Rechtsprechung
   OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06   

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OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06 (https://dejure.org/2006,3129)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2006 - Verg 13/06 (https://dejure.org/2006,3129)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2006 - Verg 13/06 (https://dejure.org/2006,3129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Höhe der von der Vergabekammer festgesetzten notwendigen Aufwendungen im Vergabeverfahren; Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens hinsichtlich einer Ausschreibung vor der Vergabekammer; Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    RVG § 2; ; RVG § 13; ; RVG § 14; ; RVG § 17; ; VV RVG Nr. 2300; ; VV RVG Nr. 2301 (2400, 2401 alte Fassung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 264 (Ls.)
  • BauR 2007, 939
  • VergabeR 2007, 266
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Auch wenn dieser Wert nicht mit dem üblichen Mittelwert von 1, 5 übereinstimmt, ist er bei der Gebührenbestimmung als Kappungsgrenze zugrunde zulegen (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/681).

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Abzustellen bei der Einstufung als schwierig ist auf den Durchschnittsanwalt; es darf nicht danach gefragt werden, ob die Sache für einen Vergabespezialisten schwierig war oder nicht (OLG München aaO; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/682).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Auch wenn das Nachprüfungsverfahren sehr stark einem gerichtlichen Verfahren angenähert bzw. gerichtsähnlich ausgestaltet ist (vgl. BayObLG vom 16.2.2005, Verg 28/04 = NZBau 2005, 415; OLG Koblenz vom 27.10.2005, 1 Verg 3/05) und diese Regelungen die Vergabekammer in materieller Hinsicht eher als erstinstanzliches Gericht erscheinen lassen (vgl. Diemer/Maier, Rechtsanwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren nach altem und neuem Kostenrecht, in NZBau 2004, 536 (537)), handelt es sich formal betrachtet bei der Vergabekammer um eine Verwaltungsbehörde.

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Der Ansatz einer 2, 5 - fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung z.B. bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 - Verg 15/05) gebilligt worden.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Wenn auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung allein selbst bei größerem zeitlichen Aufwand für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen kann, weil sonst die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt würde (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513), ist der Umstand, dass eine mündliche Verhandlung, noch dazu in einem sehr komplexen Nachprüfungsverfahren stattfand, gleichwohl in einer die Gebühr erhöhenden Weise zu berücksichtigen.

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    So wird es auch grundsätzlich nicht als unbillig angesehen, bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung jedenfalls einen Satz von 2, 0 zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - Verg 84/05

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Auch soweit eine gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage bereits ergangen ist und die Auffassung der Antragstellerin zu bestätigen scheint (OLG Düsseldorf vom 26.1.2006, Verg. 84/05 in ibr-online zur Kostenerstattung für den Verfahrensbevollmächtigten einer Antragsgegnerin, der die Vergabestelle schon im Vorfeld des Nachprüfungsverfahrens beraten hatte) gilt hierfür ebenso wie für die anderen genannten Zitatstellen, dass eine nähere, argumentative Auseinandersetzung mit der Frage, soweit ersichtlich, bislang jedenfalls nicht erfolgt ist.

    Einer Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB bedarf es nicht, auch wenn der Senat in seiner Entscheidung vom Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.1.2006 (Verg. 84/05) abweicht, in dem darauf erkannt wurde, dass für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vergabekammerverfahren zwar eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG anfalle, der Gebührenrahmen sich jedoch nach Nr. 2401 VV RVG richte, wenn der Rechtsanwalt schon in dem vorausgegangenem Vergabeverfahren für den Mandanten tätig geworden ist.

  • OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05

    Anwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit des Höchstsatzes

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    So wird es auch grundsätzlich nicht als unbillig angesehen, bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung jedenfalls einen Satz von 2, 0 zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 20/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Die vorliegende Entscheidung ergeht auf eine Kostenbeschwerde nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die lediglich die Höhe der anzusetzenden Gebühren und nicht die Frage betrifft, ob der Aufwand des Beigeladenen überhaupt erstattungsfähig ist (vgl. dagegen zum "Hauptsachecharakter" eines Kostenstreits: OLG Düsseldorf vom 7.7.2005, Verg 20/05, IBR 2006/48).
  • OLG München, 14.09.2005 - Verg 15/05

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer nach Maßgabe der

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Der Ansatz einer 2, 5 - fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung z.B. bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 - Verg 15/05) gebilligt worden.
  • OLG Naumburg, 17.09.2002 - 1 Verg 8/02

    Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
    Diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.
  • VGH Bayern, 30.09.2003 - 4 C 03.518

    Rechtsweg; Beschwerde; Bestattungsanstalt; Friedhof; Bestattungsredner;

  • BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03

    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

  • BayObLG, 30.11.2004 - Verg 24/04

    Streitwert der Beschwerde über notwendige Vertretung im Vergabeverfahren

  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines

  • OLG Koblenz, 27.10.2005 - 1 Verg 3/05
  • OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05

    Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Daran sieht es sich durch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München gehindert (Beschl. v. 13.11.2006 - Verg 13/06, VergabeR 2007, 266; v. 16.11.2006 - Verg 14/06, bei juris), wonach ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt stets eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG a.F. (Nr. 2300 RVG-VV n.F.) verdient.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Er ist entsprechend § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht an die Fassung der Anträge gebunden (vgl. Senat, Beschl. v. 13.6.2007, VII-Verg 2/07, VergabeR 2007, 266 - Flughafen Ahlhorn).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2007 - Verg 7/07

    Erstattungsfähige Rechtsanwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren

    Der Senat teilt jedoch den Ansatzpunkt der Vergabekammer, wonach in dem Falle, in dem - wie hier - der Verfahrensbevollmächtigte bereits für denselben Beteiligten im vorangegangenen Vergabeverfahren tätig gewesen ist, lediglich eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG (= Nr. 2401 VV RVG a.F.) angefallen ist; er möchte insoweit an seiner mit Beschluss vom 16. Oktober 2006 (VII-Verg 11/06) geäußerten Auffassung trotz der entgegen stehenden Rechtsprechung des OLG München (Beschluss vom 13. November 2006 - Verg 13/06 = VergabeR 2007, 266 mit zustimmender Anmerkung Roth) festhalten.
  • OLG München, 01.04.2008 - Verg 17/07

    Vergabeverfahren in Bayern: Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen bei

    Es entspricht herrschender Meinung, dass eine Kostengrundentscheidung, auch wenn sie nur Teil einer Hauptsacheentscheidung ist, isoliert mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann (BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05; OLG München vom 16.11.2006 - Verg 14/06 und vom 13.11.2006 - Verg 13/06), um die Überprüfung durch ein Gericht zu ermöglichen.
  • VK Sachsen, 01.02.2011 - 1/SVK/017-09

    Vergütung des Rechtsanwalts

    Ein quasi fixer Ansatz von 2, 3-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2300 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - Az.: Verg 14/06; Beschluss vom 13.11.2006 - Az.: Verg 13/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2005 - Az.: Verg 102/04).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1574
OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06 (https://dejure.org/2006,1574)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2006 - Verg 17/06 (https://dejure.org/2006,1574)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2006 - Verg 17/06 (https://dejure.org/2006,1574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Informationspflichten einer Vergabestelle im Rahmen der Durchführung eines Vergabeverfahrens; Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses des Angebots aus formalen Gründen; Durchführung eines Vergabeverfahrens vor der Vergabekammer; Nachträgliche Aufstellung von ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • VERIS
  • Judicialis

    VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b; ; RL 18/2004/EG Art. 43 Abs. 2; ; RL 18/2004/EG Art. 43 Abs. 4; ; RL 18/2004/EG Art. 48 Abs. 3; ; RL 18/2004/EG Art. 48 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    Ausschluß des Angebots eines Bieters beim Fehlen der vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer

  • ibr-online

    Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer fehlt: Ausschluss!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vorlage einer Nachunternehmererklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmerverpflichtung fehlt: Ausschluss! (IBR 2006, 695)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 264 (Ls.)
  • BauR 2007, 938
  • VergabeR 2007, 225
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Bund, 14.08.2006 - VK 2-80/06

    Neubau eines Unterkunftsgebäudes

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06
    Bezüglich der von der Beigeladenen nicht beigebrachten Verpflichtungserklärungen kommt eine Ausnahme nicht in Betracht (VK Bund 14.8.06-VK2-80/06; VK Südbayern 23.10.06-30-09/06).
  • VK Nordbayern, 09.10.2006 - 21.VK-3194-30/06

    Fehlende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer: Ausschluss!

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06
    die Entscheidung der Vergabekammer vom 09.10.2006, Az: 21.VK-3194-30/06, aufzuheben, den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 08.09.2006 zurückzuweisen, die Vergabestelle zu verpflichten, das Angebot der Beigeladenen zu werten und ihr als Mindestbietender den Zuschlag zu erteilen, gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern.
  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06
    Allenfalls bei kleineren und unwesentlichen Versehen, die offensichtlich ohne Wettbewerbs- und Verfahrensrelevanz sind, könnte im Anschluss daran das Absehen vom Ausschluss noch in Erwägung gezogen werden (BayObLG 27.7.04-Verg 14/04;VK Köln 30.8.06-VK VOB 27/06).
  • VK Köln, 30.08.2006 - VK VOB 27/06

    Keine "unerträgliche Förmelei" bei der Angebotswertung!

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06
    Allenfalls bei kleineren und unwesentlichen Versehen, die offensichtlich ohne Wettbewerbs- und Verfahrensrelevanz sind, könnte im Anschluss daran das Absehen vom Ausschluss noch in Erwägung gezogen werden (BayObLG 27.7.04-Verg 14/04;VK Köln 30.8.06-VK VOB 27/06).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 18.2.03-X ZB 43/02) ist die Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) nur gewährleistet, wenn nur solche Angebote gewertet werden, die sämtliche geforderten Erklärungen unabhängig von deren Wettbewerbsrelevanz enthalten.
  • VK Südbayern, 23.10.2006 - Z3-3-3194-1-30-09/06

    Anforderung an Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06
    Bezüglich der von der Beigeladenen nicht beigebrachten Verpflichtungserklärungen kommt eine Ausnahme nicht in Betracht (VK Bund 14.8.06-VK2-80/06; VK Südbayern 23.10.06-30-09/06).
  • OLG München, 22.01.2009 - Verg 26/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zeitpunkt der Benennung von Nachunternehmern und

    Auch die Vorlage von Verpflichtungserklärungen für die benannten Nachunternehmer ist als wettbewerbsrelevante und auf Verlangen vorzulegende Erklärung, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss führt, angesehen worden (OLG München vom 6.11.2006, Verg 17/06; OLG Naumburg vom 4.9.2008, 1 Verg 4/08).

    Zwar ist der Senat hier in Abweichung von dieser und auch der eigenen Entscheidung vom 6.11.2006 (Verg 17/06) inzwischen anderer Auffassung, doch beruht die vorliegende Entscheidung nicht darauf, weil sich nach beiden Auffassungen ein Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin ergibt.

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Ihr Fehlen führt zu einem zwingenden Ausschluss des Angebots (vgl. auch OLG München, Beschl. v. 6.11.2006, VergabeR 2007, 225).
  • OLG Naumburg, 04.09.2008 - 1 Verg 4/08

    Ortsumfahrung Z.

    Es genügt daher, dass die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung in den Verdingungsunterlagen gefordert wird (so auch OLG München, Beschluss v. 6. November 2006, Verg 17/06 - VergabeR 2007, 225).

    Der dortige Vergabesenat hat mit seinem Beschluss vom 6. November 2006, Verg 17/06, klar gestellt, dass er nicht erkennen könne, weshalb ein Bieter von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung für denjenigen Fall entbunden sein sollte, dass er an einen Nachunternehmer nur lediglich wertmäßig und hinsichtlich der geforderten Fachkunde völlig untergeordnete Teilleistungen vergibt.

  • VK Münster, 13.02.2007 - VK 17/06

    Keine Nachunternehmererklärungen: Ausschluss!

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG München, Verg 17/06 weist die Antragsgegnerin darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung nicht sicherstelle, dass der Bieter fachkundig ist, sondern dass er verbindlich mit der Leistung des Nachunternehmers disponieren könne.

    Auch die Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 06.11.2006, Verg 17/06, betraf einen Fall, in dem die geforderte Verpflichtungserklärung dem Angebot nicht beigefügt war.

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG München, 06.11.2006, Verg 17/06, entgegen, soweit dort ausgeführt wird, dass die Verpflichtungserklärung nicht sicherstelle, dass der Bieter fachkundig sei, sondern dass er lediglich nachweise, dass er verbindlich mit der Leistung des Nachunternehmers disponieren könne.

  • OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 4 U 81/06

    Öffentliche Ausschreibung: Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs des

    Teilweise wird vertreten, dass bei kleineren und unwesentlichen Versehen, die offensichtlich ohne Verfahrens- und Wettbewerbsrelevanz seien, vom Ausschluss aus dem Vergabeverfahren abgesehen werden könne (vgl. OLG München, Vergabesenat, 06.11.2006, Verg 17/06, juris Rn. 41).
  • VK Münster, 28.08.2007 - VK 14/07

    Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwandlung

    Diese Verpflichtungserklärung stellt nicht sicher, dass der Bieter, der sich der Mithilfe von Nachunternehmern bedienen will, fachkundig ist, sondern besagt nur, dass er verbindlich mit der Leistung des Nachunternehmers disponieren kann, OLG München, 06.11.2006, Verg 17/06.
  • OLG Frankfurt, 26.08.2008 - 11 Verg 8/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit auch bei

    Eine allgemeine Aufforderung, hinsichtlich der Nachunternehmer ebenfalls die für den Bieter geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, enthält die VOB jedoch nicht ( Kapellmann/Messerschmidt/von Rintelen, VOB/A, 2. Aufl. § 10 Rn. 50).Es wird daher insoweit für ausreichend erachtet, wenn die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen erst in den Vergabeunterlagen gefordert werden (OLG München, Beschluss vom 6.11.2006 - Verg 17/06; von Rintelen a.a.O; Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. Teil 3, VOB/A § 10 Rn. 4351).
  • OLG Karlsruhe, 04.05.2007 - 17 Verg 5/07

    Nichtvorlage der geforderten Urkalkulation: Ausschluss!

    Der Senat geht davon aus, dass eine Ausnahme allenfalls in solchen Fällen denkbar ist, in denen die Vorlage einer geforderten Erklärung letztlich reine Förmelei gewesen wäre oder sich jedenfalls aus dem Kontext eines Angebots ergibt, dass die geforderte Erklärung in ihrem wesentlichen Gehalt abgegeben worden ist (vgl. auch OLG München, OLGR 2007, 251).
  • VK Münster, 28.08.2007 - VK 15/07

    Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwand

    Diese Verpflichtungserklärung stellt nicht sicher, dass der Bieter, der sich der Mithilfe von Nachunternehmern bedienen will, fachkundig ist, sondern besagt nur, dass er verbindlich mit der Leistung des Nachunternehmers disponieren kann, OLG München, 06.11.2006, Verg 17/06.
  • VK Köln, 02.10.2007 - VK VOB 21/07

    Vorlage von Verpflichtungserklärungen für (Nach-)Unternehmer

    In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf die einschlägige Entscheidung des OLG München (Verg 17/06 vom 06.11.2006) zur Vorlage von Verpflichtungserklärungen beim Einsatz von Nachunternehmern und den daraus zu ziehenden Konsequenzen; einer Entscheidung, der sich zwischenzeitlich auch die VK Düsseldorf angeschlossen habe.

    Der Katalog der in der Bekanntmachung zu nennenden Tatbestände ergibt sich aus § 17 i.V.m. § 8 Nr. 3 VOB/A; der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht dort geregelt, sondern in § 8a Nr. 10 VOB/A wobei sich u.a. aus Art. 47 Abs. 2 und 4 der Koordi- nierungsrichtlinie vom 31.03.2004 klar ergibt, dass es ausreicht, die Vorlage einer derartigen Verpflichtungsermächtigung erst in den Vergabeunterlagen vorzusehen (vgl. auch OLG München vorn 06.11.2006 Verg 17/06).

  • VK Saarland, 08.03.2010 - 1 VK 03/10

    1. Nach der Rechtssprechung des EuGH vom 28.01.2010 zum Merkmal der

  • OLG Koblenz, 22.06.2022 - Verg 1/22

    Gesamtprojektleiter - Nachprüfungsverfahren wegen Annahme unzutreffenden

  • VK Nordbayern, 09.12.2015 - 21.VK-3194-41/15

    Erhebliches Interesse der Vergabestelle an der Ausführungsart

  • VK Nordbayern, 24.01.2008 - 21.VK-3194-52/07

    Zwingender Ausschluss

  • VK Hessen, 15.01.2007 - 69d-VK-63/06

    Tariftreueerklärung ersetzt nicht Nachunternehmererklärung!

  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

  • VK Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - VK-SH 20/07

    Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

  • VK Bund, 03.07.2007 - VK 2-45/07

    Bauvorhaben - Institut für ..., Laboreinrichtung

  • VK Hessen, 13.01.2016 - 69d-VK-45/15

    Änderungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig!

  • VK Nordbayern, 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

  • VK Südbayern, 15.12.2006 - Z3-3-3194-1-34-11/06

    Europaweite Ausschreibung der Vergabestelle im offenen Verfahren nach VOB/A;

  • VK Nordbayern, 08.03.2007 - 21.VK-3194-05/07

    Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer fehlt: Ausschluss!

  • VK Südbayern, 31.05.2007 - Z3-3-3194-1-17-04/07

    Fehlende Vertragsbestandteile können nicht nachgefordert werden!

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4006
OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06 (1) (https://dejure.org/2006,4006)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.11.2006 - WVerg 15/06 (1) (https://dejure.org/2006,4006)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. November 2006 - WVerg 15/06 (1) (https://dejure.org/2006,4006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags; Rückwirkender Wegfall der Grundlage einer Kostenentscheidung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kosten der Vergabekammer und außergerichtliche Kosten bei Unterliegen vor der Vergabekammer und Antragsrücknahme vor dem Vergabesenat

  • VERIS
  • Judicialis

    ZPO § 269; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; GWB § 124 Abs. 2; ; GWB § 128; ; GKG § 50 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 § 516 Abs. 3; GWB § 128
    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des Nachprüfungsbegehrens im Beschwerderechtszug

  • ibr-online

    Rücknahme des Nachprüfungsbegehren in der nächsten Instanz: Kosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 264 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06
    Sie verbindet mit dieser Vorgehensweise die Vorstellung, die Rücknahme des Nachprüfungsbegehrens habe dem angefochtenen Beschluss der Vergabekammer (und der darin enthaltenen Kostenentscheidung zum Nachteil der Beschwerdeführerin) rückwirkend die Grundlage entzogen, so dass der Senat auch über die Kosten des ersten Rechtszugs zu befinden hätte, und dies unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die eine Erstattung von dem Auftraggeber entstandenen außergerichtlichen Kosten des Kammerverfahrens ablehnt, wenn der Nachprüfungsantrag vor einer Kammerentscheidung zurückgenommen wird (vgl. NZBau 2006, 196).
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Wie bereits vom Oberlandesgericht Dresden (NZBau 2007, 264) entschieden, spreche schließlich einiges dafür, dass sich die Verpflichtung der Antragstellerin zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer bereits aus der Kostenentscheidung der Vergabekammer in dem Beschluss vom 11. April 2008 ergebe.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    aa) Es spricht einiges dafür, dass sich die Verpflichtung der Antragstellerin zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer bereits aus der Kostenentscheidung der Vergabekammer in ihrem Beschluss vom 11. April 2008 ergibt (so für eine vergleichbare Fallkonstellation OLG Dresden, Beschluss vom 16. November 2006 - WVerg 15/06 - NZBau 2007, 264).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06

    Bedarfspositionen nur ausnahmsweise zulässig!

    Dem Ausbleiben einer Kostenerstattung ist in Fällen der vorliegenden Art allerdings das OLG Dresden entgegengetreten (vgl. Beschl. v. 16.11.2006 - WVerg 15/06), indem es angenommen hat, aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2005 (X ZB 22/05, NZBau 2006, 196 = VergabeR 2006, 73) folge nicht, dass eine bereits ergangene Entscheidung der Vergabekammer einschließlich der darin enthaltenen Kostenregelung im Fall einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags ohne Weiteres wirkungslos werde.
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 21/07

    Kostenfolgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Die gegenteilige Kostenentscheidung des OLG Dresden vom 16.11.2006 (WVerg 15/06) gibt entgegen der Ansicht der Beigeladenen zu 1 zu einer anderen rechtlichen Beurteilung keine Veranlassung.
  • OLG Hamburg, 07.11.2008 - 1 Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Kostenschuldner des Vergabekammerverfahrens nach

    Demgegenüber haben das OLG Dresden (OLGR Dresden 2007, 249) und das OLG Karlsruhe (B. v. 11.7.2008 - Verg 5/08) die Erstattungspflicht des Antragstellers für die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und eines Beigeladenen bejaht, wenn sein Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer zurückgewiesen worden war und er die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde nach gerichtlicher Mitteilung über die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels zurückgenommen hat; dabei haben beide Vergabesenate (u.a.) darauf hingewiesen, dass der Antragsteller - anders als in der Entscheidung des BGH - bei der Vergabekammer unterlegen war.
  • KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wirkungen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Dies sind die Entscheidung zur Hauptsache (Ziffer 1 des Beschlusstenors) und die Kostengrundentscheidungen (Ziffern 2 und 4 des Beschlusstenors); ersteres deshalb, weil die Vergabekammer nur auf Antrag zur Entscheidung in der Hauptsache befugt ist; letzteres deshalb, weil die - zwar amtswegig zu erlassende - Kostengrundentscheidung in der Sache gemäß § 128 GWB von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt (im Ergebnis ebenso: BGH , ZfBR 2009, 487, Rdnr. 11 zit. nach Juris; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl. 2008, § 128 Rdnr. 38 und 40; a.A. noch OLG Dresden , OLGR 2007, 249).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6615
OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05 (https://dejure.org/2006,6615)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.06.2006 - 1 Verg 7/05 (https://dejure.org/2006,6615)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 1 Verg 7/05 (https://dejure.org/2006,6615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren; Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor dem Vergabesenat: Rechtsanwaltsgebühr (Gebührenansätze im VV RVG Nr. 3300 und 3301 sind berichtigend auszulegen)

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 14.02.2005 - 2 Verg 13/04

    Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsanwaltsgebühr für Antrag auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05
    Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich eine 0, 7-fache Gebühr anzusetzen (im Anschluss an KG Berlin VergabeR 2005, 402).

    Die Gebührenansätze im VV RVG Nr. 3300 und 3301 sind jedoch berichtigend auszulegen; danach fällt nach Nr. 3300 lediglich eine 0, 7-fache Gebühr an (ebenso KG Berlin, Beschluss v. 14. Februar 2005, 2 Verg 13/04 und 14/04 - VergabeR 2005, 402 = NZBau 2005, 358= ZfBR 2005, 419; ebenso: Trautner VergabeR 2005, 405; a.A. Schons AnwBl. 2005, 367).

  • OLG Rostock, 10.06.2005 - 17 Verg 9/05

    Ausschluss von Mischkalkulationen

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05
    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und insbesondere das Vergütungsverzeichnis hierzu enthalten keine entsprechende Anrechnungsregel (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20. April 2005, VII Verg 42/04 = IBR 2005, 445 m. Anm. Müller-Stoy; OLG Rostock, Beschluss v. 28. Juli 2005, 17 Verg 9/05; vgl. auch Otting/Freytag BauRB 2005, 381; a.A.: BayObLG, a.a.O. und OLG Dresden, Beschluss v. 10. Juni 2005, WVerg 13/04).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2005 - Verg 42/04

    Anrechnung der Verfahrensgebühr auf Gebühr des Eilverfahrens?

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05
    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und insbesondere das Vergütungsverzeichnis hierzu enthalten keine entsprechende Anrechnungsregel (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20. April 2005, VII Verg 42/04 = IBR 2005, 445 m. Anm. Müller-Stoy; OLG Rostock, Beschluss v. 28. Juli 2005, 17 Verg 9/05; vgl. auch Otting/Freytag BauRB 2005, 381; a.A.: BayObLG, a.a.O. und OLG Dresden, Beschluss v. 10. Juni 2005, WVerg 13/04).
  • BayObLG, 19.01.2006 - Verg 22/04

    Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05
    Erwägenswert wäre u.U. auch eine analoge Anwendung des Rechtsgedankens aus § 19 Abs. 1 Nrn. 11 und 16 RVG, wonach unselbständige einstweilige Maßnahmen kostenrechtlich als Bestandteil des Hauptsacheverfahrens behandelt werden (vgl. BayObLG, Beschluss v. 19. Januar 2006, Verg 22/04).
  • VK Sachsen-Anhalt, 07.07.2005 - 2 VK LVwA 19/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05
    Die Antragstellerin hat sofortige Beschwerde gegen den am 7. Juli 2005 verkündeten Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, 2 VK LVwA 19/05, eingelegt und zugleich die Anordnung der Verlängerung des Zuschlagverbots i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB beantragt.
  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der

    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11, und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).

    b) Das Oberlandesgericht Naumburg hat in der Vergangenheit bereits für das Beschwerdeverfahren nach § 116 Abs. 1 GWB, dort für das Verhältnis von Hauptsacheverfahren und Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Nachprüfungsantrags nach § 118 Abs. 1 GWB, angenommen, dass es sich im kostenrechtlichen Sinne um verschiedene Angelegenheiten handle (vgl. Beschluss v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05).

  • OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05

    Kostenfestsetzung für Vergabenachprüfungsverfahren

    Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Verfahren nach § 118 I 3 GWB lediglich eine 0, 7-fache Verfahrensgebühr anzusetzen (im Anschluß an OLG Naumburg, Beschluss vom 26.6.2006, 1 Verg 7/05; OLG Dresden, Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; KG NZBau 2005, 358/359).

    Der Senat nimmt mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung verschiedene Angelegenheiten an (KG NZBau 2005, 358/359; OLG Dresden Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; OLG Naumburg Beschluss vom 26.6.2006 1 Verg 7/05; offen gelassen von BayObLG Beschluss vom 19.1.2006, Verg 22/04).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4701
OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,4701)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.06.2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,4701)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2006,4701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer gesonderten Anwaltsgebühr bei der Aussetzung eines Vergabeverfahrens; Angemessenheit eines Gebührenansatzes von 2,5 Gebühren in einem Vergabenachprüfungsverfahren ohne mündliche Verhandlung; Zuschlagsverbot bei Anordnung der Zustellung eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Festsetzung einer Rahmengebühr nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ohne Gutachten des Vorstandes der zuständigen Rechtsanwaltskammer

  • VERIS
  • Judicialis

    GWB § 115 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 14; ; VV RVG Nr. 2400

  • rechtsportal.de

    Bemessung der Gebühren des Rechtsanwalts für Tätigwerden im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online

    Unangemessenheit eines Gebührenansatzes von 2,5 Gebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 264 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 6/04

    Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung eines Gewerbegebiets;

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich in einem Kostenpunkt gemäß § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 6/04, m. z. N.).
  • LG Berlin, 02.12.1981 - 82 T 231/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ergibt sich aus § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00), die Festsetzung des Gegenstandswertes des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO und orientiert sich am Kosteninteresse des Antragsgegners.
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 40/89

    Berufung; Erstattungsfähige Kosten; Höhe; Kosten; Streit; Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • LSG Bayern, 08.05.2001 - L 15 SB 69/00

    Rechtsanwaltsvergütung im außergerichtlichen Verfahren in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der

    Das Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB ist kostenrechtlich als eine vom Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheit i.S. von § 17 RVG anzusehen, in dem weitere - erstattungsfähige - Gebührenansprüche entstehen können (Aufgabe OLG Naumburg, 15. Juni 2006, 1 Verg 5/06).(Rn.32).

    Dem gegenüber hat das Oberlandesgericht Naumburg in einer weiteren früheren Entscheidung (Beschluss v. 15.06.2006, 1 Verg 5/06) angenommen, dass ein Antrag nach § 115 Abs. 2 S. 1 GWB keine gesonderte Anwaltsgebühr auszulösen vermag, und diese Entscheidung im Wesentlichen aus einer wertenden Betrachtung der in §§ 16 und 17 RVG enthaltenen Beispiele abgeleitet.

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Zur Begründung führt das OLG Naumburg aus, dass dieses Verfahren lediglich der Abänderung der vorläufigen Sicherungsmaßnahme entsprechend § 16 Nr. 1 RVG diene (OLG Naumburg NJOZ 2006, 4291.).
  • OLG Naumburg, 23.12.2008 - 1 Verg 11/08

    Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung in einem vergaberechtlichen

    Zwar erachtet der Senat hier nur einen Gebührenansatz in Höhe einer 1, 7-fachen Gebühr für angemessen (vgl. zu ähnlichen Konstellationen Senatsbeschlüsse vom 2. März 2006, 1 Verg 13/05, sowie vom 6. April 2005, 1 Verg 2/05, und vom 15. August 2006, 1 Verg 5/06).
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Rechtsprechung
   VK Sachsen, 16.09.2005 - 1/SVK/114-05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25311
VK Sachsen, 16.09.2005 - 1/SVK/114-05 (https://dejure.org/2005,25311)
VK Sachsen, Entscheidung vom 16.09.2005 - 1/SVK/114-05 (https://dejure.org/2005,25311)
VK Sachsen, Entscheidung vom 16. September 2005 - 1/SVK/114-05 (https://dejure.org/2005,25311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichende Angaben zur Umsatzsteuer führen zwingend zum Ausschluss! (IBR 2006, 584)

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Sachsen, 12.02.2004 - 1/SVK/164-03

    Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

    Auszug aus VK Sachsen, 16.09.2005 - 1/SVK/114-05
    17.3 gemäß Urteil der Vergabekammer vom 12.02.2004, Az.: 1/SVK/164-03 (G) sind solche Angebote von der Wertung auszuschließen.

    und zwar noch weiter nach hinten verschoben (vgl. für den Ausbedingten Zeitpunkt der Rechnungslegung VK Thüringen, B. v. 22.03.2005- 360-4002.20-002/05-MGN), als dies beispielsweise ein Vorbehalt hinsichtlich des Abnahmezeitpunktes getan hätte (vgl. VK Leipzig B. v. 12.02.2004, 1/SVK/164-03).

    Dieser Auffassung ist, ebenso wie der vereinzelt in der Literatur (vgl. Bolz in IBR 2005, S. 277) geäußerten Kritik an der zitierten Vergabekammerentscheidung (s.o. 1/SVK/164-03 (G)) entgegenzuhalten, dass § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A gerade sicherstellen soll, dass das Angebot den ausgeschriebenen Leistungen und den sonstigen Verdingungsunterlagen entspricht.

  • OLG Naumburg, 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

    Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

    Auszug aus VK Sachsen, 16.09.2005 - 1/SVK/114-05
    Im Übrigen handele es sich bei dem Angebot eines Bieters um eine Willenserklärung, die nach dem §§ 133, 157 BGB auszulegen sei, wie sie von einem verständigen Empfänger in der Lage des Auftraggebers objektiv aufzufassen war.Mit Schriftsatz vom 06.09.2005 ergänzt die Antragstellerin ihren Vortrag dahingehend, dass sie den Beschluss des OLG Naumburg vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05, auf den vorliegenden Fall für nicht übertragbar halte.
  • VK Thüringen, 22.03.2005 - 360-4002.20-002/05-MGN

    zwingender Ausschluss von Angeboten

    Auszug aus VK Sachsen, 16.09.2005 - 1/SVK/114-05
    und zwar noch weiter nach hinten verschoben (vgl. für den Ausbedingten Zeitpunkt der Rechnungslegung VK Thüringen, B. v. 22.03.2005- 360-4002.20-002/05-MGN), als dies beispielsweise ein Vorbehalt hinsichtlich des Abnahmezeitpunktes getan hätte (vgl. VK Leipzig B. v. 12.02.2004, 1/SVK/164-03).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus VK Sachsen, 16.09.2005 - 1/SVK/114-05
    Der durch die öffentliche Ausschreibung eröffnete Wettbewerb der Bieter kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden, weil anderenfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet (vgl. BGH 08.09.1998 X ZR 85/97).
  • VK Sachsen, 08.06.2006 - 1/SVK/047-06

    Es kann nur "erklärt" werden, was in der Hand des Bieters liegt

    Hilfsweise verwies sie auf weitere Entscheidungen der Vergabekammer Sachsen, so z. B. auf den Beschluss vom 14.01.2004, Az.: 1/SVK/153-03, oder auch der Beschluss vom 14.09.2005, Az.: 1/SVK/114-05.
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