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   OLG Köln, 13.03.2013 - I-16 U 123/12   

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https://dejure.org/2013,5110
OLG Köln, 13.03.2013 - I-16 U 123/12 (https://dejure.org/2013,5110)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2013 - I-16 U 123/12 (https://dejure.org/2013,5110)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2013 - I-16 U 123/12 (https://dejure.org/2013,5110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Isolierungsarbeiten sind besonders zu beaufsichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauüberwachung durch Architekten - Knifflige Baumaßnahmen wie das Verlegen von Dampfsperren sind genau zu kontrollieren

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Bauüberwachung bei Ausführung einer Dampfsperrbahn

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Besondere Aufsichtspflicht des Architekten bei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Dampfsperrbahn: intensiv zu überwachendes Gewerk!

Besprechungen u.ä. (3)

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Widerklage des Architekten im Bauprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausführung von Dampfsperrbahnen ist besonders überwachungsbedürftig! (IBR 2013, 352)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    (Dritt-)Widerklage eines Gesamtschuldners gegen anderen Gesamtschuldner unzulässig! (IBR 2013, 322)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 375
  • NZM 2013, 832
  • BauR 2013, 1163
  • BauR 2013, 2054
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Sowohl Art, Schwere und Erkennbarkeit, aber auch das Ausmaß der Ausführungsmängel können den Anscheinsbeweis mangelhafter Bauüberwachung begründen (so BGH Urt. v. 27.11.2008 - VII ZR 206/06, BGHZ 179, 55 ff Tz. 13; OLG Dresden, BauR 2010, 1640).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Beklagten zu 2) zitierten Entscheidungen, insbesondere nicht aus der Glasfassadenentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 179, 55).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 211/00

    Darlegungs- und Beweislast im Anwaltshaftungsprozess wegen des Verjährenlassens

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Für eine entsprechende Pflichtverletzung des Architekten kann dann der erste Anschein sprechen (vgl. BGH BauR 2004, 1445 - juris-Rn. 11; OLG Saarbrücken, BauR 2007, 1918 - juris-Rn. 150 m. w. N.).

    Erst wenn der Architekt die ordnungsgemäße Wahrnehmung der von ihm geschuldeten Bauaufsicht substantiiert vorgetragen hat, ist zu prüfen, ob damit der Anscheinsbeweis erschüttert ist (vgl. BGH BB 1973, 1191; NZBau 2002, 574 unter II.1.B; BauR 2004, 1445 Rn. 11; OLG Celle, BauR 2010, 1613).

  • LG Bonn, 28.06.2012 - 12 O 121/08

    Architektenhaftung wegen Verletzung von Überwachungspflichten bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 28.06.2012 verkündete Grund- und Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 12 O 121/08 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte zu 2) beantragt, unter Abänderung des am 28.06.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn, Az. 12 O 121/08.

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Die Vorschrift ist als Zweckmäßigkeitsvorschrift weit auszulegen (BGH NJW 1975, 1228; Zöller, aaO, § 60 Rn. 7).
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 209/94

    Erhebung einer Widerklage gegen einen als Streithelfer des Beklagten am

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Soweit die Drittwiderklage als zulässig erachtet wird, wird der mitverklagte Streitgenosse nicht als Dritter in diesem Sinne angesehen (BGHZ 131, 76; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 33 Rn. 22a).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Erforderlich ist, dass die Klageforderungen nach dem Zweck des § 33 ZPO tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten verletzt werden (BGH NJW 2007, 1753; 2008, 2852), sowie dies im Falle der Zession der Klageforderung der Fall ist.
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Neben der Beklagten zu 1) haftet der Beklagte zu 2) gesamtschuldnerisch (vgl. BGH MDR 2007, 1419; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 2492), so dass ein Ausgleich im Hinblick auf einen etwa geringeren Mithaftungsanteil des Beklagten zu 2) zwischen den Beklagten im Innenverhältnis zu erfolgen hat.
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Erforderlich ist, dass die Klageforderungen nach dem Zweck des § 33 ZPO tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten verletzt werden (BGH NJW 2007, 1753; 2008, 2852), sowie dies im Falle der Zession der Klageforderung der Fall ist.
  • LG Freiburg, 15.08.1989 - 9 S 79/89

    Versicherung bei demselben Haftpflichtversicherer hindert Widerklage nicht

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Zwar hat das LG Freiburg (VersR 1991, 1431) angenommen, dass dem Beklagten die Möglichkeit der Widerklage gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners nicht deshalb aus der Hand geschlagen werden könne, weil dieser mit seiner ebenfalls verklagten Haftpflichtversicherung identisch sei.
  • OLG Saarbrücken, 28.02.1996 - 5 U 553/95

    Kein Haftpflichtversicherungsschutz des Architekten bei bewußt pflichtwidrigem

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12
    Das OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 93 hat zwar entschieden, dass der Architekt verpflichtet ist, den Bauherren über Planungsungewissheiten und das damit verbundene Risiko aufzuklären, wenn er ein Bauwerk außerhalb jeglicher bautechnisch gesicherter Erkenntnisse plant, für dessen Besonderheiten weder DIN-Normen noch technische Regeln oder Literatur existieren.
  • OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06

    Architektenvertrag: Aufklärungspflichten des planenden Architekten über Blend-

  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

  • OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03

    Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht;

  • OLG Dresden, 25.06.2009 - 10 U 1559/07

    Architekten & Ingenieure: Verjährung und Arglisthaftung

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

  • BGH, 26.04.1973 - VII ZR 85/71

    Gebäude für gewerbliche Zwecke - Lagerhaus als mit dem Grund und Boden fest

  • BGH, 07.11.2013 - VII ZR 105/13

    Bauprozess: Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des vom Bauherrn auf

    Es ist jedoch im Regelfall mit prozesswirtschaftlichen Erwägungen nicht zu vereinbaren, den Rechtsstreit des Bauherrn mit der Klärung von Fragen zu belasten, die für den Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Generalplaner bzw. Generalunternehmer nicht von Belang sind (vgl. OLG Köln, NZBau 2013, 375; anders Boldt, BauR 2013, 287, 299).
  • LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

    Liegen derartige Umstände vor, ist es Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch zu erschüttern, dass er seinerseits substanziiert darlegt und unter Beweis stellt, was er an Überwachungstätigkeit verrichtet hat, vgl. OLG Köln NZM 2013, 832, 834.

    Angemerkt sei, dass die Beklagte gerade auch die Trockenbaumaßnahmen akribisch zu überwachen gehabt hätte, da diese in der Nähe der sehr empfindlichen Dampfsperrfolie durchgeführt werden mussten und diese bereits bei geringer Nachlässigkeit beschädigen konnten, vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt OLG Köln NZM 2013, 832.

  • OLG Köln, 08.09.2017 - 19 U 133/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Mit der Bauüberwachung übernimmt der Architekt die Verpflichtung, das Bauwerk frei von Mängeln entstehen zu lassen und dazu das ihm Zumutbare beizutragen (OLG Köln, Urteil vom 13.03.2013, 16 U 123/12, juris Rn. 45 m.w.N., auch zum Folgenden).

    An den Architekten sind bei der Erfüllung des Leistungsbilds Bauüberwachung strenge Anforderungen zu stellen, wobei er zu erhöhter Aufmerksamkeit und einer intensiveren Bauaufsicht bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein höheres Mängelrisiko aufweisen, verpflichtet ist (OLG Köln, Urteil vom 13.03.2013, 16 U 123/12, juris Rn. 49).

  • OLG Köln, 20.01.2014 - 11 U 116/13

    Umfang der Bauüberwachungspflicht eines Architekten

    Besondere Aufmerksamkeit hat der Architekt auch solchen Baumaßnahmen zu widmen, bei denen sich im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben (vgl. etwa BGH NJW 2001, 965 = NZBau 2001, 213; OLG Köln NZBau 2013, 375, 377).

    Dies ist dann der Fall, wenn im Hinblick auf Art, Schwere und Erkennbarkeit der Mängel ein typischer Geschehensablauf anzunehmen ist, der dafür spricht, dass die Überwachung durch den Architekten mangelhaft ist (BGH NJW 2009, 582 Rn. 13; OLG Köln NZBau 2013, 375 = BauR 2013, 832 jew. m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 12 U 111/15

    Architektenhaftung - Nachweis für Planungsfehler, Beratungs- und

    Das klagende Land kann sich zudem nicht auf die so genannte Symptom-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen, nach der ein Anschein für einen Architektenfehler spricht, wenn ein Mangel auftritt, der typischerweise auf einen solchen zurückzuführen ist (grundlegend Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2002, VII ZR 81/00; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2013, 16 U 123/12; Kniffka/Koeble- Kniffka , 12. Teil, Rdnr. 677).
  • KG, 29.11.2017 - 25 U 32/15

    Erbteilungsklage: Standesrechtliches Tätigkeitsverbot für einen vorbefassten

    Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 13.3.2013 (16 U 123/12 = BauR 2013, 2054) die Möglichkeit einer Widerklage unter Mitbeklagten zwar verneint.
  • OLG Frankfurt, 04.07.2014 - 24 U 84/13

    Gewährleistung: Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Art, Schwere und Erkennbarkeit, aber auch das Ausmaß der Ausführungsmängel können den Anscheinsbeweis mangelhafter Bauüberwachung begründen (OLG Köln, Urteil vom 13. März 2013 - I-16 U 123/12, 16 U 123/12 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2021 - 4 U 199/20

    Auf das Datenblatt eines Baustoffherstellers darf der Architekt sich verlassen!

    Liegen Mängel des Bauwerks vor, die typischerweise entdeckt werden mussten, so spricht der Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung (BGH, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06; OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 11 U 116/13; OLG Köln, Urteil vom 13. März 2013 - 16 U 123/12).
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