Rechtsprechung
BGH, 27.09.2007 - VII ZR 198/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Vereinbarung eines Pauschalpreises bei einem Werkvertrag
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 314; ; ZPO § 314 Satz 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 544 Abs. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 314 S. 1
Beweiskraft des Tatbestandes des erstinstanzlichen Urteils; Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen (IBR 2008, 1004)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 16.03.2006 - 12 O 104/04
- OLG Köln, 19.09.2006 - 22 U 63/06
- BGH, 27.09.2007 - VII ZR 198/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 112
- NZBau 2008, 57
- BauR 2007, 2106
- ZfBR 2008, 157
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - VII ZR 198/06
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - VI ZR 282/85, BGHZ 100, 190, 195, 196). - BGH, 15.05.2001 - VI ZR 55/00
Anforderungen an die Substantiierungslast
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - VII ZR 198/06
Dabei kann das rechtserhebliche Bestreiten bereits in einem vorangegangenen widersprechenden Vortrag liegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294).
- OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
Auslegung der Sicherungsabtretung von Forderungen
Hieraus folgt, dass eine Partei, soll ihr Vortrag beachtlich sein, auf Behauptungen des Prozessgegners unter Umständen substantiiert zu erwidern hat (BGHZ 100, 190; BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW-RR 2008, 112).Dies setzt allerdings voraus, dass sich die behaupteten Vorgänge in ihrem Wahrnehmungsbereich abgespielt haben (BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW-RR 2008, 112) und es ihr zuzumuten ist, nähere Ausführungen zu machen.
- OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 17 U 364/08
Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrages auf Tatbestandsberichtigung
Soweit die Klägerin geltend machen will, das Bestreiten der Beklagten sei nicht hinreichend substantiiert, ist für eine Tatbestandsberichtigung schon deshalb kein Raum, weil sich die Beweiskraft nach § 314 ZPO nicht auf diese rechtliche Würdigung erstreckt (vgl. BGH, NZBau 2008, 57, 58). - OLG Brandenburg, 11.10.2021 - 11 U 99/21
Schadensersatz nach einem Reitunfall Zulässigkeit eines Teilurteils Ausschluss …
Hieraus folgt, dass eine Partei, soll ihr Vortrag beachtlich sein, auf Behauptungen des Prozessgegners unter Umständen substanziiert zu erwidern hat (vgl. BGH, Beschl. v. 27.09.2007 - VII ZR 198/06, NJW-RR 2008, 112).
- LAG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - 22 Sa 5/09
Außerordentliche Verdachtskündigung eines Sportmediziners wegen Dopingvorwürfen - …
Hieraus folgt, dass eine Partei, soll ihr Vortrag beachtlich sein, grundsätzlich auf Behauptungen des Prozessgegners substantiiert zu erwidern hat, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn die Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (nach BGH 27.09.2007, VII ZR 198/06 NJW-RR 2008, 112 m.N.). - OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 11 U 226/20
Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts ein Bauvorhaben betreffend …
Hieraus folgt, dass eine Partei, soll ihr Vortrag beachtlich sein, auf Behauptungen des Prozessgegners unter Umständen substanziiert zu erwidern hat (BGH, Beschl. v. 27.09.2007 - VII ZR 198/06, NJW-RR 2008, 112). - LG Fulda, 20.02.2009 - 1 S 177/08
Anfechtung wegen Täuschung bei Adressbuchbetrug / Anzeigenbetrug auch bei eigener …
Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (so BGH, Urteil vom 27.09.2007, Az. VII ZR 198/06, abgedruckt in NJW-RR 2008, 112, zitiert nach "JURIS"). - LG Berlin, 09.07.2020 - 67 O 97/19
Wegfall der Pflicht des Eigentümers zur Entrichtung eines in einem …
Davon ausgehen war das Vorbringen der Beklagten zum behaupteten Anlagenausfall als unstreitig zu behandeln (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - VII ZR 198/06, NJW-RR 2008, 112, beckonline Tz. 7 m.w.N.).