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   BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04   

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https://dejure.org/2005,1015
BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04 (https://dejure.org/2005,1015)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2005 - X ZR 166/04 (https://dejure.org/2005,1015)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2005 - X ZR 166/04 (https://dejure.org/2005,1015)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens; Werkvertrag und Nachtragsvereinbarung

  • Judicialis

    BGB a.F. § 631

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 631
    Pflicht zur nochmaligen Vergütung einer erbrachten Leistung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtrag für ursprüngl. Vertragsleistung: Muss AG doppelt zahlen?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung bei Nachtragsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bestandskraft von Nachvertragsvereinbarungen (RA Prof. Wolfgang Heiermann; Deutsches Baublatt 6/2005, S. 31)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag für ursprüngliche Vertragsleistung: Muss Auftraggeber doppelt zahlen? (IBR 2005, 358)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbeschreibungen unterfallen nicht dem AGB-Gesetz! (IBR 2005, 357)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1179
  • MDR 2005, 1276
  • MDR 2006, 1153 (Ls.)
  • NZBau 2005, 453
  • WM 2005, 1907
  • DB 2005, 2188 (Ls.)
  • BauR 2005, 1218 (Ls.)
  • BauR 2005, 1317
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.2003 - X ZR 86/01

    Umfang des Schadensersatzes; Mitwirkungspflichten des Bestellers

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04
    Diese Bereitstellung ist dann aber, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, eine schon durch den ursprünglichen Umrüstungsvertrag geschuldete Mängelbeseitigung, für die eine gesonderte Vergütung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung nicht verlangt werden kann, weil sie bereits mit der für die ursprüngliche Werkleistung vereinbarten Vergütung abgegolten ist (vgl. Sen.Urt. v. 10.06.2003 - X ZR 86/01, IBR 2003, 600).
  • KG, 27.08.2019 - 21 U 160/18

    Mehrvergütungsanspruch bei nachträglicher Weiterung des baulichen

    Dies gälte selbst dann, wenn die Beklagte der Klägerin entgegen dieser Erkenntnis wegen der in Rede stehenden Leistung ausdrücklich eine Mehrvergütung zugesagt haben sollte; vor dem Hintergrund der Auslegung der vertraglichen Preisvereinbarung ist eine solche Zusage nicht bindend, solange in ihr nicht der Verzichts- bzw. Vergleichswille des Bestellers zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11; Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04), woran es hier fehlt (vgl. Anlage K 7).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 177/11

    Werkvertrag über die Verlegung von PVC-Boden: Werklohnanspruch für die Reparatur

    Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen dem Reparaturauftrag zugrunde liegenden Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

    Sie stehen im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Auftragnehmer aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht die Bezahlung einer Leistung verlangen kann, die er auf Grund eines Werkvertrages schuldet und vergütet bekommt (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Auftragnehmer trotz Vereinbarung einer Vergütung in der Regel nicht ein zweites Mal auf Grund einer Nachtragsvereinbarung Bezahlung verlangen kann, wenn eine bestimmte Leistung bereits nach dem Ursprungsvertrag geschuldet und bezahlt wird (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

  • KG, 06.08.2021 - 21 U 19/21

    Coronabedingte Kündigung eines Vertrags über gastronomische Dienstleistungen zur

    Deshalb ist es anerkannt, dass der Besteller eines Werkvertrags sogar durch eine zusätzliche Vereinbarung im Zweifel keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch zugunsten des Werkunternehmers begründet, wenn ein solcher auf Grundlage des unmodifizierten Vertrags nicht bestünde (BGH, Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11; Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04; Retzlaff in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, 2021, § 631 BGB, Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18

    VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit;

    Unter Zugrundelegung des Umstands, dass die Parteien wegen einer etwaigen Vergütungspflicht auf das ursprüngliche Bau-Soll abgestellt haben, ist es daher bei dem in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Grundsatz verblieben, dass in Fällen, in denen eine Leistung bereits nach dem Ursprungsvertrag geschuldet und bezahlt worden ist, der Auftragnehmer dieselbe Leistung nur dann auf Grund einer Nachtragsvereinbarung bezahlt verlangen kann, wenn sich der Auftraggeber in vertragsändernder Weise eindeutig damit einverstanden erklärt, eine zusätzliche Vergütung ohne Rücksicht auf die schon bestehenden Leistungspflichten des Auftragnehmers zu zahlen (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, NJW-RR 2005, 1179, 1180; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14. Februar 2017 - 14 U 88/16, BeckRS 2017, 117589 Rn. 60; BeckOGK/Mundt, 1.10.2019, BGB § 632 Rn. 248).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2016 - 10 U 132/13

    Haftung des Architekten: Wahlrecht des Bauherrn zwischen dem gesamtschuldnerisch

    In diesem Fall ist die aufgrund der Nachtragsvereinbarung erbrachte Leistung eine schon durch den ursprünglichen Vertrag geschuldete Mängelbeseitigung, für die eine gesonderte Vergütung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung nicht verlangt werden kann, weil sie bereits mit der für die ursprüngliche Werkleistung vereinbarten Vergütung abgegolten ist (BGH BauR 2005, 1317, juris Rn. 26/27; BGH NJW 2012, 2105, juris Rn. 17).

    Ob dies - ausnahmsweise - der Fall ist, ist eine Frage der Auslegung der Nachtragsvereinbarung (BGH BauR 2005, 1317, juris Rn. 30; BGH NJW 2012, 2105, juris Rn. 18).

  • KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21

    Mehrvergütungsanspruch eines Bauunternehmers bei einer notwendigen

    Der Unternehmer kann dann die objektiv nicht berechtigte Mehrvergütung entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung grundsätzlich nicht beanspruchen (BGH, Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04; Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11).
  • OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19

    Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits

    Richtig ist nämlich insoweit, dass der Auftragnehmer auch aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht die Bezahlung einer Leistung verlangen kann, die er auf Grund eines anderen Werkvertrages schuldet und vergütet bekommt (BGH, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 177/11 -, Rn. 1; BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, Rn. 30, alle juris).

    Eine Vergütungspflicht entsteht vielmehr nur dann, wenn sich der Auftraggeber damit - etwa im Wege des Anerkenntnisses oder des Vergleichs - einverstanden erklärt hat, eine zusätzliche Vergütung ohne Rücksicht auf die evtl. schon bestehende Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers zu zahlen (BGH, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 177/11 -, Rn. 17; BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04 -, Rn. 26; OLG Köln, Beschluss vom 5. April 2016 - 11 U 79/15 -, Rn. 12, juris; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 5. Teil, Rn. 5 a.E.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 1396).

  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 14 U 88/16

    Keine stillschweigende Vergütung nach § 632 BGB bei Nachbesserungsforderung

    Ist die Leistung aber nach dem Ursprungsvertrag geschuldet und von der dort vereinbarten Vergütung mitumfasst, kann eine gesonderte Vergütung nur verlangt werden, wenn der Auftraggeber in vertragsändernder Weise sich eindeutig damit einverstanden erklärt hat, eine zusätzliche Vergütung ohne Rücksicht auf die schon bestehenden Leistungspflichten des Auftragnehmers zu zahlen (BGH, Urteil vom 26.04.2005, X ZR 166/04, Rz. 26 - zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 5 U 122/05

    Ausschluss des Einwands mangelnder Prüffähigkeit einer Schlussrechnung im

    Dass allein aufgrund einer Nachtragsbeauftragung nämlich regelmäßig nicht auf das Einverständnis mit einer denkbaren Doppelzahlung geschlossen werden kann, versteht sich im Grundsatz von selbst (vgl. BGH BauR 2005, 1317, 1319), wird einmal der Ausnahmefall einer vorrangig zur Beilegung von Differenzen erfolgenden Nachtragsbeauftragung außer Acht gelassen.
  • OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05

    Haftet der Zahlungsbürge auch für "Nachtragsansprüche"?

    Die gesamte Fallgestaltung liegt deutlich anders als in jenem Urteil des BGH vom 26. April 2005 (BauR 2005, 1317 ff. = NJW-RR 2005, 1179 f), auf das sich die Klägerin beruft und das auch der Senat in dem aufgehobenen Urteil S. 15 zitiert hat.
  • LG Tübingen, 24.08.2018 - 3 O 98/17

    Architekten- und Bauunternehmerhaftung: Auswirkungen einer Verletzung der Pflicht

  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn gemäß Schlussrechnung bei gewährtem

  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 54/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den

  • LG Essen, 05.07.2018 - 43 O 74/17

    Bindungswille bei Vertragsschluss

  • OLG Stuttgart, 02.03.2021 - 10 U 57/14

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage; Vergütung für Geothermiearbeiten;

  • OLG Köln, 29.02.2016 - 11 U 79/15

    Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung von Leistungen auf Grund einer Nachtrag

  • OLG Köln, 05.04.2016 - 11 U 79/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Jena, 09.10.2007 - 5 U 684/06

    Duldungsvollmacht entgegen ausdrücklicher Regelung im Vertrag

  • OLG Frankfurt, 24.10.2007 - 17 U 243/06

    Mehrkosten einer Baufirma: Verletzung der Pflichten des Bestellers

  • LG Köln, 19.05.2015 - 5 O 369/10

    Zahlung von restlichem Werklohn für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben

  • OLG Frankfurt, 13.07.2012 - 10 U 103/11

    Werklohn für Schleifarbeiten - Streit um Abgeltung durch Pauschalpreis

  • LG Essen, 29.05.2012 - 9 O 182/10

    Vergütung bei Erteilung eiens Zusatzauftrags i.R.e. Werkvertrages bei Schulden

  • OLG München, 28.09.2021 - 9 U 1739/20

    Selbstständiges Beweisverfahren, Streitwertfestsetzung, selbständiges

  • LG Dessau-Roßlau, 12.07.2019 - 2 O 620/18

    Werklohnforderung aus einer Nachtragsvereinbarung über Erdarbeiten bei einem

  • OLG Koblenz, 12.01.2006 - 2 U 654/04

    Nachtragsauftrag: kein geheimer Vorbehalt für spätere Nachprüfung!

  • LG Köln, 06.06.2008 - 18 O 295/07
  • LG Karlsruhe, 27.07.2018 - 6 O 85/18

    Haftung eines von Gemeinde beauftragten Architekten wegen einer nach Rüge der

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