Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - VII-Verg 38/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • avocado-law.com (Kurzinformation)

    Gesamtvergabe zusammengefasster Leistungen bedarf konkreter Rechtfertigung

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    OLG stoppt Ausschreibungspraxis von Landesbetrieb

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Frist für einen Nachprüfungsantrag! (IBR 2005, 52)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Losweise Ausschreibung: Kein Verstoß gegen europäisches Recht! (IBR 2004, 721)

Verfahrensgang

  • VK Köln, 11.06.2004 - VK VOL 9/04
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - VII-Verg 38/04

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2004, 688
  • BauR 2005, 609 (Ls.)
  • IBR 2004, 721
  • IBR 2005, 52
  • VergabeR 2005, 107



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Wird zitiert von ... (65)  

  • OLG Jena, 06.06.2007 - 9 Verg 3/07  

    Vergabe - PPP und Teilung des Auftrags in Teil- und Fachlose

    In derartigen Fällen ist ein Unternehmen nicht gehalten, einen aus seiner Sicht sinnlosen Teilnahmeantrag zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2004, 688, 689).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeerwiderung enthält § 97 Abs. 3 GWB keinen unverbindlichen Programmsatz, sondern ein unmittelbares Gebot an den öffentlichen Auftraggeber, das mit einem subjektiven Bieterrecht korrespondiert (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2004, 688, 689; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl. § 97 Rn. 13; Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 97 Rn. 57ff. mit Nachw.).

    Unabhängig davon darf die Vergabestelle von einer Teilung der Leistung auch dort Abstand nehmen, wo eine solche zwar möglich wäre, aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen des Einzelfalls aber mit erheblichen Nachteilen, z.B. einem beträchtlichen Mehraufwand für sie verbunden wäre (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 107, 109f.; Byok/Jaeger, GWB, 2. Aufl., § 97 Rn. 158; Kulartz/Kus/Portz, § 97 Rn. 69ff. mit Nachw.).

    bb) Zur Verdeutlichung mag die Abgrenzung zu einem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Sachverhalt dienen (OLG Düsseldorf Beschl. vom 8.9.2004, Az. Verg 38/04 = VergabeR 2005, 107ff.).

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11  

    Vergabe - Berücksichtigung mittelständischer Interessen durch Losaufteilung

    Der Auftraggeber hat für den Loszuschnitt somit einen Ermessensspielraum (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.9.2004 -Verg 38/04 -juris Rn. 29; Dreher in Immenga/Mestmäcker, a.a.O., Rn. 103).

    Die Empfehlung der EU-Kommission bietet daher einen Anhaltspunkt für die Einordnung als kleines oder mittleres Unternehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.9.2004 - Verg 38/04 --juris Rn. 32).

    Da ein Auftraggeber seine Interessen wahren darf und das Wirtschaftlichkeitsgebot zu wahren hat, kann auch nicht unbeachtet bleiben, ob und in welchem Umfang sich durch eine stärkere Losaufteilung die Kosten für Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs-., Überwachungs- und Gewährleistungsaufwand erhöhen, zumindest wenn sie sich wirtschaftlich nicht nur unerheblich auswirken (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.9.2004 -Verg 38/04 -juris Rn. 29).

    Da allein schon die Kosten der zusätzlichen Vorarbeiter bei einer Bildung kleinerer Lose den Antragsgegner davon abhalten durfte, kleinere Lose als die gebildeten zu wählen, kann offen bleiben, inwieweit Kosten, die die erhöhte Anzahl von Auftragnehmern und zusätzlicher Aufwand innerhalb des Vergabeverfahren verursachen, als wirtschaftliche Gründe bei der Ermessensentscheidung über die Losaufteilung Berücksichtigung finden können (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.9.2004 -Verg 38/04 -juris Rn. 29).

  • VK Bund, 04.03.2009 - VK 2-202/08  
    Demzufolge seien die Anforderungen an einen Verzicht auf die Bildung von Losen nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ausweislich seines Beschlusses vom 8. September 2004, VII-Verg 38/04, auch sehr hoch, (gut) vertretbare Gründe oder allgemeine Zweckmäßigkeitserwägungen genügten nicht.

    September 2004, VII-Verg 38/04).

    Auch das OLG Düsseldorf sieht die fragliche Empfehlung für den Bereich des Vergaberechts nicht als bindend an (vgl. Beschluss vom 8. September 2004, VII-Verg 38/04).

    Der Empfehlung kommt keine Rechtssatzqualität zu, und die entsprechenden allgemeinen Einordnungen sollen in erster Linie dazu dienen, die Bewilligung europäischer Fördermittel zu vereinheitlichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2004, VII-Verg 38/04).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Mehrzahl von Gewährleistungsgegnern oder ein kostenaufwändigeres Vergabeverfahren von Gesetzes wegen hinzunehmen ist, sofern der Kostenmehraufwand bei einer Beteiligung noch breiterer Bieterschichten nicht völlig aus dem Rahmen fällt (vgl. hierzu insgesamt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2004, VII-Verg 38/04).

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