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   OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06   

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OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06 (https://dejure.org/2007,1141)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2007 - 17 Verg 7/06 (https://dejure.org/2007,1141)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 17 Verg 7/06 (https://dejure.org/2007,1141)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter Interessenbekundung vor Auftragsvergabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Zuschlagserteilung zur Beschaffung neuer Software; Erneuerung der hauseigenen Kfz-Zulassungs-Software; Bestimmung von wesentlichen Leistungsmerkmalen der neuen Software; Erfordernis einer öffentlichen Ausschreibung; Feststellung der rechtswidrigen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Information nach § 13 VgV: § 13 VgV gilt analog bei "de-facto-Vergaben", die zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt haben

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; GWB § 97; ; GWB § 102; ; GWB § 107 Abs. 3; ; VgV § 13 Satz 1; ; VgV § 13 Satz 6; ; VOL/A § 3a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabinformationspflicht gemäß § 13 Satz 1 VgV bei Beteiligung mehrerer Unternehmen zu verschiedenen Angeboten an einem Beschaffungsvorgang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorabinformationspflicht bei Beteiligung mehrerer Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann besteht eine Vorabinformationspflicht nach § 13 VgV? (IBR 2007, 389)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 395
  • BauR 2007, 1292
  • VergabeR 2007, 365
  • ZfBR 2007, 511
  • ZfBR 2008, 16
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    Eine Vorabinformationspflicht gemäß § 13 Satz 1 VgV besteht, wenn ein Beschaffungsvorgang zu einer Beteiligung mehrer Unternehmen und zu verschiedenen Angeboten sowie schließlich zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04).

    d) Auch an einer Antragsbefugnis der Beschwerdeführerin gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nicht zu zweifeln, zumal an die entsprechenden Darlegungen - im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Zweiten Senats v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, sub B. II. 2. b; BGH, Beschl. v. 18.05.2004 - X ZB 7/04, NZBau 2004, 457, 458; BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, BGHZ 162, 116; Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 801, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, juris, Rn. 30).

    Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (allgemeine Meinung; vgl. nur BGH, Beschl. v. 01.02.2005, a.a.O., sub C.I.3.b; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000 - Verg 9/00 -, v. 05.12.2001 - Verg 32/01 - und v. 02.08.2002 - Verg 25/02 - OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.10.2003 - 11 Verg 7/03; OLG Jena, Beschl. v. 16.01.2002 - 6 Verg 7/01; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.09.2000 - 5 Verg 1/00; zit. nach Byok, a.a.O., § 107 GWB, Rn. 983; Summa, a.a.O, § 107 GWB Rn. 120 ff.).

    Zu verlangen ist also mindestens ein Zustand, in dem ein beanstandetes Vergabeverhalten auch in rechtlicher Hinsicht als problematisch eingestuft wird und nicht nur bloße Rechtszweifel bestehen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, VergR 2005, 328; OLG Düsseldorf, VergR 2001, 419; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2001 - Verg 20/01; Beschl. v. 30.04.2002 - Verg 3/02 - und v. 30.04.2003 - Verg 61/02; Byok, a.a.O., § 107 Rn. 983 a.E.).

    Die entsprechenden, von ihr mit dem Vergabenachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergaberechtsverstöße waren ihr sonach bekannt oder sie hat sich dieser Kenntnis - angesichts der ihr bekannten Umstände - mutwillig verschlossen, was freilich einer Kenntnis im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gleichsteht (vgl. BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., sub C I. 3 b; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2001 - Verg 16/01 - und 05.12.2001 - Verg 32/01; Summa, a.a.O., § 107 Rn. 122).

    Wird ein Vergabeverfahren durch Erteilung des Zuschlags wirksam beendet, können Verstöße gegen das Verfahren im Wege des Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich nicht mehr überprüft und beseitigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.2000 - X ZB 14/00; Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, BGHZ 162, 116, sub C I. 4.; dazu auch Summa, a.a.O. § 114, Rn. 43 ff.).

    Gleiches wird bei einer Nichtigkeit des Zuschlags gemäß § 138 Abs. 1 BGB aufgrund kollusiven Zusammenwirkens der Vergabestelle mit der Zuschlagsempfängerin angenommen (vgl. BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., - juris, Rn. 21 f sowie etwa OLG Naumburg, Beschl. v. 25.09.2006 - 1 Verg 10/06, IBR 2006, 699; OLG Celle, Beschl. v. 14.09.2006 - 13 Verg 3/06; Reidt, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 22 f.; Summa, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 48 ff.).

    Zwar ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., sub C I.4. b) davon auszugehen, dass es sich bei § 13 Satz 1 VgV letztlich um eine dem Grundgedanken effektiven Rechtsschutzes Rechnung tragende, analogiefähige Regelung handelt, die daher beispielsweise auch auf so genannte De facto-Vergaben anwendbar ist, bei der ein förmliches Vergabeverfahren nicht stattfindet.

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    d) Auch an einer Antragsbefugnis der Beschwerdeführerin gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nicht zu zweifeln, zumal an die entsprechenden Darlegungen - im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Zweiten Senats v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, sub B. II. 2. b; BGH, Beschl. v. 18.05.2004 - X ZB 7/04, NZBau 2004, 457, 458; BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, BGHZ 162, 116; Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 801, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, juris, Rn. 30).

    Die Beschwerdeführerin hat sich diesbezüglich namentlich auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (wohl den Beschluss v. 03.11.2005 - 1 Verg 9/05) sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, juris, Rn. 32) berufen, nach der § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB auf so genannte De-facto-Vergaben nicht anwendbar ist (vgl. etwa auch BayObLG, VergR 2002, 247 sowie KG, Beschl. v. 11.11.2004 - 2 Verg 16/04, NZBau 2005, 538).

    Auch der Bundesgerichtshof verlangt indes zur Bejahung einer Vorabinformationspflicht der Vergabestelle zumindest, dass der Beschaffungsvorgang zu einer Beteiligung mehrerer Unternehmen und zu verschiedenen Angeboten und schließlich zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt hat; dann gebe es neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmte andere außenstehende Dritte, die als Bieter aufgetreten seien und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, sowie auch Gründe für deren Nichtberücksichtigung, die mitgeteilt werden könnten (BGH, ebda.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, a.a.O., Rn. 26 f.; OLG Celle, Beschl. v. 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, juris, Rn. 28 f.).

    Mehr als die Anfrage war der am Auftrag interessierten Beigeladenen als Bieterin nicht zuzumuten, zumal die Wahl des rechtmäßigen Verfahrens Aufgabe der Vergabestelle ist, "weil der öffentliche Auftraggeber und nicht der Bieter der verantwortliche Normadressat für die Beachtung des Vergaberechts ist" (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, a.a.O., Rn. 37 a.E.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    d) Auch an einer Antragsbefugnis der Beschwerdeführerin gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nicht zu zweifeln, zumal an die entsprechenden Darlegungen - im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Zweiten Senats v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, sub B. II. 2. b; BGH, Beschl. v. 18.05.2004 - X ZB 7/04, NZBau 2004, 457, 458; BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, BGHZ 162, 116; Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 801, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, juris, Rn. 30).

    Die Beschwerdeführerin hat ihr Interesse am Auftrag dargelegt und die Verletzung ihrer Rechte gemäß § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB); des Weiteren auch einen ihr dadurch drohenden bzw. entstandenen Schaden in Form der Vereitelung einer Zuschlagschance (§ 107 Abs. 2 Satz 2 GWB; vgl. dazu BVerfG, a.a.O.; BGH, NZBau 2006, 800, 801).

    "Kenntnis" eines Vergabeverstoßes in diesem Sinne setzt zwar neben dem Wissen um die maßgeblichen Tatsachen zumindest die laienhafte rechtliche Wertung voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 803, Rn. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 27/06, juris, Rn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (allgemeine Meinung; vgl. nur BGH, Beschl. v. 01.02.2005, a.a.O., sub C.I.3.b; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000 - Verg 9/00 -, v. 05.12.2001 - Verg 32/01 - und v. 02.08.2002 - Verg 25/02 - OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.10.2003 - 11 Verg 7/03; OLG Jena, Beschl. v. 16.01.2002 - 6 Verg 7/01; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.09.2000 - 5 Verg 1/00; zit. nach Byok, a.a.O., § 107 GWB, Rn. 983; Summa, a.a.O, § 107 GWB Rn. 120 ff.).

    Die entsprechenden, von ihr mit dem Vergabenachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergaberechtsverstöße waren ihr sonach bekannt oder sie hat sich dieser Kenntnis - angesichts der ihr bekannten Umstände - mutwillig verschlossen, was freilich einer Kenntnis im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gleichsteht (vgl. BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., sub C I. 3 b; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2001 - Verg 16/01 - und 05.12.2001 - Verg 32/01; Summa, a.a.O., § 107 Rn. 122).

  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    Gleiches wird bei einer Nichtigkeit des Zuschlags gemäß § 138 Abs. 1 BGB aufgrund kollusiven Zusammenwirkens der Vergabestelle mit der Zuschlagsempfängerin angenommen (vgl. BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., - juris, Rn. 21 f sowie etwa OLG Naumburg, Beschl. v. 25.09.2006 - 1 Verg 10/06, IBR 2006, 699; OLG Celle, Beschl. v. 14.09.2006 - 13 Verg 3/06; Reidt, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 22 f.; Summa, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 48 ff.).

    Auch der Bundesgerichtshof verlangt indes zur Bejahung einer Vorabinformationspflicht der Vergabestelle zumindest, dass der Beschaffungsvorgang zu einer Beteiligung mehrerer Unternehmen und zu verschiedenen Angeboten und schließlich zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt hat; dann gebe es neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmte andere außenstehende Dritte, die als Bieter aufgetreten seien und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, sowie auch Gründe für deren Nichtberücksichtigung, die mitgeteilt werden könnten (BGH, ebda.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, a.a.O., Rn. 26 f.; OLG Celle, Beschl. v. 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, juris, Rn. 28 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    Zu verlangen ist also mindestens ein Zustand, in dem ein beanstandetes Vergabeverhalten auch in rechtlicher Hinsicht als problematisch eingestuft wird und nicht nur bloße Rechtszweifel bestehen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, VergR 2005, 328; OLG Düsseldorf, VergR 2001, 419; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2001 - Verg 20/01; Beschl. v. 30.04.2002 - Verg 3/02 - und v. 30.04.2003 - Verg 61/02; Byok, a.a.O., § 107 Rn. 983 a.E.).

    Die entsprechenden, von ihr mit dem Vergabenachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergaberechtsverstöße waren ihr sonach bekannt oder sie hat sich dieser Kenntnis - angesichts der ihr bekannten Umstände - mutwillig verschlossen, was freilich einer Kenntnis im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gleichsteht (vgl. BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., sub C I. 3 b; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2001 - Verg 16/01 - und 05.12.2001 - Verg 32/01; Summa, a.a.O., § 107 Rn. 122).

  • OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 1/06

    Eine interkommunale Zusammenarbeit in Form der delegierenden Aufgabenübertragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    Folgerichtig soll eine Rüge grundsätzlich immer erfolgen und allenfalls - ausnahmsweise - dann entbehrlich sein, wenn sie sich im Ergebnis als bloße Förmelei darstellte, etwa weil ein Nachprüfungsverfahren bereits anhängig ist oder die Vergabestelle bereits eindeutig und unmissverständlich erklärt hat, dass sie ihr Vergabeverhalten ohnehin nicht ändern werde (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.03.2006 - 1 Verg 1/06, ibr-online; Byok, a.a.O., Rn. 995; Reidt, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht Kommentar, 2. Aufl., § 107, Rn. 36 ff.; Summa, a.a.O., Rn. 94 ff.).

    Auch unter Wertungsgesichtspunkten besteht in diesem Fall - jedenfalls dann - kein Grund für eine generelle Ausnahme von der Rügeobliegenheit, wenn seitens des am Auftrag Interessierten von einer Kenntnis von einem Vergabeverstoß auszugehen ist und es ihm daher unschwer möglich ist, die Vergabestelle hierauf unverzüglich hinzuweisen (für eine entsprechende Rückausnahme auch im Fall einer De-facto-Vergabe: OLG Naumburg, Beschl. v. 02.03.2006 - 1 Verg 1/06; zustimmend Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 27.04.2006, § 107 GWB, 16.4.4.3, Rn. 1085).

  • VK Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 1 VK 54/06

    Vergabeverfahren zur Beschaffung einer Kfz-Zulassungssoftware

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe vom 19. September 2006 - 1 VK 54/06 - wird zurückgewiesen.

    Die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 19.09.2006 - 1 VK 54/06 - wird aufgehoben.

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 27/06

    Vergaberecht: Verstoß gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    "Kenntnis" eines Vergabeverstoßes in diesem Sinne setzt zwar neben dem Wissen um die maßgeblichen Tatsachen zumindest die laienhafte rechtliche Wertung voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 803, Rn. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 27/06, juris, Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06
    Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (allgemeine Meinung; vgl. nur BGH, Beschl. v. 01.02.2005, a.a.O., sub C.I.3.b; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000 - Verg 9/00 -, v. 05.12.2001 - Verg 32/01 - und v. 02.08.2002 - Verg 25/02 - OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.10.2003 - 11 Verg 7/03; OLG Jena, Beschl. v. 16.01.2002 - 6 Verg 7/01; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.09.2000 - 5 Verg 1/00; zit. nach Byok, a.a.O., § 107 GWB, Rn. 983; Summa, a.a.O, § 107 GWB Rn. 120 ff.).
  • OLG Dresden, 12.09.2005 - WVerg 5/05

    Bewilligung von Akteneinsicht abgelehnt

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

  • OLG Jena, 16.01.2002 - 6 Verg 7/01

    Antragsbegründung; Antragsbefugnis; Rügefrist

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - Verg 20/01

    Gleichwertigkeit des Nebenangebots

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Verg 3/02

    verbindliche Preisangabe

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

  • OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 5 Verg 1/00

    Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge unzulässig!

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02

    Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 61/02

    Sicherheitsinteresse des Staates tangiert: Keine Ausschreibung?

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 Verg 7/03

    Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 10/06

    Vergaberecht: Geltung der Vorabinformationspflicht des § 13 VgV auch in

  • OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97

    Formunwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments; Sittenwidrigkeit eines

  • KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

    Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe

  • LG München I, 20.12.2005 - 33 O 16465/05

    EuGH kritisiert Vergabe als rechtswidrig: Kündigungsrecht des AG?

  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG Saarbrücken, 17.08.2016 - 1 U 159/14

    Kollusionsvergabe - Vertragsabschluss unter bewusster und gewollter

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist ein unter Außerachtlassung von Vergabevorschriften zum Nachteil potentieller anderer Bieter, die deshalb keine Möglichkeit haben, sich im Rahmen eines fairen Wettbewerbs um den Zuschlag zu bemühen, geschlossener Vertrag nach § 138 Absatz 1 BGB nichtig, wenn der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt und der Vertragspartner hiervon Kenntnis hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.12.2003 - Verg 37/03 - NJW 2004, 1331, 1334; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. April 2010 - Verg W 5/10 -, juris Rn. 46; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05 - ZfBR 2005, 719 f., juris Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 Verg 16/04 - NZBau 2005, 538 ff., juris Rn. 39; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06. Februar 2007 - 17 Verg 7/06 - NZBau 2007, 395 ff., juris Rn. 90).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 11 U 16/18

    Vergütungsansprüche aufgrund der Beauftragung als Sicherheits- und

    Die Vorschriften des Vergaberechts stellen nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, keine Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB dar, die zur Nichtigkeit des Vertrages führen (KG, Beschl. v. 19.04.2012 - Verg 7/11, Rn. 89, juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.02.2007 - 17 Verg 7/06, Tz. 96 m.w.N., juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

    Vergaberecht: Ermittlung des Gesamtauftragswerts im Nachprüfungs- bzw.

    § 13 VgV ist entsprechend auf Vergaben ohne förmliches Vergabeverfahren anzuwenden, die bei korrekter Gesetzesanwendung europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen, der öffentliche Auftraggeber sie aber nicht ausgeschrieben hat - zum Beispiel deshalb, weil er fälschlicherweise von einem Unterschreiten des relevanten Schwellenwerts für eine europaweite Ausschreibung ausgegangen ist - , zumindest dann, wenn zu einem bestimmten Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote bekannter Bieter eingegangen sind, wie hier; dies gebieten Sinn und Zweck von § 13 VgV, die einen primären Rechtsschutz eines Bieters bzw. Interessenten ermöglichen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04 - Rn. 35 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007 - 17 Verg 7/06 - , Rn. 82, jeweils zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03 - Tnr. 36 f., zit. nach juris).

    Auf die Entscheidung des Vergabesenats des OLG Karlsruhe vom 06.02.2007 (a.a.O.) kann die Antragsgegnerin sich nicht berufen.

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Dabei kommt es auf die Frage, wie konkret dieses Interesse geäußert worden sein muss (vgl. OLG Hamburg, VergabeR 2007, 358 m. Anm. von Vagt; OLG Karlsruhe, VergabeR 2007, 365 m.Anm. von Hübner), nicht an.

    In der Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151, 154/155; s. auch OLG Hamburg NZBau 2007, 801, 803; OLG Karlsruhe NZBau 2007, 395, 399; Senat NZBau 2004, 113, 116) wird neben der Kenntnis von den Tatsachen auch verlangt, dass die Vergabestelle sich der Vergabepflichtigkeit bewusst ist bzw. sich einer entsprechenden Kenntnis verschließt; nachvollziehbare Rechtsirrtümer sind unschädlich.

  • OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 11 Verg 5/07

    Vergabeverfahren: Kenntnis des Vergabeverstoßes als Voraussetzung der

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob bei einer de-facto-Vergabe eine Rügepflicht grundsätzlich nicht besteht (so BayObLG, VergabeR 02, 244; OLG Frankfurt, NZBau 04, 692;OLG Düsseldorf, NZBau 01, 696) oder ob eine Rügepflicht jedenfalls dann besteht, wenn ein (fehlerhaftes) Vergabeverfahren oder gar kein Vergabeverfahren durchgeführt wird und der Unternehmer über diesen Umstand seit langem fortlaufend unterrichtet ist (OLG Karlsruhe, ZfBR 07, 511; OLG Naumburg, Beschluss vom 2.3.2006 - 1 Verg 1/06; VK Sachsen, Beschluss vom 28.02.2007 - 1/SVK/110/06 - II).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    In der Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151, 154/155; s. auch OLG Hamburg NZBau 2007, 801, 803; OLG Karlsruhe NZBau 2007, 395, 399; Senat NZBau 2004, 113, 116) wird neben der Kenntnis von den Tatsachen auch verlangt, dass die Vergabestelle sich der Vergabepflichtigkeit bewusst ist bzw. sich einer entsprechenden Kenntnis verschließt; nachvollziehbare Rechtsirrtümer sind unschädlich.
  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZBau 2004, 564 ff.) dürfen an diese Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; entsprechend der in der Rechtsprechung seither üblichen Formel genügt es, wenn der behauptete Vergabeverstoß geeignet ist, die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 162, 116 ff.; OLG Düsseldorf IBR 2006, 356; OLG Karlsruhe VergR 2007, 365 ff).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Eine Präklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss jedoch auf konkrete und überprüfbare Feststellungen gestützt werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Dezember 2001 - Verg 32/01), die das Wissen um einen Sachverhalt (und den Zeitpunkt seiner Erlangung) belegen, welcher den Schluss auf eine Verletzung von Vergabevorschriften rechtfertigt und der - vernünftig betrachtet - dazu Anlass gibt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2006 - X ZB 14/06 Rn. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06; Beschl. v. 19. Juli 2006 - VII-Verg 27/06; Beschl. v. 22. August 2000 - Verg 9/00; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. September 2008 - Verg W 13/08; OLG Celle, Beschl. v. 5. Juli 2007 - 13 Verg 8/07; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6. Februar 2007 - 17 Verg 7/06).
  • VK Münster, 26.09.2007 - VK 17/07

    Unterliegt Grundstückskaufvertrag mit Gemeinde dem Vergaberecht?

    Vielmehr wird verlangt, dass der Antragsteller entweder ein Angebot vorgelegt oder zumindest gegenüber der Vergabestelle sein Interesse am Auftrag bekundet hat, OLG Düsseldorf, 25.01.2005, Verg 93/04; KG, 11.11.2004, 2 Verg 16/04; OLG Karlsruhe, 06.02.2007, 17 Verg 7/06; so auch letztlich das OLG Naumburg, 15.03.2007, 1 Verg 14/06.
  • VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07

    Frage des Bestehens einer Pflicht zur Neuausschreibung bei ursprünglicher Vergabe

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass es bei exklusiven Verhandlungen mit nur einem Unternehmen keine anderen Bieter als Adressaten der Vorabinformationspflicht nach § 13 Satz 1 VgV gibt und eine analoge Anwendung von § 13 VgV folglich ausscheidet (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK SH 01/05, IBR 2005, 281, m.w.N.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007, 17 Verg 7/06 , IBR 2007, 389; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005, Verg 93/04 , IBR 2005, 232; grundlegend im Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03, IBR 2004, 86, mit zustimmender Anmerkung zur Methodik von Lück / Oexle, VergabeR 2004, 302, 306; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004, 11 Verg 11/04 ; Dippel in: jurisPK-VergR, 1. Aufl., Rn. 26 zu § 13 VgV ; Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 7 ff. zu § 13 VgV ; Mussaeus, IBR 2007, 267); nach nochmaliger Überprüfung wird daran festgehalten.

    Ob dabei selbst mögliche Interessenbekundungen eines Bewerbers an einer Auftragserteilung noch vor dem konkreten Beschaffungsvorgang des Auftraggebers lediglich abstrakter Natur sind und daher keine Bieterstellung begründen (so OLG Jena, Beschluss vom 28.01.2004, 6 Verg 11/03 , IBR 2004, 265; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007, 17 Verg 7/06 , IBR 2007, 389; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 3/06 , VergabeR 2007, 86 mit kritischer Anm. von Greb), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung: Wenn die ASt letztlich reklamiert, die Teilnahme am wettbewerblichen Verfahren des Jahres 1997 begründe (auch noch im Jahr 2007) ein für die Agg - quasi bis ans Ende aller Tage - zu beachtendes (hinreichend konkretes) Interesse an den streitgegenständlichen Leistungen, ist dies schlicht abwegig.

  • VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08

    Ausschlussmöglichkeit eines Angebots bei fehlenden Nachweisen

  • VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08

    Identität des Beschaffungsgegenstandes

  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

  • VK Münster, 06.05.2008 - VK 4/08

    Verkauf eines kommunalen Grundstücks mit Bauverpflichtungen

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 17 Verg 8/07

    Öffentliche Auftragsvergabe: Normadressat der Bestimmung über die

  • VK Baden-Württemberg, 22.12.2016 - 1 VK 50/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes;

  • OLG Celle, 05.07.2007 - 13 Verg 8/07

    Ausschluss nicht unterschriebener Angebote bei fehlender Unterzeichnung einer

  • VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17

    Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

  • VK Westfalen, 12.03.2020 - VK 1-1/20

    Höhe des Auftragswerts bei gemischten Aufträgen?

  • VK Südbayern, 01.04.2014 - Z3-3-3194-1-03-02/14

    Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2008 - 3 VK 11/07

    Unverzüglichkeit einer Rüge von Vergaberechtsverstößen; Auslösung der

  • VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 55/09

    NachVertragsschluss kein Nachprüfungsverfahren mehr!

  • VK Brandenburg, 17.06.2008 - VK 13/08

    Wesentlichkeit einer Vertragsänderung als Merkmal für die Einordnung einer

  • LG Köln, 22.03.2013 - 90 O 51/13

    Keine Wartefrist bei Vergabe von Dienstleistungskonzession!

  • VK Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - VK-SH 13/08

    Entbehrlichkeit der Rüge

  • VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08

    Beauftragung eines Online-Informationsdienstes für die Jahre 2009-2010

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