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   BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20   

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https://dejure.org/2020,32135
BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20 (https://dejure.org/2020,32135)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2020 - XII ZB 167/20 (https://dejure.org/2020,32135)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - XII ZB 167/20 (https://dejure.org/2020,32135)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 189 ZPO, § 15 Abs 2 S 1 Alt 1 FamFG, § 329 Abs 2 S 2 FamFG
    Dauer und Verlängerung einer Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Heimeinrichtung: Heilung eines Zustellungsmangels durch Zugang einer Kopie; Berechnung der Gesamtunterbringungsdauer bei kurzzeitigen Unterbrechungen

  • IWW

    §§ 17 ff. FamFG, § ... 71 Abs. 2 FamFG, § 71 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 FamFG, §§ 166 bis 195 ZPO, § 182 ZPO, §§ 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 FamFG, 189 Alt. 1 ZPO, § 189 ZPO, § 17 Abs. 1 FamFG, § 18 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 18 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 324 FamFG, § 70 i Abs. 2 Satz 2 FGG - BayObLG Beschluss vom 31. Januar 1994 - 3Z BR, § 328 FamFG, § 312 Nr. 4 FamFG, §§ 329 Abs. 2 Satz 1, 321 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Zugehen einer Kopie genau des dem Zustellungsempfänger zuzustellenden Schriftstücks hinsichtlich Heilung eines Zustellungsmangels ; Bestellung eines externen Gutachters bei Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren

  • rewis.io

    Heilung eines Zustellungsmangels; Berechnung der Gesamtunterbringungszeit bei kurzzeitigen Unterbrechungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 189 ; FamFG § 329 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 189 Alt. 1; FamFG § 329 Abs. 2 S. 1-2
    Zugehen einer Kopie genau des dem Zustellungsempfänger zuzustellenden Schriftstücks hinsichtlich Heilung eines Zustellungsmangels; Bestellung eines externen Gutachters bei Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidungskopie von Verfahrensbeteiligtem erhalten: Zustellungsmangel geheilt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung über vier Jahren - und die externe Begutachtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heilung eines Zustellungsmangels - durch die Kopie von einem anderen Verfahrensbeteiligten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung von mehr als vier Jahren

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Heilung eines Zustellungsmangels - Gutachterbestellung bei länger dauernder Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gutachterwechsel nach Ablauf der Vierjahresfrist bei Zwangsunterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 193
  • MDR 2020, 1460
  • MDR 2021, 220
  • FamRZ 2021, 55
  • NZFam 2020, 1031
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
    Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass er eine inhaltlich mit diesem Schriftstück übereinstimmende Kopie erhält, die etwa auch in der einem anderen Verfahrensbeteiligten zugegangenen, inhaltsidentischen beglaubigten Abschrift der zuzustellenden Entscheidung - oder auch in einer Kopie von dieser - bestehen kann (Fortführung von BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19, MDR 2020, 750; Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 und Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).

    Eine Heilung durch den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks im Sinne des § 189 ZPO setzt voraus, dass das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass er es behalten kann und Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 - MDR 2020, 750 Rn. 21 mwN).

    Dieses Verständnis entspricht dem Sinn und Zweck der Heilungsvorschrift des § 189 ZPO (BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 - MDR 2020, 750 Rn. 24; vgl. auch - für das Wohnungseigentumsrecht - BGH Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 - NJW-RR 2018, 970 Rn. 21).

    Eine dahingehende Auslegung von § 189 ZPO wäre weder mit dessen Wortlaut noch mit dem Zustellungszweck zu vereinbaren (BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 - MDR 2020, 750 Rn. 25; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 11 mwN und BGH Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 - NJW-RR 2018, 970 Rn. 30).

  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
    Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass er eine inhaltlich mit diesem Schriftstück übereinstimmende Kopie erhält, die etwa auch in der einem anderen Verfahrensbeteiligten zugegangenen, inhaltsidentischen beglaubigten Abschrift der zuzustellenden Entscheidung - oder auch in einer Kopie von dieser - bestehen kann (Fortführung von BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19, MDR 2020, 750; Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 und Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).

    Dieses Verständnis entspricht dem Sinn und Zweck der Heilungsvorschrift des § 189 ZPO (BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 - MDR 2020, 750 Rn. 24; vgl. auch - für das Wohnungseigentumsrecht - BGH Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 - NJW-RR 2018, 970 Rn. 21).

    Eine dahingehende Auslegung von § 189 ZPO wäre weder mit dessen Wortlaut noch mit dem Zustellungszweck zu vereinbaren (BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 - MDR 2020, 750 Rn. 25; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 11 mwN und BGH Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 - NJW-RR 2018, 970 Rn. 30).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10

    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
    Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass er eine inhaltlich mit diesem Schriftstück übereinstimmende Kopie erhält, die etwa auch in der einem anderen Verfahrensbeteiligten zugegangenen, inhaltsidentischen beglaubigten Abschrift der zuzustellenden Entscheidung - oder auch in einer Kopie von dieser - bestehen kann (Fortführung von BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19, MDR 2020, 750; Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 und Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).

    Eine dahingehende Auslegung von § 189 ZPO wäre weder mit dessen Wortlaut noch mit dem Zustellungszweck zu vereinbaren (BGH Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 - MDR 2020, 750 Rn. 25; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 11 mwN und BGH Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 - NJW-RR 2018, 970 Rn. 30).

    Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass er eine inhaltlich mit diesem Schriftstück übereinstimmende Kopie erhält, die etwa auch in der einem anderen Verfahrensbeteiligten zugegangenen, inhaltsidentischen beglaubigten Abschrift der zuzustellenden Entscheidung - oder auch in einer Kopie von dieser - bestehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
    Will das Gericht von dieser Regel aufgrund besonderer Umstände abweichen, so muss es diese benennen (Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - XII ZB 458/16 - FamRZ 2017, 227 Rn. 14 f.; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 16).

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht auch Gelegenheit, die rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich bei einer langjährigen Unterbringung mit Blick auf die Feststellung der von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzten Gefährdung von Leib und Leben der Betroffenen und die hierfür gebotene Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung sowie für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Freiheitsentziehung ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 17 ff. mwN und vom 10. Juni 2020 - XII ZB 215/20 - FamRZ 2020, 1406 Rn. 11).

  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19

    Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
    Entspricht dieser Beschluss - wie hier - nicht dem Willen desjenigen, dem er bekanntzugeben ist, dann ist er ihm gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG zuzustellen, wobei sich die Zustellung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 FamFG nach den §§ 166 bis 195 ZPO richtet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 - FamRZ 2020, 770 Rn. 16 ff. mwN).

    Zudem kommt die Heilung einer fehlerhaften Zustellung nur beim Vorliegen eines Zustellungswillens in Betracht, mithin dann, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 - FamRZ 2020, 770 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20

    Voraussetzungen für eine länger andauernde Unterbringung; Begründungstiefe der

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht auch Gelegenheit, die rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich bei einer langjährigen Unterbringung mit Blick auf die Feststellung der von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzten Gefährdung von Leib und Leben der Betroffenen und die hierfür gebotene Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung sowie für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Freiheitsentziehung ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 17 ff. mwN und vom 10. Juni 2020 - XII ZB 215/20 - FamRZ 2020, 1406 Rn. 11).
  • BayObLG, 31.01.1994 - 3Z BR 10/94
    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
    Allerdings sind Zeiträume zurückliegender Unterbringungen grundsätzlich nicht in die Fristberechnung einzubeziehen, wenn sich der Betroffene zwischenzeitlich in Freiheit befunden hat, so dass für den Fristbeginn auf das Wirksamwerden (§ 324 FamFG) derjenigen Unterbringungsgenehmigung abzustellen ist, die bis zum Fristlablauf ununterbrochen vollzogen wird (vgl. Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 329 Rn. 14; vgl. auch - zur Vorgängervorschrift des § 70 i Abs. 2 Satz 2 FGG - BayObLG Beschluss vom 31. Januar 1994 - 3Z BR 10/94 - juris Rn. 11).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 458/16

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung einer Unterbringung: Erneute

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
    Will das Gericht von dieser Regel aufgrund besonderer Umstände abweichen, so muss es diese benennen (Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - XII ZB 458/16 - FamRZ 2017, 227 Rn. 14 f.; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 16).
  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten

    Deshalb genügt auch die bloße Unterrichtung über den Inhalt des zuzustellenden Dokuments nicht, um eine Heilung herbeizuführen (vgl. Senat, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 Rn. 30; BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10, NJW-RR 2011, 1011 Rn. 11; Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, aaO); weder die bloße mündliche Überlieferung noch eine handschriftliche oder maschinenschriftliche Abschrift des Dokuments führen zur Heilung des Zustellungsmangels (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19, GRUR 2020, 776 Rn. 25; Beschluss vom 7. Oktober 2020 - XII ZB 167/20, NJW-RR 2021, 193 Rn. 12).
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 364/19

    Vaterschaftsanfechtung - Wann muss die Vater-Kind-Beziehung vorliegen?

    Die nach § 41 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Bekanntgabe ist an die Beteiligte zu 4 erfolgt und wegen deren - noch für den Beschwerdebeschluss - bestehenden Vertretungsbefugnis auch für das betroffene Kind wirksam (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2020 - XII ZB 167/20 - FamRZ 2021, 55 Rn. 13 zur Heilung der unterbliebenen Zustellung).
  • OLG München, 06.07.2022 - 7 U 3126/20

    Unwirksame öffentliche Zustellung nach fehlgeschlagener EU-Zustellung, Heilung

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings unschädlich, dass ... nicht eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Versäumnisurteils zuging, sondern ein Scan desselben (BGH, Beschlüsse vom 12.03.2020 - I ZB 64/19, juris-Rn. 25; vom 07.10.2020 - XII ZB 167/20, juris-Rn. 12).

    Ebenso ist unschädlich, dass die Übersendung nicht durch die Geschäftsstelle des Landgerichts, sondern durch den Verfahrensgegner bzw. - was dem aus Sicht des Senats gleichsteht - eine mit diesem verbundene Gesellschaft erfolgte (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2020 - XII ZB 167/20, juris-Rn. 13).

  • OLG Celle, 10.03.2021 - 2 Ss OWi 348/20

    Heilung eines Zustellungsmangels bei Übersendung einer technischen Reproduktion;

    Nach anderer Auffassung genügt der Zugang einer Kopie oder eines Duplikats des Dokuments (BVerwG, a. a. O.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 13 E 499/11, juris, Rn. 7; für die gleichgelagerte Regel des § 189 ZPO: BGH, Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/19 -, juris, Rn. 23 - 25; BGH, Beschluss vom 07.10.2020 - XII ZB 167/20, juris, Rn. 11 u.12; KG, WRP 2011, 612, 613, Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 19 U 190/16, juris, Rn. 12; OLG Dresden, JurBüro 2018, 310, Rn. 28; MünchKomm.ZPO/Häublein, 5. Aufl., § 189 Rn. 9; zu § 187 Satz 1 ZPO aF vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 380, 381).
  • OLG Koblenz, 31.03.2022 - 1 OWi 32 SsBs 233/21

    Zustellung des Bußgeldbescheids an Verteidiger mangels formeller Zustellung an

    Für eine solche Anwendung der Heilungsvorschriften spricht auch deren Sinn, "die förmlichen Zustellungsvorschriften nicht zum Selbstzweck erstarren zu lassen" (vgl. BGH, XII ZB 167/20 v. 07.10.2020 - NJW-RR 2021, 193; I ZB 64/19 v. 12.03.2020 - GRUR 2020, 776 zu § 189 ZPO), mit der Folge einer grundsätzlich weiten Auslegung (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.).

    Ausreichend für eine Heilung ist angesichts des o.g. Sinns der Heilungsvorschriften schließlich auch der Zugang einer technischen Reproduktion des Originaldokuments wie einer (auch elektronischen) Kopie oder eines Duplikats, denn der Zweck der Bekanntgabe ist erreicht, wenn dem Adressaten eine zuverlässige Kenntnis des Inhalts des Bescheides verschafft wird (vgl. BVerwG, 8 C 43-95 v. 18.04.1997 - NVwZ 1999, 178 zu § 9 VwZG a.F.; BFH, VII R 55/99 v. 06.06.2000 - NVwZ-RR 2001, 77 zu § 9 VwZG a.F.; BGH, XII ZB 167/20 v. 07.10.2020 - NJW-RR 2021, 193; I ZB 64/19 v. 12.03.2020 - GRUR 2020, 776 zu § 189 ZPO; OLG Hamm, a.a.O.; BeckOK VwVfG/L. Ronellenfitsch, 54. Edition 01.10.2019, § 8 VwZG Rn. 12; BeckOK ZPO/Dörndorfer, 44. Edition 01.03.2022, § 189 Rn. 4).

  • OLG Dresden, 26.04.2021 - 4 W 272/21

    1. Bei einem anwaltlich vertretenen Schuldner beginnt die Rechtsmittelfrist noch

    Zudem kommt die Heilung einer fehlerhaften Zustellung nur beim Vorliegen eines Zustellungswillens in Betracht, mithin dann, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist (BGH, FamRZ 2021, 55 (56); Beschluss vom 19.02.2020 - XII ZB 291/19 -, FamRZ 2020, 770 Rz. 19, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 11 CS 20.2953

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang auch ohne die durch die förmliche Zustellung gewährleistete Dokumentation fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, B.v. 7.10.2020 - XII ZB 167/20 - juris Rn. 12).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 75/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    Da das Landgericht nicht festgestellt hat, dass das Schriftstück bereits am 18. Februar 2019 derart in den Machtbereich der Vertrauensperson gelangt ist, dass sie es behalten konnte und Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - XII ZB 167/20, NJW-RR 2021, 193 Rn. 9), kann hiervon im Rechtsbeschwerdeverfahren jedoch nicht ausgegangen werden.
  • LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 12/20

    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung eines elektronischen Dokuments

    Zudem kommt die Heilung einer fehlerhaften Zustellung nur beim Vorliegen eines Zustellungswillens in Betracht, mithin dann, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist (BGH, Beschluss vom 07. Oktober 2020 - XII ZB 167/20, juris).
  • LG Berlin, 13.09.2022 - 87 T 443/22

    Zulässigkeit einer Verlängerung einer Genehmigung einer Fixierung über einen

    Wie sich auch den Akten ergibt, war der Betroffene ungeachtet der kurzen Unterbrechung von etwa einem Tag am 18.08.2022 (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss 07.10.2020 - XII ZB 167/20, BeckRS 2020, 27844, Rn. 24 zur Unterbringung nach § 1906 BGB und Keidel/Giers, FamFG, 20. Auflage, § 329, Rn. 14) ab dem erstmaligen Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg über die Genehmigung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen vom 13.07.2022 - Gz.: 56 XIV 441/22 - fortlaufend zwei Monate lang fixiert.
  • KG, 15.09.2023 - 10 U 141/21

    Voraussetzungen für Heilung eines Zustellungsmangels nach § 189 ZPO?

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 34/22
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