Weitere Entscheidung unten: VK Brandenburg, 17.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5973
OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01 (https://dejure.org/2002,5973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2002 - Verg 40/01 (https://dejure.org/2002,5973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - Verg 40/01 (https://dejure.org/2002,5973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Antragsbefugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens auch dann, wenn kein Angebot abgegeben wurde?

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabeverfahren - Nachprüfungsverfahren ohne Angebotabgabe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 107 Abs. 2
    Anforderungen an die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren; Vergaberechtsverstoß durch Vorgabe einer zu kurzen Lieferfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Bieter zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ein Angebot abgegeben haben? (IBR 2002, 326)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 155, 157) und des Kammergerichts (NZBau 2000, 1579, 1580) bedarf es zur Darlegung der Antragsbefugnis jedenfalls dann nicht der Abgabe eines (fiktiven) Angebots, wenn - wie vorliegend - die antragstellende Partei im Nachprüfungsverfahren (auch) Mängel der Ausschreibungsbedingungen rügt, so dass sich im Falle einer berechtigten Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde.
  • VK Düsseldorf, 16.10.2001 - VK-24/01

    Nachprüfungsverfahren betreffend die Lieferung von Einsatzschutzanzügen für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 16. Oktober 2001 (VK - 24/2001 - L) aufgehoben, mit Ausnahme der Ziffer 4. der Beschlussformel.
  • OLG Rostock, 24.09.2001 - 17 W 11/01

    Zu den Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses gem. § 107 Abs. 2 GWB im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01
    b) Legt man die Rechtsgrundsätze der Oberlandesgerichte Koblenz (NZBau 2000, 445, 446) und Rostock (Beschluss v. 24.9.2001 - 17 W 11/01) zu § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB an, ist im Entscheidungsfall die Antragsbefugnis der Antragstellern ebenfalls zu bejahen.
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01
    b) Legt man die Rechtsgrundsätze der Oberlandesgerichte Koblenz (NZBau 2000, 445, 446) und Rostock (Beschluss v. 24.9.2001 - 17 W 11/01) zu § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB an, ist im Entscheidungsfall die Antragsbefugnis der Antragstellern ebenfalls zu bejahen.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    aa) Es bezieht sich vielmehr ohne nähere Begründung auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2002 - Verg 40/01, NZBau 2003, S. 173; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 1 Verg 1/00, BauR 2000, S. 1600; OLG Rostock, Beschluss vom 24. September 2001 - 17 W 11/01, VergabeR 2002, S. 193), die den Fall betreffen, in welchem ein Unternehmen, das sich nicht mit einem Angebot an einem Vergabeverfahren beteiligt hat, ein Nachprüfungsverfahren beantragt.
  • VK Sachsen, 27.11.2017 - 1/SVK/025-17

    Wie wird der Auftragswert (ordnungsgemäß) geschätzt?

    Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Unternehmen kein Angebot abgegeben hat, weil gerade der gerügte Verstoß einer Angebotskalkulation entgegen stand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2002 - Verg 40/01).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09

    Anforderungen an die Ausschreibung baubegleitender Rechtsberatung

    Eine Darlegung der Antragstellerin, welches Angebot sie im Fall einer Beteiligung am Vergabeverfahren abgegeben hätte, ist nicht erforderlich, da sie geltend macht, gerade durch das gerügte Unterbleiben einer Vergabebekanntmachung an der Einreichung eines Angebots gehindert worden zu sein (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.2.2001 - Verg 40/01, NZBau 2003, 173; BayObLG, Beschl. v. 4.2.2003 - Verg 31/02, VergabeR 2003, 345).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

    Sie werden dadurch darin behindert, ein unter allen Umständen vergleichbares sowie das annehmbarste Angebot abzugeben (vgl. EuGH, Urt. v. 12.2.2004 - C-230/02, NVwZ 2004, 460, 461, Senat, Beschl. v. 28.2.2002 - Verg 40/01, NZBau 2003, 173, 174; Beschl. v. 8.4.2004 - Verg 38/04, NZBau 2004, 688).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Einzubeziehen sind vielmehr darüber hinaus auch alle diejenigen Fallgestaltungen, in denen der antragstellenden Partei zwar an sich eine Angebotsabgabe möglich gewesen wäre, sich aber bei verständiger Betrachtung die Ausarbeitung eines Angebots angesichts der reklamierten - und als zutreffend zu unterstellenden - Beanstandungen des Vergabeverfahrens als ein nutzloser Aufwand darstellen würde (Senat, NZBau 2001, 155, 157; Beschluss vom 20.11.2001 - Verg 40/01; ebenso: KG, BauR 2000, 1579, 1580).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 40/10

    Anforderungen an die Bekanntgabe technischer Bewertungskriterien; Begriff der

    Sie werden dadurch darin behindert, ein unter allen Umständen vergleichbares sowie das annehmbarste Angebot abzugeben (vgl. EuGH, Urt. v. 12.2.2004 - C-230/02, NVwZ 2004, 460, 461, Senat, Beschl. v. 28.2.2002 - Verg 40/01, NZBau 2003, 173, 174; Beschl. v. 8.4.2004 - Verg 38/04, NZBau 2004, 688).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09

    Vergaberechtswidrigkeit der Forderung von Tariftreue

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 28.2.2002 - Verg 40/01, NZBau 2003, 173, 175; Beschl. v. 29.4.2009 - VII-Verg 76/08) kann ein Feststellungsantrag gemäß § 123 Satz 3 GWB zulässigerweise - gewissermaßen als Zwischenfeststellungsantrag - im Beschwerdeverfahren auch ohne eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens angebracht werden (ebenso: Jaeger in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rn. 1237; Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl., § 123 Rn. 5; Korbion, Vergaberechtsänderungsgesetz, § 123 GWB Rn. 5; Tilmann, WuW 1999, 342, 343; a.A. Stockmann in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 123 GWB Rn. 11; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, Komm. zum GWB-Vergaberecht, § 123 GWB Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Verg 76/08

    Ausschluss eines Angebots betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen

    Ferner kann nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 28.2.2002 - Verg 40/01, NZBau 2003, 173, 175) gemäß § 123 Satz 3 GWB ein Feststellungsantrag - gewissermaßen als Zwischenfeststellungsantrag - im Beschwerdeverfahren zulässigerweise auch ohne eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens (wie nach § 114 Abs. 2 GWB erforderlich) angebracht werden (ebenso: Jaeger in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rn. 1237; Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl., § 123 Rn. 5; Korbion, Vergaberechtsänderungsgesetz, § 123 GWB Rn. 5; Tilmann, WuW 1999, 342, 343; a.A. Stockmann in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 123 GWB Rn. 11; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, Komm. zum GWB-Vergaberecht, § 123 GWB Rn. 23).
  • VK Bund, 24.01.2008 - VK 3-151/07

    Vergabe von Bauleistungen

    Die Erstellung eines Angebots auf unsicherer Kalkulationsgrundlage kann aber einem Bieter nicht zugemutet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2002, Verg 40/01).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2008 - Verg 19/08

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde eines Bieters

    Sie werden bei der vom Auftraggeber sicherzustellenden Gleichbehandlung dadurch darin behindert, ein unter allen Umständen vergleichbares und das annehmbarste Angebot abzugeben (vgl. EuGH, Urteil vom 12.2.2004 - C-230/02, NVwZ 2004, 460, 461, Senat, Beschluss vom 28.2.2002 -Verg 40/01, NZBau 2003, 173, 174; Beschluss vom 8.4.2004 - Verg 38/04, NZBau 2004, 688).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - Verg 6/06

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die

  • VK Münster, 17.07.2013 - VK 6/13

    Auch die teil-funktionale Leistungsbeschreibung ist zulässig!

  • VK Sachsen, 11.06.2019 - 1/SVK/012-19

    Sensibler Dienstleistungsauftrag erfordert Berufserfahrung!

  • VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe

  • VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig!

  • VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04

    Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 5 U 236/18

    Kein Nachtrag für Trocknungs- und Aushärtungsarbeiten!

  • VK Bund, 28.01.2008 - VK 3-154/07

    Vergabe von Bauleistungen

  • VK Münster, 06.03.2013 - VK 2/13

    Rahmenvereinbarung mit nur einem AN: Inhalt der Leistungsbeschreibung?

  • VK Südbayern, 06.02.2009 - Z3-3-3194-1-36-10/08

    Antragsbefugnis bzgl. eines Nachprüfungsverfahrens bei unterlassener

  • VK Bund, 07.05.2003 - VK 2-22/03

    Erstellung einer nationalen Zertifizierungsstelle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8768
VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02 (https://dejure.org/2002,8768)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2002 - VK 50/02 (https://dejure.org/2002,8768)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2002 - VK 50/02 (https://dejure.org/2002,8768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung an einer gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft und Erbringung von Entsorgungsleistungen als ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag; Ausschreibungspflicht der Beteiligung eines Privatunternehmens an einem gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen bei vorhandenem ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verhandlungsverfahren: ein vorgeschalteter öffentlicher Teilnahmewettbewerb ist Teil des Vergabeverfahrens

  • VERIS

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung von Verhandlungsverfahren überprüf- und aufhebbar? (IBR 2002, 716)

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 173 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • VK Brandenburg, 30.07.2002 - VK 38/02

    Aufhebung der Aufhebung

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Nachprüfung der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb im Bereich der Abfallentsorgung (Nachfolgeentscheidung zu VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­).

    Die Vorschrift des § 114 Abs. 1, 2 GWB ist insofern unter Berücksichtigung der vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 vorgenommenen Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 89/665/EWG richtlinienkonform auszulegen (Fortführung von VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­).

    Durch die Aufhebung gibt der öffentliche Auftraggeber zu erkennen, dass er definitiv auf die Vergabe des Auftrags im Wettbewerb verzichten will (abweichend von VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 - VK 38/02 -).

    Die Auswahl des zu verwendenden Identifikationssystems erfolgte, wie die Vergabekammer bereits im Nachprüfungsverfahren VK 38/02 mit Beschluss vom 30.07.2002 betreffend die Abfallentsorgung des Auftraggebers im Teilgebiet Y zur Vergabe-Nr. EU ... festgestellt hat (im Folgenden: Parallelverfahren), durch den Auftraggeber bereits im Rahmen eines erfolgreich abgeschlossenen Vergabeverfahrens.

    Die Z GmbH ist, wie die Vergabekammer schon im Parallelverfahren VK 38/02 festgestellt hat, durch Ausgliederung des kommunalen Eigenbetriebs Z aus dem Auftraggeber 1999 entstanden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Schriftsätze und die Vergabeakte sowie auf den Beschluss der Vergabekammer vom 30.07.2002 im Parallelverfahren VK 38/02 Bezug genommen.

    Die gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft soll laut Ziff. 8 der europaweiten Ausschreibung im EG-Amtsblatt S auf unbestimmte Zeit zu dem Zweck geschlossen werden, um vom 01.08.2003 bis zum 31.12.2008 mit der Erbringung der Abfallentsorgungsleistungen im Gebiet Y2 beauftragt zu werden (s. bereits den Beschluss der Vergabekammer Brandenburg vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­, S. 7, zur gleichen Problematik betreffend das Teilgebiet Y des Auftraggebers).

    Dafür spricht auch die Tatsache der europaweiten Ausschreibung (s. bereits den Beschluss der Vergabekammer vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­, S. 8).

    Ausreichend für das nach § 107 Abs. 2 S. 1 GWB darzulegende Interesse ist die erklärte Beteiligung an einem Teilnahmewettbewerb (OLG Düsseldorf, ZVgR 1999, 62, 68; VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 10).

    Wie die Vergabekammer bereits in ihrem Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ (ebenda S. 21 ff.) festgestellt hat, hat der Auftraggeber die Aufhebung aufgrund des Kreistagsbeschlusses Nr. 4 vom 20.06.2002 auf Gründe gestützt, die ihm sämtlich schon vor der Bekanntmachung des Verhandlungsverfahrens EU ... bekannt gewesen sind.

    Auch wenn, wie die Vergabekammer im Parallelverfahren VK 38/02 (Beschluss vom 30.07.2002, S. 21 ff.) festgestellt hat, weder der Kreistagsbeschluss Nr. 4 selbst noch die in dem diesem zugrunde liegenden Antrag die Aufhebung tragen, ist der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nach § 26a S. 2 VOL/A durch die Übersendung dieser Unterlagen nachgekommen.

    Dies ist bereits dann der Fall, wenn ein Teilnehmer an einem Teilnahmewettbewerb, der einem Verhandlungsverfahren vorgeschaltet ist, alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise erbracht hat und der Bewerber mit hoher Wahrscheinlichkeit in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen gewesen wäre (VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­, S. 11).

    Wie schon in dem dem Parallelverfahren VK 38/02 zugrunde liegenden Vergabeverfahren EU ... ist keiner der eingereichten Teilnehmeranträge vom Auftraggeber einer Auswertung unterzogen worden.

    Der Auftraggeber hat das zunächst europaweit bekannt gemachte Verhandlungsverfahren mit Schreiben vom 27.06.2002 aufgehoben (s. VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 13 ff.).

    Da die Aufhebung eines Vergabeverfahrens als Ausübung eines Gestaltungsrechts anzusehen ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 17.01.2000, ZVgR 2000, 170, 175), ist es für die nachzuprüfende Entscheidung des Auftraggebers allein maßgebend, ob eine Aufhebung formal erfolgt ist, was dann der Fall ist, wenn diese vom Auftraggeber wie hier im Schreiben vom 27.06.2002 an die Antragstellerin nach außen wirksam an die betroffenen Bewerber bzw. Bieter bekannt gegeben worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000, NVwZ-RR 2001, 25, 28; VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 13).

    Wie die Vergabekammer schon in ihrem Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ betreffend die inhaltsgleiche Ausschreibung des Auftraggebers für die Abfallentsorgung im Teilgebiet Y festgestellt hat, führt die Aufhebung eines europaweit bekannt gemachten Verhandlungsverfahrens nicht zu einem Wegfall der Antragsbefugnis (a.a.O., S. 8 ff.).

    Außerdem hatte die Vergabekammer in dem Parallelverfahren VK 38/02, das die Abfallentsorgung im Gebiet Y betraf, schon einmal entschieden, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens EU ..., die aus denselben Gründen wie die des Vergabeverfahrens EU ... erfolgte, materiell nicht wirksam war, weil der Auftraggeber dabei gegen die Vorschriften des Vergaberechts verstoßen hat.

    Da nach den vorstehenden Feststellungen kein Vertrag oder zumindest kein wirksamer Vertrag zwischen Auftraggeber und Z GmbH vorliegt, kommt es nicht mehr darauf an zu prüfen, ob ein (möglicher) Vertrag möglicherweise wegen Verstoßes gegen § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A nach § 134 BGB nichtig ist - eine analoge Anwendung von § 13 S. 4 VgV scheidet von vornherein mangels Planwidrigkeit einer Regelungslücke in der VgV ohnehin aus -, weil er eventuell durch Ausnutzung von Verstößen gegen das Vergaberecht zustande gekommen ist (vgl. Parallelverfahren VK 38/02, Beschluss vom 30.07.2002, S. 26, 29).

    Die Vergabekammer ist in dem Parallelverfahren VK 38/02 in ihrem Beschluss zwar noch davon ausgegangen, dass auch im Fall der Aufhebung eines Vergabeverfahrens eine Rüge erforderlich ist (a.a.O., S. 15).

    Eine Rüge wäre auch im Hinblick auf die Befugnis des Landrats zu einer möglichen, aufschiebende Wirkung entfaltenden Beanstandung des der Aufhebung zugrunde liegenden Kreistagsbeschlusses Nr. 4 vom 20.06.2002 gemäß § 54 Abs. 1 S. 2 LKrO Bbg. irrelevant gewesen (zu diesem Weg VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 S. 15), weil der Auftraggeber durch das Schreiben vom 27.06.2002 zu erkennen gegeben hat, dass er das Vergabeverfahren aufheben will und es nicht zu einer Beanstandung des Kreistagsbeschlusses durch den Landrat gekommen ist.

    Denn auch eine Aufhebung außerhalb von § 26 VOL/A käme nur aus sachlichen Gründen in Betracht, die nicht vorliegen (vgl. schon VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 16 ff., 21 ff. zum Parallelfall der Entsorgung im Teilgebiet Y).

    Diese liegen nur dann vor, wenn sie nachträglich, also nach Beginn der Ausschreibung bzw. nach der Vergabebekanntmachung, bekannt geworden sind oder dem Ausschreibenden jedenfalls vorher nicht bekannt sein konnten (BGHZ 120, 281, 286, Urteil vom 25.11.1992; BGH, Urteil vom 08.09.1998, NJW 1998, 3636, 3637 m.w.N.; VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 22; ferner Fett, in: Müller-Wrede (Hrsg.), VOL/A Kommentar, 2001, § 26 Rn. 9; Portz, in: Daub/Eberstein (Hrsg.), VOL/A Kommentar, 5. Aufl. 2000, § 26 Rn. 20 und Rn. 27 am Ende).

    Insgesamt gebieten die rechtsstaatliche Pflicht zu konsequentem Verhalten sowie das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot somit dem Auftraggeber, Entscheidungen, die ein Vergabeverfahren im Sinne des § 101 GWB betreffen, in einem nicht willkürlichen, widerspruchslosen sowie auf sachliche Gründe gestützten, in jeder Phase der Entscheidungsfindung nachvollziehbaren Verfahren zu treffen (VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 22; in diesem Sinn ferner Boesen, Vergaberecht, 2000, § 97 Rn. 16).

    Hierzu hat sich der Auftraggeber bereits in dem Parallelverfahren VK 38/02 betreffend die Abfallentsorgung im Teilgebiet Y auf einen Beschluss des OLG Dresden vom 16.10.2001 (Az.: WVerg 0007/01) berufen, in dem eben diese Problematik im vorgenannten Sinn entschieden worden war.

    Zunächst befinden diese Protokolle sich unter nicht heilbarer Verletzung der Dokumentationspflicht des Auftraggebers nicht in der Vergabeakte (vgl. Parallelverfahren VK 38/02, Beschluss vom 30.07.2002, S. 20).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Die Vorschrift des § 114 Abs. 1, 2 GWB ist insofern unter Berücksichtigung der vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 vorgenommenen Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 89/665/EWG richtlinienkonform auszulegen (Fortführung von VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­).

    Die Zulässigkeit dieses Nachprüfungsantrags folge den Grundsätzen des EuGH- Urteils vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00.

    Dies ergebe auch nicht das Urteil des EuGH vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00.

    Die Vergabekammer hat dabei die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 18.06.2002 (Rechtssache C-92/00, Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungs-Gesellschaft mbH ./. Stadt Wien) getroffenen Feststellungen zugrunde gelegt und auch auf die Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens angewendet, dem wie in diesem Nachprüfungsverfahren ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet worden ist, der zusammen mit der Vergabebekanntmachung bekannt gemacht worden ist.

    Die Nachprüfung ist erforderlich, um insbesondere dem Gebot der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bewerber, die ausdrücklich der Richtlinie 89/665 (s. Erwägungsgrund 3 der RL 89/665) und darüber hinaus allen EG-RL im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zugrunde liegen (s. Schlussanträge des Generalanwalt Tizzano vom 28.06.2001 in der Rechtssache C-92/00, Rn. 20 m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH) und in § 97 Abs. 1, 2 GWB in nationales Recht umgesetzt worden sind, im Sinne des in Art. 10 EGV wurzelnden Effektivitätsgebots zur Durchsetzung zu verhelfen.

    Verstöße insbesondere gegen die das gemeinschaftsrechtliche Vergaberecht durchziehenden Transparenz- und Gleichbehandlungsprinzipien könnten durch die Vergabekammer nicht beseitigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 42-55).

    a) Das Urteil des EuGH vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 enthält für die Rechtsauffassung des Auftraggebers keine Anhaltspunkte.

    Er hat allerdings entschieden, dass sich der Zeitpunkt, der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, eine Ausschreibung zu widerrufen, maßgebend ist, nach nationalem Recht bestimmt, wobei die nationalen Regelungen nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die Regelungen für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen dürfen (EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 65 ff., 68).

    Das folgt auch aus den Ausführungen des Generalanwalts Tizzano vom 28.06.2001 in der Rechtssache C-92/00, die der EuGH seinem Urteil vom 18.06.2002 inhaltlich ohne Abweichung zugrunde gelegt hat (Schlussanträge des Generalanwalts Antonio Tizzano vom 28.06.2001 in der Rechtssache C- 92/00, Rn. 12 ff.).

  • OLG Dresden, 16.10.2001 - WVerg 7/01

    Antragsbefugnis eines am Vergabeverfahren nicht beteiligten Unternehmens

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Denn es liegt ­ ungeachtet des Inhalts eines im Rahmen erst noch zu führender Verhandlungen abzugebenden Angebots ­ in der Natur eines bevorstehenden Verhandlungsverfahrens, dass sich das Ergebnis noch zu führender Verhandlungen grundsätzlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit vorwegnehmen lässt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 ­ WVerg 0007/01 ­, S. 8).

    Hierzu hat sich der Auftraggeber bereits in dem Parallelverfahren VK 38/02 betreffend die Abfallentsorgung im Teilgebiet Y auf einen Beschluss des OLG Dresden vom 16.10.2001 (Az.: WVerg 0007/01) berufen, in dem eben diese Problematik im vorgenannten Sinn entschieden worden war.

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Da die Aufhebung eines Vergabeverfahrens als Ausübung eines Gestaltungsrechts anzusehen ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 17.01.2000, ZVgR 2000, 170, 175), ist es für die nachzuprüfende Entscheidung des Auftraggebers allein maßgebend, ob eine Aufhebung formal erfolgt ist, was dann der Fall ist, wenn diese vom Auftraggeber wie hier im Schreiben vom 27.06.2002 an die Antragstellerin nach außen wirksam an die betroffenen Bewerber bzw. Bieter bekannt gegeben worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000, NVwZ-RR 2001, 25, 28; VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 13).

    Die bislang maßgeblich vom Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 15.03.2000 (NVwZ-RR 2001, 25 ff.) aus § 114 Abs. 2 S. 2 GWB abgeleitete Rechtsauffassung, dass die Aufhebung eines Vergabeverfahrens stets zur Erledigung des Vergabeverfahrens und somit zur Unzulässigkeit eines erst nach der Aufhebung eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens führt, verstößt nach den Feststellungen des EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 gegen Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (ABl. EG Nr. L 395 v. 30.12.1989, S. 33 ff. ­ im Folgenden: RL 89/665) in der Fassung des Art. 41 der Richtlinie 92/50 des Rates vom 18.06.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. EG Nr. L 209 v. 24.07.1992, S. 1 ff. ­ im Folgenden: RL 92/50).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Diese liegen nur dann vor, wenn sie nachträglich, also nach Beginn der Ausschreibung bzw. nach der Vergabebekanntmachung, bekannt geworden sind oder dem Ausschreibenden jedenfalls vorher nicht bekannt sein konnten (BGHZ 120, 281, 286, Urteil vom 25.11.1992; BGH, Urteil vom 08.09.1998, NJW 1998, 3636, 3637 m.w.N.; VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 22; ferner Fett, in: Müller-Wrede (Hrsg.), VOL/A Kommentar, 2001, § 26 Rn. 9; Portz, in: Daub/Eberstein (Hrsg.), VOL/A Kommentar, 5. Aufl. 2000, § 26 Rn. 20 und Rn. 27 am Ende).

    Dies ist für Aufhebungen von Vergabeverfahren anerkannt, in denen Angebote abgegeben worden sind (BGH, Urteil vom 08.09.1998, NJW 1998, 3636, 3637).

  • BGH, 10.01.1963 - III ZR 124/61
    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Öffentlich-rechtliche Verwaltungsträger, zu denen der Auftraggeber gehört, unterliegen mit jeder ihrer öffentlich- oder privatrechtlichen Handlungen der rechtsstaatlichen Verpflichtung zu konsequentem Verwaltungshandeln als einer Ausprägung des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, das im größeren Zusammenhang des Vertrauensschutzes des Bürgers gegenüber administrativen Maßnahmen steht (BGH, Urteil vom 10.01.1963, NJW 1963, 644, 645 sowie Urteil vom 26.09.1960, NJW 1960, 2334 jeweils betreffend die Unzulässigkeit nachträglicher Änderungen von Ausschreibungsbedingungen für den Getreideimport im Rahmen wirtschaftslenkender Maßnahmen; ferner Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 1998, S. 49 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Ausreichend für das nach § 107 Abs. 2 S. 1 GWB darzulegende Interesse ist die erklärte Beteiligung an einem Teilnahmewettbewerb (OLG Düsseldorf, ZVgR 1999, 62, 68; VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 10).
  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Diese liegen nur dann vor, wenn sie nachträglich, also nach Beginn der Ausschreibung bzw. nach der Vergabebekanntmachung, bekannt geworden sind oder dem Ausschreibenden jedenfalls vorher nicht bekannt sein konnten (BGHZ 120, 281, 286, Urteil vom 25.11.1992; BGH, Urteil vom 08.09.1998, NJW 1998, 3636, 3637 m.w.N.; VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 ­ VK 38/02 ­ S. 22; ferner Fett, in: Müller-Wrede (Hrsg.), VOL/A Kommentar, 2001, § 26 Rn. 9; Portz, in: Daub/Eberstein (Hrsg.), VOL/A Kommentar, 5. Aufl. 2000, § 26 Rn. 20 und Rn. 27 am Ende).
  • BGH, 26.09.1960 - III ZR 125/59
    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Öffentlich-rechtliche Verwaltungsträger, zu denen der Auftraggeber gehört, unterliegen mit jeder ihrer öffentlich- oder privatrechtlichen Handlungen der rechtsstaatlichen Verpflichtung zu konsequentem Verwaltungshandeln als einer Ausprägung des Verbots widersprüchlichen Verhaltens, das im größeren Zusammenhang des Vertrauensschutzes des Bürgers gegenüber administrativen Maßnahmen steht (BGH, Urteil vom 10.01.1963, NJW 1963, 644, 645 sowie Urteil vom 26.09.1960, NJW 1960, 2334 jeweils betreffend die Unzulässigkeit nachträglicher Änderungen von Ausschreibungsbedingungen für den Getreideimport im Rahmen wirtschaftslenkender Maßnahmen; ferner Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 1998, S. 49 f.).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
    Bereits mit Beschluss vom 12.06.2001 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Auftrag an eine GmbH kein öffentlicher Auftrag im Sinne von § 99 GWB und daher ausschreibungsfrei ist, wenn der öffentliche Auftraggeber alleiniger Anteilseigner des Beauftragten ist (BGH, Beschluss vom 12.06.2001, DVBl. 2001, 1607).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-92/00

    HI

  • OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Naumburg, 15.01.2002 - 1 Verg 5/00

    Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers

  • EuGH, 16.09.1999 - C-27/98

    Fracasso und Leitschutz

  • VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05

    Schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung

    Allerdings kommt es nicht darauf an, ob diese Gründe mit dem Vergaberecht vereinbar sind oder nicht (vgl.Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 17.09.2002, VK 50/02).

    Auf die rechtlichen Ausführungen kommt es insoweit nicht an, als es unerheblich ist, ob die Aufhebungsgründe zu Recht bestehen oder nicht (vgl. Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 17.09.2002, VK 50/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Ungeachtet der Frage, ob eine Aufhebung gegenüber dem Auftraggeber überhaupt gerügt werden muss (vgl. etwa VK Brandenburg, B. v. 17.09.2002 - VK 50/02, die eine Rüge für entbehrlich hält), hat die ASt auf die mit Schreiben vom 04.10.2007 mitgeteilte Entscheidung der Agg hinsichtlich der Aufhebung des Vergabeverfahrens sowie des Verzichts auf die Vergabe des streitgegenständlichen Auftrags mit Schreiben vom 05.10.2007 reagiert und diese Entscheidung damit in jedem Fall unverzüglich als unzulässig gerügt.

    Ausreichend für das nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB darzulegende Interesse ist die nach außen erklärte Beteiligung an einem Teilnahmewettbewerb (VK Brandenburg,Beschluss v. 17.9.2002 - VK 50/02), wie die Antragstellerin bereits durch das Einreichen ihres Teilnahmeantrags in ausreichender Weise dokumentiert hat.

  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

    Ausreichend für das nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB darzulegende Interesse ist im vorliegenden Fall vielmehr die erklärte Beteiligung der ASt am Teilnahmewettbewerb (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.1999, Verg 1/99, ZVgR 1999, 62, 68; VK Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2002, VK 50/02, IBR 2002, 716; Summa, jurisPK-VergR, Rn. 39 f. zu § 107 GWB).
  • VK Sachsen, 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

    Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

    Ansonsten würde er sich nicht am Teilnahmewettbewerb beteiligen (VK Brandenburg, B. v. 17.9.2002 - Az.: VK 50/02).
  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

    Eine Rügeobliegenheit hält die Kammer auch im Verfahren gegen die Aufhebung einer Ausschreibung für erforderlich (anders VK Brandenburg, Beschluss v. 17.9.02, VK 50/02).

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist diese Vorschrift auch im Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb anwendbar § 26 VOB/A (VK Brandenburg, Beschluss v. 17.9.02, VK 50/02).

  • VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08

    Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Ausschreibung

    Der Antragsbefugnis der Antragstellerin stehe § 107 Abs. 3 GWB nicht entgegen; so habe auch die erkennende Kammer in ihrer Entscheidung vom 17. September 2002 (Az.: VK 50/02) eine Rüge nach Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens für nicht erforderlich erklärt.

    Soweit die Antragstellerin auf eine Entscheidung der Vergabekammer vom 17. September 2002 (VK 50/02) verweist und vorträgt, die Rüge wäre als reine Förmelei entbehrlich, übersieht sie, dass diese in der in Bezug genommenen Entscheidung vertretene Rechtsauffassung durch die zu dem seinerzeitigen Parallelverfahren (VK Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2002 ­ VK 38/02) ergangene Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, die am 19. Dezember 2002 (Verg W 9/02) und damit nach der Kammerentscheidung vom 17. September 2002 erging, inzident korrigiert worden ist.

  • VK Bund, 08.02.2011 - VK 2-134/10

    Lagerhaltung und Distribution

    im Übrigen wurde auch schon zur VOL/A (2006) nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass zumindest auch das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgrund seines den "Ausschreibungsverfahren" entsprechenden Publizitätsgrades in den Anwendungsbereich des § 26 VOL/A fällt (vgl. Portz, in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, 2007, Rn.19 zu § 26 VOL/A; vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2011, 13 Verg 15/10; erste Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1 - 152/09; VK Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2002, VK 50/02; a.A. Lischka, in: Müller-Wrede, VOL/A, 2. Auflage 2007, § 26 VOL/A Rn.22, VK Detmold, Beschluss vom 19. Dezember 2002, VK.21-41/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2007 - VK-SH 11/07

    Antragsbefugnis

    Unabhängig von der Frage, ob dieser pauschale Vorwurf der Nichteignung der Fa. XXX wegen Nichtvorlage geeigneter Referenzen den Anforderungen an die Behauptung einer konkreten Rechtsverletzung überhaupt erfüllt und unabhängig davon, ob einem Bewerber in einem Verhandlungsverfahren wegen der ,,Nichtausschreibung" überhaupt ein subjektives Recht aus § 26 VOL/A analog zustehen kann (vgl. zu diesem Streit in der Rspr.: VK Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2002, VK 50/02; VK Detmold, Beschluss vom 19.12.2002, VK.21-41/02; 1. VK Bund, Beschluss vom 28.04.2003, VK 1-19/03; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006, 1 Verg 12/06; Beschluss vom 13.10.2006, 1 Verg 11/06; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 30.06.2005, 6 Verg 5/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 01.04.2004, VK-SH 05/04), kann die Nichteignung eines Bewerbers bereits rechtlich aus keinem Blickwinkel heraus einen Aufhebungsgrund darstellen, der sich zu Gunsten oder Ungunsten der ASt auswirken kann.
  • VK Schleswig-Holstein, 18.12.2007 - VK-SH 25/07

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Ausreichend für das nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB darzulegende Interesse ist die nach außen erklärte Beteiligung an einem Teilnahmewettbewerb (VK Brandenburg, Beschluss v. 17.9.2002 - Az.: VK 50/02), wie die Antragstellerin durch die Einreichung ihres Teilnahmeantrags vom 21.09.2007 in ausreichender Weise dokumentiert hat.
  • VK Rheinland-Pfalz, 28.04.2006 - VK 7/06

    Auftrag "Betreibermodell für Anästhesiearbeitsplätze"

    Losgelöst von der Frage, ob § 26 Nr. 1 lit. a) VOL/A über Ausschreibungen hinaus auch auf Verhandlungsverfahren anwendbar ist (so Weyand, ibr-online-Kommentar, Stand 3. März 2006, § 26 VOL/A, 195.4.2.1, Rn 6128; VK Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2002, VK 50/02), besitzt die Antragstellerin mangels Rechtsverletzung auch in dem Fall, dass § 26 VOL/A nicht anwendbar wäre, keinen Anspruch auf Aufhebung des Verfahrens.
  • VK Sachsen, 18.08.2006 - 1/SVK/077-06

    Aufhebung der Ausschreibung

  • OLG Brandenburg, 01.04.2003 - Verg W 14/02

    Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

  • VK Nordbayern, 12.10.2006 - 21.VK-3194-25/06

    Wann ist Rüge eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zuzurechnen?

  • VK Bremen, 06.01.2003 - VK 5/02

    Aufhebung der Ausschreibung zulässig?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht