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   OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00   

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OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00 (https://dejure.org/2004,8865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2004 - 17 U 56/00 (https://dejure.org/2004,8865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 17 U 56/00 (https://dejure.org/2004,8865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters für Schäden wegen Behinderung oder Unterbrechung der Bauarbeiten für den Schuldner; Anforderungen an die Darlegungslast in einem Insolvenzrechtsstreit; Beweislast bei sich aus der Verzögerung eines ursprünglich geplanten ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet? (IBR 2004, 237)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 439
  • BauR 2004, 1304
  • ZfBR 2004, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
    Der Auftragnehmer muss aber darlegen - und gegebenenfalls nachweisen -, dass die Verlängerung der Bauzeit und der daraus resultierende Schaden adäquat kausal auf die vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderungen zurückzuführen sind (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409).

    Weil eine Behinderung keineswegs zwingend zu einer Verzögerung des Gesamtablaufs und erst recht nicht zu einem bestimmten (Verzögerungs-) Schaden führen muss, kann der Kausalzusammenhang zwischen Mehrkosten und Behinderung nicht einfach geschätzt werden, sondern muss konkret dargelegt und bewiesen werden (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdn. 1822).

    Dieser Darlegungspflicht kann der Auftragnehmer dadurch genügen, dass er - im Rahmen einer Baudokumentation - eine Gegenüberstellung von Soll- und Istkosten für ungestörte Bauabschnitte einerseits und für die gestörten Bauabschnitte oder Störungsphasen andererseits vorlegt; denn nur auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, ob die eigene Kalkulation des Unternehmers in den ungestörten Zeiten auch tatsächlich erreicht worden ist und die behaupteten Behinderungen zu bestimmten Auswirkungen auf die einzelnen Bauabschnitte und im weiteren Verlauf auf die Gesamtbauzeit führen konnten (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdn 1833; Kapellmann/Schiffers, Die Ermittlung der Ersatzansprüche des Auftragnehmers aus vom Bauherrn zu vertretender Behinderung, BauR 1986, 635, 636; aus betriebswirtschaftlicher Sicht: Heilfort, Praktische Umsetzung bauablaufbezogener Darstellungen von Behinderungen als Grundlage der Schadensermittlung nach § 6 Nr. 6 VOB/B, BauR 2003, 457).

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
    Der Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 6 VOB/B setzt voraus, dass die Behinderungen (Stillstandszeiten) adäquat-kausal durch die hindernde Umstände verursacht worden sind, die auf der Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch den Auftraggeber beruhen (BGH NJW 2002, 2716).

    Soweit ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage ist, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (BGH NJW 2002, 2716).

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
    Abschlagsrechnungen sind grundsätzlich nicht mehr einzeln klagbar, nachdem der Vertrag durch Kündigung beendet ist; denn durch die Kündigung wird das Schlussabrechnungsverfahren eingeleitet (BGH NJW-RR 1987, 724; Ingenstau/Korbion/Locher 15. Aufl. 2003 § 16 Nr. 1 VOB/B Anm. 42).

    Der Grund für die Zubilligung von Abschlagsrechnungen entfällt (BGH NJW-RR 1987, 724).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98

    Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
    Ein kausales Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Parteien sich über Streitpunkte oder Ungewissheiten geeinigt haben, die aus ihrer Sicht nach den Umständen des Einzelfalles klärungs- und regelungsbedürftig sind (BGH, BauR 1999, 1300).
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
    Dasselbe gilt für einen Schadensersatzanspruch aus § 642 BGB, der zumindest bei aufrechterhaltenem Vertrag neben VOB/B § 6 Nr. 6 anwendbar ist (BGHZ 143, 32; a.A. Ingenstau/Korbion/Döring 15. Aufl. 2003 § 6 Nr. 6 VOB/B Anm. 2 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 79/02

    Anforderungen an den Nachweis einer Stundenlohnvereinbarung; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
    Aufgrund eines derartigen Prüfvermerkes ist ein Auftraggeber nur dann materiell-rechtlich mit Einwänden ausgeschlossen, wenn die Parteien auf der Grundlage des Prüfvermerks einen kausalen Schuldanerkenntnisvertrag abgeschlossen haben oder der Auftraggeber aufgrund des Prüfvermerks und weiterer Umstände etwaige Einwände verwirkt hat (BGH BauR 2003, 1892).
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
    Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch auf Schadensersatz wegen vom Auftraggeber zu vertretender Behinderung daher auch folgerichtig der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterworfen (BGHZ 50, 25; Ingenstau/Korbion 14. Aufl. § 6 VOB/B Anm.146).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
    Insoweit dürfen zwar keine zu hohen Anforderungen an die Darlegungslast gestellt werden (BGHZ 97, 163, 166).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Die Annahme des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Auftraggebers und der Überschreitung der geplanten Bauzeit setzt voraus, dass die Bauzeit mit den von der Preiskalkulation umfassten Mitteln bei ungestörtem Bauablauf überhaupt hätte eingehalten werden können (vgl. OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff., juris Rn33).

    Die Darstellung muss insbesondere auch die Beurteilung ermöglichen, ob die angesetzten Bauzeiten mit den von der Preiskalkulation vorgesehenen Mitteln eingehalten werden konnten (vgl. OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff., juris Rn33) und ob die Baustelle auch tatsächlich mit ausreichend Arbeitskräften besetzt war.

  • OLG München, 27.04.2016 - 28 U 4738/13

    Wirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Stundenlohnarbeiten in AGB eines

    Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen hat die obergerichtliche Rechtsprechung durch eine Reihe von Entscheidungen die oben dargelegten Anforderungen an eine hinreichend konkrete Darstellung des geplanten und des tatsächlichen Bauablaufs und mithin schlüssige Darlegung aufgestellt (vgl. Beschluss OLG Köln, 11 U 70/13, Baur 2015, 850 ff; OLG Köln, Urteil vom 28.1.2014, 24 U 199/12, hier zitiert nach juris, Rn. 24; OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff, hier zitiert nach juris Rn. 76; KG, BauR 2012, 951 ff, hier zitiert nach juris, Rn 102; OLG Dresden, IBR 2012, 380, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, hier zitiert nach juris Rn. 85; OLG Köln, IBR 2013, 66, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Auch der Ausnahmefall, unter Umständen ein "unbestrittenes Guthaben" (i.S.v. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB /B) als Teilforderung geltend machen zu können, liegt hier nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 20.08.2009, VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158; BGH, Urteil vom 09.01.1997, VII ZR 69/96, BauR 1997, 468; BGH, Urteil vom 09.06.1994, VII ZR 87/93, BauR 1994, 655; BGH, Urteil vom 25.10.1990, VII ZR 201/89, BauR 1991, 81; BGH, Urteil vom 26.02.1987, VII ZR 217/85, BauR 1987, 453; OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil voj 05.06.1992, 22 U 235/91, NJW-RR 1992, 1373; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.1997, 7 U 273/93, BauR 1997, 856; OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2004, 17 U 56/00, BauR 2004, 1304; OLG Hamm, Urteil vom 09.10.2001, 21 U 6/01, BauR 2002, 638; OLG Hamm, Urteil vom 25.03.1996, 17 U 117/94, BauR 1997, 656; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1607 ff./1715 mwN; Ingenstau/Korbion-Locher, VOB, 18. Auflage 2013, § 16 Abs. 1 VOB/B, Rn 54; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 191 mwN).
  • KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12

    Ansprüche des Unternehmers bei vom Auftraggeber zu vertretenden

    Vielmehr muss konkret dargetan werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt (vgl. OLG Hamm BauR 2004, 1304).
  • OLG Köln, 08.04.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Vergütung von Mehrkosten wegen

    Eine derartige pauschale und abstrakte Berechnung ohne jeglichen Bezug zu den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem gesamten Zeitraum zwischen dem ursprünglich geplanten und vereinbarten Beginn der Arbeiten bis zu deren tatsächlicher Beendigung ermöglicht keinen Vergleich der Vermögenslage der Klägerin ohne und mit Bauzeitverschiebung (vgl das von der Klägerin selbst angegeben Urteil des KG vom 28. Mai 2013 - 7 U 12/12 -, BauR 2013, 1493 = juris Rn 25: "Zur Darstellung eines Verzögerungsschadens genügt es allerdings nicht, die Verzögerung, Stillstandszeiten und die Vorhaltekosten vorzutragen. Vielmehr muss konkret dargetan werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt." mit Hinweis auf OLG Hamm, BauR 2004, 1304).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2023 - 10 U 14/23

    Vergütung von Baumfällarbeiten; Wirksamkeit einer Vereinbarung negativer Preise

    Vielmehr muss konkret vorgetragen werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 2004 - 17 U 56/00 -, juris; Rösch in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 642 BGB (Stand: 01.02.2023), Rn. 14).
  • LG Neuruppin, 14.06.2018 - 31 O 40/16

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde = Verlangen einer zusätzlichen Leistung!

    Erst der möglichst konkrete Vortrag zur Behinderung erlaubt die Beurteilung, inwieweit auf sie zurückzuführende Schäden für den Auftragnehmer entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00 -, Rn. 24, juris; OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 2004 - 17 U 56/00 -, juris; Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, 6. Aufl. 2018, § 6 Rn. 86 m.w.N.).

    Vielmehr muss konkret vorgetragen werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt (OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 2004 - 17 U 56/00 -, juris).

  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    Die Darstellung muss insbesondere auch die Beurteilung ermöglichen, ob die angesetzten Bauzeiten mit den von der Preiskalkulation vorgesehenen Mitteln eingehalten werden konnten (vgl. OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff., juris Rn33) und ob die Baustelle auch tatsächlich mit ausreichend Arbeitskräften besetzt war.
  • OLG Köln, 23.02.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung

    Eine derartige pauschale und abstrakte Berechnung ohne jeglichen Bezug zu den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem gesamten Zeitraum zwischen dem ursprünglich geplanten und vereinbarten Beginn der Arbeiten bis zu deren tatsächlicher Beendigung ermöglicht keinen Vergleich der Vermögenslage der Klägerin ohne und mit Bauzeitverschiebung (vgl das von der Klägerin selbst angegeben Urteil des KG vom 28. Mai 2013 - 7 U 12/12 -, BauR 2013, 1493 = juris Rn 25: "Zur Darstellung eines Verzögerungsschadens genügt es allerdings nicht, die Verzögerung, Stillstandszeiten und die Vorhaltekosten vorzutragen. Vielmehr muss konkret dargetan werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt." mit Hinweis auf OLG Hamm, BauR 2004, 1304).
  • OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04

    Werklohn-Anspruchsgrundlage bei Verzögerung durch Vorunternehmer

    Das Landgericht hat zunächst zutreffend darauf hingewiesen, dass bei Schadensersatzansprüchen wegen behinderter Bauausführung grundsätzlich eine Vergleichskostenberechnung dahingehend erfolgen muss, dass der Ursprungskalkulation die neue, im Einzelnen nachvollziehbare nunmehrige Preiskalkulation gegenüber gestellt werden muss (vgl. insoweit auch BGH NJW 1986, S. 1784 ff.; OLG Saarbrücken IBR 2001, S. 680; KG Berlin IBR 2002, S. 355; OLG Hamm IBR 2004, S. 237).
  • OLG Naumburg, 14.03.2008 - 10 U 64/07

    Rechtliche Einordnung von Projektsteuerungsverträgen

  • OLG Köln, 29.08.2019 - 7 U 113/18

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - 22 U 140/16

    Zahlung restlichen Werklohns für Innenputzarbeiten an einem Bauvorhaben Kündigung

  • OLG Bamberg, 16.04.2015 - 3 U 19/15

    Geltendmachung von Abschlagsrechnungen nach Kündigung

  • LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 13 U 181/13

    Schadensersatz wegen Bauzeitverzögerung setzt bauablaufbezogene Darstellung

  • LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 7 O 345/12
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