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   KG, 23.08.2019 - 13 WF 69/19   

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https://dejure.org/2019,27559
KG, 23.08.2019 - 13 WF 69/19 (https://dejure.org/2019,27559)
KG, Entscheidung vom 23.08.2019 - 13 WF 69/19 (https://dejure.org/2019,27559)
KG, Entscheidung vom 23. August 2019 - 13 WF 69/19 (https://dejure.org/2019,27559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeldbezugsberechtigung bei Elternsorge im paritätischen Wechselmodell

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kindergeld bei Kinderbetreuung im Wechselmodell- Wer ist bezugsberechtigt?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Wer bekommt das Kindergeld beim Wechselmodell?

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Kindergeldberechtigter Elternteil beim Wechselmodell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1412
  • FamRZ 2020, 33
  • NZFam 2019, 828
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 30.12.2013 - 20 WF 1043/13

    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend die Berechtigung zum Kindergeldbezug

    Auszug aus KG, 23.08.2019 - 13 WF 69/19
    In der Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2018 - 19 UF 24/18, FamRZ 2019, 31 [bei juris LS 1 sowie Rz. 16, 26]; OLG Dresden, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - 20 WF 1043/13, FamRZ 2014, 1055 [bei juris Rz. 15]) und der Literatur (vgl. Wendl/Dose-Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 2 Rn. 705; Büte/Poppen/Menne-Poppen, Unterhaltsrecht [3. Aufl. 2015], § 77 EStG Rn. 5) ist anerkannt, dass sich die Bezugsberechtigung - wenn die Eltern keine Bestimmung getroffen haben - nach dem Kindeswohl richtet.

    Denn der finanzielle Ausgleich zwischen den Eltern aufgrund eventueller wertmäßiger Unterschiede bei der Erbringung von Leistungen für das Kind ist allein Sache des Unterhaltsrechts (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2018, a.a.O. [bei juris Rz. 19f.]; OLG Dresden, Beschluss vom 30. Dezember 2013, a.a.O. [bei juris Rz. 14]).

    (dd) Ein Anlass, an der Kindergeldbezugsberechtigung etwas zu ändern (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Dezember 2013, a.a.O. [bei juris Rz. 14]), ist nicht ersichtlich.

  • OLG Celle, 25.05.2018 - 19 UF 24/18

    Kindeswohl ist entscheidender Faktor bei Bestimmung des

    Auszug aus KG, 23.08.2019 - 13 WF 69/19
    In der Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2018 - 19 UF 24/18, FamRZ 2019, 31 [bei juris LS 1 sowie Rz. 16, 26]; OLG Dresden, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - 20 WF 1043/13, FamRZ 2014, 1055 [bei juris Rz. 15]) und der Literatur (vgl. Wendl/Dose-Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 2 Rn. 705; Büte/Poppen/Menne-Poppen, Unterhaltsrecht [3. Aufl. 2015], § 77 EStG Rn. 5) ist anerkannt, dass sich die Bezugsberechtigung - wenn die Eltern keine Bestimmung getroffen haben - nach dem Kindeswohl richtet.

    Bieten bei gemeinsamer elterlicher Sorge und Betreuung des Kindes in einem paritätischem Wechselmodell beide Elternteile gleichermaßen die Gewähr, das Kindergeld zum Wohle des Kindes zu verwenden, besteht kein Anlass für eine Änderung der Bezugsberechtigung (vgl. zur Kontinuität des Kindergeldbezuges OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2018, a.a.O. [bei juris Rz. 26]).

    Denn der finanzielle Ausgleich zwischen den Eltern aufgrund eventueller wertmäßiger Unterschiede bei der Erbringung von Leistungen für das Kind ist allein Sache des Unterhaltsrechts (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2018, a.a.O. [bei juris Rz. 19f.]; OLG Dresden, Beschluss vom 30. Dezember 2013, a.a.O. [bei juris Rz. 14]).

  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

    Auszug aus KG, 23.08.2019 - 13 WF 69/19
    Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof bereits Regelungen aufgestellt, wie ein isolierter Kindergeldausgleich zwischen Eltern, die das gemeinsame Kind im Wechselmodell betreuen und keine unterhaltsrechtliche Gesamtabrechnung wünschen, zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 565/15, BGHZ 213, 254 = FamRZ 2017, 437 [bei juris Rz. 47ff.]; BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 45/15, FamRZ 2016, 1053 [bei juris Rz. 21f.]): Sollten die Eltern sich nicht auf einen anderen Ausgleichsmodus verständigen können, wäre auf das dort vorgesehene Modell zurückzugreifen.
  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Auszug aus KG, 23.08.2019 - 13 WF 69/19
    Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof bereits Regelungen aufgestellt, wie ein isolierter Kindergeldausgleich zwischen Eltern, die das gemeinsame Kind im Wechselmodell betreuen und keine unterhaltsrechtliche Gesamtabrechnung wünschen, zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 565/15, BGHZ 213, 254 = FamRZ 2017, 437 [bei juris Rz. 47ff.]; BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 45/15, FamRZ 2016, 1053 [bei juris Rz. 21f.]): Sollten die Eltern sich nicht auf einen anderen Ausgleichsmodus verständigen können, wäre auf das dort vorgesehene Modell zurückzugreifen.
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus KG, 23.08.2019 - 13 WF 69/19
    a) Nachdem die gemeinsame Tochter von den Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird, gilt H... im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG als in den Haushalt jedes der beiden Elternteile aufgenommen (vgl. BFH, Urteil vom 23. März 2005 - III R 91/03, BFHE 209, 338 = FamRZ 2005, 1173 [bei juris Rz. 14] sowie Büte/Poppen/Menne-Poppen, Unterhaltsrecht [3. Aufl. 2015], § 77 EStG Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 9 WF 248/19

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Neubestimmung des

    In der Rechtsprechung (KG Berlin NZFam 2019, 828; OLG Celle FamRZ 2019, 31; OLG Dresden FamRZ 2014, 1055) ist anerkannt, dass sich die Bezugsberechtigung - wenn die Eltern keine Bestimmung getroffen haben - nach dem Kindeswohl richtet.

    Unterschiedlichkeiten in der Höhe der von den Eltern erzielten Erwerbseinkünfte oder der Umstand, welcher Elternteil was für das Kind bezahlt, spielen keine Rolle (KG Berlin NZFam 2019, 828).

    Der finanzielle Ausgleich zwischen den Eltern aufgrund eventueller wertmäßiger Unterschiede bei der Erbringung von Leistungen für das Kind ist zudem allein Sache des Unterhaltsrechts (KG Berlin NZFam 2019, 828).

  • OLG Hamm, 29.08.2023 - 4 WF 104/23

    Kindergeld; Bezugsberechtigung

    Dessen ungeachtet ist anerkannt, dass Maßstab hierfür das Kindeswohl ist (vgl. nur KG, Beschluss vom 26.08.2019 - 13 WF 69/19, NJW-RR 2019, 1412).

    Der finanzielle Ausgleich zwischen den Eltern in Sachen des Kindesunterhaltes - und damit in materieller Hinsicht auch wegen des Kindergeldes - ist allein Sache des Unterhaltsrechts (KG, Beschluss vom 26.08.2019 - 13 WF 69/19, NJW-RR 2019, 1412).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 19 B 941/22

    Schulpflicht; Durchsetzung; Schulbesuchsaufforderung; Elternrecht;

    EGMR, Urteil vom 10. Januar 2019 - 18925/15 -, FamRZ 2020, 33, juris, Rn. 42 m. w. N., 50 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6. April 2023 - 9 S 15/22 -, juris, Rn. 92 m. w. N.
  • OLG München, 20.01.2021 - 16 WF 1378/20

    Bezugsberechtigung für Kindergeld nach Trennung der Eltern

    In der Rechtsprechung (KG NZFam 2019, 828; OLG Celle FamRZ 2019, 31; OLG Dresden FamRZ 2014, 1055) ist anerkannt, dass sich die Bezugsberechtigung - wenn die Eltern keine Bestimmung getroffen haben - nach dem Kindeswohl richtet.
  • KG, 27.06.2022 - 17 UF 60/22

    Elterliche Sorge: Kindeswohlgefährdung und Teilsorgerechtsentzug bei

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat grundsätzlich anerkannt, dass ein zeitweiser Entzug der elterlichen Sorge und nach den Umständen des Einzelfalls sogar die Fremdunterbringung der Kinder zur Durchsetzung der Schulpflicht bei Heimbeschulung durch die Eltern gemäß Art. 8 EMRK gerechtfertigt sein können, wenn dadurch die Isolierung der Kinder vermieden und ihre Integration in die Gesellschaft sichergestellt werden soll (EGMR v. 10.01.2019 - 18925/15, FamRZ 2020, 33).
  • VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 18 L 1790/23
    OVG NRW, Beschluss vom 9. August 2023 - 19 B 941/22 -, juris, Rn 5 f. unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 10. Januar 2019 - 18925/15 -, FamRZ 2020, 33, juris, Rn. 42 m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 6. April 2023 - 9 S 15/22 -, juris, Rn. 92 m.w.N.
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