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   BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19   

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https://dejure.org/2020,21702
BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19 (https://dejure.org/2020,21702)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2020 - XIII ZR 22/19 (https://dejure.org/2020,21702)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - XIII ZR 22/19 (https://dejure.org/2020,21702)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    §§ 97 ff. GWB, § ... 6 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, § 42 Abs. 1 VgV, § 6 Abs. 2 VgV, §§ 155 ff. GWB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 33, § 20 Abs. 1, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 106 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 124 GWB, § 126 Nr. 2 GWB, § 6 Abs. 1 VgV, Art. 57 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2014/24/EU, § 4 UVgO, § 31 Abs. 1 UVgO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei Tätigkeit eines eingetragenen Vereins durch Beteiligung am Wirtschaftsverkehr; Ausschluss eines Unternehmens ohne hinreichenden sachlichen Grund generell von der Vergabe von Aufträgen oder der ...

  • rewis.io

    Genereller Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an Vergabeverfahren ohne sachlichen Grund: Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb für einen eingetragenen Verein; Unterlassungsanspruch; Interessenkonflikt bei einem Organmitglied des ...

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei Tätigkeit eines eingetragenen Vereins durch Beteiligung am Wirtschaftsverkehr; Ausschluss eines Unternehmens ohne hinreichenden sachlichen Grund generell von der Vergabe von Aufträgen oder der ...

  • datenbank.nwb.de

    Genereller Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an Vergabeverfahren ohne sachlichen Grund: Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb für einen eingetragenen Verein; Unterlassungsanspruch; Interessenkonflikt bei einem Organmitglied des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz gegen rechtswidrige Vergabesperre!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der eingetragene Verein - und der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Öffentliche Aufträge - und der Unterlassungsanspruch gegen eine Vergabesperre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergabesperre - wegen eines Interessenkonflikts beim öffentlichen Auftraggeber

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz eines eingetragenen Vereins gegen Vergabesperre

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergabesperre - Interessenkonflikt bei einem Organmitglied des öffentlichen Auftraggebers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Vergabesperre bei nur schwachem Interessenkonflikt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zivilgerichte entscheiden über Vergabesperre

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Vergabesperre, wenn milderes Mittel den Interessenkonflikt auflöst

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gegen eine rechtswidrige Vergabesperre steht Unternehmen ein Unterlassungsanspruch zu

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungsklage gegen Vergabesperre auch ohne konkretes Vergabeverfahren! (VPR 2020, 163)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungsklage gegen Vergabesperre auch ohne konkretes Vergabeverfahren! (IBR 2020, 470)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 609
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist dabei nicht auf den Gewerbebetrieb im handelsrechtlichen Sinn beschränkt, sondern steht z.B. auch Angehörigen freier Berufe zu (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 117/11, BGHZ 193, 227 Rn. 19).

    a) Ein unmittelbarer Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegt nur vor, wenn der Eingriff gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGHZ 193, 227 Rn. 21).

    Unter dem Begriff des Gewerbebetriebs im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB ist all das zu verstehen, was den Betrieb in seiner Gesamtheit zur wirtschaftlichen Betätigung befähigt, also nicht nur Betriebsräume und Betriebsgrundstücke, Maschinen und Gerätschaften, Einrichtungsgegenstände und Warenvorräte, sondern auch Geschäftsverbindungen, der Kundenkreis und Außenstände (BGHZ 193, 227 Rn. 19).

    Diese Voraussetzungen können auch dann erfüllt sein, wenn nur einzelne Geschäftsaktivitäten des Unternehmens beeinträchtigt werden (BGHZ 193, 227 Rn. 21).

    Die Behinderung der Erwerbstätigkeit ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGHZ 193, 227 Rn. 27 mwN).

  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Im Übrigen hat der öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, an denen ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, die grundlegenden Vorschriften des Unionsrechts zu beachten, insbesondere diejenigen über die Freiheit des Warenverkehrs, die Dienstleistungsfreiheit und das Niederlassungsrecht, sowie die daraus abgeleiteten Grundprinzipien, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Mai 2008 - C-147/06 und C-148/06, VergabeR 2008, 625 Rn. 20 ff. - SECAP und Santorso; EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-376/08, VergabeR 2010, 469 Rn. 23 - Serrantoni; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Rn. 14 - Regenentlastung).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Er bietet keine Handhabe, den Schutz dort auszudehnen, wo ihn das Gesetz gerade verwehrt (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 Rn. 93).
  • EuGH, 15.05.2008 - C-148/06

    Automatischer Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote?

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Im Übrigen hat der öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, an denen ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, die grundlegenden Vorschriften des Unionsrechts zu beachten, insbesondere diejenigen über die Freiheit des Warenverkehrs, die Dienstleistungsfreiheit und das Niederlassungsrecht, sowie die daraus abgeleiteten Grundprinzipien, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Mai 2008 - C-147/06 und C-148/06, VergabeR 2008, 625 Rn. 20 ff. - SECAP und Santorso; EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-376/08, VergabeR 2010, 469 Rn. 23 - Serrantoni; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Rn. 14 - Regenentlastung).
  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (KG, Urteil vom 28. Juni 2019 - 9 U 55/18, juris) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Eine Unterlassungsverpflichtung erschöpft sich nicht im bloßen Nichtstun, sondern umfasst auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustands, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92, BGHZ 120, 73, 76 - Straßenverengung).
  • BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10

    Regenentlastung

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Im Übrigen hat der öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, an denen ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, die grundlegenden Vorschriften des Unionsrechts zu beachten, insbesondere diejenigen über die Freiheit des Warenverkehrs, die Dienstleistungsfreiheit und das Niederlassungsrecht, sowie die daraus abgeleiteten Grundprinzipien, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Mai 2008 - C-147/06 und C-148/06, VergabeR 2008, 625 Rn. 20 ff. - SECAP und Santorso; EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-376/08, VergabeR 2010, 469 Rn. 23 - Serrantoni; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Rn. 14 - Regenentlastung).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Für seine Anwendung ist auch kein Raum, wenn der Sachverhalt bereits durch spezielle Normen geregelt ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 1977 - III ZR 179/75, BGHZ 69, 128, 138 f. mwN).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Im Übrigen hat der öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, an denen ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, die grundlegenden Vorschriften des Unionsrechts zu beachten, insbesondere diejenigen über die Freiheit des Warenverkehrs, die Dienstleistungsfreiheit und das Niederlassungsrecht, sowie die daraus abgeleiteten Grundprinzipien, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Mai 2008 - C-147/06 und C-148/06, VergabeR 2008, 625 Rn. 20 ff. - SECAP und Santorso; EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-376/08, VergabeR 2010, 469 Rn. 23 - Serrantoni; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Rn. 14 - Regenentlastung).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03

    Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
    Da die Anwendung der Vergabesperre bereits zum Ausschluss des Klägers von Vergabeverfahren der Senatsverwaltung geführt hat, droht nicht nur ein erstmaliger Eingriff (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. September 2004 - V ZR 230/03, juris Rn. 11 mwN) in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, sondern es besteht Wiederholungsgefahr.
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 75/13

    Zum Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kündigung eines Girokontos

  • BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17

    Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

  • BayObLG, 24.06.2021 - Verg 2/21

    Ausschluss vom Vergabeverfahren von Angeboten wirtschaftlich miteinander

    Dass die nationale Rechtsprechung in den §§ 123, 124 GWB nach der Gesetzessystematik eine abschließende Regelung sieht (vgl. BGH, Urt. v. 3. Juni 2020, XIII ZR 22/19 - Vergabesperre, ECLI:DE:BGH:2020:030620UXIIIZR22.19.0 Rn. 36 [kein genereller Ausschluss eines Bieters]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2020, VII-Verg 36/19, ECLI:DE:OLGD:2020:1014.VERG36.19.00 Rn. 84 f. [Unzulässigkeit eines auf den Wettbewerbsgrundsatz gestützten Ausschlusses eines Unternehmens]; vgl. auch Kaufmann in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, § 124 GWB Rn. 8; Stolz in Ziekow/Völlink, 4. Aufl. 2020, GWB § 124 Rn. 1; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. Stand: 9. April 2021, § 124 GWB, Rn. 4_1), steht nach Auffassung des Senats im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urt. v. 16. Dezember 2008, C-213/07 - Michaniki, ECLI:ECLI:EU:C:2008:731 Rn. 43), und schließt einen Rückgriff auf den Grundsatz der Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 2 GWB) zur Rechtfertigung der Nichtberücksichtigung der Angebote, die von zwei Bietern abgegeben wurden, deren Angebote miteinander abgesprochen oder abgestimmt sind, nicht aus.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2020 - 5 Sa 152/19

    Schadensersatz wegen unbefugten Kopierens betrieblicher Berechnungstabellen

    Das Recht an einem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein sonstiges Recht in diesem Sinne (z. B. BGH, Urteil vom 03. Juni 2020 - XIII ZR 22/19 - Rn. 20, juris = NZBau 2020, 609).
  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    bb) Damit in Einklang steht die nationale Rechtsprechung, die in den §§ 123, 124 GWB nach der Gesetzessystematik eine abschließende Regelung sieht (vgl. BGH, Urt. v. 3. Juni 2020, XIII ZR 22/19 - Vergabesperre, NZBau 2020, 609 Rn. 36; BayObLG, NZBau 2021, 755 Rn. 28 [juris Rn. 51] m. w. N.).
  • LG Saarbrücken, 07.01.2021 - 4 O 408/20

    Keine Vergabesperre für EU-Vergaben aufgrund von Landesrecht!

    Würde in einem solchen Fall die Möglichkeit verneint, die Rechtmäßigkeit einer Vergabesperre unabhängig von einem konkreten Vergabeverfahren gerichtlich klären zu lassen, bliebe dem Unternehmen gegen eine rechtswidrige Vergabesperre jeglicher Rechtsschutz versagt (BGH, Urteil vom 03. Juni 2020 - XIII ZR 22/19 -, Rn. 26 - 27).

    Schließlich ist auch BGH, Urteil vorn 03. Juni 2020 - XIII ZR 22/19 -, Rn. 26 - 27, bei einer von einer Behörde intern verhängten Vergabesperre von einer privatrechtlichen Streitigkeit ausgegangen.

    (BGH NZBau 2020, 609 Rn. 22, beck-online).

  • VK Bund, 19.08.2020 - VK 2-59/20

    Vergabesperre; Ausschluss nach §124 Abs, 1 Nr. 3, Nr. 7 GWB

    Diese Entscheidung [...] wurde zwischenzeitlich mit Urteil des BGH vom 3. Juni 2020 (Az.: XIII ZR 22/19) aufgehoben.
  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    bb) Damit in Einklang steht die nationale Rechtsprechung, die in den §§ 123, 124 GWB nach der Gesetzessystematik eine abschließende Regelung sieht (vgl. BGH, Urt. v. 3. Juni 2020, XIII ZR 22/19 - Vergabesperre, NZBau 2020, 609 Rn. 36; BayObLG, NZBau 2021, 755 Rn. 28 [juris Rn. 51] m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 13.09.2021 - 1 U 93/20

    Primärrechtsschutz in Vergabeverfahren bei Nichterreichen oder Übersteigen eines

    Zwar kommt auch in Vergabeverfahren, deren Auftragsgegenstand den Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB nicht erreicht oder übersteigt, grundsätzlich Primärrechtsschutz für (ausgeschlossene oder unterlegene) Bieter in Betracht (BGH, Urteil vom 03.06.2020, Az. XIII ZR 22/19, Juris).
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