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   BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10   

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https://dejure.org/2011,1087
BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10 (https://dejure.org/2011,1087)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2011 - VII ZR 54/10 (https://dejure.org/2011,1087)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10 (https://dejure.org/2011,1087)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 319 Abs 1 ZPO, § 10 Abs 6 WoEigG
    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Verwaltungsschulden nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berichtigung eines Rubrums wegen einer Rechtsprechungsänderung i.R.e. gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme von mehreren Wohnungseigentümern vor Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Parteiwechsel bei vor Anerkennung der Parteifähigkeit der WEG gegen die Wohnungseigentümer erhobener Klage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Rubrumsberichtigung, wenn anstelle des WEG-Verbandes fehlerhaft die Wohnungseigentümer verklagt werden, §§ 253 Abs. 2, 319 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit; keine Rubrumsberichtigung; Erforderlichkeit des Parteiwechsels

  • rewis.io

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Verwaltungsschulden nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Verwaltungsschulden nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berichtigung eines Rubrums wegen einer Rechtsprechungsänderung i.R.e. gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme von mehreren Wohnungseigentümern vor Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohnklage gegen Eigentümer statt WEG: Parteiwechsel nötig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentümergemeinschaften - auf der Such nach dem richtigen Beklagten

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Parteiwechsel statt Rubrumsberichtigung nach Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Falsche Klage gegen Wohnungseigentümer: Keine Rubrumsberichtigung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Passivprozess einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werklohnklage gegen einzelne Wohnungseigentümer: Keine Rubrumsberichtigung! (IBR 2011, 249)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rubrumsberichtigung bei Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer! (IMR 2011, 213)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1453
  • ZIP 2011, 707
  • NZBau 2011, 416
  • NZM 2011, 362
  • ZMR 2011, 575
  • BauR 2011, 1041
  • NZG 2011, 503
  • ZfBR 2011, 467
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    Diese müssen aus ihrem Verwaltungsvermögen bedient werden (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 170, 172).

    Sie käme nur in Betracht, wenn sich die Wohnungseigentümer neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet hätten (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 173).

    b) Die Auslegung der in der Klageschrift enthaltenen Parteibezeichnung führt auch unter Berücksichtigung der nach Rechtshängigkeit ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154) dazu, dass die Klage gegen die dort namentlich aufgeführten Wohnungseigentümer erhoben wurde.

    Ihr wäre lediglich aus materiell-rechtlichen Gründen kein Erfolg beschieden, weil nunmehr die Gemeinschaft Schuldnerin der Restwerklohnforderungen ist und allein der Verband als teilrechtsfähiges Subjekt mit seinem Verwaltungsvermögen für diese Verwaltungsschuld haftet (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 172).

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    Er hat ebenfalls entschieden, dass es sich bei einer vor der Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts von den Gesellschaftern wegen einer Gesamthandsforderung erhobenen Klage entgegen der äußeren Parteibezeichnung auch schon damals im Kern um eine Klage der Gesellschaft gehandelt habe und dementsprechend nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Berichtigung des Rubrums gemäß § 319 Abs. 1 ZPO im laufenden Verfahren für zulässig und ausreichend erachtet (BGH, Urteil vom 15. Januar 2003 - XII ZR 300/99, NJW 2003, 1043).
  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    Dass für eine korrigierende Auslegung der Parteibezeichnung und eine dadurch begründete Rubrumsberichtigung erst Recht kein Raum ist, wenn die vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft verklagten Wohnungseigentümer auch nach diesem Zeitpunkt Schuldner der mit der Klage geltend gemachten Forderung sein können, hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung klargestellt, in der es um einen nachbarrechtlichen Anspruch auf Durchführung geeigneter baulicher Maßnahmen ging, die ein Abrutschen des Erdreichs vom Grundstück der Wohnanlage auf das Nachbargrundstück verhindern (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    Ebenso zulässig und ausreichend ist eine Rubrumsberichtigung in einer vor der Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft von den Wohnungseigentümern wegen Schadensersatzforderungen für Baumängel am Gemeinschaftseigentum auf Zahlung an die Gemeinschaft erhobenen Klage, wenn die erst danach als teilrechtsfähig anerkannte Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte durch Mehrheitsbeschluss an sich gezogen hatte (BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 25).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einem vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Fall, in dem diese gleichwohl als Beklagte bezeichnet worden war, die Parteibezeichnung dahin ausgelegt, dass in Wirklichkeit die einzelnen im Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer gemeint gewesen seien (BGH, Urteil vom 12. Mai 1977 - VII ZR 167/76, BauR 1977, 341).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    Sie zielte auf eine Verurteilung der Wohnungseigentümer zur Bezahlung der von ihnen als Verwaltungsschulden begründeten Restwerklohnforderungen ab, für deren Begleichung sie nach der im Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Rechtslage als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen einzustehen hatten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - VII ZR 193/75, BGHZ 67, 232, 235 f.).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    Der Bundesgerichtshof hat für eine Beschlussanfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, die nicht gegen die Gemeinschaft als Verband, sondern gegen die übrigen Mitglieder des Verbands zu richten ist, entschieden, dass der Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen seine übrigen Mitglieder einen Parteiwechsel darstellt, wenn nach dem für die Auslegung der Parteibezeichnung maßgebenden übrigen Inhalt der Klageschrift nicht zweifelsfrei ist, dass die Klage nur gegen die übrigen Mitglieder des Verbands gerichtet werden sollte und die Nennung des Verbands als Beklagten eine versehentliche Falschbezeichnung war (BGH, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08

    Umstellung einer Klage gegen die einzelnen Mitglieder der

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    Vielmehr muss sich die Klägerin im Rahmen der Auslegung ebenso an der von ihr gewählten falschen Parteibezeichnung festhalten lassen, wie es der Fall gewesen wäre, wenn sie die gegen die Wohnungseigentümer gerichtete Klage auf Bezahlung einer Verwaltungsschuld überhaupt erst nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der WEG erhoben hätte (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2009, 1751).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
    In ähnlicher Weise hat der Bundesgerichtshof einen Fall beurteilt, in dem die ursprünglich verklagte GmbH während des Rechtsstreits auf eine AG verschmolzen worden war (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02, BGHZ 157, 151, 155).
  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12

    Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist dagegen die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH, Urteile vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10, BauR 2011, 1041 = NZBau 2011, 416 Rn. 11; vom 27. November 2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582 Rn. 7 m.w.N.; vom 24. Januar 1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328; Beschluss vom 5. Februar 2009 - IX ZB 136/06, NJW-RR 2009, 854 Rn. 9; BAG, Urteil vom 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03, AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969 juris Rn. 15 m.w.N.; vgl. Musielak/Weth, ZPO, 9. Aufl., § 50 Rn. 7; MünchKommZPO/Lindacher, 4. Aufl., Vorbem. zu den §§ 50 ff. Rn. 12 ff.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor § 50 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 188/17

    Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist dagegen die irrtümliche Benennung der falschen - am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten - Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 2013 - VII ZR 128/12, NJW-RR 2013, 394 Rn. 13 f.; vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10, NZBau 2011, 416 Rn. 11; vom 27. November 2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582 Rn. 7 mwN; vom 24. Januar 1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328, 334; Beschluss vom 5. Februar 2009 - IX ZB 136/06, NJW-RR 2009, 854 Rn. 9).
  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21

    Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 102/12, NJW-RR 2013, 458 Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10, NJW 2011, 1453 Rn. 11, jeweils mwN).
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