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   OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12 Bau   

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https://dejure.org/2013,43299
OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12 Bau (https://dejure.org/2013,43299)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2013 - 9 U 543/12 Bau (https://dejure.org/2013,43299)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 Bau (https://dejure.org/2013,43299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer Photovoltaikanlage; Kriterien zur Beurteilung einer auf dem Dach montierten Photovoltaikanlage als Bauwerk

  • RA Kotz

    Bauwerkseigenschaft einer Photovoltaikanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjähren die Mängelansprüche an einer Dachphotovoltaikanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    ARGE Baurecht: Gewährleistung auf Solaranlage schon in die Planung einbeziehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche wegen auf Dach einer Tennishalle installierten Photovoltaikanlage - Bauwerkseigenschaft der Solaranlage bei Verjährungsfrist entscheidend

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel an einer Dach-Photovoltaikanlage verjähren in fünf Jahren! (IBR 2014, 208)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung einer Photovoltaikanlage unterliegt Werkvertragsrecht (IBR 2014, 1110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 867
  • NJW 2016, 2912
  • NZBau 2014, 177
  • BauR 2014, 1044
  • BauR 2014, 720
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12
    Die Behauptung einer fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt sich als unerhebliche Vermutung einer Mangelursache dar (BGH BauR 2003, 1247; BGH NJW 2008, 576 ).
  • OLG München, 24.01.2012 - 9 U 3012/11

    Haftung des Werkunternehmers: Anspruch auf eine technisch gleichwertige Art der

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12
    Ähnlich den Leistungen bei der Elektro- oder Sanitärinstallation steht nicht die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz im Vordergrund, sondern die Fachkunde erfordernde Beratung und Montage (vgl. BGH BauR 2004, 995 zur Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag; zur Anwendung von Werkvertragsrecht bei Windkraftanlagen OLG München BauR 2012, 1256).
  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 318/12

    Zur Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12
    Das Urteil des BGH vom 09.10.2013 (Az. VIII ZR 318/12, zitiert nach der Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 168/2013) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05

    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12
    Die in zweiter Instanz von der Klägerin neu vorgebrachte Ursachenbehauptung für die durchgängig behauptete Minderleistung der Anlage ist kein neues Vorbringen im Sinne der §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO , sondern zusätzlich konkretisierender Vortrag zu einem bereits schlüssigen Vorbringen; dieser Vortrag war zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 1531 ).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10

    Kauf einer Photovoltaikanlage: Angaben zur Einspeisevergütung als vereinbarte

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12
    Insbesondere hat das Landgericht zutreffend keine Beschaffenheitsvereinbarung auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung angenommen (ebenso OLG Saarbrücken IBR 2011, 258).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12
    Die Behauptung einer fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt sich als unerhebliche Vermutung einer Mangelursache dar (BGH BauR 2003, 1247; BGH NJW 2008, 576 ).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12
    Ähnlich den Leistungen bei der Elektro- oder Sanitärinstallation steht nicht die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz im Vordergrund, sondern die Fachkunde erfordernde Beratung und Montage (vgl. BGH BauR 2004, 995 zur Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag; zur Anwendung von Werkvertragsrecht bei Windkraftanlagen OLG München BauR 2012, 1256).
  • BGH, 02.06.2016 - VII ZR 348/13

    Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2014, 720 = NZBau 2014, 177 veröffentlicht ist, führt im Wesentlichen aus:.
  • OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15

    Verjährung der Ansprüche aus fehlerhafter Montage einer Fotovoltaikanlage

    Es hätten nur Montagefehler vorgelegen, weswegen entsprechend einer Entscheidung des OLG München vom 10.12.2013 (NJW 2014, 867) Werkvertragsrecht maßgeblich sei.

    Die anderslautende Entscheidung des OLG München vom 10.12.2013, Az. 9 U 543/12 Bau betraf eine deutlich größer dimensionierte Photovoltaikanlage, bei der eine vorangegangene Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt worden war.

  • OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15

    Lieferung und Montage einer Solaranlage: Verjährung des Gewährleistungsanspruchs

    (4.) Eine gedankliche und damit schöpferische Leistung bei der Planung der individuellen Anlage, die ihrerseits eine wesentliche und vertragsprägende Leistung der Beklagten darstellte (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris, Rn. 20) und über das hinausgeht, was als Nebenpflicht ohnehin zwangsläufig zu erbringen war, ist weder vorgetragen, noch ersichtlich.

    (2.) Ob hiernach eine Solaranlage, die der Heizungsunterstützung dient für ein Bauwerk verwendet wird (vgl. zur generellen Problematik BGH, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 U 107/13 - juris, Rn. 45; OLG München, Urteil vom 9. Juli 2015 - 14 U 91/15 -, juris, Rn. 51 ff.; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris Rn. 21 ff.; anders als etwa die in einem Gebäude nur unterbrachte Abwasseraufbereitungsanlage hat die vorliegende Solaranlage durchaus eine Funktion für das Gebäude, vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - VII ZR 287/95 -, Rn. 10, juris und dient anders als eine Photovoltaikanlage nicht in diesem Maße eigenen Zwecken), kann vorliegend dahinstehen.

  • OLG Stuttgart, 05.04.2016 - 1 U 83/15

    Vertrag über Kauf und Einbau einer Solaranlage: Rechtliche Einordnung; Verjährung

    Eine andere Betrachtung ist nur in Ausnahmefällen geboten (vgl. OLG München NJW 2014, 867, juris Rn. 25 ff. nur für den Fall einer aus 335 Solarmodulen bestehenden Großanlage auf einer Tennishalle mit aufwändig verbauter Verkabelung im Haus und außerhalb im Erdboden mit erheblichen Grabungsarbeiten; "die feste Verbindung der Anlage mit dem Bauwerk, die Innenraumnutzung wesentlicher Teile der Anlage und die bauliche Bedeutung der Anlage für den Gebäudebestand und seine Nutzung als Tennishalle machen die Anlage selbst zu einem Bauwerk"; vgl. OLG Bamberg MDR 2012, 904 nur für den Fall einer Freiland-Photovoltaikanlage mit 606 Modulen [zustimmend Bock, jurisPR-PrivBauR 11/2012 Anm. 4]; Pammler in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 438 Rn. 52; Stritter IBR 2015, 1047 [nur online]).
  • OLG Schleswig, 26.08.2015 - 1 U 154/14

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Errichtung einer

    Aus den Umständen, dass die Montage der Anlage aufwändig ist, sie Eingriffe in die Gebäudesubstanz erfordert, Teile der Anlage im Gebäudes untergebracht sind und die Demontage Schwierigkeiten birgt, auf die Bauwerksqualität der Anlage selbst zu schließen (so OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013, Urteil vom 9. Dezember 2013, 9 U 543/12, Rn. 24 ff. bei juris), kann nicht überzeugen, weil der Schluss die Definition des Bauwerks außer Acht lässt.
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 19 U 71/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die Photovoltaikmodule ersetzten auch nicht die vorhandene Dacheindeckung oder hatten wesentliche Funktionen der Dacheindeckung, wie z.B. Regendichtigkeit, zu übernehmen (insoweit anders als im Fall von OLG München, Urteil vom 10.12.2013, 9 U 543/12, bestätigt durch BGH mit Urteil vom 02.06.2016, VII ZR 348/13, gem. Pressemittteilung des BGH Nr. 95/2016).

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer bislang nicht veröffentlichten Entscheidung vom 02.06.2016, VII ZR 348/13 (nur Pressemitteilung), im Fall einer auf einer Tennishalle errichteten Solaranlage der Vorinstanz (OLG München, Urteil vom 10.12.2013, 9 U 543/12) gefolgt und von der gem. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Bauwerken geltenden langen Verjährungsrist von 5 Jahren ausgegangen ist, so ist der vorliegenden Fall insofern anders gestaltet, als die Photovoltaikanlage hier nicht derart fest mit der Scheune verbunden ist, dass eine Trennung von dem Gebäude nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, und das Dach nicht derart umgestaltet wurde, dass die Photovoltaikanlage gleichsam als Neurichtung des Dachs anzusehen wäre.

  • OLG Köln, 28.05.2014 - 2 U 107/13

    Rechte des Verkäufers einer Photovoltaikanlage

    Soweit das Oberlandesgericht München im Urteil vom 10.12.2013 (9 U 543/12 = NJW 2014, 867) abweichend hiervon die Auffassung vertritt, dass es sich bei einer der vorliegenden Anlage vergleichbaren Photovoltaikanlage um ein "Bauwerk" im Sinne des §§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB handelt, vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.

    Hieran ändert sich auch dadurch nichts, dass das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 10.12.2013 (9 U 543/12) von diesen Grundsätzen abgewichen ist.

  • OLG Jena, 11.07.2017 - 5 U 327/16

    Ingenieurvertrag: Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Planung einer

    Der Bundesgerichtshof problematisiert in einem neueren Urteil vom 02.06.2016 (MDR 2016, S. 878 f.), mit dem er das von dem Kläger mehrfach zitierte Urteil des OLG München vom 10.12.2013, NJW 2014, S. 867 ff.) bestätigt hat, im Rahmen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, ob es sich bei nachträglicher Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Tennishalle um Arbeiten an einem Bauwerk handelt.
  • LG Flensburg, 07.08.2014 - 4 O 335/13

    Ansprüche wegen fehlerhaft montierter Photovoltaikanlage: Verjährung;

    Der teilweise geäußerten Kritik an dieser Rechtsprechung (vergl. etwa Lakkis NJW 2014, 829) oder auch gegenteiligen Rechtsprechung etwa des OLG München (IBR 2014, 208) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
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