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OLG Celle, 02.12.1998 - 3 U 230/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 1999, 650
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen …
Etwas anderes kann zwar ausnahmsweise gelten, wenn die Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft vereinbart haben, noch nicht erledigte Aufträge gemeinsam abzuwickeln (OLG Celle, NZG 1999, 650 , juris Rn. 41/48).Fristen sind nicht zu beachten, da gem. § 732 BGB die Ehegatteninnengesellschaft von Beiden jederzeit gekündigt werden kann (OLG Celle, NZG 1999, 650 , juris Rn. 39), war jedenfalls mit der Herausnahme sämtlicher Verwaltungsunterlagen durch die Antragsgegnerin das Zusammenwirken als Gesellschafter zur gemeinsamen Vermögensverwaltung beendet.
- OLG Köln, 17.09.2014 - 11 U 89/14
Rechtliche Einordnung einer Dozententätigkeit gegen feste Vergütung und …
Für die Einordnung als Gesellschaft spricht es demgemäß, wenn der nach außen tätige Partner nur mit Zustimmung des anderen über gemeinsames Guthaben verfügen kann (so in BGH NJW 1990, 573, 574) oder der nicht nach außen Handelnde seinerseits eigenständig den zu erwartenden Gewinn entnehmen darf (OLG Celle NZG 1999, 650, 652).Im Falle des OLG Celle war der nicht nach außen Handelnde dagegen berechtigt, Gewinne selbst zu entnehmen (OLG Celle NZG 1999, 650, 652).