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   KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04   

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KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04 (https://dejure.org/2004,1530)
KG, Entscheidung vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04 (https://dejure.org/2004,1530)
KG, Entscheidung vom 11. November 2004 - 2 Verg 16/04 (https://dejure.org/2004,1530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Nichtigkeitsfolge auf so genannte De-facto-Vergaben; Kriterien für die Annahme einer öffentlichen Auftraggebereigenschaft; Sozialer Wohnungsbau als öffentliche Aufgabe nichtgewerblicher Art; Nichtigkeit eines Vertrags wegen Verstoß gegen ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Nichtigkeit bei De-facto-Vergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Anwendbarkeit des § 13 S. 6 VgV auf sog. De-facto-Vergaben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe? (IBR 2005, 106)

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 538
  • BauR 2005, 913 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 236
  • ZfBR 2005, 302
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Allerdings vermag der Senat der Ansicht der Vergabekammer, § 13 Satz 6 VgV sei bei De-facto-Vergaben entsprechend anwendbar, mit Blick auf den Wortlaut der Norm und ihren Ausnahmecharakter nicht beizutreten (vgl. zum Streitstand OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 216 ff. mit zahlreichen Literaturnachweisen; ferner unlängst Jaspers/Pooth ZfBR 2004, 543 ff.).

    Durchaus erwägenswert erscheint dem Senat dagegen, ob die Nichtigkeitsfolge nicht aus § 134 BGB i. V. m. §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 GWB, § 4 Abs. 1 VgV herzuleiten sein könnte (dafür Müller-Wrede/Kaelble, VergabeR 2002, 1, 7 ff.; Heuwels/Kaiser NZBau 2001, 479, 480; dagegen OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 216, 219).

    Die Frage, ob § 134 BGB insoweit anwendbar ist, die infolge der dies verneinenden Auffassung des OLG Düsseldorf (VergabeR 2004, 216, 219) nur im Wege der Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB geklärt werden könnte, kann jedoch dahingestellt bleiben, weil der Senat der vom OLG Düsseldorf vertretenen Ansicht beitritt, dass ein ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens geschlossener Vertrag je nach Fall gemäß § 138 BGB nichtig sein kann (OLG Düsseldorf aaO S. 222).

  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Diese Eigenschaft wird nach der Rechtsprechung des EuGH nicht dadurch infrage gestellt, dass die betreffende juristische Person sich auch in einem im Allgemeininteresse liegenden Bereich gewerblicher Art betätigt (vgl. EuGH, Urt. v. 15. Januar 1998 - Rs. C-44/96 - NJW 1998, 3261, 3263, - Österreichische Staatsdruckerei, Rn. 30 bis 35).

    Dies widerspräche auch der Rechtsprechung des EuGH, der in der Entscheidung vom 15. Januar 1998 - Rs. C-44/96 - Österreichische Staatsdruckerei - ausgesprochen hat, dass die von einem öffentlichen Auftraggeber vergebenen Bauaufträge "unabhängig von ihrem Wesen" als öffentliche Bauaufträge i. S. der Baukoordinierungsrichtlinie anzusehen seien (Rn. 35 des Urteils) und dass Abweichendes allenfalls dann gelten könne, wenn das fragliche Vorhaben von Anfang an dem Gesellschaftszweck eines anderen Unternehmens (dort: eines im gewerblichen Bereich tätigen Tochterunternehmens des öffentlichen Auftraggebers) entsprach und die Bauaufträge für das Vorhaben für Rechnung dieses Unternehmens vergeben wurden (aaO Rn. 46).

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    ... In Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH kommt es für die Beurteilung der Frage, ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe als gewerblich oder nichtgewerblich im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB anzusehen ist, entscheidend darauf an, ob es sich um eine Aufgabe handelt, auf die der Staat einen zumindest gewissen Einfluss behalten möchte oder muss und die er deshalb nicht vollständig dem Marktmechanismus überlassen kann oder will (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1998 Rs. C-360/96 - Arnheim - Rdnr. 43, EuZW 1999, 16).

    Der Gerichtshof hat auch mehrfach klargestellt, dass ein entwickelter Wettbewerb allein nicht auf das Nichtvorliegen einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art schließen lässt (EuGH, Urt. v. 10. November 1998 - Rs. C-360/96 - Arnheim - Rn. 43 ff.; Urt. v. 27. Februar 2003 - Rs. C-373/00 - Adolf Truley - Rn. 61; Urt. v. 22. Mai 2003 - Rs. C-18/01 - Korhonen - Rn. 50).

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Dass die Antragsgegnerin im Allgemeininteresse tätig wird, wenn es ihre satzungsmäßig vorrangige Aufgabe ist, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen (§ 2 Abs. 3 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages) kann nach dem weiten Verständnis, das diesem Tatbestandselement nach der Rechtsprechung des EuGH beizumessen ist (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 22. Mai 2003 - Rs. C-18/01 - Korhonen Rn. 40 ff. mwN) nicht zweifelhaft sein.

    Der Gerichtshof hat auch mehrfach klargestellt, dass ein entwickelter Wettbewerb allein nicht auf das Nichtvorliegen einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art schließen lässt (EuGH, Urt. v. 10. November 1998 - Rs. C-360/96 - Arnheim - Rn. 43 ff.; Urt. v. 27. Februar 2003 - Rs. C-373/00 - Adolf Truley - Rn. 61; Urt. v. 22. Mai 2003 - Rs. C-18/01 - Korhonen - Rn. 50).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Deshalb erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, den Willen des historischen Gesetzgebers zurücktreten zu lassen (vgl. BGHZ 129, 37, 50 - Weiterverteiler).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Der Gerichtshof hat in mehreren gegen Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren, welche die Vergabe von Dienstleistungsverträgen ohne Einhaltung des dafür in der Richtlinie 92/50/EWG vorgesehenen Verfahrens durch deutsche Kommunen zum Gegenstand hatten, ausgesprochen, dass die durch die Missachtung der Bestimmungen der Richtlinie 92/50EWG erfolgte Beeinträchtigung des freien Dienstleistungsverkehrs während der gesamten Dauer der Erfüllung der unter Verstoß gegen diese Richtlinie geschlossenen Verträge fortdauert (EuGH, Urt. v. 10. April 2003, verbundene Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 Rn. 37 bis 39.; Urt. v. 9. September 2003 - Rs. C-125/03 Rn. 15).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-125/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Der Gerichtshof hat in mehreren gegen Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren, welche die Vergabe von Dienstleistungsverträgen ohne Einhaltung des dafür in der Richtlinie 92/50/EWG vorgesehenen Verfahrens durch deutsche Kommunen zum Gegenstand hatten, ausgesprochen, dass die durch die Missachtung der Bestimmungen der Richtlinie 92/50EWG erfolgte Beeinträchtigung des freien Dienstleistungsverkehrs während der gesamten Dauer der Erfüllung der unter Verstoß gegen diese Richtlinie geschlossenen Verträge fortdauert (EuGH, Urt. v. 10. April 2003, verbundene Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 Rn. 37 bis 39.; Urt. v. 9. September 2003 - Rs. C-125/03 Rn. 15).
  • VK Berlin, 26.08.2004 - VK-B1-36/04

    Information nach § 13 VgV: § 13 VgV gilt für ein Verhandlungsverfahren mit

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 26. August 2004 - VK-B1-36/04 - werden mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass die Kostengrundentscheidung des angefochtenen Beschlusses auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin erfasst.
  • KG, 06.02.2003 - 2 Verg 1/03

    Vergabeverfahren für Wirtschaftsprüferleistungen: Auftraggebereigenschaft einer

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Der Senat hatte unlängst bereits über die Frage der Auftraggebereigenschaft eines Berliner Wohnungsunternehmens, dessen gesamtes Aktienkapital vom Land Berlin gehalten wurde, zu befinden (Bs. v. 6. Februar 2003 - 2 Verg 1/03, VergabeR 2003, 355).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 2/04

    Vergabe eines Nachunternehmerauftrags auf dem Gebiet der Entsorgung von

    Auszug aus KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
    Der Ansicht des OLG Düsseldorf, dass diese Entscheidung des EuGH sich in ihren tragenden Gründen nur zum Auftraggeberbegriff verhalte, nicht aber zu dem in jenem Fall überhaupt nicht problematisierten Begriff des öffentlichen Auftrags (OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 624 ff.), vermag der Senat auf Grund des vorstehend aufgezeigten gesetzessystematischen Zusammenhangs von Auftraggeber- und Auftragsbegriff und mit Blick insbesondere auf die Ausführungen in den Rn. 35 und 46 des Urteils nicht beizutreten.
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

  • OLG Saarbrücken, 17.08.2016 - 1 U 159/14

    Kollusionsvergabe - Vertragsabschluss unter bewusster und gewollter

    Auch eine analoge Anwendung dieser Vorschrift kommt allenfalls dann in Betracht, wenn Bietern andernfalls die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge versagt würde (KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2012 - Verg 7/11 -, juris 78 - 87; VergabeR 2012, 783 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. April 2010 - Verg W 5/10 - , juris Rn. 38, 39; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05 - ZfBR 2005, 719 f., juris Rn. 13, 14; KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 Verg 16/04 - NZBau 2005, 538 ff., juris Rn. 36).

    Ob die Vergaberechtsvorschriften ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB darstellen, ist umstritten, wird aber wohl überwiegend verneint (verneinend: KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2012 - Verg 7/11 -, juris Rn. 89 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - VII-Verg 37/03 - NJW 2004, 1331 ff., juris Rn. 26; von Gehlen, NZBau 2005, 503, 505; bejahend: Heuvels, Kaiser, NZBau 2001, 479, 480; offen lassend: KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 Verg 16/04 - NZBau 2005, 538, juris Rn. 38).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist ein unter Außerachtlassung von Vergabevorschriften zum Nachteil potentieller anderer Bieter, die deshalb keine Möglichkeit haben, sich im Rahmen eines fairen Wettbewerbs um den Zuschlag zu bemühen, geschlossener Vertrag nach § 138 Absatz 1 BGB nichtig, wenn der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt und der Vertragspartner hiervon Kenntnis hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.12.2003 - Verg 37/03 - NJW 2004, 1331, 1334; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. April 2010 - Verg W 5/10 -, juris Rn. 46; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05 - ZfBR 2005, 719 f., juris Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 Verg 16/04 - NZBau 2005, 538 ff., juris Rn. 39; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06. Februar 2007 - 17 Verg 7/06 - NZBau 2007, 395 ff., juris Rn. 90).

    Zumindest hätte insofern eine weitere Erkundigungspflicht bestanden (KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 Verg 16/04 -, juris Rn. 39 bis 47).

  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    So entspricht es der ganz überwiegenden Auffassung in der vergaberechtlichen Rechtsprechung und Literatur, dass im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätige kommunale Wohnungsbaugesellschaften in der Regel als öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB anzusehen sind (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2016 - 6 Verg 4/16, juris Rn. 40 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005 - 6 Verg 6/04, VergabeR 2005, 358-362; KG Berlin, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04, juris Rn. 12 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2003 - 2 Verg 1/03, VergabeR 2003, 346-348; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.12.2017 - VK 1-24/17, juris Rn. 28 ff.; VK Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2015 - VK 12/15, juris Rn. 64 ff.; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.02.2012 - VgK-2/2012, juris Rn. 26 ff.; VK Berlin, Beschluss vom 14.10.2011 - VK-B 2/24/11, juris Rn. 33; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2001 - 1 VK 27/01, juris Rn. 66 ff.; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, a.a.O., § 99 GWB Rn. 267; Krohn/Schneider in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 2. Aufl. 2017, Kap. 1 § 3 Rn. 68; Pünder in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 2. Aufl. 2015, § 98 GWB Rn. 35, relativierend 3. Aufl. 2019, § 99 GWB Rn. 38; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 99 GWB 196; Werner in: Byok/Jaeger, a.a.O., § 99 GWB Rn. 141; Wieddekind in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl. 2017, § 99 GWB Rn. 61; Badenhausen-Fähnle in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, 2016, § 99 GWB Rn. 83; a.A. in der vergaberechtlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich nur OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2019 - 1 Verg 3/15, juris, [unter ausdrücklicher Berufung auf das Vorliegen einer Einzelfallentscheidung und mit kritischer Anmerkung Kus, VergabeR 2019, 408-410, und Seitz, IBR 2019, 272]; im Einzelfall verneinend zudem VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2017 - 1 VK 43/17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. April 2008 - 8 U 228/06, juris, im vergaberechtlichen Sekundärrechtschutz).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08

    EuGH-Vorlage zur Pflicht von Städten und Gemeinden zur Einhaltung

    Im Fall einer derartigen Direktvergabe ist der Antragsteller von der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB befreit (so BayObLG, Beschl. v. 22.1.2002 - Verg 18/01, NZBau 2002, 398; Beschl. v. 27.2.2003 - Verg 25/02, NZBau 2003, 634; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 3/01, NZBau 2001, 696; OLG Frankfurt am Main NZBau 2004, 692, 693; Kammergericht, Beschl. v. 11.11.2004 - 2 Verg 16/04, NZBau 2005, 538; OLG Naumburg NZBau 2006, 58; Burgi, NZBau 2003, 16, 21; a.A. Bär, ZfBR 2001, 375, 377; Otting, VergabeR 2002, 146; Wagner, VergabeR 2002, 250, 251).
  • LG Saarbrücken, 06.11.2014 - 3 O 260/11

    Vergabe eines öffentlichen Auftrags: Nichtigkeit bei kollusivem Zusammenwirken

    Auch eine analoge Anwendung des § 13 S. 6 VGV a.F. auf die Fälle der de-facto-Vergabe scheidet aus (OLG Düsseldorf, Vergabesenat, Beschluss vom 03.12.2003, (VII-) Verg 37/03, Orientierungssatz, zitiert nach Juris und Juris- Rn. 28 ff.; Brandenburgisches OLG, Vergabesenat, Beschluss vom 22.04.2010, Verg W 5/10, 1. Leitsatz, zitiert nach Juris und Juris-Rn. 38 ff.; KG Berlin, Vergabesenat, Beschluss vom 11.11.2004, 2 Verg 16/04, 1. Orientierungssatz, zitiert nach Juris und Juris-Rn. 36; Hanseatisches OLG Hamburg, Vergabesenat, Beschluss vom 07.12.2007 1 Verg 4/07, 4. Orientierungssatz, zitiert nach Juris und Juris-Rn. 47: Anwendung nur für den Fall, dass zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten ist; zur früheren Rechtslage auch Weyand, Vergaberecht, 3. Auflage, Teil 1, GWB, Rn. 2793; Kriener in Müller-Wrede (Hrsg.) GWB-Vergaberecht, § 101 b Rn. 8).

    KG Berlin, Beschluss vom 11.11.2004, aaO, 2. Orientierungssatz, zitiert nach Juris und Juris Rn. 38).

    Die damaligen Vertragspartner konnten angesichts dieser Beratungen nicht ernsthaft davon ausgehen, dass weitere Verträge oder auch Ergänzungen bestehender Verträge vergaberechtlich unproblematisch sein könnten (vergleiche zu dieser Konstellation auch KG Berlin, Beschluss vom 11.11.2004, 2 Verg 16/04, Juris Rn. 39-47).

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07

    Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht

    Dies ist indes unschädlich, da die Rügeobliegenheit im Fall einer De-facto- oder Direktvergabe nicht gilt (Saarländisches OLG, Beschl. v. 20.9.2006 - 1 Verg 3/06, VergabeR 2007, 110, 111 f.; BayObLG, Beschl. v. 22.1.2002 - Verg 18/01, NZBau 2002, 397, 398 = VergabeR 2002, 244, 247 und Beschl. v. 27.2.2003 - Verg 25/02, NZBau 2003, 634; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 3/01, NZBau 2001, 696; OLG Frankfurt am Main NZBau 2004, 692, 693; KG, Beschl. v. 11.11.2004 - 2 Verg 16/04, NZBau 2005, 538; OLG Naumburg NZBau 2006, 58; ebenso Burgi, NZBau 2003, 16, 21; a.A. sind Bär, ZfBR 2001, 375, 377, Otting, VergabeR 2002, 146 und Wagner, VergabeR 2002, 250, 251; der BGH hat dies im Beschluss vom 1.2.2005 - X ZB 27/04, NZBau 2005, 290 = VergabeR 2005, 328, 331 hingegen offen gelassen).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    b) Für eine Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB, wie sie etwa im Falle des bewussten Hinwegsetzens beider Vertragspartner über die Ausschreibungspflichtigkeit eines Auftrages angenommen wird (KG, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04, VergabeR 2005, 236), fehlt es an Anhaltspunkten.
  • VK Bund, 29.06.2005 - VK 3-52/05

    Baumaßnahme Staatliche Museen

    d) Ob im vorliegenden Fall mangels förmlichen Vergabeverfahrens überhaupt eine Rügeobligenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB besteht (verneinend: OLG Düsseldorf Beschluss vom 25. Januar 2005, Verg 93/04; BayObLG Beschluss vom 22. Januar 2002, VergabeR 2002, 244, 247, OLG Frankfurt Beschluss vom 7. September 2004, NZBau 2004, 692, 693; KG Beschluss vom 11. November 2004, ZfBR 2005, 302 mit zust. Anmerkung Hausmann/Bultmann, ZfBR 2005 309, 310) kann hier dahinstehen, da die ASt die geltend gemachten Vergaberechtsverstöße, insbesondere die Pflicht zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens, unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB mit Schreiben vom 21. März 2005 gegenüber der Ag gerügt hat.
  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des

    Hierzu gehören auch Tätigkeiten auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge (KG vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04 = IBR 2005, 106; Eschenbruch aaO).

    Selbst wenn die Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nur einen relativ geringen Teil der Tätigkeit ausmacht, ist die Einrichtung noch solange als öffentlicher Auftraggeber anzusehen, wie sie weiterhin die Aufgaben wahrnimmt, welche sie als besondere Pflicht zu erfüllen hat (EuGH vom 15.1.1998 - Rs. C-44/96 = NJW 1998, 3261; KG vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04 = IBR 2005, 106).

  • VK Münster, 26.09.2007 - VK 17/07

    Unterliegt Grundstückskaufvertrag mit Gemeinde dem Vergaberecht?

    Vielmehr wird verlangt, dass der Antragsteller entweder ein Angebot vorgelegt oder zumindest gegenüber der Vergabestelle sein Interesse am Auftrag bekundet hat, OLG Düsseldorf, 25.01.2005, Verg 93/04; KG, 11.11.2004, 2 Verg 16/04; OLG Karlsruhe, 06.02.2007, 17 Verg 7/06; so auch letztlich das OLG Naumburg, 15.03.2007, 1 Verg 14/06.

    Insofern wäre es nicht abwegig, die Nichtigkeitsfolge aus § 101 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 134 BGB herzuleiten, wie dies auch vom KG, in der Entscheidung vom 11.11.2004, 2 Verg 16/04 - entgegen OLG Düsseldorf, 23.02.2005, Verg 78/04 - in Erwägung gezogen wurde.

  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    Es reicht aus, dass der Vertrag mittelbar die sichere Möglichkeit eines geldwerten Vorteils einräumt (vgl. z.B. KG Berlin, Beschluss vom 11.11.2004, - 2 Verg 16/04).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06

    Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Stellung einer von einer Kommune getragenen

  • VK Sachsen, 11.06.2021 - 1/SVK/006-21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages

  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

  • VK Hamburg, 27.04.2006 - VgK FB 2/06

    De-Facto-Vergabe: Keine obligatorische Rügepflicht!

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

  • KG, 27.07.2006 - 2 Verg 5/06

    Vergabeverfahren: Pflicht zur Einhaltung der Vergabebestimmungen, wenn ein

  • VK Berlin, 02.06.2009 - VK-B2-12/09

    Instandhaltungsarbeiten = Dienstleistungsauftrag?

  • OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07

    Dienstleistung oder Dienstleistungskonzession?

  • VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

    Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

  • OLG Hamburg, 16.05.2006 - 1 Verg 1/06

    Übertragung von Architekten- und Generalplanerleistungen

  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

  • VK Berlin, 15.08.2011 - VK-B2-22/11

    Eine Rüge kann nicht vorsorglich ausgesprochen werden!

  • VK Niedersachsen, 25.02.2010 - VgK-82/09

    Öffentliche Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

  • VK Berlin, 14.10.2011 - VK-B2-24/11

    Offenes Verfahren nach Verhandlungsverfahren: Einheitlicher Vorgang?

  • VK Berlin, 04.05.2009 - VK-B2-5/09

    Antragsbefugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens

  • VK Berlin, 14.09.2005 - VK-B1-43/05

    Wechselseitiger Teilnahmeausschluss unzulässig!

  • VK Berlin, 04.05.2009 - VK-B2-05/09
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