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   OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14   

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https://dejure.org/2014,50546
OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14 (https://dejure.org/2014,50546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2014 - 6 WF 110/14 (https://dejure.org/2014,50546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - 6 WF 110/14 (https://dejure.org/2014,50546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Einleitung eines Umgangs- und Sorgerechtsverfahrens vor Nutzung der Beratungsmöglichkeiten des Jugendamts

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 2
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Einleitung eines Umgangs- und Sorgerechtsverfahrens vor Nutzung der Beratungsmöglichkeiten des Jugendamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe kann bei unterlassener Einschaltung des Jugendamtes in einem Umgangsverfahren zu versagen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe kann bei unterlassener Einschaltung des Jugendamtes in einem Umgangsverfahren zu versagen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 Abs. 2
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZFam 2015, 510
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren wegen unterbliebener

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
    Gegen die Annahme einer allgemeinen Beratungspflicht wird eingewandt, dass es keinen Erfahrungssatz gäbe, wonach bemittelte Parteien regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung durch das Jugendamt wahrnehmen würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.09.2012, Az. 3 WF 85/12; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; FamRZ 2011, 1669; OLG Celle, FamRZ 2013, 141).

    Soweit daraus jedoch gefolgert wird, dass auch bei einer einvernehmlichen außergerichtlichen Vereinbarung der Eltern Erfolgsaussichten für eine gerichtliche Umgangsregelung zwecks späterer Vollstreckbarkeit bestehen und daher Verfahrenskostenhilfe für einen entsprechenden Antrag zu bewilligen ist (OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; OLG Köln, NJW-RR 02, 941), steht dies nach Auffassung des Senats jedenfalls nach der seit dem 01.01.2014 geltenden Rechtslage der Annahme einer Mutwilligkeit nicht entgegen.

  • AG Tecklenburg, 07.03.2014 - 3 F 17/14
    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 02.04.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tecklenburg vom 07.03.2014 (Az. 3 F 17/14) wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 12.12.2001 - 26 WF 193/01

    Umgangsrecht des Kindes mit dem gleichgültigen Elternteil

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
    Soweit daraus jedoch gefolgert wird, dass auch bei einer einvernehmlichen außergerichtlichen Vereinbarung der Eltern Erfolgsaussichten für eine gerichtliche Umgangsregelung zwecks späterer Vollstreckbarkeit bestehen und daher Verfahrenskostenhilfe für einen entsprechenden Antrag zu bewilligen ist (OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; OLG Köln, NJW-RR 02, 941), steht dies nach Auffassung des Senats jedenfalls nach der seit dem 01.01.2014 geltenden Rechtslage der Annahme einer Mutwilligkeit nicht entgegen.
  • OLG Celle, 27.04.2012 - 10 WF 323/11

    Verpflichtung von Kindeseltern zu einer vorherigen Einschaltung des Jugendamtes

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
    Gegen die Annahme einer allgemeinen Beratungspflicht wird eingewandt, dass es keinen Erfahrungssatz gäbe, wonach bemittelte Parteien regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung durch das Jugendamt wahrnehmen würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.09.2012, Az. 3 WF 85/12; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; FamRZ 2011, 1669; OLG Celle, FamRZ 2013, 141).
  • OLG Rostock, 08.03.2011 - 10 WF 23/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren; Mutwilligkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
    Schließlich wird vertreten, dass ein Verfahrenskostenhilfeantrag ohne vorherige Beratung durch das Jugendamt oder fehlender Kontaktaufnahme zum anderen Elternteil zwar regelmäßig mutwillig sei, etwas anderes jedoch dann gelte, wenn der Versuch einer außergerichtliche Einigung von vornherein erkennbar aussichtslos sei oder keinen Erfolg in angemessener Zeit verspreche (OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Rostock, MDR 2011, 790; MüKoFamFG/Viefhues, 2. Aufl. 2013, § 76 Rn. 54; Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 7. Aufl. 2014, Rn. 465).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
    Gegen die Annahme einer allgemeinen Beratungspflicht wird eingewandt, dass es keinen Erfahrungssatz gäbe, wonach bemittelte Parteien regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung durch das Jugendamt wahrnehmen würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.09.2012, Az. 3 WF 85/12; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; FamRZ 2011, 1669; OLG Celle, FamRZ 2013, 141).
  • OLG Köln, 17.12.2012 - 4 WF 156/12

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung hinsichtlich eines Antrags auf Regelung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
    Zum Teil wird die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe stets davon abhängig gemacht, dass der bedürftige Beteiligte zunächst die kostenfreie Hilfe des zuständigen Jugendamtes in Anspruch genommen hat (OLG Köln, FamRZ 2013, 1241; Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl. 2010, § 114 ZPO Rn. 28).
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 8 WF 61/11

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
    Gegen die Annahme einer allgemeinen Beratungspflicht wird eingewandt, dass es keinen Erfahrungssatz gäbe, wonach bemittelte Parteien regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung durch das Jugendamt wahrnehmen würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.09.2012, Az. 3 WF 85/12; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; FamRZ 2011, 1669; OLG Celle, FamRZ 2013, 141).
  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 WF 38/16

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; gemeinsame Sorgeerklärung; tragfähige soziale

    Dem Hilfsbedürftigen kann aber zunächst abverlangt werden, dass er die ihm kostenfreien Angebote - insbesondere die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes - zur Erreichung seines Zieles wenigstens versuchsweise wahrnimmt, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - II-6 WF 110/14, 6 WF 110/14 - NZFam 2015, 510; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Februar 2015 - 9 WF 323/14 - FamRZ 2015, 1040; OLG Köln, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - II-4 WF 156/12, 4 WF 156/12 - FamRZ 2013, 1241f).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 18 WF 5/19

    Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei

    - nicht erkennbar ist, dass außergerichtliche Bemühungen etwa - beispielsweise wegen früherer erfolgloser Vermittlungsversuche - aussichtlos wären (vgl. OLG Brandenburg vom 02.02.2015 - 9 WF 323/14, FamRZ 2015, 1040, juris Rn. 2; Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 6. Auflage 2015, § 114 ZPO Rn. 28 m.w.N.) bzw. von vornherein aussichtslos wären (OLG Hamm vom 14.10.2014 - 6 WF 110/14, NZFam 2015, 510, juris Rn. 14),.

    - oder wenn keine Gründe für eine besondere Dringlichkeit bestehen (OLG Hamm vom 14.10.2014, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 17.06.2021 - 9 UF 39/21

    Voraussetzungen des Ausschlusses des Umgangs eines minderjährigen Kindes mit

    Denn eine im elterlichen Konsens getroffene Entscheidung lässt vermuten, dass sie dem Kindeswohl entsprochen hat und noch entspricht (BGH FamRZ 2011, 796; KG Berlin NJW 2021, 867; Senat MDR 2016, 216; ähnlich auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2019, 813; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
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