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   EuGH, 28.01.2010 - C-406/08   

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https://dejure.org/2010,21
EuGH, 28.01.2010 - C-406/08 (https://dejure.org/2010,21)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - C-406/08 (https://dejure.org/2010,21)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - C-406/08 (https://dejure.org/2010,21)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens - Zeitpunkt des Fristbeginns

  • Europäischer Gerichtshof

    Uniplex (UK)

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für den Nachprüfungsantrag - Zeitpunkt des Fristbeginns

  • EU-Kommission PDF

    Uniplex (UK)

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für den Nachprüfungsantrag - Zeitpunkt des Fristbeginns

  • EU-Kommission

    Uniplex (UK)

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens - Zeitpunkt des Fristbeginns“

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfungsverfahren bzw. Schadensersatzverfahren bei Vergabe öffentlicher Aufträge; Kenntnis als maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Fristbeginn [Unverzüglichkeit]; Fiktion des Fristbeginns; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfungs- bzw. Schadensersatzverfahren bei Vergabe öffentlicher Aufträge; Kenntnis als maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Fristbeginn [Unverzüglichkeit]; Fiktion des Fristbeginns; Uniplex (UK) ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Das Aus für § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Uniplex (UK)

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Frist für den Nachprüfungsantrag - Zeitpunkt des Fristbeginns

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB verstößt gegen EU-Recht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Muss eine Rüge zukünftig nicht mehr "unverzüglich" erhoben werden?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: Unverzüglichkeit der Rüge - unbestimmte Fristen

Besprechungen u.ä. (6)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB verstößt gegen EU-Recht

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepflichten und Gemeinschaftsrecht: Hält das GWB dem Gemeinschaftsrecht stand?

  • vergabeblog.de (Kurzanmerkung)

    Pflicht zur "unverzüglichen” Rüge europarechtswidrig?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifel über Rügefristen aufkommen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Europäische Kommission: Vorläufig kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der "unverzüglichen” Rügefrist in § 107 Abs. 3 GWB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das Aus für das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB! (IBR 2010, 159)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England und Wales) (Queen's Bench Division), Leeds District Registry, eingereicht am 18. September 2008 - Uniplex (UK) Ltd / NHS Business Services Authority

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Justice, Queen's Bench Division (Vereinigtes Königreich) - Auslegung der Art. 1 und 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 261
  • NZBau 2010, 183
  • BauR 2010, 956
  • VergabeR 2010, 451
  • ZfBR 2010, 288
  • ZfBR 2010, 402
 
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Wird zitiert von ... (306)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Die Regelung dieser Fristen ist daher Sache der internen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten (Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 71).

    Die Modalitäten gerichtlicher Verfahren zum Schutz der Rechte, die das Gemeinschaftsrecht den durch Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber geschädigten Bewerbern und Bietern einräumt, dürfen die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 89/665 nicht beeinträchtigen (Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 72).

    Unter diesem Blickwinkel ist zu prüfen, ob im Hinblick auf die Zielsetzung dieser Richtlinie eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht die Rechte beeinträchtigt, die dem Einzelnen vom Gemeinschaftsrecht verliehen sind (Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 73).

    Insoweit ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 sicherstellen müssen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 74).

    Daraus folgt, dass das in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 gesetzte Ziel, das Bestehen wirksamer Nachprüfungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen, nur dann erreicht werden kann, wenn die Fristen, die für die Einleitung der Nachprüfung vorgeschrieben sind, erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Antragsteller von dem geltend gemachten Verstoß gegen die genannten Vorschriften Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 78).

    Zur Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels einer zügigen Behandlung steht es den Mitgliedstaaten frei, Fristen für die Verfahrenseinleitung vorzuschreiben, mit denen sie die Wirtschaftsteilnehmer zwingen, Vorbereitungsmaßnahmen oder Zwischenentscheidungen, die in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ergangen sind, innerhalb einer kurzen Frist anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnrn.

  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    30 und 36 bis 39, und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, Slg. 2007, I-8415, Randnrn.

    Im vorliegenden Fall ist es Aufgabe des nationalen Gerichts, die innerstaatlichen Bestimmungen über die Ausschlussfrist so weit wie möglich im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 89/665 auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 63, und Lämmerzahl, Randnr. 62).

    Können die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Richtlinie 89/665 ausgelegt werden, muss das nationale Gericht sie jedenfalls unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Santex, Randnr. 64, und Lämmerzahl, Randnr. 63).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Im vorliegenden Fall ist es Aufgabe des nationalen Gerichts, die innerstaatlichen Bestimmungen über die Ausschlussfrist so weit wie möglich im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 89/665 auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 63, und Lämmerzahl, Randnr. 62).

    Können die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Richtlinie 89/665 ausgelegt werden, muss das nationale Gericht sie jedenfalls unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Santex, Randnr. 64, und Lämmerzahl, Randnr. 63).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Innerstaatliche Bestimmungen zur Umsetzung einer Richtlinie müssen von den nationalen Gerichten so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie ausgelegt werden, um das in dieser festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. Urteile vom 10. April 1984, Von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26, und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Innerstaatliche Bestimmungen zur Umsetzung einer Richtlinie müssen von den nationalen Gerichten so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie ausgelegt werden, um das in dieser festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. Urteile vom 10. April 1984, Von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26, und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113).
  • EuGH, 07.11.1996 - C-221/94

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten eine Fristenregelung schaffen, die hinreichend genau, klar und vorhersehbar ist, damit der Einzelne seine Rechte und Pflichten kennen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-230/02

    Grossmann Air Service

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    75 bis 79, vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, Slg. 2004, I-1829, Randnrn.
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
    Zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten eine Fristenregelung schaffen, die hinreichend genau, klar und vorhersehbar ist, damit der Einzelne seine Rechte und Pflichten kennen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union wegen dessen Urteils vom 28. Januar 2010 (C-406/08, Uniplex), wie von der Beschwerde angeregt, ist nicht entscheidungserheblich.
  • OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

    Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung

    Es ist zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F. im Hinblick auf die Unsicherheit des Merkmals "unverzüglich" auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH überhaupt noch zur Anwendung kommen kann (vgl. EuGH, Urteile v. 28.01.2010, C-406/08,VergabeR 2010, 451 und C-456/08, VergabeR 2010, 457).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum -

    Demnach unterliegen die Verjährung und die Verwirkung, die einer gemäß Art. 19 Abs. 2 und Art. 89 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 6/2002 erhobenen Klage zur Verteidigung entgegengehalten werden können, nach Art. 88 Abs. 2 dieser Verordnung dem nationalen Recht, das unter Beachtung des Äquivalenz- und des Effektivitätsgrundsatzes, deren Inhalt in Rn. 42 des vorliegenden Urteils wiedergegeben wird, angewandt werden muss (vgl. auch entsprechend Urteile vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Rn. 77 bis 80, vom 28. Januar 2010, Uniplex [UK], C-406/08, Slg. 2010, I-817, Rn. 32 und 40, vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, Slg. 2010, I-7003, Rn. 25, vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, Slg. 2011, I-7907, Rn. 89, 90, 92 und 93, und vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, Rn. 27).
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