Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 05.11.2009 | OLG München, 20.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2010 - VII ZR 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,868
BGH, 05.08.2010 - VII ZR 14/09 (https://dejure.org/2010,868)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2010 - VII ZR 14/09 (https://dejure.org/2010,868)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2010 - VII ZR 14/09 (https://dejure.org/2010,868)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 Nr 2 AIHonO vom 21.09.1995, § 15 Abs 2 AIHonO vom 21.09.1995
    Architektenvertrag: Ermittlung des Honorars für die Leistungsphasen 5 bis 7

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugrundlegung eines um Nachträge fortgeschriebenen Kostenanschlags bei der Abrechnung eines Architektenhonorars für die Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 15 Abs. 2 Honrarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    HOAI § 10 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 (i.d. F. v. 21.9.1995, BGBl I, 1174)
    Keine Berücksichtigung von Nachträgen bei dem dem Architektenhonorar zugrunde zu legenden Kostenanschlag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Einbeziehung von Nachträgen nach Vergabe in die anrechenbaren Kosten zur Bestimmung des Architektenhonorars; Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI

  • rewis.io

    Architektenvertrag: Ermittlung des Honorars für die Leistungsphasen 5 bis 7

  • rewis.io

    Architektenvertrag: Ermittlung des Honorars für die Leistungsphasen 5 bis 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugrundlegung eines um Nachträge fortgeschriebenen Kostenanschlags bei der Abrechnung eines Architektenhonorars für die Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 15 Abs. 2 Honrarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anrechenbare Kosten: Berücksichtigung von Nachträgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung der anrechenbaren Kosten durch Nachträge?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Nachträge erhöhen Kostenanschlag nicht!

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung der anrechenbaren Kosten durch Nachträge?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträge als Bestandteil des Kostenanschlags? (IBR 2010, 634)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1668
  • MDR 2010, 1250
  • NZBau 2010, 706
  • BauR 2010, 1957
  • ZfBR 2010, 820
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag;

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - VII ZR 14/09
    d) Muss der Architekt im Zusammenhang mit Nachträgen an die Unternehmer erneute Grundleistungen erbringen, steht ihm ein weiteres Honorar hierfür zu (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 42/05, BGHZ 173, 314 Rn. 28).
  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs;

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 5. August 2010 (VII ZR 14/09, BauR 2010, 1957 = NZBau 2010, 706 = ZfBR 2010, 820) entschieden, dass Nachträge, die nach der Vergabe einer Bauleistung an einen Unternehmer entstehen, bei dem der Honorarermittlung zugrunde zu legenden Kostenanschlag nicht berücksichtigt werden dürfen.

    Denn aus dem von ihm dargelegten Sachverhalt kann sich eine Forderung ergeben, weil ihm ein Auftrag zur Umplanung erteilt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 2010 - VII ZR 14/09, BauR 2010, 1957, 1959 = NZBau 2010, 706 = ZfBR 2010, 820; Urteil vom 26. Juli 2007  VII ZR 42/05, BGHZ 173, 314 Rn. 26).

  • BGH, 16.11.2016 - VII ZR 314/13

    Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel

    Sofern der Architekt im Zusammenhang mit Nachträgen erneute Grundleistungen erbringen muss, steht ihm jedoch gegebenenfalls ein weiteres Honorar hierfür zu (BGH, Urteil vom 5. August 2010 - VII ZR 14/09, BauR 2010, 1957 Rn. 16, 20 = NZBau 2010, 706; vgl. auch Fuchs/Seifert in FBS, HOAI, 2016, § 10 HOAI Rn. 9, 34 f. m.w.N.; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 6. Aufl. Rn. 1047a ff.; Preussner, NJW 2011, 1713, 1715).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZR 31/11

    Ingenieur- und Architektenhonorar: Beurteilung einer Mindestsatzunterschreitung

    Entsprechendes ergebe sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. August 2010 (VII ZR 14/09, BauR 2010, 1957).

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht auch auf das Urteil des Senats vom 5. August 2010 (VII ZR 14/09, BauR 2010, 1957 = NZBau 2010, 706 = ZfBR 2010, 820), denn der Senat hat dort zu der hier interessierenden Frage keine Stellung genommen.

  • OLG Hamburg, 27.07.2018 - 6 U 203/13

    Anspruch auf Rückerstattung überzahlten Architektenhonorars

    Maßgeblich ist, wie die Kostenberechnung im Zeitpunkt der Beendigung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ausgefallen wäre, spätere Erhöhungen der Kosten können nicht berücksichtigt werden (BGH NZBau 2010, 706 Rn. 16).

    Mit dieser Argumentation kann die Beklagte schon deshalb keinen Erfolg haben, weil es auf die Kosten im Zeitpunkt der Beendigung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ankommt und spätere Erhöhungen der Kosten nicht berücksichtigt werden können (BGH NZBau 2010, 706 Rn. 16).

  • KG, 14.02.2012 - 7 U 53/08

    Vorliegen der Voraussetzungen der Rückzahlung eines Architektenhonorars

    Nachträge sind daher aber dann besonders zu vergüten, wenn von dem Auftraggeber dafür nachträglich Architektenleistungen verlangt werden, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrags waren (BGH BauR 2010, 1957 ).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 10 U 15/09

    Ingenieurvertrag für Tragwerksplanung: Pflicht eines Statikers zum rechnerischen

    Entsprechendes ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 05.08.2010 (BauR 2010, 1957), wonach Kosten aus Nachträgen beim Kostenanschlag nicht zu berücksichtigen sind.
  • OLG Hamburg, 19.12.2013 - 6 U 34/11

    Vergütungsanspruch des Architekten: Spielraum des Architekten bei der

    Nach dem Honorierungssystem der HOAI hängt demnach das Honorar von den anrechenbaren Kosten ab, die nach dem jeweiligen Planungsstand den Kostenermittlungen zugrunde zu legen sind (BGH, Urteil vom 5.8.2010, Az. VII ZR 14/09, NJW-RR 2010, 1668, zitiert nach juris Tz. 16).
  • OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13

    Altrechtlicher Rahmenvertrag eines Generalplaners mit einem Subplaner über die

    Nach dem Honorierungssystem der HOAI sind diejenigen anrechenbaren Kosten maßgeblich, die nach dem jeweiligen Planungsstand den Kostenermittlungen zu Grunde zu legen sind (BGH NJW-RR 2010, 1668, juris Rn. 16); die HOAI nimmt es mit diesem Honorierungssystem in Kauf, dass sich ein möglicherweise erhöhter Leistungsaufwand nicht unbedingt in einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten und damit einer Erhöhung des Honorars widerspiegele.
  • OLG Hamburg, 14.04.2015 - 6 U 205/08

    Ingenieurvergütung: Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Darlegungslast

    Weil es an einem über die Planung von Garagen in einfachem Standard hinausgehenden Auftrag fehlt, ist auch der Hinweis der Klägerin auf das BGH-Urteil vom 5. August 2010 (BauR 2010, 1957) nicht geeignet, ihrer Argumentation zum Erfolg zu verhelfen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3733
OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08 (https://dejure.org/2009,3733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2009 - 3 U 45/08 (https://dejure.org/2009,3733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2009 - 3 U 45/08 (https://dejure.org/2009,3733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 204 Abs 1 Nr 7 BGB
    Hemmung der Verjährung durch selbstständiges Beweisverfahren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • Judicialis

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 7
    Voraussetzungen der Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online

    Für Verjährungshemmung Zustellung erforderlich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Holz für Dachbau war nicht imprägniert - Handwerker und Bauüberwacher haften für die Folgen: Begleitpapiere nicht sorgfältig geprüft

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online (Kurzanmerkung)

    Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren: Missachtung des Gesetzes durch "pragmatische Lösung"?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Zustellung des Antrags zur Verjährungshemmung erforderlich? (IBR 2010, 1454)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baustofflieferung: Handwerker und Bauüberwacher müssen Begleitpapiere auf Übereinstimmung mit DIN-Normen prüfen! (IBR 2010, 495)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 535
  • NJW-RR 2011, 1080
  • NZBau 2010, 706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Gießen, 29.01.2008 - 2 O 388/07

    Baumängelgewährleistung: Verjährungshemmung durch formlose Bekanntgabe eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Gießen - 2. Zivilkammer - vom 29.1.2008 (2 O 388/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    die Beklagten und Berufungsbeklagten zu 1) bis 4) unter Aufhebung des am 29.1.2008 verkündeten Urteil des Landgerichts Gießen (Az. 2 O 388/07) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin EUR 175.253,52 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (28.9.2007) zu zahlen.

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08
    Dass im Falle eines Vollarchitektenvertrages die Verjährungsfrist indessen erst mit der Erbringung der Leistungsphase 9 beginnt, hat der Bundesgerichtshof, dem der Senat folgt, ausdrücklich entschieden (BGHZ 125, 111 = NJW 1994, 1276; NJW-RR 2000, 1468).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2007 - 9 U 55/07

    Verjährung: Hemmung bei formloser Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08
    Eine solche förmliche Zustellung des Antrages fehlt hier unstreitig, was das Landgericht zum Anlass genommen hat, mit eingehender Begründung und unter Auseinandersetzung mit der entgegenstehenden Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2008, 402) eine verjährungshemmende Wirkung abzulehnen, obwohl von einem Zugang der Antragsschriften an die Antragsgegner und späteren Beklagten auszugehen sei.
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08
    In jedem Falle haften die Beklagten zu 2) bis 4) wegen eines Überwachungsfehlers und zwar als Gesamtschuldner auf das Ganze (BGH NJW 2002, 2807) zusammen mit der Beklagten zu 1) als Bauunternehmer (BGHZ 43, 227).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08
    Die Mitursächlichkeit eines Architektenfehlers führt dabei zur vollen Haftung dem Grunde nach (BGH NJW 2002, 2708).
  • BGH, 25.04.1996 - VII ZR 157/94

    Auslegung von Anordnungen des Bauherrn gegenüber dem Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08
    Angesichts des Umstandes, dass den Beklagten zu 2) bis 4) im vorliegenden Fall gleich mehrere Überwachungsfehler anzulasten sind, musste sich die Klägerin allerdings hierauf nicht verweisen lassen, sondern durfte es für erforderlich halten, die Sanierung einem anderen Architektenbüro zu übertragen (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1996, 1044).
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08
    Dass im Falle eines Vollarchitektenvertrages die Verjährungsfrist indessen erst mit der Erbringung der Leistungsphase 9 beginnt, hat der Bundesgerichtshof, dem der Senat folgt, ausdrücklich entschieden (BGHZ 125, 111 = NJW 1994, 1276; NJW-RR 2000, 1468).
  • LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 SF 6/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Rechtsweg zu den

    Mit Anhörungsrüge vom 7. März 2008 (L 3 U 45/08 ARG) wies die Klägerbevollmächtigte auf ihre Rechtsauffassung zum verfassungsrechtlichen Maßstab der Gewährung von Prozesskostenhilfe hin und vertiefte die Berufungsbegründung u.a. hinsichtlich der Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Sachverständigengutachten.

    Hinsichtlich des Sachstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Akten L 3/9 U 103/06, L 3 U 4/04 sowie L 3 U 45/08 ARG verwiesen.

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Rechtsprechung
   OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14324
OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08 (https://dejure.org/2009,14324)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.2009 - 9 U 3804/08 (https://dejure.org/2009,14324)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 9 U 3804/08 (https://dejure.org/2009,14324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umfang der Verjährungshemmung; Ende der Hemmung durch zeitweises Nichtbetreiben

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich eines Bauwerks durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de

    Umfang der Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich eines Bauwerks durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de

    Umfang der Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich eines Bauwerks durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Die Hemmungswirkung des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Umfang der Verjährungshemmung nach § 204 BGB (IBR 2010, 1248)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 824
  • NZBau 2010, 706 (Ls.)
  • BauR 2010, 1102
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 13.02.2007 - 9 U 4100/06

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach Werkvertragsrecht; Hemmung der

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Anders als bei einem Mangel am Parkett und einem Mangel an der Treppe (vgl. OLG München NJW-RR 2007, 675) steht hier das gesamte Werk in Frage.
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Wann die 30-jährige Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung (BGH NJW 2007, 365) zu laufen beginnt, kann offen bleiben.
  • BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99

    Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Durch die Planung eines solchen Glasdachsystems hat der Architekt seine werkvertragliche Planungspflicht verletzt (BGHZ 147, 1; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, § 631 Rdnr. 20 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZR 109/08

    Unabhängigkeit eines Ausgleichsanspruchs des den Anspruch des Gläubigers

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Die Verjährung der Klageforderung gegen einen Gesamtschuldner berührt nicht die Klageforderung gegen den anderen Gesamtschuldner oder dessen Ausgleichsanspruch nach § 426 I BGB (BGH BauR 2009, 1609).
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Es endete jedenfalls mit der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigen M. vom 16.9.2005, das noch im September 2005 den Verfahrensbeteiligten zuging (BGHZ 150, 55; BGH BauR 2009, 979).
  • BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Es endete jedenfalls mit der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigen M. vom 16.9.2005, das noch im September 2005 den Verfahrensbeteiligten zuging (BGHZ 150, 55; BGH BauR 2009, 979).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 155/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Für die Unwirksamkeit der Bestimmung ist auch nichts ersichtlich (AGBG bzw. §§ 225, 638 II BGB a.F.), da sie offenbar vom Landkreis M. gestellt wurde und praktikabel die Schwierigkeit löst, die sonst bestünde: Den Zeitpunkt der Abnahme des Architektenwerks feststellen oder eine 30-jährige Frist hinnehmen zu müssen (§ 638 I 2 BGB a.F; vgl. BGH BauR 2006, 396 und Preussner in: Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2004, § 10 Rdnrn. 15 ff.).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Dabei muss der Antragsteller sich nicht dazu äußern, ob Planungs- oder Überwachungsfehler behauptet werden (BGH BauR 2003, 1247).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Die vorliegende Klage vom 19.7.2006 hat nicht gemäß § 204 I Nr. 1 BGB gehemmt, weil sie nicht vom materiell berechtigten Inhaber der klagegegenständlichen Ansprüche, dem Landkreis M., erhoben wurde (BGHZ 78, 1).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Dass vorliegend eine Abnahme der Architektenleistung nicht stattgefunden hat, führt nicht dazu, dass für den Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a.F. eine 30-jährige Verjährungsfrist besteht (so BGH BauR 2000, 128).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 21 U 183/15

    Anspruch auf Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft; nachträgliche Vereinbarung

    Legen die Vertragsparteien anlässlich der Durchführung der Abnahme gemeinsam (in der rechtlichen Vorstellung, dass regelmäßig die Abnahmeerklärung des Auftraggebers den Anknüpfungspunkt für den Beginn der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche darstellt) ausdrücklich fest, dass das Abnahmedatum den Beginn der Gewährleistung markiert und geben sie darüberhinaus ein festes Datum für das Ende der Gewährleistung an, stellt sich diese Vereinbarung des Fristendes in der Abnahmebescheinigung als rechtsgeschäftliche Abänderungsvereinbarung im Hinblick auf frühere vertragliche Regelungen dar, an der sich die Vertragsparteien festhalten müssen (vgl. OLG München vom 20.10.2009 - 9 U 3804/08 - NJW-RR 2010, 824; OLG Braunschweig im Urteil vom 20.12.2012 - 8 U 7/12 - NJOZ 2013, 1378; Werner/Pastor, der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rz. 2823 sowie eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung im Rahmen von Abnahmeprotokollen bejahend auch Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 4.
  • OLG Braunschweig, 20.12.2012 - 8 U 7/12

    Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft i.R.e. Bauvertrages über

    Aus dem vom Landgericht zitierten Urteil des Oberlandes-gerichts München vom 20. Oktober 2009 - 9 U 3804/08 - ergebe sich nicht, ob die dort handelnden Gemeindevertreter ausreichend bevollmächtigt gewesen seien, so dass die Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden könne.

    Eine Vereinbarung über den Beginn und das Ende der Verjährung kann dabei auch in einem Abnahmeprotokoll erfolgen (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 824 [OLG München 20.10.2009 - 9 U 3804/08] ; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2000, 283 ff. sowie Werner/Pastor, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18

    Verjährung beginnt mit Übergang des Vertrags in ein Abrechnungsverhältnis!

    Auch der zeitweise Nichtbetrieb eines selbständigen Beweisverfahrens kann zur Beendigung der Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB und zu einem Weiterlaufen der Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 204 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BGB führen (vgl. nur: OLG München, Urteil vom 20.10.2009, 9 U 3804/08, NJW-RR 2010, 824 ff., zitiert nach juris, Tz. 64).
  • LG Göttingen, 07.12.2011 - 8 O 243/09

    Verkürzung der Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll zulässig?

    (vgl. OLG München, Urteil vom 20.10.2009, Az: 9 U 3804/08, zitiert nach juris).
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