Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.09.1997

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95   

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https://dejure.org/1997,1044
BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95 (https://dejure.org/1997,1044)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1997 - II ZR 303/95 (https://dejure.org/1997,1044)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1997 - II ZR 303/95 (https://dejure.org/1997,1044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein - Gerichtliche Überprüfung vereinsrechtlicher Disziplinarmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 25 § 39
    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3368
  • ZIP 1997, 1591
  • MDR 1997, 954
  • WM 1997, 1701
  • BB 1997, 1965
  • DB 1997, 1916
  • NZG 1998, 180 (Ls.)
  • NZG 1998, 65
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
    Gegebenenfalls wird das Berufungsgericht die Frage, ob es sich bei dem Beklagten um einen sozialmächtigen Verband im Sinne der Senatsrechtsprechung handelt (vgl. dazu näher BGHZ 102, 265 ff.), anhand der gegen seine ablehnende Ansicht erhobenen Revisionsrügen neu zu erörtern haben.

    Da ein Ausschluß aber umso eher unbillig sein wird, je wichtiger für den Betroffenen die Mitgliedschaft ist, sind diesem Beurteilungs- oder Ermessensspielraum enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 102, 265, 277).

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
    Seit langem anerkannt ist, daß die Gerichte jedenfalls nachprüfen können, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 87, 337, 343 m.w.N.).

    In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß die Gerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrundegelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (BGHZ 87, 337, 345); die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehöre hingegen zu den Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen habe und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar seien (BGHZ 87, 337, 345; 47, 381, 384).

  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65

    Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
    In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß die Gerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrundegelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (BGHZ 87, 337, 345); die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehöre hingegen zu den Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen habe und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar seien (BGHZ 87, 337, 345; 47, 381, 384).

    Es kann überdies nicht ausgeschlossen werden, daß die von dem Beklagten getroffene Maßnahme gegen den Gleichheitssatz verstößt und deshalb willkürlich ist (vgl. BGHZ 47, 381, 385 f.).

  • BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84

    Aufnahmezwang für die IG Metall

    Auszug aus BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
    In jedem Falle - also nicht nur bei sozialmächtigen Verbänden - kann das Gericht den Sachverhalt in vollem Umfang nachprüfen (vgl. BGHZ 93, 151, 158) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84].
  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 304/88

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses, der den Geschäftsführer abberuft -

    Auszug aus BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
    Die Auslegung derartiger Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages durch die Tatsacheninstanzen unterliegt dabei der unbeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGHZ 116, 359, 364, m.w.N.; Sen.Urt. v. 25. September 1989 - II ZR 304/88, WM 1989, 1809 f. - beide zur GmbH).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
    Die Auslegung derartiger Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages durch die Tatsacheninstanzen unterliegt dabei der unbeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGHZ 116, 359, 364, m.w.N.; Sen.Urt. v. 25. September 1989 - II ZR 304/88, WM 1989, 1809 f. - beide zur GmbH).
  • OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20

    Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel

    (bb) Die Satzung eines Vereins, die auch für künftige Mitglieder und für Rechtsbeziehungen zu Dritten maßgeblich ist, darf nur objektiv aus sich heraus und einheitlich ausgelegt werden (st. Rspr.; vgl. Palandt-Ellenberger, BGB, 80. Aufl., § 25 Rn. 4 m.w.N.; Wagner in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 5, 5. Aufl., § 19 Rn. 5; BGH, Urteil vom 03.03.1971, KZR 5/70, NJW 1971, 879, 880; BGH, Urteil vom 09.06.1997, II ZR 303/95, NJW 1997, 3368, 3369; Senat, Urteil vom 09.05.2016, 8 U 141/12).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 62/06

    "Lurgi" - Zur Abgrenzung von Nachgründungsgeschäften und gemischten verdeckten

    c) Da im vorliegenden Fall die genannten Erfordernisse nicht beachtet wurden, treten nach den Regeln der verdeckten Sacheinlage die Unwirksamkeitsfolgen gemäß § 183 Abs. 2 Satz 1 AktG ein, die sich - ebenso wie diejenigen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG (dazu Sen.Urt. v. 20. November 2006 aaO Tz. 17) - auf den gesamten Vertrag über die gemischte Sacheinlage, hier also den LSTK-Vertrag, erstrecken (vgl. auch BGHZ 155, 329, 338, 340; Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 303/95, ZIP 1998, 780, 782).
  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 23/09

    Beitragspflichten der Vereinsmitglieder: Erfordernis des Aufnahme eines variablen

    Weiter weist der Senat auf folgendes hin: Der im Vereinsrecht geltende Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vereinsmitglieder, durch den die Organisationsgewalt des Vereins eine allgemeine Beschränkung erfährt (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1967 - II ZR 142/65, BGHZ 47, 381, 386; vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, ZIP 1997, 1591, 1592 f. unter III.; Reichert aaO Rn. 838, 840; Weick in Staudinger aaO § 35 Rn. 14), gewinnt besondere Bedeutung bei der Erhebung der Mitgliedsbeiträge (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - II ZR 33/53, LM 2 zu § 39 BGB; vgl. LG Bonn, DB 1992, 879, 881).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2677
BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97 (https://dejure.org/1997,2677)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 3Z BR 329/97 (https://dejure.org/1997,2677)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 3Z BR 329/97 (https://dejure.org/1997,2677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der unechten Gesamtprokura in Form der halbseitig gemischten Gesamtvertretung

  • rechtsportal.de

    HGB § 48; HRV § 26
    Prokura für Einzelkaufmann nicht mit gemeinschaftlicher Vertretungsregelung - Aufforderung zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses mittels Zwischenverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Gesamtprokura durch Einzelkaufmann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1161
  • MDR 1998, 55
  • BB 1997, 2396
  • DB 1997, 2427
  • Rpfleger 1998, 74
  • BayObLGZ 1997, 285
  • NZG 1998, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73

    Begriff der unechten Gesamtprokura

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97
    Eine Prokura, deren Geltung von der Zustimmung des Vertretenen abhinge, wäre vielmehr eine, wie Canaris (Handelsrecht 22. Aufl. § 14 III 4 d) zu Recht hervorhebt, sinnwidrige Rechtsfigur, bei der in Wahrheit überhaupt keine Kompetenzübertragung an den Rechtsvertreter vorliegt (insoweit zutreffend OLG Frankfurt MDR 1973, 764 f.; vgl. aber BGHZ 62, 166 ).
  • LG Bremen, 29.08.1963 - 12 T 3/63
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97
    Entgegen der Ansicht von Joost (Staub/Joost HGB 4. Aufl. § 48 Rn. 104) handelt es sich bei der aufgeführten Begründung nicht um ein "rein begriffliches Bedenken" (so im Ergebnis auch LG Bremen NJW 1963, 2279 , vgl. ferner Koller/Roth HGB § 48 Rn. 20).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97
    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, daß nach dessen Behebung die Meldung, so wie vorgelegt, vollzogen wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLGZ 1987, 449 ff.).
  • OLG Frankfurt, 04.04.1973 - 20 W 920/72
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97
    Eine Prokura, deren Geltung von der Zustimmung des Vertretenen abhinge, wäre vielmehr eine, wie Canaris (Handelsrecht 22. Aufl. § 14 III 4 d) zu Recht hervorhebt, sinnwidrige Rechtsfigur, bei der in Wahrheit überhaupt keine Kompetenzübertragung an den Rechtsvertreter vorliegt (insoweit zutreffend OLG Frankfurt MDR 1973, 764 f.; vgl. aber BGHZ 62, 166 ).
  • OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06

    Keine inhaltlichen Änderungsauflagen durch Zwischenverfügung - unzulässige

    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie sie vorliegt, vollzogen wird (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLGZ 1997, 285 m.w.N.; vgl. auch Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein 18. Aufl. Rn. 23; Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. § 55 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1998 - 20 W 60/98

    Verschmelzung von Schwestergesellschaften

    Eine solche liegt nur vor, wenn einem Antragsteller die Beseitigung eines behebbaren Hindernisses aufgegeben und unter Fristsetzung für den Fall der Nichtbeseitigung die Zurückweisung des Antrags angedroht wird (vgl. dazu BayOblG BB 1997, 2396 = DB 1997, 2427 = DStR 1997, 1984 = FGPrax 1998, 27 [= MittBayNot 1998, 46 ]; BayObLG DNotZ 1995, 224 ; vgl. für Zwischenverfügungen in Grundbuchsachen den Senatsbeschluß 20 W 299/96 = OLG-Report Frankfurt 1997, 1 = Rpfleger 1997, 105 = NJW-RR 1997, 401 = MittRhNotK 1997, 235 ).
  • OLG Köln, 20.11.2012 - 2 Wx 241/12
    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie sie vorliegt, vollzogen wird (BayObLG, Beschl. vom 23.9. 1997 - 3 Z BR 329/97 - NJW 1998, 1161; OLG München, Beschl. vom 11.10.2006 - 31 Wx 74/06 - NJW-RR 2007, 187; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl. 2010, Rn. 23).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vertrages bei der Verschmelzung von

    Mit einer Zwischenverfügung darf nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie vorgelegt, vollzogen wird (vgl. etwa Senat Rpfleger 1990, 426; BayObLGZ 1987, 449 ff; NJW 1998, 1161, 1162).
  • KG, 19.08.2010 - 1 W 232/10

    Rückwirkender Vereinsbeitritt

    In einem solchen Fall ist der Antrag sofort zurückzuweisen (vgl. nur BayObLGZ 1997, 285; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl., Rn.606 f. m.w.N.).
  • KG, 19.08.2010 - 1 W 132/10

    Rückwirkender Vereinsbeitritt kraft Satzungsklausel möglich

    In einem solchen Fall ist der Antrag sofort zurückzuweisen (vgl. nur BayObLGZ 1997, 285 ; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl., Rn. 606 f. m. w. N.).
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