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   OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11   

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https://dejure.org/2013,8604
OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11 (https://dejure.org/2013,8604)
OLG München, Entscheidung vom 26.02.2013 - 9 U 2340/11 (https://dejure.org/2013,8604)
OLG München, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 9 U 2340/11 (https://dejure.org/2013,8604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 642; BGB § 649 aF; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2
    Abrechnung erbrachter Leistungen nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages; Rechtsfolgen der Verjährung der Forderung eines Lieferanten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber kündigt den Vertrag "frei": Wagnis nicht erspart!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung nach freier Kündigung: Welche Kosten hat der Auftragnehmer erspart? (IBR 2013, 410)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 726
  • NZBau 2013, 495
  • BauR 2013, 1316
  • BauR 2013, 1868
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11
    Im Ausgangspunkt zutreffend verweist die Klägerin auf die Rechtsprechung des BGH, wonach der Ansatz einer Lohnkostenersparnis die Nichteinstellung oder Entlassung von Personal voraussetzt (BGHZ 143, 79; Kapellmann/Messerschmidt/Lederer, a.a.O., § 8 VOB/B Rdnrn. 41 ff.).

    Die Rechtsprechung des BGH zur Personalkostenersparnis kann nicht schematisch angewendet werden, sondern verlangt erhöhte Darlegungen der Klägerin (BGHZ 143, 79, 85).

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 222/96

    Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11
    Was als Vorbereitungsmaßnahme für die geschuldete Werkleistung bereits ausgeführt ist (z.B. Materialbestellung oder Planungen), kann infolge der Kündigung nicht mehr erspart werden (vgl. GA Diederichs vom 05.12.2008, Seite 7; zum Begriff "Vorbereitungsmaßnahme" BGH BauR 1998, 185 ).

    Da diese Rechtsauffassung vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1997 (BauR 1998, 185 ) abweicht, war insoweit die Revision zuzulassen.

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11
    Ihr obliegt aber die ausreichend substantiierte Darlegung ihrer Ersparnis (BGHZ 140, 263 ; BGHZ 131, 362 ).

    Hierbei trifft die Klägerin eine gesteigerte Substantiierungspflicht, die nach substantiierten Einwendungen der Gegenseite nochmals steigen kann (BGHZ 140, 263 ).

  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02

    Kündigung eines Bauvertrages wegen mehr als drei-monatiger Bauunterbrechung

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11
    Vor diesem Zeitpunkt kommen wegen des langjährigen Baustopps Ansprüche der Klägerin aus § 642 BGB in Betracht (BGHZ 159, 161 - ebenfalls zum "Schürmann-Bau").
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 41/10

    VOB-Vertrag: Fälligkeit des Werklohnanspruchs nach Einreichung einer objektiv

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11
    Der mit der Berufung weiterverfolgte Vergütungsanspruch der Klägerin ist fällig; die Parteien streiten über die sachliche Berechtigung der Klageforderung (vgl. BGH NJW 2011, 918 ).
  • BGH, 09.03.1995 - VII ZR 23/93

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Kündigung aus wichtigem Grund; Begriff

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11
    Demzufolge trifft der Verweis des Landgerichts auf das Urteil des BGH vom 09.03.1995 zu (BauR 1995, 545 , fortgeführt durch BGH BauR 2003, 877), das für alle Kündigungsfälle zu den Voraussetzungen "erbrachter Leistungen" nach der Kündigung eines VOB/B -Vertrages ergangen ist.
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11
    Ihr obliegt aber die ausreichend substantiierte Darlegung ihrer Ersparnis (BGHZ 140, 263 ; BGHZ 131, 362 ).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01

    Abrechnung erbrachter Leistungen nach Vertragskündigung; Zurückweisung

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11
    Demzufolge trifft der Verweis des Landgerichts auf das Urteil des BGH vom 09.03.1995 zu (BauR 1995, 545 , fortgeführt durch BGH BauR 2003, 877), das für alle Kündigungsfälle zu den Voraussetzungen "erbrachter Leistungen" nach der Kündigung eines VOB/B -Vertrages ergangen ist.
  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 201/15

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Auftraggeberkündigung eines

    (1) Nach diesen Grundsätzen ist der vom Auftragnehmer neben dem Gewinn kalkulierte Zuschlag für Wagnis im Falle der Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber nicht als ersparte Aufwendung von der vereinbarten Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B in Abzug zu bringen, wenn mit diesem Zuschlag das allgemeine unternehmerische Risiko für die durch die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmers allgemein begründete Verlustgefahr abgesichert werden soll (vgl. Kapellmann/Messerschmidt/Lederer, VOB/B, 5. Aufl., § 8 Rn. 38; Ingenstau/Korbion/Joussen/Vygen, VOB Teile A und B, 19. Aufl., § 8 Abs. 1 VOB/B Rn. 70; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl., Rn. 2845; Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, 5. Aufl., Band 2 Rn. 1372; Groß, BauR 2007, 631, 636; Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung beim Bau- und Anlagenbauvertrag, 2. Aufl., 3.2.1 Rn. 34 f.; OLG München, BauR 2013, 1868, 1874 = NZBau 2013, 495).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Der vom Auftragnehmer neben dem Gewinn kalkulierte Zuschlag für Wagnis im Falle der Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber ist nicht als ersparte Aufwendung von der vereinbarten Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B in Abzug zu bringen, wenn mit diesem Zuschlag das allgemeine unternehmerische Risiko für die durch die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmers allgemein begründete Verlustgefahr abgesichert werden soll (vgl. Kapellmann/Messerschmidt/Lederer, VOB/B, 6. Auflage 2017, § 8 Rn 38; Ingenstau/Korbion-Joussen/Vygen, a.a.O., § 8 Abs. 1 VOB/B Rn 70; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Auflage -, Rn 2845; Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, 6. Auflage 2017, Band 2 Rn. 1372; Groß, BauR 2007, 631, 636; Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung beim Bau- und Anlagenbauvertrag, 3. Auflage 2016, 3.2.1 Rn. 34 f.; OLG München, Urteil vom 26.02.-, 9 U 2340/11).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2015 - 5 U 53/14

    Darlegungs- und Beweislast bei Abrechnung eines vorzeitig beendeten Werkvertrages

    Dies gelte nicht nur für eine allgemeines Unternehmerwagnis, sondern auch für ein konkretes baustellenbezogenes Wagnis, das sich ja gerade mit der nunmehr infolge der Kündigung erforderlichen schwierigen Abrechnung und Durchsetzung des Vergütungsanspruchs anschaulich realisiere ( Ingenstau / Korbion - Joussen / Vygen, aaO. § 8 Abs. 1 Rd. 70; OLG München, Urteil vom 26.02.2013, 9 U 2340/11, IBR 2013, 410, insoweit wurde Revision zugelassen ).
  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 7/21

    Grund und Folgen eines gescheiterten Hausbauvertrags Verzug des Auftragnehmers

    Entscheidend ist hiernach, ob die Leistungen einen eigenständigen Werkerfolg darstellen sollten, was im Wege der Auslegung des Werkvertrags gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist (OLG München, BauR 2013, 1868).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - 22 U 222/19

    Angelieferte, aber nicht eingebaute Bauteile sind keine erbrachten Leistungen!

    Demzufolge gehören zu den erbrachten Leistungen grundsätzlich nicht die bereits hergestellten bzw. gelieferten, aber noch nicht eingebauten Bauteile, unabhängig davon, ob sie bereits zur Baustelle geliefert wurden oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.1995, VII ZR 23/93; ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht/Schmitz, Stand 28.10.2019, § 648, Rn 36 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil, Rn 12 mwN; vgl. auch OLG München, Urteil vom 26.02.2013, 9 U 2340/11).
  • OLG Köln, 23.03.2022 - 11 U 7/21
    Entscheidend ist hiernach, ob die Leistungen einen eigenständigen Werkerfolg darstellen sollten, was im Wege der Auslegung des Werkvertrags gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist (OLG München, BauR 2013, 1868).
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