Rechtsprechung
BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 142a Abs 4 S 1 SGG, § 197a Abs 1 S 1 Halbs 1 SGG, § 1 GKG 2004, § 63 Abs 1 GKG 2004, Anl 1 Teil 7 GKG 2004
Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher Streitigkeit - Vorlage an das BSG gem § 142a Abs 4 S 1 SGG - Teilentscheidung - Gerichtskosten - Fehlen streitwertabhängiger Gebührentatbestände - keine Streitwertfestsetzung - Analogieverbot
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitwertfestsetzung für sofortige Beschwerden in Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher Streitigkeit - Vorlage an das BSG gem § 142a Abs 4 S 1 SGG - Teilentscheidung - Gerichtskosten - Fehlen streitwertabhängiger Gebührentatbestände - keine Streitwertfestsetzung - Analogieverbot
- ra.de
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher Streitigkeit - Vorlage an das BSG gem § 142a Abs 4 S 1 SGG - Teilentscheidung - Gerichtskosten - Fehlen streitwertabhängiger Gebührentatbestände - keine Streitwertfestsetzung - Analogieverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 1; GKG § 63; GWB § 116; SGG § 142a Abs. 4
Streitwertfestsetzung für sofortige Beschwerden in Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sozialgerichtsbarkeit - Keine Gebühren bei sofortigen Beschwerden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 17.04.2009 - VK 1-35/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 21 KR 45/09
- BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
Papierfundstellen
- NZBau 2010, 777
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 01.09.2009 - B 1 KR 1/09 D
Kostenentscheidung in einem Vergaberechtsverfahren nach Klagerücknahme
Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
Das LSG will nun einen Streitwert nach dem GKG festsetzen, sieht sich darin aber durch die Rechtsprechung des BSG gehindert (SozR 4-1500 § 142a Nr. 2) und hat die Sache deshalb dem BSG vorgelegt (Beschluss vom 3.5.2010).Entgegen der Rechtsauffassung des vorlegenden LSG hält der erkennende Senat daran fest, dass nach der vom Gesetzgeber trotz erheblicher Gebührenausfälle nicht geänderten Rechtslage für sofortige Beschwerden in Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit keine streitwertabhängigen Gerichtsgebühren anfallen (BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 2 Leitsatz 5) und deshalb eine Festsetzung des Streitwerts nach dem GKG zu unterbleiben hat.
Abgesehen vom Gebührentatbestand 7504 der Anlage 1 zum GKG können Gerichtsgebühren für sofortige Beschwerden nach § 142a SGG nicht erhoben werden, weil dafür eine gesetzliche Grundlage im GKG fehlt und eine analoge Anwendung anderer Kostenvorschriften zu Lasten der Beteiligten ausscheidet (vgl BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 2 RdNr 18 mwN) .
Es widerspräche dem aus § 1 GKG abzuleitenden Analogieverbot im Kostenrecht (vgl BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 2 Leitsatz 5 und RdNr 18 mwN) , dennoch von streitwertabhängigen Gebührentatbeständen im Rahmen der Verfahren nach § 142a SGG auszugehen.
- BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
Kostentragung für ein vergaberechtliches Vollstreckungsverfahren aus dem Bereich …
Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gilt in Verfahren der sofortigen Beschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich das SGG, soweit nicht § 142a SGG speziell auf Regelungen des GWB verweist (vgl BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 3 RdNr 8; Hauck in Hennig, SGG, Stand April 2010, § 142a RdNr 7). - BVerfG, 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09
Kostenfestsetzung gem § 202 SGG, Anl 1 Nr 1220 GKG 2004, Anl 1 Nr 1640 GKG 2004 …
Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
Ebenso wenig, wie aus § 202 SGG über den Wortlaut der Norm hinaus eine Verweisung auf die Gebührentatbestände für sofortige Beschwerden in Vergaberechtssachen vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgeleitet werden kann (vgl BVerfG PharmR 2010, 360 ff) , ist dies durch eine Auslegung des § 116 Abs. 1 und 2 GWB über seinen Wortlaut hinaus zulässig. - BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07
Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D
Zutreffend hat das LSG zudem darauf hingewiesen, dass diese Auslegung des § 142a Abs. 4 Satz 1 SGG in der Sache mit der Rechtsprechung des BGH zu § 124 Abs. 2 GWB übereinstimmt (BGH WRP 2008, 1563, RdNr 5) .
- OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A …
Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an. - OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11
Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …
Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an. - OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11
Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …
Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an.
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 49/11
Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags bei sicherheitsrelevanten Gewerken
Im Hinblick auf § 1 Abs. 1 S. 1 GKG kann eine Gebührenerhebung nicht auf die analoge Anwendung einer Kostenvorschrift gestützt werden (vgl. BSG NZBau 2010, 777). - OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in …
Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an. - LSG Sachsen, 09.03.2015 - L 8 AS 951/13
Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs - …
Dies überzeugt nicht zuletzt deshalb, weil ein zusätzlicher Gebührenanfall des Rechtsanwalts immer auch mit einer Verkürzung der Rechtspositionen des Auftraggebers der anwaltlichen Dienstleistung einhergeht, der sich einer zusätzlichen Forderung ausgesetzt sieht (vgl. grundsätzlich zum deshalb auf § 1 GKG gründenden Analogieverbot im Kostenrecht: BSG, Beschluss vom 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D - juris RdNr. 6; ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09 - juris RdNr. 19), selbst wenn dies bei einem - wie hier - im Wege der PKH beigeordneten Anwalts nur eingeschränkt gilt, da Ansprüche des Anwalts gegenüber der Mandantschaft suspendiert sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). - OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen
Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an. - OLG Celle, 05.07.2012 - 2 W 174/12
Kostenfreiheit der Anhörungsrüge im Verfahren nach dem Gerichtskostengesetz
Für Gerichtskosten gilt ein Analogieverbot (vgl. BSG NZBau 2010, 777). - OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme einer sofortigen …
Denn in einem Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 142a SGG, um das es sich vorliegend handelt, fallen nach dem maßgeblichen Teil 7 der Anlage 1 zum GKG keine Gebühren an, die streitwertabhängig wären (BVerfG, Beschluss vom 20.4.2010, 1 BvR 1670/09; BSG, Beschluss vom 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D, NZBau 2010, 777; jeweils zitiert nach Juris). - LSG Bayern, 14.01.2016 - L 15 SF 27/14
Keine analoge Anwendung der Gebührenermäßigung gem. Nr. 7111 Nr. 1a KV GKG bei …
Sofern der Beschluss des BGH vom 22.02.2006, Az.: RiZ (R) 1/05, und die diesen Beschluss inhaltlich aufgreifenden, zeitlich nachfolgenden Beschlüsse (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 12.03.2007, Az.: II ZR 19/05BSG; BSG, Beschlüsse vom 01.09.2009, Az.: B 1 KR 1/09 D, und vom 07.09.2010, Az.: B 1 KR 1/10 D) den Eindruck erwecken, dass die fehlende Analogiefähigkeit auch mit dem Vorbehalt des Gesetzes begründet worden ist, kann sich der Senat dieser Begründung nicht anschließen.