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OLG Naumburg, 21.07.1998 - 11 U 48/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Verteilung des Vermögens einer juristischen Person auf die an ihr Beteiligten vor Ende der Liquidation; Anzuwendende Vorschriften bei Auflösung einer kooperativen Einrichtung; Liquidation durch Beschluss der Trägerbetriebe trotz gesetzlich vorgesehener ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 26.11.1997 - 6 O 981/97
- OLG Naumburg, 21.07.1998 - 11 U 48/98
Papierfundstellen
- NZG 1999, 37
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 27.01.1998 - 11 U 1490/97
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die BGB-Gesellschaft und deren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.06.1994 - II ZR 103/93
Anwendung der Vorschriften über die BGB -Gesellschaft auf eine Einrichtung nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.04.1997 - II ZR 221/95
Aufrechnung mit einem Entflechtungsanspruch eines VEG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98
Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen …
Die Abwicklung der Klägerin richtet sich in entsprechender Anwendung der §§ 69 Abs. 3 Satz 4 und 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG nach den für die Auflösung der eingetragenen Genossenschaften geltenden Vorschriften, insbesondere den §§ 82-93 GenG (so jetzt auch OLG Naumburg NZG 1999, 37;… vgl. dazu Sen.Urt. v. 17. Mai 1999 - II ZR 243/98). - BGH, 17.05.1999 - II ZR 243/98
Abwicklung einer aufgelösten kooperativen Einrichtung
Landgericht und Oberlandesgericht (Urt. abgedr. in NZG 1999, 37) haben die Beklagte zur Rückzahlung der 57.702,10 DM nebst Zinsen verurteilt.