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   OLG Brandenburg, 08.12.2014 - 13 WF 288/14   

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https://dejure.org/2014,48475
OLG Brandenburg, 08.12.2014 - 13 WF 288/14 (https://dejure.org/2014,48475)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2014 - 13 WF 288/14 (https://dejure.org/2014,48475)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 13 WF 288/14 (https://dejure.org/2014,48475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug eines Mehrbedarfsbetrages für Alleinerziehende bei einem Zusammenleben und -wirtschaften mit einer anderen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 946
  • NZFam 2015, 276
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 14.03.2019 - 13 WF 54/19

    Verfahrenskostenhilfe: Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer

    Der Abzug eines Mehrbedarfsbetrags für Alleinerziehende (§ 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) kommt nicht in Betracht, wenn der Verfahrenskostenhilfeantragsteller mit seinen Kindern und einer weiteren erwachsenen Person als Familie zusammenlebt und wirtschaftet (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2015, 946).

    Zugleich kommt der vom Amtsgericht angesetzte Abzug eines Mehrbedarfsbetrags für Alleinerziehende (§ 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) in dessen Berechnung, die im Übrigen inzwischen veraltete Freibeträge beinhaltet, nicht in Betracht, wenn die Antragsgegnerin mit ihren Kindern und einer weiteren erwachsenen Person als Familie zusammenlebt und wirtschaftet (vgl. OLG Brandenburg, NZFam 2015, 276).

  • OLG Bamberg, 15.12.2020 - 2 UF 165/20

    Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Verfahrenskostenhilfe

    Nachdem die Antragsgegnerin demnach mit ihrem Lebensgefährten und den Kindern als Familie zusammenlebt und wirtschaftet sind die Voraussetzungen für den Abzug des Mehrbedarfsbetrages für Alleinerziehende nicht gegeben (vgl. auch OLG Brandenburg, NZFam 2015, 276; Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 76 FamFG, Rn. 26; Gerds in: Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl. 2020, § 115 ZPO Einsatz von Einkommen und Vermögen, Rn. 16; Wittenstein in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 115 ZPO, Rn. 40; Reichling in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 38. Edition, Stand: 01.09.2020, Rn. 42a.1; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 9. Auflage 2020, Rn. 319).
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - 6 WF 140/18

    Berücksichtigung des Mehrbedarfsbetrags für Alleinerziehende bei

    Denn es entspricht seit der Neufassung von § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31. August 2013 (BGBl. 2013 I, S. 3533) - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass der Abzug jenes Freibetrags auch bei einer solchen Partei in Betracht kommt, die diesen Mehrbedarf nicht als staatliche Leistung bezieht, sondern ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreitet; allerdings muss sie dann die sozialrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für den in Rede stehenden Mehrbedarf darlegen und glaubhaft machen (OLG Celle JurBüro 2014, 648; OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 13 WF 288/14 -, juris; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 115, Rz. 35 b; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 37. Aufl., § 115, Rz. 12 b; Poller/Härtl/Köpf/Poller, Gesamtes Kostenhilferecht, 3. Aufl., § 115 ZPO, Rz. 56 a i.V.m. Rz. 61; Groß/Groß, Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl., § 115 ZPO, Rz. 71; BT-Drucks. 17/11472, S. 30 l.Sp.u.).
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