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OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 10 U 272/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 1999, 356
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 24.11.2006 - 16 U 218/05
Keine fristlose Kündigung des Geschäftsführers wegen Abgabe einer eigenmächtigen …
Bei der Prüfung einer fristlosen Kündigung sind damit die Interessen der Genossenschaft an der fristlosen Entlassung gegenüber dem Interesse des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds an der Fortsetzung und vertragsgemäßen Beendigung des Anstellungsverhältnisses sorgsam abzuwägen (vgl. OLG Oldenburg, v. 28.01.2001 - 1 U 132/00; OLG Frankfurt, NZG 1999, 356). - OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 9 U 3/07
Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft - Beginn …
Bei der Prüfung einer fristlosen Kündigung sind damit die Interessen der Genossenschaft an der fristlosen Entlassung gegenüber dem Interesse des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds an der Fortsetzung und vertragsgemäßen Beendigung des Anstellungsverhältnisses sorgsam abzuwägen (vgl. OLG Oldenburg, v. 28.01.2001 - 1 U 132/00; OLG Frankfurt, NZG 1999, 356). - OLG Oldenburg, 28.06.2001 - 1 U 132/00
Genossenschaft: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages …
Ganz allgemein werden an den wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bei leitenden Angestellten nur geringe Anforderungen gestellt OLG Köln DB 1994, 471; Steding, Anmerkung zu OLG Frankfurt NZG 1999, 356, 359). - OLG Oldenburg, 28.08.2001 - 1 U 132/00
Genossenschaft; Geschäftsführer; Vorstandsmitglied; Fristlose Kündigung; …
Ganz allgemein werden an den wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bei leitenden Angestellten nur geringe Anforderungen gestellt OLG Köln DB 1994, 471; Steding, Anmerkung zu OLG Frankfurt NZG 1999, 356, 359).