Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.01.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.02.1999 - 27 U 193/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7491
OLG Hamm, 23.02.1999 - 27 U 193/98 (https://dejure.org/1999,7491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.1999 - 27 U 193/98 (https://dejure.org/1999,7491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 27 U 193/98 (https://dejure.org/1999,7491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 597 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.1999 - 27 U 193/98
    Vor allem reicht aber das Vorhandensein einer rechnerischen Unterbilanz nach fortgeführten Buchwerten für sich allein zur erstmaligen Begründung der eigenkapitalersetzenden Qualität einer Gesellschafterleistung nicht aus, sofern sich die Gesellschaft nicht zugleich wegen Kreditunwürdigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in einer Krise befindet, in der sie ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müßte (BGHZ 119, 201).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 5 U 189/09

    GmbH-Recht: Zwangsweise Entziehung eines Geschäftsanteils

    Auch in diesem Fall wird zu Recht ein Verbot der Entgeltzahlung aus gebundenem Vermögen abgelehnt (vgl. OLG Hamm, NZG 1999, 597, 598; Altmeppen, in: Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl. § 34 Rdn. 14; Goette, DStR 2008, 2121), weil die anderweitig beglichene Abfindungsforderung keine Auswirkung auf die Bilanz der Gesellschaft hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 42/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12752
OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 42/98 (https://dejure.org/1999,12752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1999 - 8 U 42/98 (https://dejure.org/1999,12752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 8 U 42/98 (https://dejure.org/1999,12752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 597
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 20.01.1998 - 8 U 198/97
    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 42/98
    Ferner meint er, daß der Nebenintervenient nicht wirksam zum Geschäftsführer bestellt worden sei, da die am 2.1.1997 gefaßten Beschlüsse, die den Gegenstand des Verfahrens 8 U 198/97 OLG Hamm bilden, ebenfalls angefochten seien.

    Zudem seien die Anfechtungsklagen gegen diesen Beschluß und den vorangegangenem Beschluß vom 11.12.1996 ebenfalls vom Landgericht abgewiesen und die Berufungen dagegen in den Verfahren 8 U 193/97 und 8 U 198/97 zurückgenommen worden, so daß auch diese Beschlüsse unanfechtbar seien.

  • OLG Hamm, 03.11.1997 - 8 U 197/96
    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 42/98
    Dafür, daß der Streithelfer als Gesellschafter behandelt worden ist, spricht der Inhalt des mit Urteil des Senats vom 3.11.1997 beendeten Verfahrens 8 U 197/96.
  • OLG Zweibrücken, 08.04.1997 - 8 U 109/96
    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 42/98
    Dieser habe im Verfahren 8 U 109/96 OLG Hamm selbst vorgetragen, daß die Beklagte seit Anfang 1996 eine reine Holding-Gesellschaft ohne jeglichen Ertrag sei; ihre Liquidität sei seitdem gleich null.
  • OLG Saarbrücken, 23.10.1997 - 8 U 193/97
    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 42/98
    Zudem seien die Anfechtungsklagen gegen diesen Beschluß und den vorangegangenem Beschluß vom 11.12.1996 ebenfalls vom Landgericht abgewiesen und die Berufungen dagegen in den Verfahren 8 U 193/97 und 8 U 198/97 zurückgenommen worden, so daß auch diese Beschlüsse unanfechtbar seien.
  • BGH, 24.01.2012 - II ZR 109/11

    GmbH: Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit

    Teilweise wird angenommen, die Einziehung stehe unter der aufschiebenden Bedingung einer Abfindungszahlung aus freiem Vermögen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 612 f.; OLG Zweibrücken, GmbHR 1997, 939, 942; OLG Hamm, NZG 1999, 597, 598; OLG Köln, NZG 1999, 1222; KG, GmbHR 1999, 1202, 1203 f.; OLG Schleswig, NZG 2000, 703, 704 f.; OLG Dresden, GmbHR 2001, 1047, 1048; OLG Düsseldorf, ZIP 2007, 1064; Scholz/Westermann, GmbHG, 10. Aufl., § 34 Rn. 60; Scholz/Winter/Seibt, GmbHG, 10. Aufl., Anh. § 34 Rn. 17; Michalski/Sosnitza, GmbHG, 2. Aufl., § 34 Rn. 79; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 34 Rn. 43; Wicke, GmbHG, 2. Aufl., § 34 Rn. 10; Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 5. Aufl., § 30 Rn. 63; Gehrlein, ZIP 1996, 1157, 1159; Bacher/von Blumenthal, NZG 2008, 406, 407 f.; ebenso für die Ausschlussklage BGH, Urteil vom 1. April 1953 - II ZR 235/52, BGHZ 9, 157, 173; für "Rechtsbedingung" RGZ 142, 286, 290 f.).
  • BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die

    Nach anderer Auffassung kann die Nebenintervention des gesetzlichen Vertreters im Rechtsstreit und auf Seiten des Vertretenen im Einzelfall zulässig sein, wenn der gesetzliche Vertreter ein eigenes rechtliches Interesse geltend machen kann (so OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 485; OLG Hamm, NZG 1999, 597; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 66 Rn. 8; Wieczorek/Schütze/Mansel, ZPO, 3. Aufl., § 66 Rn. 23).
  • OLG Dresden, 21.08.2001 - 2 U 673/01

    Nebenintervention; Amortisationsbeschluss; Ladungsmangel

    Nur diese Sichtweise eröffnet im Übrigen auch die Möglichkeit, den Abfindungsbetrag bei einer Unterkapitalisierung durch Dritte leisten oder finanzieren zu lassen und so eine Beeinträchtigung des Stammkapitals - dessen Schutz alleiniger Zweck der Kapitalerhaltungsvorschriften von §§ 30 ff. GmbHG ist - zu vermeiden (vgl. OLG Hamm NZG 1999, 597 [598]).

    (3.2.1) Dahinstehen kann dabei, ob der bei der Finanzierung des Abfindungsbetrages gewählte Weg gegen §§ 30, 31 GmbHG verstieße, falls entweder der Nebenintervenientin zu 1) oder der R. E. GmbH & Co. KG gegen die Beklagte in Höhe von DM 1.000,00 ein Rückgriffsanspruch erwachsen wäre (vgl. OLG Hamm NZG 1999, 597 [598]).

  • OLG Dresden, 09.03.2016 - 13 U 135/15

    Wirksamkeit der Einziehung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Dem sind zahlreiche Instanzgerichte auch für den Fall der zwangsweisen Einziehung des Geschäftsanteils gefolgt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.01.1999 - 8 U 42/98, NZG 1998, 597 f.; OLG Schleswig, Urt. v. 27.01.2000 - 5 U 154/98, NZG 2000, 203 f.; OLG Dresden, Urt. v. 21.08.2001 - 2 U 673/01, GmbHR 2001, 1047 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2006 - 6 U 283/05, ZIP 2007, 2064 ff.).
  • OLG Hamm, 07.03.2018 - 8 U 2/18

    Beschlussnichtigkeit wegen treuwidriger Einberufung und Durchführung der

    Die GmbH kann von Herrn Y indes nicht verlangen, sich nicht als ihr Geschäftsführer zu gerieren (§§ 823, 1004 BGB; Senat, NZG 1999, 597, 598), weil der Abberufungsbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2017 anfechtbar ist und die dagegen gerichtete Anfechtungsklage daher voraussichtlich Aussicht auf Erfolg hat.
  • OLG Hamm, 14.02.2000 - 8 U 296/98

    Übertragung eines Geschäftsanteils unter der aufschiebenden Bedingung eines

    Das Ausscheiden des Klägers infolge Wirksamwerden der Einziehung seines Geschäftsanteils von nominell 5.000,00 DM ist Gegenstand der rechtskräftigen Entscheidung des Senats vom 11. Januar 1999 (43 O 180/96 LG Essen 8 U 42/98 OLG Hamm).
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