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   BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18   

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https://dejure.org/2018,38559
BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18 (https://dejure.org/2018,38559)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2018 - XII ZB 411/18 (https://dejure.org/2018,38559)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 (https://dejure.org/2018,38559)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 64 Abs 3 FamFG, § 159 Abs 2 FamFG, § 159 Abs 3 S 1 FamFG
    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteten Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung; persönliche Anhörung eines vierjährigen Kindes; Voraussetzungen für das Absehen von der ...

  • IWW

    § 64 Abs. 3 FamFG, § 40 Abs. 1 FamFG, § 159 Abs. 3 FamFG, § 159 FamFG, § 159 Abs. 2 FamFG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, § 159 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 26 FamFG, § 1684 BGB

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteten Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses; Persönliche Anhörung eines erst vierjährigen Kindes in einem Umgangsrechtsverfahren durch das Gericht

  • rewis.io

    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteten Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung; persönliche Anhörung eines vierjährigen Kindes; Voraussetzungen für das Absehen von der ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit eines an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteten Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses; Persönliche Anhörung eines erst vierjährigen Kindes in einem Umgangsrechtsverfahren durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Umgangsverfahren: Kind ist grundsätzlich anzuhören

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann kann von der Anhörung des Kindes im Umgangsrechtsverfahren abgesehen werden?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrechtsverfahren: Keine Anhörung des Kindes bei drohender erheblicher Beeinträchtigung der Gesundheit

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einstw. AO zum Umgangsrecht - Anhörung eines 4jährigen Kindes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anhörungspflicht von Kindern in Umgangsrechtsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anhörung des Kindes im Umgangsrechtsverfahren bei drohender erheblicher Beeinträchtigung der Gesundheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann ist das Kind zum Umgangsrecht anzuhören, wann nicht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören - Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 432
  • MDR 2019, 307
  • FGPrax 2019, 24
  • FamRZ 2019, 115
  • NZFam 2018, 1077
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. Januar 2010, V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013, XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. Januar 2010, V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013, XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29).

    Die Anträge sind in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 3 mwN; Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 482/13 - FamRZ 2014, 29 Rn. 14 mwN) und auch im Übrigen zulässig.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 482/13

    Unterbringungssache: Beauftragung des behandelnden Arztes mit der Erstattung des

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. Januar 2010, V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013, XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. Januar 2010, V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013, XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29).

    Die Anträge sind in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 3 mwN; Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 482/13 - FamRZ 2014, 29 Rn. 14 mwN) und auch im Übrigen zulässig.

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für den Rechtsbeschwerdeführer gegeneinander abzuwägen (Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 482/13 - FamRZ 2014, 29 Rn. 15).

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (BVerfG FamRZ 2015, 1093, 1094 mwN).

    Dabei bleibt es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, wie sie den Willen des Kindes ermitteln (BVerfG FamRZ 2015, 1093, 1094 mwN).

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Sollten die Belastungsmomente überwiegen, kann die Anhörung gemäß § 159 Abs. 3 Satz 1 FamFG unterbleiben (BT-Drucks. 16/6308 S. 416; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 36/84 - NJW-RR 1986, 1130 zu § 50 b Abs. 3 FGG).
  • OLG Hamm, 01.08.2011 - 8 UF 136/11

    Aufhebung der elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil allein;

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Von einer persönlichen Anhörung kann danach abgesehen werden, wenn die Gefahr besteht, dass das Kind hierdurch in einer mit seinem Wohl nicht zu vereinbarenden Weise psychisch belastet wird (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 1. August 2011 - 8 UF 136/11 - juris Rn. 10) bzw. wenn die Anhörung des Kindes zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit führen würde (vgl. BeckOK FamFG/Schlünder [Stand: 1. Oktober 2018] § 159 Rn. 5 mwN; Keidel/Engelhardt FamFG 19. Aufl. § 159 Rn. 12; vgl. auch BT-Drucks. 16/6308 S. 428).
  • EGMR, 08.07.2003 - 30943/96

    Rechtssache SAHIN gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Dass innerstaatliche Gerichte in der Frage des Umgangsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils ein Kind stets vor Gericht anhören müssen, ginge zwar zu weit; doch ausschlaggebend für diese Frage seien vielmehr die besonderen Umstände des jeweiligen Falls unter gebührender Berücksichtigung des Alters und der Reife des betroffenen Kindes (EGMR FPR 2004, 350, 352).
  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 53/91

    Form der Berufung bei Fristbeginn vor Beitritt

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Wegen fehlender Äußerungsfähigkeit wird nur bei sehr jungen Kindern (zur in der Rechtsprechung verbreitet vertretenen Altersgrenze von etwa drei Jahren vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1992 - XII ZR 53/91 - DAVorm 1992, 499, 506 f. mwN) oder bei aufgrund besonderer Umstände erheblich eingeschränkter Fähigkeit des Kindes, sich zu seinem Willen und seinen Beziehungen zu äußern, auf die Anhörung verzichtet werden können.
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    (b) Allerdings kann die Belastung für das Kind ausnahmsweise ein Grund sein, von der Anhörung abzusehen (Senatsbeschluss BGHZ 211, 22 = FamRZ 2016, 1439 Rn. 47 mwN).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15

    Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Selbst wenn das Kind seine Wünsche nicht unmittelbar zum Ausdruck bringen kann, ergeben sich möglicherweise aus dem Verhalten des Kindes Rückschlüsse auf dessen Wünsche oder Bindungen (Senatsbeschluss BGHZ 212, 155 = FamRZ 2016, 2082 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
    Weil sämtliche im Gesetz aufgeführten Aspekte in Verfahren betreffend das Umgangsrecht einschlägig sind, ist eine Anhörung auch des noch nicht 14 Jahre alten Kindes nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig erforderlich (Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532 Rn. 9).
  • OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18

    Umgangsverweigerung durch Elternteil; Absehen von Kindesanhörung; Aufhebung der

  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und

    Der Verfahrensbeistand hat es dementsprechend als berufener Interessenvertreter der Kinder ausdrücklich für richtig gehalten, dass die Kinder in der Beschwerdeinstanz nicht erneut angehört worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 16).
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18

    Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im

    Denn § 159 FamFG, der die Kindesanhörung regelt, verpflichtet das Gericht vor einer Entscheidung in einer Kindschaftssache, also insbesondere in allen die Person des Kindes betreffenden Angelegenheiten, das Kind grundsätzlich persönlich anzuhören (grundlegend hierzu Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 11 ff. mwN; Keidel/Engelhardt FamFG 19. Aufl. § 159 Rn. 1; Schulte-Bunert/Weinreich/Ziegler FamFG 5. Aufl. § 156 Rn. 6).
  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18

    Rechtfertigung der Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Auch ein jüngeres Kind ist gemäß § 159 Abs. 2 FamFG persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 12).

    Zur Berücksichtigung des Willens des Kindes und seiner Interessen sieht das Gesetz die Bestellung eines Verfahrensbeistands vor (§ 158 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 16).

    Der Verfahrensbeistand hat es dementsprechend als berufener Interessenvertreter der Kinder ausdrücklich für richtig gehalten, dass die Kinder in der Beschwerdeinstanz nicht erneut angehört worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 16).

  • BGH, 10.01.2024 - XII ZB 572/23

    Erteilung der gerichtlichen Einwilligung in die Zwangsbehandlung eines

    Der Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 3 mwN) und auch im Übrigen zulässig.

    Die Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses über die Erteilung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung des Betroffenen wird danach regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn aufgrund der gebotenen summarischen Prüfung zumindest überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Rechtsbeschwerde des Betroffenen Erfolg haben wird, oder die Rechtslage jedenfalls zweifelhaft erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 5 mwN; BGH Beschluss vom 21. Dezember 2017 - V ZB 249/17 - InfAuslR 2018, 99 Rn. 8).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 18 UF 221/23

    Zurückverweisung aufgrund von Verfahrensmängeln

    Das Gericht hat die Aufgabe, das Verfahren unter Berücksichtigung des Alters, des Entwicklungsstandes und der sonstigen Fähigkeiten des Kindes so zu gestalten, dass das Kind seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden lassen kann (BVerfG vom 05.06.2019 - 1 BvR 675/19, juris Rn. 15; BVerfG vom 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06, juris Rn. 14; BGH vom 31.10.2018 - XII ZB 411/18, juris Rn. 12).

    Bereits zuvor war die Anhörung von Kindern jedenfalls ab einer Altersgrenze von drei Jahren als erforderlich erachtet worden (BVerfG vom 23.03.2007 - 1 BvR 156/07, juris Rn. 18; BVerfG vom 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09, juris Rn. 27; BGH vom 31.10.2018 - XII ZB 411/18, juris Rn. 12; BGH vom 15.06.2016 - XII ZB 419/15, juris Rn. 46).

    Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass K durch die gerichtliche Anhörung und die Verschaffung des persönlichen Eindrucks in einer mit seinem Wohl nicht zu vereinbarenden Weise psychisch belastet würde (BGH vom 31.10.2018 - XII ZB 411/18, juris Rn. 16).

  • OLG Saarbrücken, 18.02.2022 - 6 UF 5/22

    1. Gemäß § 159 Abs. 1 FamFG in der ab dem 1. Juli 2021 anzuwendenden Fassung hat

    Unbeschadet dessen entspricht es - fortgeltender - ständiger höchstrichterlicher und Senatsrechtsprechung, dass Kinder in einem ihre Person betreffenden Verfahren jedenfalls bereits ab einem Alter von etwa drei Jahren persönlich anzuhören sind (BVerfG, FamRZ 2010, 1622, 1623; FamRZ 2007, 1078, 1079; vgl. auch BGH FamRZ 2019, 115; siehe dazu auch Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl., § 1, Rz. 437 m.w.N.).

    Je bedeutsamer der Eingriff in die Rechtssphäre des Kindes ist, umso stärker ist die Pflicht zur Anhörung, wobei im Rahmen der Interessenabwägung auch zu berücksichtigen ist, inwieweit es möglich ist, durch die Auskunft anderer Verfahrensbeteiligter, wie etwa des Verfahrensbeistands, Erkenntnisse zu gewinnen (zu § 159 FamFG a.F.: BGH FamRZ 2019, 115 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 18.01.2024 - 6 UF 224/23

    Umgangsrecht des sozialen Vaters

    Sollten die Gesichtspunkte der Belastung überwiegen, kann von der Anhörung abgesehen werden (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/1 -, NZFam 2018, 1077, beck-online).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, inwieweit es möglich ist, durch die Auskunft anderer Verfahrensbeteiligter, wie etwa des Verfahrensbeistands, des Umgangs- bzw. Ergänzungspflegers oder eines Mitarbeiters des Jugendamts, zu erfahren, ob der Umgang dem Kindeswohl entspricht (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/1 -, NZFam 2018, 1077, beck-online).

  • BGH, 14.08.2019 - XII ZB 381/19

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der gerichtlichen Genehmigung einer

    Der an das Rechtsbeschwerdegericht gerichtete Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung ist zwar in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 05.02.2020 - V ZB 6/20

    Pflicht des Notars zum Einreichen von vollzugsreifen Urkunden beim Grundbuchamt;

    Der Antrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 3 BNotO statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18, NJW 2019, 432 Rn. 3).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für die Beteiligten gegeneinander abzuwägen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18, NJW 2019, 432 Rn. 5 jeweils mwN).

  • KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18

    Beschwerdeberechtigung eines Elternteils gegen Auflage über Kursteilnahme

    Gegenüber der Familienrichterin hat sie ausweislich des Protokolls sogar erklärt, sich zu wünschen, nie wieder in ein Gericht gehen zu müssen: Die vorzunehmende, erforderliche Abwägung zwischen der Belastung des Kindes durch eine erneute Anhörung (bzw. die Missachtung des von ihm geäußerten Wunsches) und den Vorteilen einer Kindesanhörung u.a. für die weitere Sachverhaltsaufklärung (§ 26 FamFG) sprechen hier für den Verzicht auf eine nochmalige Anhörung, zumal die Sichtweise von A... bereits durch die Verfahrensbeiständin in das Beschwerdeverfahren eingebracht wurde (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18, FamRZ 2019, 115 [bei juris LS 4, Rz. 16]).
  • OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21

    Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts zum Wohl des Kindes

  • OLG Hamburg, 13.09.2022 - 12 UF 118/22

    Ablehnung der Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens

  • AG Forchheim, 06.03.2020 - 3 F 650/19

    Umgangsrecht - Voraussetzungen der Anordnung des Wechselmodells

  • BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2353/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters dreier Kinder betreffend

  • OLG Hamburg, 02.04.2020 - 12 UF 35/20

    Erfordernis der Kindesanhörung im Umgangsverfahren; Auswirkungen des

  • OLG Rostock, 26.01.2021 - 10 UF 157/20

    Pflicht zur Anhörung der Kinder in einem Umgangsverfahren; Voraussetzungen der

  • OLG Nürnberg, 15.10.2020 - 10 UF 651/20

    Gemeinsame elterliche Sorge: Anerkennung und Abänderung einer ägyptischen

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 18 UF 233/22

    Fehlende internationale Zuständigkeit im Sorgerechtsstreit: Entbehrlichkeit von

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2023 - 20 UF 69/23

    Aussetzung der Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses auf Feststellung des

  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 9 UF 167/21

    Beschwerde gegen den Entzug der Personensorge für ein Kind; Unterbliebene

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