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   OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09   

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https://dejure.org/2010,3481
OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09 (https://dejure.org/2010,3481)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.03.2010 - 1 U 90/09 (https://dejure.org/2010,3481)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. März 2010 - 1 U 90/09 (https://dejure.org/2010,3481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Systematik der Gewährleistung für Mängel im Werkvertragsrecht; Rechtsfolgen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verliert der Besteller das Selbstvornahmerecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verliert der Besteller das Selbstvornahmerecht? (IBR 2010, 1216)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1389
  • MDR 2010, 801
  • NZBau 2010, 757
  • BauR 2010, 1238
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 93/01

    Rechtsfolgen der Nichtannahme einer Nachbesserung durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09
    Daher könnte der Besteller auch nach fruchtlosem Fristablauf noch Nacherfüllung verlangen, denn auch nach Ablauf der Frist muss er das Recht der Selbstvornahme nicht ausüben (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 303), der Fristablauf hat nur zur Folge, dass der Unternehmer nicht mehr verlangen kann, ihm die Beseitigung des Mangels zu gestatten (vgl. Sprau, a.a.O. Rdn. 4).
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09
    Der Vorschuss ist nichts anderes als der vorweggenommene Ersatz der Kosten, die zur Beseitigung der Mängel erforderlichen sind (vgl. BGH, NJW 2009, 60).
  • OLG Nürnberg, 28.07.2005 - 13 U 896/05

    Vollstreckungsgegenklage bei erfolgreicher Durchführung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09
    Denn das Gesetz behandelt die Selbstvornahme nach § 637 BGB den anderen Mängelrechten gleich (vgl. LG Nürnberg, NJW-RR 2006, 165; Sprau, a. a. O. § 637, Rn. 5) und eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist auch Voraussetzung der Selbstvornahme.
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 352/89

    Wegfall der Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09
    Daher muss der Besteller sich fragen, ob er allein auf Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung besteht (§ 635 BGB) und zunächst nur diese fordern will, oder ob er die Voraussetzungen weiterer Ansprüche, insbesondere solcher nach §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB oder nach §§ 634 Nr. 2, 637 BGB durch eine wirksame Fristsetzung herbeiführen möchte (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1300 noch zum alten Recht), wenn nicht die Fristsetzung ohnehin nach § 636 BGB oder § 637 Abs. 2 S. 2 BGB ausnahmsweise entbehrlich ist (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, vor § 634 Rn. 2).
  • OLG München, 12.07.1990 - 1 U 1662/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09
    Dies rechtfertigt die Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Urteils nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BVerfGE 57, 42; speziell zur abwegigen Auslegung eines Schreibens: OLG München, NJW-RR 1992, 61).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses bei

    Nicht erforderlich ist es, dass die Besteller den Unternehmer mit der Fristsetzung auf die Möglichkeit des Selbstvornahmerechts hinweisen (vgl. Münchener Kommentar/Busche, a.a.O., § 637 Rn. 3; OLG Naumburg, NZBau 2010, S. 757; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., 2013, § 637 Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 08.01.2013 - 1 U 57/12

    Restwerklohnprozess: Aufrechnung mit Aufwendungen einer Mängelbeseitigung durch

    Wird dementgegen Sachvortrag nicht beachtet, sieht sich der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BGH NJW 2009, 2137), was als schwerwiegender Verfahrensfehler das Vorgehen nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gestattet (Senat NJW-RR 2010, 1389, 1390).

    Das unberechtigte Übergehen eines Beweisantrages durch überspannte Anforderungen an die Substantiierungspflicht ist Versagung rechtlichen Gehörs und ein schwerwiegender Verfahrensfehler, der die Aufhebung von Urteil und Verfahren sowie die Zurückverweisung rechtfertigt (Senat NJW-RR 2010, 1389, 1390; Zöller/Greger, vor § 284 Rdn. 8a; vor § 128 Rdn. 6b, 7; § 138 Rdn. 7b).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2017 - 1 U 70/16

    Verkehrsunfall - Schadensersatzpflicht für psychisch bedingte Folgewirkungen

    Auch eine Mitursächlichkeit, sei sie auch nur Auslöser neben anderen erheblichen Umständen, steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleich (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1999, 862 sowie BGH VersR 2000, 1282, 1283; so auch ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 3.11.2009, AZ: I-1 U 200/08, Urteil vom 23.02.2010, AZ: I-1 U 90/09).
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