Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • bundesgerichtshof.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines Angebots von der Neukalkulation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Zwingender Ausschluss des Bieters bei Fehlen geforderter Angaben

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebote müssen in jeder Hinsicht vergleichbar sein! (IBR 2003, 264)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Zulässigkeit symbolischer Preisangaben bei der öffentlichen Auftragsvergabe" von RA Dr. Matthias Christian Orlowski, original erschienen in: BauRB 2005, 62 - 64.

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2003, 406
  • BauR 2003, 1783 (Ls.)
  • IBR 2003, 264
  • VergabeR 2003, 558
  • ZfBR 2003, 503



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Wird zitiert von ... (112)  

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04  

    Vergabe - Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (Sen.Urt. v. 16.4.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 50/01, BGHZ 154, 32, 45 = VergabeR 2003, 558 m. Anm. Kus).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02  

    Vergabe - Aufhebung der Aufhebung ist zulässig!

    Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden (vgl. Sen.Urt. v. 07.01.2003 - X ZR 50/01, Umdr. S. 10 f.).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02  

    Vergabe - Auftragsvolumen übersteigt bisherigen Jahresumsatz: Bieter ungeeignet?

    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Urt. v. 07.01.2003 - X ZR 50/01, BGHZ 154, 32, 45; Beschl. v. 18.05.2004 - X ZB 7/04, NJW-RR 2004, 1570, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
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