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   BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10   

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https://dejure.org/2011,1331
BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10 (https://dejure.org/2011,1331)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2011 - VII ZR 65/10 (https://dejure.org/2011,1331)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - VII ZR 65/10 (https://dejure.org/2011,1331)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 AIHonO vom 21.09.1995, § 634 Abs 1 S 3 aF BGB
    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs; Minderung der Honorarforderung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Folgen einer Vereinbarung der Geltung des Leistungsbildes des § 15 Abs. 2 HOAI für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten eines Architekten i.R. seiner Pflicht zum Führen eines Bautagebuchs; Minderung des Architektenhonorars bei Nichtnachkommen des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung des Architektenhonorars; Pflicht zur Führung eines Bautagebuches; Honorarermittlung; Grundleistungen; Teilerfolg; mangelhaftes Werk

  • rewis.io

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs; Minderung der Honorarforderung

  • rewis.io

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs; Minderung der Honorarforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 15 Abs. 2; BGB § 634
    Folgen einer Vereinbarung der Geltung des Leistungsbildes des § 15 Abs. 2 HOAI für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten eines Architekten i.R. seiner Pflicht zum Führen eines Bautagebuchs; Minderung des Architektenhonorars bei Nichtnachkommen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt führt kein Bautagebuch: Honorarkürzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Architekt und das Bautagebuch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Minderung des Architektenhonorars wegen nicht geführten Bautagebuchs

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muß Bautagebuch führen - aber an Bauherrn nicht übergeben

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Der Architekt ist in LP 8 zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bautagebuch: Honorarkürzung bei Pflichtverletzung des Architekten

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Architekten aufgepasst - Es muss ein Bautagebuch geführt werden!

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Architekt schuldet Bautagebuch

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Architekt muss Bautagebuch führen - Honorarkürzung bei Pflichtverletzung

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Architekt schuldet ein Bautagebuch!

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Minderung bei fehlendem Bautagebuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Bautagebuch, weniger Honorar

Besprechungen u.ä. (4)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muß Bautagebuch führen - aber an Bauherrn nicht übergeben

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Der Architekt ist in LP 8 zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Vertrag: Architekt schuldet Bautagebuch! (IBR 2011, 587)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Bautagebuch: Minderung des Honorars! (IBR 2011, 588)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1463
  • MDR 2011, 1229
  • NVwZ-RR 2011, 860
  • NZBau 2011, 622
  • BauR 2011, 1677
  • ZfBR 2011, 757
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.08.2010 - VII ZR 14/09

    Architektenvertrag: Ermittlung des Honorars für die Leistungsphasen 5 bis 7

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10
    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 5. August 2010 (VII ZR 14/09, BauR 2010, 1957 = NZBau 2010, 706 = ZfBR 2010, 820) entschieden, dass Nachträge, die nach der Vergabe einer Bauleistung an einen Unternehmer entstehen, bei dem der Honorarermittlung zugrunde zu legenden Kostenanschlag nicht berücksichtigt werden dürfen.

    Denn aus dem von ihm dargelegten Sachverhalt kann sich eine Forderung ergeben, weil ihm ein Auftrag zur Umplanung erteilt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 2010 - VII ZR 14/09, BauR 2010, 1957, 1959 = NZBau 2010, 706 = ZfBR 2010, 820; Urteil vom 26. Juli 2007  VII ZR 42/05, BGHZ 173, 314 Rn. 26).

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag;

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10
    Denn aus dem von ihm dargelegten Sachverhalt kann sich eine Forderung ergeben, weil ihm ein Auftrag zur Umplanung erteilt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 2010 - VII ZR 14/09, BauR 2010, 1957, 1959 = NZBau 2010, 706 = ZfBR 2010, 820; Urteil vom 26. Juli 2007  VII ZR 42/05, BGHZ 173, 314 Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05

    Rückforderung aufgrund von Abschlagsrechnungen geleisteten Architektenhonorars

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10
    Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist jedoch entbehrlich, weil ein Bautagebuch nachträglich nicht mehr zuverlässig erstellt werden kann (OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1770, 1772).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10
    c) Hat der Kläger den geschuldeten Teilerfolg nicht erbracht, indem er kein Bautagebuch geführt hat, ist sein Werk mangelhaft (BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - VII ZR 259/02, BGHZ 159, 376, 382).
  • KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08

    Architektenvertrag: Zusätzliches Honorar für Bestandsaufnahme und

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in Grundeigentum 2010, 981 veröffentlicht ist, meint, der Kläger sei an den im Zuge der Leistungsphase 7 des § 15 Abs. 2 HOAI erstellten Kostenanschlag vom 30. November 2001 nicht gebunden, sondern dürfe sein Honorar auf der Grundlage des erst später erstellten Kostenanschlags vom 6. August 2002 berechnen.
  • KG, 14.02.2012 - 7 U 53/08

    Vorliegen der Voraussetzungen der Rückzahlung eines Architektenhonorars

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.2.2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 8 des Landgerichts Berlin - 8 O 116/06 - wird, soweit über sie noch nicht durch das Urteil des Senats vom 16.3.2010 und durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.7.2011 - VII ZR 65/10 - entschieden worden ist, zurückgewiesen.

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Leistungsphasen des § 15 HOAI a.F. ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht worden sind (BGH Urteil vom 28.7.2011 - VII ZR 65/10, BGH BauR 2004, 1640 ).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.7.2011 - VII ZR 65/10 - entschieden, dass eine Minderung des Architektenhonorars entgegen der Auffassung des Beklagten jedenfalls nicht deswegen in Betracht kommt, weil Bautagebücher - unstreitig - nicht übergeben wurden, da die Aushändigung nicht erforderlich ist.

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen

    Dies gilt um so mehr, als zu den Bauüberwachungspflichten des Architekten - jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen - auch entsprechende Dokumentationspflichten (Führung eines Bautagebuchs, Anfertigung aussagekräftiger Lichtbilder etc.) gehören (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2011, VII ZR 65/10, BauR 2011, 1677; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2111, 879 mwN), die gerade den Zweck haben, das Baugeschehen mit allen wesentlichen Einzelheiten zuverlässig und beweiskräftig feszuzalten (vgl. BGH, a.a.O., mwN in Rn 16).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    Soweit an einer nachträglichen Leistungserbringung des Architekten kein Interesse des Auftraggebers besteht, kommt eine Minderung der Honorarforderung gem. §§ 634 Nr. 3, 638 I BGB auch ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung in Betracht (BGH NZBau 2011, 622, 623; Kniffka, a.a.O., 1035).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2014 - 12 U 136/13

    Ingenieurvertrag: Minderung des Honoraranspruchs wegen teilweise nicht erbrachter

    Zu Recht hat das Landgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt, dass der Honoraranspruch des Architekten ganz oder teilweise nur dann entfällt, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechtes erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht; allerdings ist der vom Architekten geschuldete Gesamterfolg im Regelfall nicht darauf beschränkt, dass er die Aufgaben wahrnimmt, die für die mangelfreie Errichtung des Bauwerks erforderlich sind, sondern es ist durch Auslegung zu ermitteln, was Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ist, wobei nach dem Grundsatz einer interessengerechten Auslegung die durch den konkreten Vertrag begründeten Interessen des Auftraggebers an den Arbeitsschritten zu berücksichtigen sind, die für den vom Architekten geschuldeten Werkerfolg erforderlich sind, sodass der Auftraggeber im Regelfall ein Interesse an den Arbeitsschritten haben wird, die als Vorgaben aufgrund der Planung des Architekten für die Bauunternehmer erforderlich sind, damit diese die Planung vertragsgerecht umsetzen können, und die es dem Bauherrn ermöglichen zu überprüfen, ob der Architekt den geschuldeten Erfolg vertragsgemäß bewirkt hat (BGH BauR 2004, S. 1640; BGH BauR 2011, S. 1677; Seifert in Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, Kommentar, 7. Aufl., § 8 HOAI, Rn. 24; Koeble in Locher/Koeble/Frick, Kommentar zur HOAI, 11. Aufl., § 8 HOAI, Rn. 20 f).

    Unschädlich für das Durchgreifen des Minderungsanspruchs ist das Fehlen einer Fristsetzung zur Nacherfüllung, da nach Fertigstellung des Bauvorhabens die Leistung nicht mehr nachholbar ist (vgl. hierzu BGH BauR 2011, S. 1677).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 23 U 13/13

    Bauvorhaben wird gefördert: Bauüberwacher muss auf das Vergaberecht achten!

    Diese Dokumentation kann insbesondere bei Störungen des Bauablaufs oder Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten von großer Bedeutung sein (vgl. BGH, Urt. v. 28.7. 2011 - VII ZR 65/10-juris).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 114/13

    Vertrag vor Unterschrift zu Stande gekommen: Architekt kann nur die Mindestsätze

    Es ist indes im Einzelnen zu prüfen, ob und inwieweit der einzelne Leistungsschritt tatsächlich zur Erreichung des Gesamterfolges erforderlich ist (BGH, BauR 2004, 1640; BauR 2011, 1677).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 188/14

    Entwurfsplanung muss genehmigungsfähig sein!

    Erbringt der Architekt einen derartigen Teilerfolg nicht, ist sein geschuldetes Werk mangelhaft (vgl. BGH a. a. O.; BGH NJW-RR 2011, 1463).
  • OLG Dresden, 18.07.2014 - 10 U 1501/11

    Entwurfsplanung wird nicht weiterverfolgt: Optionsrecht ist nicht eröffnet!

    Haben sich jedoch die Vertragsparteien bei ihrer vertraglichen Vereinbarung an den Leistungsphasen des § 15 HOAI orientiert, bedeutet dies im Regelfall, dass der Architekt die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolges schuldet (BGH, Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 259/02 - NJW 2004, 2588; BGH, Urteil vom 11.11.2004 - VII ZR 128/03 - BauR 2005, 400; BGH, Urteil vom 28.07.2011 - VII ZR 65/10 - BauR 2011, 1677).
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