brandenburg, 10.02.2012 - VK 1/12

    Einbau von technischen Anlagen in ein Bestandsgebäude: Bauleistung?

  • VK Südbayern, 24.06.2002 - 22-06/02

    Sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer bei Aufträgen unterhalb des

  • VK Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 1 VK 3/07

    Zwingender Ausschluss des Angebots

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