Rechtsprechung
   KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14773
KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15 (https://dejure.org/2015,14773)
KG, Entscheidung vom 01.06.2015 - 13 UF 40/15 (https://dejure.org/2015,14773)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 13 UF 40/15 (https://dejure.org/2015,14773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Ausschluss und/oder Einschränkung der Erwerbsfähigkeit bei einem unter Depressionen leidenden Unterhaltspflichtigen; Zurechnung fiktiver Einkünfte und Verbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung fiktiver Einkünfte des einem minderjährigen Kind zum Unterhalt Verpflichteten; Berücksichtigung fiktiver pauschaler berufsbedingter Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Zurechnung fiktiver Einkünfte des einem minderjährigen Kind zum Unterhalt Verpflichteten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Zurechnung fiktiver Einkünfte des einem minderjährigen Kind zum Unterhalt Verpflichteten; Berücksichtigung fiktiver pauschaler berufsbedingter Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1973
  • NZFam 2015, 766
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
    (dd) Soweit sich der Unterhaltspflichtige wie hier der Antragsgegner darauf beruft, aus krankheitsbedingten Gründen treffe ihn keine Erwerbsobliegenheit, ist von ihm Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden anzugeben und weiter darzulegen, inwieweit die behaupteten gesundheitlichen Störungen sich auf seine Erwerbsfähigkeit auswirken (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12, FamRZ 2013, 1558 [bei juris Rz. 13 sowie Palandt/Brudermüller, BGB [74. Aufl. 2015], § 1361 Rn. 72, § 1603 Rn. 47).

    Damit sind die beiden Atteste zur Feststellung der Art der Erkrankung, da sie weder eine Diagnose noch Angaben zur Art der Behandlung oder Medikamentation oder der Krankheitsanamnese enthalten, völlig untauglich (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12, FamRZ 2013, 1558 [bei juris Rz. 14]).

    Vielmehr bedarf es zunächst eines substanziierten, schlüssigen und auch konsistenten Vortrages zu Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einer Erläuterung, wie sich dies auf die Erwerbsfähigkeit ausgewirkt haben soll (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12, FamRZ 2013, 1558 [bei juris Rz. 13]).

    Der Antragsgegner ist schließlich daran zu erinnern, dass eine Überspannung an das zu fordernde Maß der Darlegung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12, a.a.O. [bei juris Rz. 14]) erst dann vorliegt, wenn ein Beweisantritt trotz Vorlage eines aktuellen, zeitnah erstellten Attestes, das eine konkrete Diagnose mit Angaben zu der aktuellen Medikation und eine Darstellung der Krankheitsanamnese, sozialbiographische Daten sowie eine therapeutische Beurteilung der Erkrankung enthält, zurückgewiesen wird.

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12

    Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei

    Auszug aus KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
    Ein erstes, allerdings sehr gewichtiges Indiz ist dabei das Einkommen, das der Unterhaltspflichtige bislang erzielen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 185/12, FamRZ 2014, 637 [bei juris Rz. 13]; KG, Beschluss vom 16. April 2013 - 17 UF 8/13, JAmt 2013, 483 = FamRZ 2014, 45 [LSe] [bei juris Rz. 9f.] sowie Eschenbruch/Schürmann/Menne-Schmidt, Kohne, Der Unterhaltsprozess [6. Aufl. 2013], Kap. 2 Rn. 486).

    Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 185/12 -, FamRZ 2014, 637 [bei juris Rz. 13]).

    (aa) An die Feststellung, der Unterhaltspflichtige verfüge über keine reale Beschäftigungschance, sind strenge Anforderungen zu stellen; ein Erfahrungssatz, in Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit sei es nicht möglich, eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zu finden, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anzuerkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 185/12, FamRZ 2014, 637 [bei juris Rz. 13]).

    Vielmehr kann für gesunde Arbeitnehmer im mittleren Erwerbsalter davon ausgegangen werden, dass es ihnen möglich ist, eine vollschichtige Tätigkeit zu finden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 185/12, a.a.O. sowie Büte/Poppen/Menne-Botur, Unterhaltsrecht [2. Aufl. 2009], § 1603 Rn. 12).

  • KG, 25.02.2015 - 13 WF 263/14

    Verfahrenskostenhilfebewilligung für den Antragsgegner im Verfahren auf

    Auszug aus KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
    Die Darlegungslast umfasst dabei auch den Vortrag zu den Bemühungen, die vom Unterhaltspflichtigen unternommen wurden, um im Interesse des minderjährigen Kindes und der Sicherstellung seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage die volle Erwerbsfähigkeit des Pflichtigen alsbald wieder herzustellen (vgl. KG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 13 WF 263/14 [bislang erst bei juris, dort Rz. 6] sowie Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 6 Rn. 723 [am Ende], § 1 Rn. 789).

    Denn Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistung ist es gerade, dass der Empfänger auf absehbare Zeit imstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 8 Abs. 1 SGB II sowie KG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 13 WF 263/14 [bislang erst bei juris, dort Rz. 8]).

  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 243/92

    Substantiierung des Beweisantrags des Verkäufers eines Warenbestandes

    Auszug aus KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
    Ein Beweisantritt, der eine ausreichende Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen vermissen lässt, ist jedoch abzulehnen und dem braucht nicht weiter nachgegangen zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 243/92, NJW-RR 1994, 377 [bei juris Rz. 21, 22]).
  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 6 UF 176/11

    Berechnung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
    Denn ein Unterhaltsverpflichteter ist bei allen Erscheinungsformen einer Erkrankung gehalten, eine Therapie aufzunehmen und hieran kontinuierlich mitzuwirken, soweit diese Therapie zumutbar ist, also relativ gefahrlos und schmerzarm und aussichtsreich zu sein verspricht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13. Februar 2012 - 6 UF 176/11, FamRZ 2012, 1732 [bei juris LS sowie Rz. 58ff.] sowie Büte/Poppen/Menne-Büte, Unterhaltsrecht [2. Aufl. 2009], § 1572 Rn. 4; Palandt/Brudermüller, BGB [74. Aufl. 2015], § 1572 Rn. 6, 1361 Rn. 41).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 1530/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Auszug aus KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
    Soweit er dieser Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt, muss er sich so behandeln lassen, als ob er ein Einkommen, das er "bei gutem Willen" erzielen könnte, auch tatsächlich erzielt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 1530/11 -, FamRZ 2012, 1283 [bei juris Rz. 12] sowie Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 1 Rn. 736; Eschenbruch/Schürmann/Menne-Schmidt, Kohne, Der Unterhaltsprozess [6. Aufl. 2013], Kap. 2 Rn. 484ff.).
  • KG, 16.04.2013 - 17 UF 8/13

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens; Höhe des fiktiven

    Auszug aus KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
    Ein erstes, allerdings sehr gewichtiges Indiz ist dabei das Einkommen, das der Unterhaltspflichtige bislang erzielen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 185/12, FamRZ 2014, 637 [bei juris Rz. 13]; KG, Beschluss vom 16. April 2013 - 17 UF 8/13, JAmt 2013, 483 = FamRZ 2014, 45 [LSe] [bei juris Rz. 9f.] sowie Eschenbruch/Schürmann/Menne-Schmidt, Kohne, Der Unterhaltsprozess [6. Aufl. 2013], Kap. 2 Rn. 486).
  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der

    Auszug aus KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
    (cc) Wenn der Unterhaltspflichtige wie hier der Antragsgegner geltend macht, dass er den Unterhaltsbedarf des Berechtigten ohne Gefährdung seines eigenen, angemessenen Lebensbedarfs nicht bestreiten könne, so liegt es an ihm, die Voraussetzungen der behaupteten unterhaltsrechtlich relevanten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit darzulegen und zu beweisen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. August 2014 - 1 BvR 192/12, FamRZ 2014, 1977 [bei juris Rz. 18]).
  • KG, 27.01.2016 - 13 UF 234/14

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch eines volljährigen privilegierten Kindes

    Dem Grundsatz der logischen Folgerichtigkeit zufolge sind ihm allerdings auch die pauschalen berufsbedingten Aufwendungen weiterhin fiktiv gutzubringen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 13 UF 40/15, FamRZ 2015, 1973 [LS] = JAmt 2015, 465 [bei juris Rz 28] sowie Büte/Poppen/Menne-Botur, Unterhaltsrecht [3. Aufl. 2015], § 1603 Rn. 30).

    Zwar wurde es vom Antragsteller verabsäumt, die genaue Art und den Umfang der von ihm vorgetragenen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung anzugeben; unklar bleibt auch, inwieweit die gesundheitliche Störung durch das bei ihm diagnostizierte Tumorleiden sich konkret auf seine Erwerbsfähigkeit auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12, FamRZ 2013, 1558 [bei juris Rz. 13]; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 13 UF 40/15, FamRZ 2015, 1973 [LS] = JAmt 2015, 465 [bei juris Rz. 10] sowie Palandt/Brudermüller, BGB [75. Aufl. 2016], § 1361 Rn. 72, § 1603 Rz. 47).

  • OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 228/18

    Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Ob, wie häufig oder an welchen Tagen Behandlungen wegen der dort angegebenen Erkrankungen stattgefunden haben und ob die Behandlungen kontinuierlich erfolgten, bereits auch, seit wann der Antragsgegner bei der attestierenden Ärztin in Behandlung ist, lässt sich dem Attest nicht entnehmen, welches daher als zur Feststellung der Art der Erkrankung völlig untauglich anzusehen ist, da weder eine ausreichend fundierte Diagnose noch Angaben zur Art der Behandlung oder Medikation oder der Krankheitsanamnese enthalten sind (vgl. BGH, Urt. v. 10.07.2013 - XII ZB 297/12, FamRZ 2013, 1558; KG, Beschl. v. 01.06.2015 - 13 UF 40/15, NZFam 2015, 766).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht