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   OLG Hamm, 13.03.2013 - I-12 U 74/12   

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https://dejure.org/2013,7350
OLG Hamm, 13.03.2013 - I-12 U 74/12 (https://dejure.org/2013,7350)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2013 - I-12 U 74/12 (https://dejure.org/2013,7350)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2013 - I-12 U 74/12 (https://dejure.org/2013,7350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Anbietens überhöhter Einheitspreise bei Fehlern des Leistungsverzeichnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einheitspreis sittenwidrig: Vergütung nach üblichen Preisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angabe außerordentlich überhöhten Einheitspreises lässt sittenwidrige Spekulation auf Mengenmehrung vermuten

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Mengenmehrung bei sittenwidrigen Preisen - Berechnung der Vergütung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streit über Vergütung erheblicher Mehrmengen: AG kann Teilleistung anderweitig vergeben! (IBR 2013, 409)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mengenmehrung bei sittenwidrigen Preisen: Auftragnehmer erhält (nur) übliche Vergütung! (IBR 2013, 401)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1176
  • NZBau 2013, 373
  • BauR 2013, 1161
  • BauR 2013, 1280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.2011 - VII ZR 216/08

    VOB-Vertrag: Vertragliche Regelung zur Preisgestaltung bei Massenüberschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 12 U 74/12
    Die Klägerin geht irrig davon aus, dass der BGH die genannte Rechtsprechung, der auch der erkennende Senat folgt, mit seinen späteren Entscheidungen BGH BauR 2011, 1162 und BauR 2011, 1646 aufgegeben hat und bei außerordentlich überhöhten Einheitspreisen nicht mehr von Sittenwidrigkeit, sondern nur noch von der Notwendigkeit einer Anpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgeht.

    Im Hinblick auf die Entscheidung BGH BauR 2011, 1162 ergibt sich schon aus den Beschlussgründen, dass der BGH sich mit der Frage der vom Berufungsgericht abgelehnten Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB deshalb nicht befasst hat, weil die Berufungsklägerin insoweit nicht beschwert war.

  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 12 U 74/12
    Die Klägerin geht irrig davon aus, dass der BGH die genannte Rechtsprechung, der auch der erkennende Senat folgt, mit seinen späteren Entscheidungen BGH BauR 2011, 1162 und BauR 2011, 1646 aufgegeben hat und bei außerordentlich überhöhten Einheitspreisen nicht mehr von Sittenwidrigkeit, sondern nur noch von der Notwendigkeit einer Anpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgeht.

    Auch der Entscheidung BGH BauR 2011, 1646 ist inhaltlich nichts zu entnehmen, was als Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung gewertet werden könnte.

  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 12 U 74/12
    Eine solche ist nach der Rechtsprechung des BGH (BauR 2009, 491) dann zu vermuten, wenn ein Bieter in einer Position des Leistungsverzeichnisses einen außerordentlich überhöhten Einheitspreis angegeben hat.
  • OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 197/11

    Ansprüche des Subunternehmers bei nicht vorhergesehenen Massenmehrungen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 12 U 74/12
    In einem solchen Fall ist der Auftraggeber frei, die Mehrmengen anderweitig zu vergeben (vgl. auch OLG Celle, BauR 2012, 1797).
  • BGH, 08.08.2019 - VII ZR 34/18

    Bauvertrag: Anpassung des Einheitspreises bei Mengenmehrungen

    bb) Nach herrschender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur ist bei der Preisbildung nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B die ursprüngliche Kalkulation des Auftragnehmers zu berücksichtigen und sind ihre Einzelbestandteile unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten fortzuschreiben (vorkalkulatorische Preisfortschreibung), wodurch das Vertragspreisniveau bei der Bildung des neuen Einheitspreises beibehalten werden soll (OLG Köln, Urteil vom 30. Dezember 2014 - 17 U 83/13, juris Rn. 43; OLG Hamm, Urteil vom 13. März 2013 - 12 U 74/12, BauR 2013, 1280 = NZBau 2013, 373, juris Rn. 37; OLG Koblenz, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 5 U 934/11, juris Rn. 11; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 U 113/10, BauR 2012, 1400, juris Rn. 60; OLG Dresden, Urteil vom 25. November 2011 - 1 U 571/10, juris Rn. 44; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 5. Teil Rn. 125; Althaus/Bartsch in Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag, 3. Aufl., Teil 4, Rn. 163 ff.; Ingenstau/Korbion/Keldungs, VOB, Teile A und B, 20. Aufl., § 2 Abs. 3 VOB/B Rn. 19 ff.; Kuffer/Petersen in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 14. Aufl., § 2 VOB/B Rn. 117 ff.; Kapellmann/Messerschmidt/Kapellmann, VOB Teile A und B, 6. Aufl., § 2 VOB/B Rn. 213 ff.; BeckOK VOB/B/Kandel, Stand: 31. Januar 2019, § 2 Abs. 3 Rn. 20 ff.; Beck'scher VOB/B-Kommentar/Jansen, 3. Aufl., § 2 Abs. 3 Rn. 14 ff.; Leinemann/Leinemann, VOB/B, 6. Aufl., § 2 Rn. 146).
  • OLG Celle, 21.12.2017 - 7 U 105/17

    Berechnung des neuen Preises bei Überschreitung des Mengenansatzes im Rahmen

    Geht es - wie hier - um eine Herabsetzung des Einheitspreises, hat eine Anpassung des Angebotspreises nur insoweit zu erfolgen, als sich durch die Mengenmehrung Kostenersparnisse ergeben haben (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 1176, 1178).
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