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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - I-5 W 48/03   

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https://dejure.org/2003,3031
OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - I-5 W 48/03 (https://dejure.org/2003,3031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2003 - I-5 W 48/03 (https://dejure.org/2003,3031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - I-5 W 48/03 (https://dejure.org/2003,3031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 3 § 406; GKG § 25 Abs. 2 S. 2 (a.F.)
    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1083
  • NZBau 2004, 557
  • BauR 2004, 1816
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 01.12.1997 - 4 W 617/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 5 W 48/03
    Teilweise (vgl. die Übersicht zum Meinungsstreit OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222ff, sowie Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002, Rz. 16 zu § 3 Stichwort Ablehnung) wird die Auffassung vertreten, der Streit über die Befangenheit eines Sachverständigen sei nicht vermögensrechtlicher Natur und deshalb der Wert eines Verfahrens hierüber gemäß § 12 Abs. 2 GKG zu bestimmen, weil es bei einem solchen Streit nicht um Geld oder geldwerte Leistungen gehe, sondern um die Reinhaltung des Verfahrens von parteiischen Tendenzen beim Sachverständigen.

    Entweder folgt das Nebenverfahren im Hinblick auf den Gegenstandswert stets dem Hauptsachewert in vollem Umfang oder es wird ein wie auch immer bemessener Bruchteil des Hauptsachewertes als Streitwert des Ablehnungsverfahrens festgesetzt (vgl. wiederum die Darstellung des Meinungsstandes bei OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222, 1224).

  • OLG Bamberg, 21.01.2000 - 8 W 79/99

    Streitwert bei Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 5 W 48/03
    Wegen dieser im Vergleich zum Richter eingeschränkten Aufgaben und damit Bedeutung des Sachverständigen bewertet der Senat im Regelfall das Interesse der Partei an dessen Entbindung mit 1/3 des Wertes der Hauptsache (ebenso OLG Bamberg, BauR 2000, 773 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1994 - 11 W 77/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 5 W 48/03
    Aus den vom OLG Koblenz in der oben genannten Entscheidung im einzelnen überzeugend dargelegten Gründen ist der letztgenannten Ansicht der Vorzug zu geben, da die Ansicht, bei dem Ablehnungsverfahrens handele es sich um eine eigenständige, nicht vermögensrechtliche Angelegenheit, nicht beachtet, dass es sich hierbei um ein Nebenverfahren im laufenden Rechtsstreit handelt, das der Entscheidung in der Hauptsache dient (vgl. OLG Düsseldorf, 11. Zivilsenat, NJW-RR 1994, 1086f m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 187/03

    Umsatzsteuer und Versandkosten nach der PreisangabenVO im Internetversandhandel

    So hat der Senat die Werbung für ein Handy, wo sich neben dem ausgelobten Preis der Zusatz "quam prepaid vertrag" befand, den man anklicken musste, um auf einer nächsten Seite zu erfahren, dass der Preis nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Vertrages gelte, nicht als irreführend angesehen, weil es sich um einen "sprechenden Link" handele, durch den der Nutzer zum Weiterklicken gelenkt werde ( Aktz. 5 W 48/03 ).
  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    Der Senat schließt sich damit für die Ablehnung eines Sachverständigen der Ansicht des Bundesgerichtshofs ( BGH AGS 2004, 159 / 160; ebenso: OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1083 f. ) an und hält an seiner bisherigen abweichenden Auffassung ( NJW-RR 1998, 1222 m.w.N. ) nicht mehr fest.
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08

    Besorgnis der Befangenheit eines zunächst als Hilfskraft des zuvor bestellten und

    Den Streitwert setzt der Senat in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung auf 1/3 des Hauptsachestreitwert, also auf 2.200 EUR fest (vgl. Beschlusse vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64).
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 19 W 40/10
    Der von der Klägerin sowie den Drittwiderbeklagten zu 1. und 2. vorgenommenen Einstufung als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 48 Abs. 2 GKG steht entgegen, dass es sich bei der Entscheidung über den Ablehnungsantrag nach § 406 Abs. 4, 5 ZPO um eine das Verfahren betreffende Entscheidung im Rahmen des laufenden Rechtsstreits ohne eigenständige Bedeutung handelt (vgl. BGH vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - Rn. 6; OLG München vom 28.05.2010 - 5 W 1403/10 - Rn. 19; OLG Koblenz vom 24.11.2004 - 4 W 493/04 - Rn. 6; OLG Düsseldorf vom 11.12.2003 - 5 W 48/03 - Rn. 4; OLG Bamberg vom 21.01.2000 - 8 W 79/99 - Rn. 7; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05

    Ablehnung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen der Besorgnis der

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64 bei der Festsetzung des Streitwerts des Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung des gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsgesuches 1/3 des Hauptsachestreitwertes angesetzt hatte, ist dies auf das vorliegende Verfahren nicht unmittelbar zu übertragen, da es sich hier lediglich um ein selbständiges Beweisverfahren handelt.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - 5 W 1/07

    Sohn erläutert Gutachten des Vaters: Befangen?

    Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 776.580,36 EUR (1/3 von 2.329.741,10 EUR, vgl. Senat, NZBau 2004, 557).
  • OLG Koblenz, 24.01.2004 - 4 W 493/04

    Ablehnung des Sachverständigen: Beschwerdewert

    Der Senat schließt sich damit für die Ablehnung eines Sachverständigen der Ansicht des Bundesgerichtshofs ( BGH AGS 2004, 159 / 160; ebenso: OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1083 f. ) an und hält an seiner bisherigen abweichenden Auffassung ( NJW-RR 1998, 1222 m.w.N. ) nicht mehr fest.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 15 W 53/14

    Befangenheitsgrund aus Form des Gutachtens erkennbar: Ablehnungsantrag ist sofort

    Den Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 13. Oktober 2014, 15 W 86/14) im Regelfall mit einem Drittel des Hauptsachewertes (§ 3 ZPO); ebenso OLG Köln, Beschluss vom 15, Juni 2011, 19 W 40/10; OLG München MDR 2010, 1012; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 420; OLG Düsseldorf MDR 2004, 1083).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 175/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4164
OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 175/03 (https://dejure.org/2004,4164)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.06.2004 - 6 U 175/03 (https://dejure.org/2004,4164)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 6 U 175/03 (https://dejure.org/2004,4164)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bauprozess: Zulässigkeit eines Grundurteils bei Verbindung von Restwerklohnklage und Klage auf Bestellung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 366 Abs. 2 BGB; § 641 BGB
    Klage auf einen Restwerklohn für Bauarbeiten an einem Wohnhaus auf einem Grundstück; Erhalt einer Vormerkung auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek zur Begleichung einer Gesamtrechnung; Notwendigkeit einer Schlussrechnung bei Wiederholung der Summe von Abschlägen; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf einen Restwerklohn für Bauarbeiten an einem Wohnhaus auf einem Grundstück; Erhalt einer Vormerkung auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek zur Begleichung einer Gesamtrechnung; Notwendigkeit einer Schlussrechnung bei Wiederholung der Summe von Abschlägen; ...

  • Judicialis

    ZPO § 304 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 304 Abs. 1
    Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei der Klage auf Restwerklohn in Verbindung mit der Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek

  • ibr-online

    Grundurteil bei Klage auf Restwerklohn und Sicherungshypothek?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Klage auf Restwerklohn und Bestellung einer Sicherung ist zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Restwerklohn und Bestellung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zulässig? (IBR 2004, 1097)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 557
  • BauR 2004, 1980
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 18.05.2022 - 14 U 180/21

    Werklohn für Erd-, Pflaster- und Bauarbeiten zur Erstellung eines barrierefreien

    Dies gilt insbesondere für die Frage, inwieweit Mängel bestehen, deretwegen Werklohn zurückbehalten werden kann; ihr Bestehen führt nicht zur Abweisung der Klage, sondern nur zur eingeschränkten statt unbedingten Verurteilung zur Zahlung (vgl. OLG Celle, Teilurteil vom 03. Juni 2004 - 6 U 175/03, Rn. 29, juris).
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