Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.12.1998 - 3 U 230/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23113
OLG Celle, 02.12.1998 - 3 U 230/97 (https://dejure.org/1998,23113)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.12.1998 - 3 U 230/97 (https://dejure.org/1998,23113)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 3 U 230/97 (https://dejure.org/1998,23113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,23113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16

    Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen

    Etwas anderes kann zwar ausnahmsweise gelten, wenn die Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft vereinbart haben, noch nicht erledigte Aufträge gemeinsam abzuwickeln (OLG Celle, NZG 1999, 650 , juris Rn. 41/48).

    Fristen sind nicht zu beachten, da gem. § 732 BGB die Ehegatteninnengesellschaft von Beiden jederzeit gekündigt werden kann (OLG Celle, NZG 1999, 650 , juris Rn. 39), war jedenfalls mit der Herausnahme sämtlicher Verwaltungsunterlagen durch die Antragsgegnerin das Zusammenwirken als Gesellschafter zur gemeinsamen Vermögensverwaltung beendet.

  • OLG Köln, 17.09.2014 - 11 U 89/14

    Rechtliche Einordnung einer Dozententätigkeit gegen feste Vergütung und

    Für die Einordnung als Gesellschaft spricht es demgemäß, wenn der nach außen tätige Partner nur mit Zustimmung des anderen über gemeinsames Guthaben verfügen kann (so in BGH NJW 1990, 573, 574) oder der nicht nach außen Handelnde seinerseits eigenständig den zu erwartenden Gewinn entnehmen darf (OLG Celle NZG 1999, 650, 652).

    Im Falle des OLG Celle war der nicht nach außen Handelnde dagegen berechtigt, Gewinne selbst zu entnehmen (OLG Celle NZG 1999, 650, 652).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht